Drucksache - 0583/5  

 
 
Betreff: Altersfeststellung von Amts wegen bei zweifelhaftem Alter von
unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern durch das Jugendamt (§42f SGB VIII)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Seyfert/Bolsch/von Ertzdorff-Kupffer 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, das örtliche Jugendamt anzuweisen,

 

1. bei der Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern (UMA)

nach §§ 42, 42a SGB VIII in solchen Fällen, bei denen der UMA

 

a) keine gültigen Reise- bzw. Personaldokumente bei sich führt, und

b) noch von keiner zur medizinischen Altersfeststellung berechtigten deutschen

Behörde eine Altersfeststellung durchgeführt wurde,

unverzüglich und regelmäßig die Altersfeststellung nach § 42f Abs. 2 SGB VIII zu

veranlassen.

 

2. Dies gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Personen der Zeiträume 2015-

2018, insoweit Leistungsbezug anhält.

 

Der BVV ist bis 01.06.2018 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirkverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen