Drucksache - 0589/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

 

1.Mündliche AnfrageHolger Wuttig

SPD-Fraktion

Das (H)AUS für die Jugend?

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie stellt sich der Sachstand der Bauarbeiten am Haus der Jugend Zillestraße dar und wie bewertet das Bezirksamt diesen?
     
  2. Wann wird das Haus endlich wieder komplett für Jugendarbeit genutzt werden können und wie kommuniziert das Bezirksamt das?

 

Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

2.Mündliche AnfrageReinhold Hartmann

CDU-Fraktion

Bearbeitungsrückstau bei Schriftlichen Anfragen

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schriftliche Anfragen aus der 4. und wie viele Schriftliche Anfragen aus der 5. Wahlperiode, die den Bezirksbürgermeister direkt betreffen, sind zum Stichtag 31.12.2017 noch unbeantwortet?
     
  2. Wann spätestens wird es die unter 1. erfragten Beantwortungen zur 4. und wann spätestens zur 5. Wahlperiode geben?

 

Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzBm Naumann.

 

3.Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ahndung von Falschparken

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Dem Tagesspiegel Newsletter vom 5. Januar 2018 war zu entnehmen, dass das Bezirksamt sich verstärkt um rücksichtslose Falschparkende kümmern wolle. Werden falschgeparkte Fahrzeuge auf Radstreifen und -wegen, Gehwegen und Querungen abgeschleppt?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt, dass Friedrichshain-Kreuzberg mehr als doppelt so viele Fahrzeuge abschleppen lässt und kann sich das Bezirksamt konzentrierte Aktionen wie in diesem Bezirk vorstellen, wo alle falschparkenden Fahrzeuge in einer Straße konsequent abgeschleppt werden?

 

Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR HerzSchruoffeneger.

 

 

4.Mündliche Anfrage Pascal Tschörtner

FDP-Fraktion

Weiteres Verfahren “Haus am Lietzensee”

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieso kündigt das Bezirksamt in seiner Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 449/5 eine beschränkte Ausschreibung an, obwohl der zuständige Ausschuss und die BVV eine solche Beschränkung mehrfach abgelehnt haben?
     
  2. Hat das Bezirksamt bereits mit der Vorbereitung einer beschränkten Ausschreibung oder begonnen oder wurde nach dem erneuten BVV-Beschluss im Dezember und der dortigen Erinnerung an eine öffentliche Ausschreibung die in der zuvor genannten VZK beschriebene Position des Bezirksamtes revidiert?

 

Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Engelmann.

 

5.Mündliche Anfrage Markus Bolsch

AfD-Fraktion

Schutzzonen und -klassen für Frauen und

Minderheiten

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist das Bezirksamt angesichts der Erfahrungen des Bezirksamts Mitte mit der Schaffung von „Schutzzonen“ auf der Silvesterparty am Brandenburger Tor der Auffassung, dass zukünftig Genehmigungen für Veranstaltungen auf Straßenland bzw. Grünflächen in Charlottenburg-Wilmersdorf nur noch erteilt werden, wenn dort „Schutzzonen“ für Frauen, aber auch für schutzwürdige Minderheiten wie z. B. Homosexuelle oder Juden, vorgehalten werden müssen und falls nein, warum nicht?
     
  2. Beabsichtigt das Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass, analog zu den sogenannten „Willkommensklassen“, zukünftig an Schulen der Sekundarstufen I und II sogenannte „Schutzklassen“ für von Übergriffen bedrohte Schülerinnen, aber auch für schutzwürdige Minderheiten wie z. B. homosexuelle und jüdische Schüler, eingerichtet werden oder das Prinzip der Koedukation aus Schutzgründen gänzlich aufgegeben wird und falls nein, warum nicht?

 

Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Herz.

 

6.Mündliche Anfrage Niklas Schenker

Fraktion DIE LINKE

Stadtentwicklung in der City West: Wie wird die

Stadtgesellschaft beteiligt? (I)

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie wurde die Stadtgesellschaft bisher in die geplante Umgestaltung der City West und die Aufstellung des Masterplans City West durch das Bezirksamt beteiligt?
     
  2. Welche Veranstaltungen fanden hierzu seit Ende 2016 unter Organisation oder der Beteiligung des Bezirksamtes statt und wie wurde hier im Besonderen darauf hingewirkt, dass die Stadtgesellschaft an der Diskussion beteiligt wird?

 

Es erfolgt mündliche Beantwortung durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

7.Mündliche AnfrageDr. Christiane Timper

SPD-Fraktion

Wann kommt die Garagennutzung für die

Jugendkunstschule?

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist die „Garage“ der Mierendorff-Grundschule inzwischen freigeräumt und was ist noch zu tun, damit die Jugendkunstschule diese „Garage“ für Arbeitsgeräte und Projektarbeiten nutzen kann?
     
  2. Wann wird die Jugendkunstschule, wie von der BVV gefordert (BVV-Beschluss DS-Nr. 1370/4 vom 19.11.2015), endlich die „Garage“ der Mierendorff-Grundschule mitbenutzen können?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.Ist die „Garage“ der Mierendorff-Grundschule inzwischen freigeräumt und was ist noch zu tun, damit die Jugendkunstschule diese „Garage“ für Arbeitsgeräte und Projektarbeiten nutzen kann?

 

Da der Schulhausmeister derzeit erkrankt ist, konnte dieser der Aufforderung der SE FM zur Räumung der Garage bislang nicht nachkommen. Sobald der Schulhausmeister wieder im Dienst ist, wird er unter Fristsetzung zur Räumung aufgefordert werden. Zusätzlich ist eine Sperrmüllentsorgung für die Mierendorff-Grundschule geplant.

 

2.Wann wird die Jugendkunstschule, wie von der BVV gefordert (BVV-Beschluss DS-Nr. 1370/4 vom 19.11.2015), endlich die „Garage“ der Mierendorff-Grundschule mitbenutzen können?

 

In Absprache zwischen der Jugendkunstschule und dem Hochbauamt wurde bei der Bauaufsicht ein Antrag auf Nutzung der Garage als Lager / Abstellraum gestellt. Dieser ist noch nicht beschieden. Da der Brandschutz geprüft und die Berliner Feuerwehr an diesem Verfahren beteiligt werden muss, kann dies noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Ohne die Stellungnahme der Berliner Feuerwehr kann der Brandschutzprüfbericht nicht erfolgen und die Baugenehmigung nicht erteilt werden. In diesem Zusammenhang teilt die Bauaufsicht mit, dass lediglich die Umnutzung der Garage zu einem Abstellraum beantragt worden ist. Eine Nutzung für Projektarbeit wurde nicht beantragt und wird auch nicht genehmigt

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

8.Mündliche Anfrage Hans-Joachim Fenske

CDU-Fraktion

Dürfen Straßen und Plätze nun wieder nach

Männern benannt werden?

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss der BVV vom 14.12.2017, den Shakespeare-Platz in Charlottenburg in Benno-Ohnesorg-Platz umzubenennen (Drucksache 0345/5) vor dem Hintergrund des BVV-Beschlusses nach welchen Straßen und Plätze im Bezirk erst dann wieder nach Männern benannt werden dürfen, wenn eine Parität zwischen männlichen und weiblichen Benennungen gegeben ist?
     
  2. Ist eine solche Parität bereits erreicht und Straßen und Plätze dürfen nun grundsätzlich wieder auch nach Männern benannt werden oder handelt es sich um ein bewusstes Abweichen vom BVV-Beschluss, um einen Wunsch der Links-Fraktion zu erfüllen, damit diese die Tolerierung der rot-grünen Zählgemeinschaft fortsetzt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss der BVV vom 14.12.2017, den Shakespeare-Platz in Charlottenburg in Benno-Ohnesorg-Platz umzubenennen (Drucksache 0345/5) vor dem Hintergrund des BVV-Beschlusses nach welchen Straßen und Plätze im Bezirk erst dann wieder nach Männern benannt werden dürfen, wenn eine Parität zwischen männlichen und weiblichen Benennungen gegeben ist?

 

 

2.Ist eine solche Parität bereits erreicht und Straßen und Plätze dürfen nun grundsätzlich wieder auch nach Männern benannt werden oder handelt es sich um ein bewusstes Abweichen vom BVV-Beschluss, um einen Wunsch der Links-Fraktion zu erfüllen, damit diese die Tolerierung der rot-grünen Zählgemeinschaft fortsetzt?

 

Zu 1. und 2:

Das Bezirksamt nimmt keine Bewertung der Beschlüsse der BVV vor, die diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Möglichkeiten fasst, sondern setzt diese um.

 

Die BVV ist jederzeit berechtigt, gefasste Beschlüsse zu ändern, zu ergänzen oder auch gegenlautende Beschlüsse zu fassen.

Was hierbei nicht erkennbar ist, da in allen Beschlüssen auch ausdrücklich Ausnahmen zugelassen wurden.

 

Die  bevorzugte Benennung von Straßen nach Frauennamen ist zwar in den Ausführungsvorschriften zur Benennung von Straßen inkludiert, es handelt sich jedoch um eine "Soll"-, keine "Muss-Regelung".

 

Insoweit können davon abweichende Benennungen - entsprechende Vorgaben aus den Bezirksverordnetenversammlungen vorausgesetzt - beschlossen und vorgenommen werden, dies umso mehr, als dass es sich um Ausführungsvorschriften handelt, die nicht die juristische Wertig- und Verbindlichkeit eines Gesetzes aufweisen.

 

Ob inzwischen eine Parität von Männer- und Frauennamen erreicht werden konnte, vermag das Bezirksamt nicht darzustellen aufgrund des kurzfristig nicht zu leistenden Verwaltungsaufwandes. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Parität bisher nicht erreicht werden konnte. 

 

Eine Beantwortung aus dem Jahr 2010, aus der hervorgeht, dass von den über 800 Straßen, Plätzen und Brücken in Charlottenburg-Wilmersdorf nur 4 % nach Frauen, 43 % nach Männern und 53 % nach Sonstigen benannt sind, lässt erahnen, dass dies noch lange nicht erreicht sein dürfte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

9.Mündliche Anfrage Sascha Taschenberger

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ergebnisse des Obdachlosengipfels von Senat,

Bezirken und Wohlfahrtsverbände

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wird das Bezirksamt die soziale Wohnungslosenhilfe wie das Street Working personell und finanziell aufstocken?
     
  2. Welche Projekte plant das Bezirksamt mit den weiteren zugesagten Mitteln im Bezirk umzusetzen und an welchen Orten im Bezirk können Obdachlose zusätzlich untergebracht werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Wird das Bezirksamt die soziale Wohnungslosenhilfe wie das Street Working personell und finanziell auf­stocken?

 

Das Bezirksamt verfügt im Bereich Soziales über einen Street­worker der nach Bedarf einsetzbar ist. Angebunden ist dieser Streetworker an die Tagesstätte Seelingtreff. Darüber hinaus ist die Abteilung Kooperationspartner bei dem EHAP-Projekt StreetBAR. Hier geht es um aufsuchende Sozialarbeit der Men­schen, die auf der Straße leben, mit dem Ziel diese in das Hilfe­system zu integrieren. Sollten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird die Abteilung die Möglichkeit einer Aus­weitung von Streetwork prüfen.

 

 

  1. Welche Projekte plant das Bezirksamt mit den weite­ren zugesagten Mitteln im Bezirk umzusetzen und an welchen Orten in Bezirk können Obdachlose zusätz­lich untergebracht werden?

 

Das Bezirksamt war u.a. mit zwei Mitarbeiterinnen an der 1. Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe beteiligt. Dort fanden insgesamt 9 Arbeitsgruppen statt, die zu unterschiedlichen Themenbereichen gearbeitet haben. Diese Arbeitsgruppen set­zen ihre Arbeit fort. Laut Information der Senatsverwaltung wird ab März eine Veröffentlichung der Ergebnisse im Netz stehen.

Frau Senatorin Breitenbach informierte anlässlich dieser Konfe­renz, dass die Mittel für Wohnungslosenhilfe aufgestockt wer­den sollen. In welcher Form, zu welchem Zweck und mit wel­chen Anforderungen diese angekündigte Mittel verwendet wer­den sollen, ist derzeit noch ungeklärt. Eine Projektplanung fin­det statt, sobald tatsächlich Mittel zur Verfügung stehen. Ohne zusätzliche Mittel ist es nicht möglich, weitere Orte im Rahmen der Kältehilfe zur Verfügung zu stellen. Laut Senatorin Breiten­bach ist für die aktuelle Kälteperiode die angestrebte Platzka­pazität von mindestens 1000 Plätzen erreicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

10.Mündliche Anfrage Felix Recke

FDP Fraktion

Berliner Weihnachtscircus – Circus Voyage

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wurden während des diesjährigen Betriebes des 24. Berliner Weihnachtscircus – Circus Voyage am Olympiastadion regelmäßig tierärztliche Kontrollen durch das Bezirksamt durchgeführt/veranlasst und wenn ja, wann und mit welchem Untersuchungsergebnis?
     
  2. Inwiefern wirkt das Bezirksamt auf den Senat von Berlin ein, den BVV-Beschluss, Ds.: 1568/4, insofern noch effektiver durchzusetzen, dass auch landeseigene Flächen, künftig nicht mehr für Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren in Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung gestellt werden?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

  1. Wurden während des diesjährigen Betriebes des 24. Berliner Weihnachtscircus – Circus Voyage am Olympiastadion regelmäßig tierärztliche Kontrollen durch das Bezirksamt durchgeführt/veranlasst und wenn ja, wann und mit welchem Untersuchungsergebnis?

 

Der Weihnachtszirkus wurde durch 2 amtliche Tierärzte der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes am 5.1.2018 kontrolliert. Diese Kontrolle fand anlassbezogen auf Grund einer Tierschutzbeschwerde statt. Es wurden dabei seitens der amtlichen Tierärzte keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt, die ein ordnungsbehördliches Eingreifen erfordert hätten. In den Vorjahren haben ebenfalls regelmäßige Kontrollen ohne Erkenntnis, die ein Eingreifen erforderlich gemacht hätten, stattgefunden.

 

  1. Inwiefern wirkt das Bezirksamt auf den Senat von Berlin ein, den BVV-Beschluss, Ds.: 1568/4, insofern noch effektiver durchzusetzen, dass auch landeseigene Flächen, künftig nicht mehr für Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren in Charlottenburg-Wilmersdorf zur Verfügung gestellt werden?

 

Die Aufgabe der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes besteht in der Feststellung und gegebenenfalls Ahndung tierschutzrechtlicher Verstöße. Eine Einflussnahme auf die für die Vermietung von landeseigenen Stellplätzen zuständige Senatsverwaltung ist nicht gegeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

11.Mündliche AnfrageDr. Felicitas Tesch

SPD-Fraktion

„Projekt Laufbus“

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie bewertet das Bezirksamt das Projekt „Laufbus“ zur Schulwegsicherung, wie es in Treptow-Köpenick vorgeschlagen wurde?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Wie bewertet das Bezirksamt das Projekt „Laufbus“ zur Schulwegsicherung, wie es in Treptow-Köpenick vorgeschlagen wurde?

 

Bei dem benannten Projekt „Laufbus“ handelt es sich um eine organisierte Laufgemeinschaft.

 

Die Idee dahinter ist, dass Schüler*innen in einer Gruppe gemeinsam zur Schule gehen und dabei von Erwachsenen – in der Regel Eltern – begleitet werden bis die Gruppe sicher genug ist, um den Schulweg alleine zu bewältigen.

 

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. hat auf seiner Internetseite hierzu Folgendes veröffentlicht:

 

„Eine Idee mit vielen Vorteilen:

 

Eine Gruppe von Grundschulkindern legt den Schulweg gemeinsam zurück und wird anfangs von Erwachsenen begleitet, bis die Kinder sicher genug sind, um als Gruppe alleine zu laufen. Die Eltern wechseln sich als Laufbusbegleitung ab. Das spart Zeit.

 

Wie ein Schulbus hat der Laufbus Haltestellen bzw. Treffpunkte und einen Streckenplan, die gemeinsam von Eltern, Lehrern und Kindern festgelegt werden. Das ist wichtig, damit kein Kind lange warten muss und alle pünktlich und ohne Eile in die Schule kommen.

 

Ein Laufbus muss anfangs organisiert werden, aber der Aufwand lohnt sich. Als Eltern können Sie nicht nur Zeit sparen, weil Sie sich bei der Begleitung der Kinder abwechseln. Sie tun auch Ihren Kindern etwas Gutes und leisten einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.“

 

Grundsätzlich ist das Projekt  „Laufbus“ aus Sicht des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf positiv zu bewerten. Grundschulkinder können so lernen, den Schulweg ohne elterliche Hilfe zu meistern. Darüber hinaus können die erwachsenen Begleitpersonen die Kinder zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr anleiten.

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf kann es daher nur begrüßen, wenn Eltern und Schulen hier gemeinsam ihre Verantwortung im Rahmen von Verkehrserziehung wahrnehmen und das Projekt „Laufbus“ für ihre Schule und im Interesse ihrer Kinder umsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

12.Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann

CDU-Fraktion

Unrühmlicher Auszug der Geflüchteten aus dem

Rathaus Wilmersdorf

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Detailkenntnisse hat das BA darüber, dass es am 15.12.2017 eine Abschluss- bzw. Auszugsparty im ehemaligen Rathaus Wilmersdorf gegeben hat, die derart eskalierte, dass die Polizei gerufen werden musste (Abschnitt 26) und Strafanzeigen erstattet wurden?
     
  2. Hat das BA z. B. im Integrationsausschuss u. a. mit der Leitung der Flüchtlingsunterkunft und/oder den engagierten Helfern, die dort tätig sind und waren, eine Klärung des unter eins angefragten Sachverhalts unternommen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hartmann,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Detailkenntnisse hat das BA darüber, dass es am 15.12.2017 eine Abschluss- bzw. Auszugsparty im ehemaligen Rathaus Wilmersdorf gegeben hat, die derart eskalierte, dass die Polizei gerufen werden musste (Abschnitt 26) und Strafanzeigen erstattet wurden?

 

  1. Hat das BA z. B. im Integrationsausschuss u. a. mit der Leitung der Flüchtlingsunterkunft und/oder den engagierten Helfern, die dort tätig sind und waren, eine Klärung des unter eins angefragten Sachverhalts unternommen?

 

Zu 1.:

 

Das Bezirksamt wurde im Nachgang des aus Sicht des Bezirksamtes äußerst uner-freulichen Ereignisses durch den Koordinator der ehemaligen Ehrenamtlichen über den Sachverhalt informiert, der dem Gastgeber sehr unangenehm ist, da Vandalismus nicht dessen Stil ist.  Entgegen der Erwartung sind deutlich mehr Gäste zur Abschiedsparty gekommen. Während unten in der Spendenannahme wie geplant gefeiert wurde, sind offenbar einige Leute durch das Haus gezogen und haben Schäden verursacht, die dem Hausmeister und der BIM gemeldet wurden. Das LAF wurde ordnungsgemäß informiert.

 

Zu 2.:

 

Im Dezember fand keine Sitzung des Integrationsausschusses statt. In der gestrigen Sitzung konnte der Sachverhalt aus Zeitgründen nicht zur Sprache gebracht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

13.Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mehr Mittel für die Schuldner- und

Insolvenzberatung

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seinem Haushalt 2018/2019 mehr Mittel für die Schuldner- und Insolvenzberatung bereitgestellt. Welchen Anteil erhält Charlottenburg-Wilmersdorf hiervon?
     
  2. Können dem hiesigen Träger der Schuldner- und Insolvenzberatung diese Mittel weitergereicht werden, so dass dieser mehr Personal einstellen kann?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seinem Haushalt 2018/2019 mehr Mittel

für die Schuldner- und Insolvenzberatung bereitgestellt. Welchen Anteil erhält Charlottenburg-Wilmersdorf hiervon?

 

Ich hatte bereits in der letzten Sitzung berichtet, dass es stimmt, dass im Haushalt des Landes Berlin eine höhere Summe für die Schuldner- und Insolvenzberatung vorgesehen ist. Es handelt sich nach meiner Kenntnis um einen Aufwuchs der Summe um 2,3 Millionen Euro insgesamt für die ganze Stadt. Ich hatte Ihnen aber auch bereits berichtet, dass es bisher keine Entscheidung zur Verteilung dieser Gelder gibt. Ich habe Ihre Frage zum Anlass genommen auch in der Senatsverwaltung für Soziales, die fachlich für diese Aufgabe zuständig ist, nachzufragen und habe von dort erneut die Auskunft bekommen, dass es noch keine Entscheidung zur Verteilung dieser Mittel gibt.

 

Deshalb kann ich Ihnen hier nur erneut berichten, welche Haushaltsansätze derzeit in unserem Doppelhaushalt für diese Aufgabe vorgesehen sind:

 

Im Doppelhaushalt 2018/2019 des Bezirks ist für die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle 2018 ein Transferkostenanteil von 476.000 Euro und für 2019 von 482.000 Euro im Haushaltsplan in Ansatz gebracht worden (ohne Berücksichtigung der bezirklichen Personal- und Sachkosten). Darin sind - wie gesagt - die möglichen weiteren Steigerungen nicht enthalten.

 

 

  1. Können dem hiesigen Träger der Schuldner- und Insolvenzberatung diese Mittel weitergereicht werden, so dass dieser mehr Personal einstellen kann?

 

Aufgrund der oben geschilderten Sachlage, können an den hiesigen Träger der Schuldner- und Insolvenzberatung bisher nur die Mittel weitergereicht werden, die in unserem Haushalt vorgesehen sind. Damit wird kein zusätzliches Personal eingestellt werden können, da die Mittel in Höhe 476.000 Euro bereits 2016 und 2017 weitergereicht worden sind.

 

Solange die Senatsverwaltungen und insbesondere die Senatsverwaltung für Finanzen keine offizielle Entscheidung zur Verteilung der zusätzlichen Mittel auf die Bezirke getroffen haben, können wir gegenüber dem Träger, entsprechend den Regelungen der Landeshaushaltsordnung, keine andere Aussage treffen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

14.Mündliche Anfrage Niklas Schenker

Fraktion DIE LINKE

Leistbarer Wohnraum in Charlottenburg-

Wilmersdorf durch das Berliner Modell der

Kooperativen Baulandentwicklung

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Wohneinheiten mit einem m²-Preis von unter 6,50€ sind jährlich seit 2015 in Charlottenburg-Wilmersdorf fertiggestellt worden?
     
  2. Wie viele Wohneinheiten mit einem m²-Preis von unter 6,50€ sind jährlich seit 2015 durch das Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung im Bezirk fertiggestellt worden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie viele Wohneinheiten mit einem m²-Preis von unter 6,50 € sind jährlich seit 2015 in Charlottenburg-Wilmersdorf fertiggestellt worden?

 

  1. Wie viele Wohneinheiten mit einem m²-Preis von unter 6,50 € sind jährlich seit 2015 durch das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung im Bezirk fertiggestellt worden?

 

Zu 1. und 2.

 

Es wurden keine Wohneinheiten mit einem Mietpreis von unter 6,50 Euro/qm fertiggestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

15.Mündliche AnfrageConstanze Röder

SPD-Fraktion

Jugendfreizeiteinrichtung Ruhwaldpark

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den baulichen Zustand der Jugendfreizeiteinrichtung am Ruhwaldpark, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die Winterfestigkeit?
     
  2. Welche baulichen Maßnahmen stehen – laut Nutzungsvertrag mit dem Freien Träger – noch aus und wann werden diese abgeschlossen sein?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den baulichen Zustand der Jugendfreizeiteinrichtung am Ruhwaldpark, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die Winterfestigkeit?

 

Auf Wunsch des Bedarfsträgers ist die ehem. Revierunterkunft des Fachbereichs Grün in 2016 für eine Jugendnutzung ertüchtigt worden. Die Serviceeinheit Facility Management hatte hierfür einen Bauantrag entsprechend den Wünschen des Bedarfsträgers erarbeitet.

 

Die Baugenehmigung berücksichtigt daher nicht die zusätzlichen insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit, die nach der Inbetriebnahme der Einrichtung durch den Nutzer deutlich wurden, sondern die Anmeldungen des Bedarfsträgers.

 

Das Bezirksamt befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem Nutzer, wie die entsprechenden zusätzlichen Wünsche realisiert werden können.

 

2.    Welche baulichen Maßnahmen stehen – laut Nutzungsvertrag mit dem Freien Träger – noch aus und wann werden diese abgeschlossen sein?

 

Der Nutzungsvertrag ist noch nicht unterzeichnet. Zusätzliche Baumaßnahmen sind nach dem Entwurf nicht vorgesehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

16.Mündliche Anfrage Simon Hertel

CDU-Fraktion

Live-Übertragung der BVV-Sitzung? Error!

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Sieht das Bezirksamt darin keine Notwendigkeit, die BVV über das Ergebnis oder über den aktuellen Bearbeitungsstand der Drucksache Nr. 0201/5 „Höhere Bürgerbeteiligung durch Liveübertragung der BVV-Sitzung“ zu informieren, obwohl das Berichtsdatum mit dem 31.07.2017 mittlerweile fast ein halbes Jahr zurückliegt?
     
  2. Welche Meinung vertritt das Bezirksamt hinsichtlich der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den BVV-Sitzungen mittels einer möglichen Aufnahme (audio-visuell) der Sitzung, der Speicherung und Veröffentlichung auf der Internetseite des Bezirks, sowie einer möglichen Liveübertragung während der Sitzung?
     

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hertel,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Sieht das Bezirksamt darin keine Notwendigkeit, die BVV über das Ergebnis oder über den aktuellen Bearbeitungsstand der Drucksache Nr. 0201/5 „Höhere Bürgerbeteiligung durch Liveübertragung der BVV-Sitzung“ zu informieren, obwohl das Berichtsdatum mit dem 31.07.2017 mittlerweile fast ein halbes Jahr zurückliegt?

 

  1. Welche Meinung vertritt das Bezirksamt hinsichtlich der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an den BVV-Sitzungen mittels einer möglichen Aufnahme (audio-visuell) der Sitzung, der Speicherung und Veröffentlichung auf der Internetseite des Bezirks, sowie einer möglichen Liveübertragung während der Sitzung?

 

Zu 1.:

 

Das Thema wurde von der BVV-Vorsteherin in der Sitzung der AG Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher am 31.03.2017 angesprochen. Die Frage der Bearbeitung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen wurde der Bezirksaufsicht von der AG Rat der Vorsteherinnen und Vorsteher mit Schreiben vom 11.05.2017 vorgelegt. Eine Antwort liegt leider bis heute noch nicht vor. Anlässlich dieser Mündlichen Anfrage wurde am 16.01.2018 daran erinnert.

 

Zu 2.:

 

Das BA-Kollegium hat sich mit dieser Frage bisher nicht befasst und wird dies nach Eingang der Antwort der Bezirksaufsicht selbstverständlich tun.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

17.Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Kitaplätze durch freie Träger sowie durch bauliche

Verträge schaffen

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele der durch das Bezirksamt mitgeteilten, bis 2020 fehlenden, 1.800 Kita-Plätze können voraussichtlich auf anderem Wege abgedeckt werden als über den Kita-Eigenbetrieb, zum Beispiel durch freie Träger und städtebauliche Verträge?
     
  2. Was unternimmt das Bezirksamt, um möglichst viele freie Träger für neue Kitas zu gewinnen und bei neuen Wohnungsbau Investoren dazu zu bringen, beim Neubau Kitaplätze zu schaffen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.Wie viele der durch das Bezirksamt mitgeteilten, bis 2020 fehlenden, 1.800 Kita-Plätze können voraussichtlich auf anderem Wege abgedeckt werden als über den Kita-Eigenbetrieb, zum Beispiel durch freie Träger und städtebauliche Verträge?

 

Aufgrund des hohen Ausbaubedarfes, der berlinweit besteht, wird der Kitaplatzausbau seitens des Bezirksamtes forciert. Dies umfasst die Sicherung bezirkseigener Grundstücke, die Überprüfung eines möglichen Aus- und Anbaus von bestehenden Einrichtungen, der Reaktivierung ehemaliger Kitagebäude sowie die Umwidmung z.Zt. anderweitig genutzter bezirklicher Gebäude.

 

Um den Platzbedarf zu decken, wurden mehrere Kitaneubauten in die Investitionsplanung aufgenommen. Dazu zählen: Kita in der Jungfernheide, Kita Sömmeringstraße, Kita Emser Str. 50, Kita Carl-Orff-GS, Kita Bolivarallee. Bis zum Jahr 2020 ist die Finanzierung von drei Kitabauten gesichert, die Restfinanzierung weiterer drei Kindertagestätten erfolgt ab dem Jahr 2022. Parallel zur Investitionsplanung wurden potentielle Standorte für Systembauten an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bau gemeldet. Im Land Berlin sollen ca. 3.000 Kitaplätze in Rahmen von Modularen Kitabauten (MOKIB) umgesetzt werden. Der Senat hat hierfür 75 Mio. Euro aus dem „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds“ (SIWANA) zur Verfügung gestellt. Bewilligt wurden

für unseren Bezirk die Standorte Emser Str. 50 und Sömmeringstraße. Damit ist Charlottenburg-Wilmersdorf der einzige Bezirk, der zwei Standorte für jeweils 150 Plätze im ersten Schritt genehmigt bekommen hat.

 

Der Senat stellt für den Standort Wallenbergstr. 3 SIWANA-Mittel i.H.v. 2,2 Mio. Euro zur Verfügung. Der Kitaeigenbetrieb Nordwest wird auf einem vom Bezirk bereitgestellten Grundstück (Fachvermögen Jugend) eine Kindertagesstätte mit 150 Plätzen realisieren. Die Eröffnung der Kindertagesstätte findet voraussichtlich im Jahr 2020 statt.

Darüber hinaus realisieren die freien Träger Kitaplätze. Kenntnisse über den angestrebten Platzausbau erhält die Verwaltung erst, wenn die Träger konkrete Planungen haben und eine Bedarfsbescheinigung für das Kitaausbauprogramm benötigen.

 

Es wird deutlich (siehe untere Tabelle), dass eine hohe Anzahl von Plätzen geplant ist, jedoch werden bis zum Jahr 2020 „lediglich“ 1.000 Plätze ausgebaut. D.h. die erforderlichen Plätze stehen nicht zeitnah zur Verfügung.

 

Da bereits zum Sommer 2018 ein Mangel in Berlin bestehen wird, gibt es ab sofort im Land Berlin für die Jahre 2018 und 2019 ein „Platzgewinnungsprogramm“. Die Kita-Träger erhalten für jeden weiteren angebotenen Platz (im Vergleich zum Vorjahr des jeweiligen Monats) 240 Euro. Hierfür werden 7,5 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Damit sollen Anreize zur vollumfänglichen Nutzung der erlaubten Plätze geschaffen werden.

 

Neben dem Kitaplatzausbau muss zukünftig ein Schwerpunkt auf den Ausbau der Tagespflegestellen gelegt werden, um mindestens den Bestand zu sichern. Die Platzzahl ist bereits durch Altersausstieg von Tagespflegepersonen zurückgegangen.

 

Ein wesentliches Problem ist der Fachkräftemangel. Auch wenn die Infrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut wird, fehlen qualifizierte Fachkräfte. In anderen Bezirken wird bereits „Leer-stand“ gebaut, d.h. neue Kindertagesstätten sind aufgrund des fehlenden Personals nicht ausgelastet.

 

 

 

Region

BZR

Adresse

Städte-baulicher
Vertrag

I-Planung/ Sonstiges

Kitaplätze

Fertigstellungs-
termin

1

Ch-Nord - 1

Halemweg (Gelände hinter der Nr. 18)

 

Flächensicherung SILB erforderlich,                 Fin. Stadtumbau West?

120

offen

1

Ch-Nord - 1

Toeplerstr. 5

 

ev. Kirche -                   Erweiterung

44

2019

1

Ch-Nord - 1

Heckerdamm

 

ev. Kirche Erweiterung

mind. 35

ab 2020

1

Ch-Nord - 1

Jungfernheide (Heckerdamm 260 -
Bungalows in der Jungfernheide)

 

I-Planung

ca. 100

2019/20

1

Ch-Nord - 1

Schwambzeile 6

 

I-Planung (Teil)

ca.100

2022/23

1

Schloß Ch.- 4

Pulsstr. - ehem Geburtsklinik
(Sophie-Charlottenstr./ Pulssstr.)

X

 

80

2020

1

Mierendorffplatz - 5

Nordhauser Str. 26, 10589 Berlin

 

freier Träger

100

2017

1

Mierendorffplatz -5

Sömmeringstr. 29-33, Mierendorff-GS

 

I-Planung oder                Systembau (MOKIB)

120-150

2020

2

OSA - 6

Arcostr. 9, 11

X

noch keine Unterschrift!

60

2020-2025

2

OSA - 6

Dovestr.1,3,5

X

 

50

2019

2

OSA - 6

Gutenbergstr. - Ecke Hannah-Kaminski-Str.(Bplan 4-62)

X

 

34

2020

2

OSA - 6

Gutenbergstr.2/10 (BPlan 4-60)

X

 

12

2020

2

OSA - 6

Pascalstr. 7 (Neubau)

X

 noch keine Unterschrift!

24

 

3

Heerstraße - 2

Heerstraße 94-106                          (Charles Dickens)

X

 noch keine Unterschrift!

bis 52 Plätze

ab 2019-2020

3

Westend - 3

Bolivarallee 25

 

I-Planung

40

2020/21

3

Westend - 3

Länderallee -                     Erweiterungsfläche

 

ggf. Systembau (MOKIB)

60

offen

3

Westend - 3

Labor Akazienallee 36

 

freier Träger

140

2018

3

Westend - 3

Soorstr. 80-82

X

 

27

2020

4

Halensee - 10

Seesener Str.  40-47

X

 

ggf. 50

bisher 25 Plätze realisiert

4

Halensee - 10

Seesener Str. 31-39

X

 

16

2020

4

Düsseldorfer Str.-14

Emser Str. 50
(auf dem Gelände der Robert Jungk OS)

 

Systembau (MOKIB)

120-150

2020

4

Düsseldorfer Str.-14

Münsterische Str. 6 - Jüdische Gemeinde

 

 

bis zu 200

2019-2020

4

Barstr. - 15

Wallenbergstr.3

 

SIWANA - Kita EB

150

2020

4

Vp.Wdrf. - 16

Prager Straße 12 A (Verdichtungsfläche)

 

ggf. Systembau (MOKIB)

60

 offen

5

Schmargendorf - 12

Auguste-Viktoria Str. 59 (Carl-Orf GS)

 

I-Planung oder                Systembau (MOKIB)

60-80

bis 2023

5

Schmargendorf - 12

Forckenbeckstr.                   (Oeynhausen)

X

 

80

2020-2025

5

Schmargendorf - 12

Cunostr. 9 (Teil 2 - EG)

 

 

100

2019

5

Wiesbadener Str.- 13

Sodener Str. 25-27

X

noch keine Unterschrift!

9

2020

 

 

 

 

 

bis zu 2.123

 

 

 

 

2.Was unternimmt das Bezirksamt, um möglichst viele freie Träger für neue Kitas zu gewinnen und bei neuen Wohnungsbau Investoren dazu zu bringen, beim Neubau Kitaplätze zu schaffen?

 

Die Träger wurden bereits bezüglich eines Platzausbaus angesprochen – insbesondere bei bestehenden Kitas. Darüber hinaus finden Trägerberatungen bezüglich Neugründungen statt.

 

Das Bezirksamt hat vereinzelt Verträge im Rahmen von Wohnungsbauprojekten geschlossen, in denen die Bauherrin bzw. der Bauherr zur Schaffung oder Ablösung von KITA- und/oder Schulplätzen verpflichtet worden ist ohne dass hierfür ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden wäre (Beispiel: hälftige Bebauung der "Kolonie Oeynhausen").              

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

18.Mündliche Anfrage Niklas Schenker

Fraktion DIE LINKE

KITA- und Schulplätze durch das Berliner Modell der

Kooperativen Baulandentwicklung

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele KITA- und wie viele Schulplätze sind seit seinem Inkrafttreten, durch städtebauliche Verträge oder andere Abmachungen mit Investor*innen, im Rahmen des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung im Bezirk entstanden und in welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen getätigt (bitte einzeln ausweisen)?
     
  2. Wie hoch ist die Differenz zwischen den nach dem Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung abgeleiteten zu schaffenden KITA-, Schulplätzen bzw. Ausgleichszahlungen in den unter 1. genannten Fällen und den tatsächlich von Investor*innen übernommenen Kosten?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie viele KITA- und wie viele Schulplätze sind seit seinem Inkrafttreten, durch städtebauliche Verträge oder andere Abmachungen mit Investor*innen, im Rahmen des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung im Bezirk entstanden und in welcher Höhe wurden Ausgleichszahlungen getätigt (bitte einzeln ausweisen)?

 

  1. Wie hoch ist die Differenz zwischen den nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung abgeleiteten zu schaffenden KITA-, Schulplätzen bzw. Ausgleichszahlungen in den unter 1. genannten Fällen und den tatsächlich von Investor*innen übernommenen Kosten?

 

Zu 1. und 2.

 

Das Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung (BMKB) besteht seit dem 28.08.2014 und ist anzuwenden, soweit die Aufstellung oder die Änderung eines Bebauungsplans für die Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit eines Wohnungsbauprojekts erforderlich ist (vgl. Seite 7 der aktuellen Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin). Ausgehend hiervon gab es bislang keinen Fall einer verbindlichen Abmachung zu KITA- und Schulplätzen im Rahmen des BMKB. Es befinden sich derzeit einige städtebauliche Verträge zu Bebauungsplänen in Vorbereitung, in denen das BMKB aller Voraussicht nach zur Anwendung kommen wird (Beispiel: Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan VII-233-1 VE "Pascalstr. u.a."). Ungeachtet dessen hat das Bezirksamt vereinzelt Verträge im Rahmen von Wohnungsbauprojekten geschlossen, in denen die Bauherrin bzw. der Bauherr zur Schaffung oder Ablösung von KITA- und/oder Schulplätzen verpflichtet worden ist ohne dass hierfür ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt worden wäre (Beispiel: Hälftige Bebauung der "Kolonie Oeynhausen").

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

19.Mündliche AnfrageDr. Claudia Buß

SPD-Fraktion

Schulhöfe unter Wasser

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass durch den starken Regen einige Schulhöfe teils überschwemmt worden sind (beispielsweise Nelson-Mandela-Grundschule)?
     
  2. Gibt es von den betroffenen Schulen Anfragen für mögliche Umbaumaßnahmen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1.                                                                                                                                                                                            Ist dem Bezirksamt bekannt, dass durch den starken Regen einige Schulhöfe teils überschwemmt worden sind (beispielsweise Nelson-Mandela-Grundschule)?

 

Ja, dem Bezirksamt ist bekannt, dass die

 

-          Charles-Dickens-Grundschule,

-          Grundschule am Rüdesheimer Platz,

-          Helmut-James-von-Moltke-Grundschule,

-          Alt-Schmargendorf-Grundschule / Judith-Kerr-Grundschule

 

bei Starkregen von Wasserschäden auf den Schulhöfen betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1.                                                                                                                                                                                            Gibt es von den betroffenen Schulen Anfragen für mögliche Umbaumaßnahmen?

 

Ja, dem zuständigen Fachbereich und der Serviceeinheit Hochbau liegen aus den betroffenen Grundschulen Mängelmeldungen und eine Umbauanfrage vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

20.Mündliche Anfrage Niklas Schenker

Fraktion DIE LINKE

Nutzung von Vorkaufsrechten

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Grundstücksankäufe in Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes sind seit 2010 jährlich in Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgt?
     
  2. In welchem Umfang hat Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2010 jährlich finanzielle Mittel für Grundstücksankäufe angewendet?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

 

  1.                                                                                                                                                                                            Wie viele Grundstücksankäufe in Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes sind seit 2010 jährlich in Charlottenburg-Wilmersdorf erfolgt?

 

Im nachgefragten Zeitraum sind vier Vorkaufsrechte zugunsten des Tiefbauamtes (Straßenland) ausgeübt worden. Zurzeit wird ein weiterer Ankauf geprüft.

 

  1.                                                                                                                                                                                            In welchem Umfang hat Charlottenburg-Wilmersdorf seit 2010 jährlich finanzielle Mittel für Grundstücksankäufe angewendet?

 

2010:1.645,00 €

2011:7.355,00 €

2014:   535,00 €

 

In den übrigen Jahren sind keine finanziellen Aufwendungen für die Ausübung von Vorkaufsrechten angefallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

21.Mündliche Anfrage Niklas Schenker

Fraktion DIE LINKE

Eigentumswohnungen in Charlottenburg-

Wilmersdorf

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind in Charlottenburg-Wilmersdorf jährlich seit 2010 erteilt worden?
     
  2. Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind in Charlottenburg-Wilmersdorf jährlich seit 2010 in den geplanten sozialen Erhaltungsgebieten Gierkezeile und Mierendorff-Insel erteilt worden und wie viele davon hätten durch die Umwandlungsverordnung verhindert werden könnten?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind in Charlottenburg-Wilmersdorf jährlich seit 2010 erteilt worden?

 

Die Zahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen wird über die Kostenleistungsrechnung erfasst. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Voraussetzung für die Umwandlung von Wohneigentum beim Grundbuchamt. Es gibt jedoch keine Frist für die „Verwendung“ der Abgeschlossenheitsbescheinigung, so dass die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen daher in keinen direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Zahl der Umwandlungen gesetzt werden kann.

 

Gemäß Auswertung der Kostenleistungsrechnung Produkt 60830 wurde für die folgende Zahl an Einheiten (Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie PKW-Stellplätze) in Charlottenburg-Wilmersdorf die Abgeschlossenheit bescheinigt.

 

2010    -    1335

2011    -    2398

2012    -    2422

2013    -    3251

2014    -    4299

2015    -    5114

2016    -    3915

2017    -    4488

 

 

  1. Wie viele Abgeschlossenheitsbescheinigungen sind in Charlottenburg-Wilmersdorf jährlich seit 2010 in den geplanten sozialen Erhaltungsgebieten Gierkezeile und Mierendorff-Insel erteilt worden und wie viele davon hätten durch die Umwandlungsverordnung verhindert werden können?

 

Eine zahlenmäßige Erfassung ist hierzu nicht möglich. Es wird angemerkt, dass durch die Umwandlungsverordnung die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nicht verändert wird. Erst bei der Prüfung der Voraussetzung für die tatsächliche Umwandlung beim Grundbuchamt greift der Genehmigungsvorbehalt der Umwandlungsverordnung. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Umwandlungsverordnung vom 3. März 2015 (DS-Nr. 17/2160 bzw. Verordnungsnr. 17/180) an da Abgeordnetenhaus verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

22.Mündliche Anfrage Niklas Schenker

Fraktion DIE LINKE

Nutzung entwidmeter Bahnflächen

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) von der Bahnnutzung freigestellte Flächen befinden sich in Charlottenburg-Wilmersdorf?
     
  2. Wird vom Bezirksamt grundsätzlich oder im Einzelfall der Versuch eines Ankaufs durch das Land Berlin von vom Eisenbahnbundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen bzw. gefördert, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie viele durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) von der Bahnnutzung freigestellte Flächen befinden sich in Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

Das Bezirksamt führt keine Statistik über freigestellte Bahnflächen. Neben diversen kleineren Flächen wurden in der Vergangenheit freigestellt:

 

-                      Güterbahnhof Halensee

-                      Stuttgarter Platz

-                      Güterbahnhof Charlottenburg

-                      Böschung Seesener Straße

 

Das Freistellungsverfahren für den Güterbahnhof Grunewald läuft noch. Über alle Freistellungen wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung informiert.

 

  1. Wird vom Bezirksamt grundsätzlich oder im Einzelfall der Versuch eines Ankaufs durch das Land Berlin von vom Eisenbahnbundesamt entwidmeten Bahnflächen erwogen bzw. gefördert, wenn ja, in welcher Weise und nach welchen Kriterien und wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Regelmäßig werden entsprechende Flächen durch die Bahn oder Eigentümergesellschaften für Bahnnebenflächen an Private veräußert, bevor das Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt eingeleitet wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

23.Mündliche Anfrage Niklas Schenker

Fraktion DIE LINKE

Zweckfremde Nutzung von Wohnraum als Büro- und

Praxisräume

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Genehmigungsanträge auf zweckfremde Nutzung von Wohnraum, um diesen als Büro- oder Praxisräume zu nutzen, wurden seit Erlass der Zweckentfremdungsverbotsverordnung im Bezirk gestellt?
     
  2. Wie viele der Genehmigungsanträge wurden positiv beschieden, wie viele negativ?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

  1. Wie viele Genehmigungsanträge auf zweckfremde Nutzung von Wohnraum, um diesen als Büro- oder Praxisräume zu nutzen, wurden seit Erlass der Zweckentfremdungsverbotsverordnung im Bezirk gestellt?

 

Jahr Anträge

2014 13

2015 10

2016 15

2017 0

 

  1. Wie viele der Genehmigungsanträge wurden positiv beschieden, wie viele negativ?

 

Jahr Genehm. Ablehnung

2014 0 1

2015 1 6

2016 0 7

2017 0 0

 

Von den 38 Anträgen insgesamt wurden 14 eingestellt, demnach sind 9 Fälle noch offen. Einstellungen erfolgen meistens, wenn kein Antrag wegen Bestandsschutz notwendig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

24.Mündliche Anfrage Sebastian Dieke

Fraktion DIE LINKE

Politische Bildungsarbeit im Bezirk

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist die politische Bildungsarbeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf organisiert (Bitte Aufstellung/Auflistung von Bildungsträger*innen und Verantwortlichkeiten)
     
  2. Wie stellen sich die Pläne des Bezirksamts dar, damit die Politische Bildungsarbeit in Zeiten von „Politikverdrossenheit“ wieder einen höheren Stellenwert und ein höheres Interesse bei Bürger*innen bekommt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

1.Wie ist die politische Bildungsarbeit im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf organisiert (Bitte Aufstellung/Auflistung von Bildungsträger*innen und Verantwortlichkeiten)

 

Das Bezirksamt führt keine Auflistung über Bildungsträger im Bezirk. Die kommunale politische Bildungsarbeit wird u.a. bezirksseitig über die VHS organisiert.

 

Die VHS City West ist als Fachbereich innerhalb des Amtes für Weiterbildung und Kultur bei der zuständigen Abteilungsleitung angesiedelt.

Die VHS City West unterbreitet Bildungsangebote nach dem bundesweiten Angebotsspektrum in insgesamt 6 Programmbereichen. Im Programmbereich „Politik und Gesellschaft“ werden ca. 90 Bildungsangebote pro Jahr für unterschiedliche Zielgruppen, teilweise in Kooperation mit Partnern und Institutionen geplant, angeboten und durchgeführt. Es werden gesellschaftspolitisch relevante Fragen in verschiedenen Formaten aufgegriffen. Insgesamt sollen die Angebote die Möglichkeiten zur aktiven, selbstbestimmten Teilhabe am öffentlichen Leben fördern.

 

Hier einige Beispiele zu den Zielgruppen und Schwerpunkten:

 

Mit niederschwelligen Angeboten werden explizit Bürger*innen angesprochen, um deren Entscheidungskompetenzen in Fragen des Alltags zu fördern.

 

r Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments (KJP) werden Workshops zur politischen Arbeit durchgeführt.

 

In Kooperation mit der Verbraucherzentrale Berlin werden Informationsabende für Bürger*innen und einige speziell für Geflüchtete angeboten.

Veranstaltungen zum Gedenken, zur Geschichte sowie Bundes-/ Europapolitik fördern das Geschichts- und Politikverständnis. Exkursionen und Vorträge sensibilisieren für die Geschichte des Bezirks.

Themen rund um Familie und Erziehung fördern die Sozialkompetenz beziehungsweise sensibilisieren für die Vielfalt von Lebensformen, hier zum Thema Regenbogenfamilien.

 

Mit der Reihe „Feminale“ werden Frauen gefördert und wird deren Vernetzung unterstützt, um sich erfolgreich im öffentlichen Leben und Beruf zu behaupten.

 

Darüber hinaus ist die der SenBJF nachgeordnete Landeszentrale für Politische Bildung in der Hardenbergstraße beheimatet. Dort sind ggf. bezirkliche wirkende Träger der politischen Bildung als deren Partner bekannt.

 

 

2.Wie stellen sich die Pläne des Bezirksamts dar, damit die Politische Bildungsarbeit in Zeiten von „Politikverdrossenheit“ wieder einen höheren Stellenwert und ein höheres Interesse bei Bürger*innen bekommt?

 

Ein Instrument ist, dass die Volkshochschule Charlottenburg-Wilmersdorf auf gesellschaftliche Veränderungen im Rahmen ihrer Kursangebote reagiert. Die „Feminale“, die Workshops für das KJP oder auch spezielle Infoabende zu aktuellen Themen stehen dafür beispielhaft.

 

Um das Thema Politikverdrossenheit aufzugreifen, wird dieser Begriff allgemein mit der Beobachtung beschrieben, dass sich gerade junge Menschen von der Politik abwenden, weil sie Politiker*innen und Institutionen skeptisch gegenüber stehen. Von den Jugendlichen werden insbesondere mangelhafte oder fehlende Teilhabe- und Beteiligungschancen kritisiert.

 

Demgegenüber kennt die Jugendarbeit im Bezirk aber viele Jugendliche, die sehr wohl ein politisches Interesse in sich tragen und durchaus die Motivation zur Beteiligung an politischen Aktivitäten zeigen.

 

Um die Diskrepanz zwischen Skepsis und Motivation für die Jugendlichen zu überwinden und junge Menschen für ein Engagement in demokratischen Strukturen und Organisationen zu gewinnen, setzt der Bezirk in der Jugendarbeit insbesondere auf die Beteiligung im Kinder- und Jugendparlament (KJP).

 

Das KJP erfüllt seinen Auftrag in der außerschulischen Bildungsarbeit, die Jugendlichen an die Regeln des demokratischen Zusammenlebens heranzuführen und ihre Themen selbst zu wählen und durchzusetzen. Beispiele der vergangenen zwei Jahre sind unter anderem:

 

-          U 18 Wahlen für Berlin und für den Bundestag

-          Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus

-          Auseinandersetzung mit EU-Jugendstrategien

-          Politik als Schulfach

-          Stadtplanung aus Sicht von Kinder und Jugendlichen

-          Workshop “Fit fürs KJP“

-          freie Rede vor Erwachsenen

-          Argumente sammeln und vertreten

-          Öffentlichkeitsarbeit

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

25.Mündliche AnfrageSebastian Dieke

Fraktion DIE LINKE

Zustand von bezirklichen Geh- und Radwegen

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie stellt sich ist der derzeitige Zustand der Geh- und Radwege im Bezirk da? (Bitte auch Auflistung/Übersichtsliste bzw. Plankarte zu den größeren bezirklichen Geh- und Radwegen)
     
  2. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um eventuelle Schäden an Geh- und Radwegen im Bezirk auszubessern und zu beheben?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Wie stellt sich ist der derzeitige Zustand der Geh- und Radwege im Bezirk da? (Bitte auch Auflistung/Übersichtsliste bzw. Plankarte zu den größeren bezirklichen Geh- und Radwegen)

 

Der Zustand der Geh- und Radwege im Bezirk ist als verkehrssicher zu betrachten (siehe auch zu 2.)

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um eventuelle Schäden an Geh- und Radwegen im Bezirk auszubessern und zu beheben?

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlin – (AV Straßenüberwachung) geregelt.

 

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist der bauliche Zustand der öffentlichen Straßen Berlins von den Straßenbaubehörden regelmäßig zu überwachen.

 

Die festgestellten Schäden werden dann von den Vertragsfirmen des Bezirksamtes umgehend beseitigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger


 

 
 

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