Drucksache - 0608/5  

 
 
Betreff: Parkplätze unter die Erde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Tschörtner/Recke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Tiefgaragen gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf, wie viele dieser sind öffentlich nutzbar und über wie viele Stellplätze verfügen diese insgesamt?

 

  1. Wie viele Anträge zur Errichtung von Tiefgaragen wurden in den vergangenen fünf Jahren genehmigt bzw. abgelehnt und welche Gründe gab es für die jeweilige Ablehnung?

 

  1. An welchen Standorten sieht das Bezirksamt im Bezirk das Potential für die Verlagerung von oberirdischen Parkflächen in Tiefgaragen und befürwortet das BA entsprechende Bemühungen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie viele Tiefgaragen gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf, wie viele dieser sind öffentlich nutzbar und über wie viele Stellplätze verfügen diese insgesamt?

 

Hierzu hat das Bezirksamt keine Zahlen. Öffentlich zugängliche Tiefgaragen finden sich vor allem in den zentralen Geschäftslagen des Bezirks wie beispielsweise am Los Angeles Platz (231 Stellplätze), Leibniz Kolonnaden (345 Stellplätze) und Kranzler Eck (550 Stellplätze).

 

Das Bezirksamt hat immer wieder Rückmeldungen, dass nicht alle Parkplätze in den Tiefgaragen regelmäßig ausgelastet sind und viele Menschen trotz der teilweise langen Suchzeiten Stellplätze auf dem Straßenland bevorzugen. Die Bereitschaft für einen Parkplatz auch die entsprechende Gebühr zu bezahlen ist nicht regelmäßig vorauszusetzen

 

 

 

  1. Wie viele Anträge zur Errichtung von Tiefgaragen wurden in den vergangenen fünf Jahren genehmigt bzw. abgelehnt und welche Gründe gab es für die jeweilige Ablehnung?

 

Tiefgaragen werden in der Regel zusammen mit Neubauvorhaben beantragt. Eine Übersicht über die genehmigten und versagten Tiefgaragen der letzten 5 Jahre ist daher nicht möglich.

Nach Abschaffung der allgemeinen Stellplatzverpflichtung in den 1990er Jahren wurden häufig Tiefgaragen für Wohnungen mit einem Schlüssel von 1:1. angeboten. Angesichts der hohen Baukosten für Tiefgaragen ist die derzeitige Wahrnehmung des Bezirksamtes, dass sich der von Vorhabensträger/innen angebotene Schlüssel auf etwa 0,8 bis sogar 0,7 Stellplätze pro Wohnung verringert hat.

Städtebaulich sind Tiefgaragen in der bisherigen Menge nicht mehr erwünscht. Oftmals enthalten die Neubauvorhaben Tiefgaragen, die wesentlich größere Anteile der Grundfläche des Grundstücks in Anspruch nehmen, als der Baukörper selber. Im Rahmen der Anpassung der Stadt an die Klimaänderungsfolgen ist dies nicht mehr hinnehmbar. Die mit Tiefgaragen unterbauten Flächen fallen mit einer Bodendeckung von in der Regel 80 cm als Versickerungsflächen aus. Diese werden aber u.a. angesichts der zunehmenden Starkregenfälle auf jedem Grundstück dringend benötigt.

Das Bezirksamt bemüht sich daher um neue Modelle der Mobilität, die dazu führt, dass Parkplatzflächen im erheblichen Umfang reduziert werden können und nur noch direkt unter den Baukörpern angesiedelt werden.

Modellhaft sei die Zielvereinbarung für die Werkbundstadt genannt. Hier soll per Grundbuch oder Mietvertrag an jede Wohnung ein Car-Sharing Vertrag gebunden werden. Ein solches Modell würde nach den vorliegenden Schätzungen, die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens weiter konkretisiert werden müssen,  zu einem Bedarf in der Größenordnung von einem Stellplatz pro 10 Wohnungen führen.

 

 

  1. An welchen Standorten sieht das Bezirksamt im Bezirk das Potential für die Verlagerung von oberirdischen Parkflächen in Tiefgaragen und befürwortet das BA entsprechende Bemühungen?

 

Wie unter 2 beschrieben sieht das Bezirksamt die dringende Notwendigkeit im Rahmen der Klimaänderungsfolgen zusätzliche Versickerungsflächen zu schaffen und entsiegelte Flächen insbesondere dort zu erweitern, wo sich zurzeit Wärmeinseln bilden.

Dazu arbeiten wir zurzeit an einem neuen Verfahren für Tiefgaragen, das dem Grundsatz folgt, die Unterbauung von Freiflächen weiter zu reduzieren. Ausnahmen sollen immer dann möglich werden, wenn im Gegenzug bisher versiegelte Straßenflächen durch die Verlagerung von Parkplätzen z.B. in  Tiefgaragen entsiegelt werden können. Dies wird in jedem Einzelfall zu prüfen sein.

Letztendlich wird sich das Problem der Parkplatznot in den Innenstädten aber nur durch eine bessere Angebotsstruktur für den Umweltverbund und damit einhergehend einer verminderten Nutzung privater Kfz, sowie einer Reduzierung des Lieferverkehrs in den Stadtquartieren, lösen lassen. Das Bezirksamt arbeitet in mehreren Bundesmodellprojekten intensiv daran, diese Möglichkeiten auch in Charlottenburg-Wilmersdorf umzusetzen.

Gleichwohl muss aber auch hier darauf hingewiesen werden, dass es eine höhere Bereitschaft braucht, den Flächenverbrauch für das Abstellen von Fahrzeugen auch zu bezahlen. Vielfach ist auch in den eng bebauten Wohnquartieren zwar einerseits eine sehr schwierige Parkplatzsituation feststellbar, andererseits werden freie Tiefgaragenplätze oft monatelang angeboten. Die Werbung für die seit Herbst 2017 angebotenen rund 100 Plätze in der Danckelmannstraße, wurde jedenfalls im Februar 2018 immer noch ausgehängt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Schruoffeneger


 

 
 

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