Drucksache - 0581/5
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Wie viele Unbegleitete minderjährige Asylbewerber (UMA) wurden per 31.12.2017 vom bezirklichen Jugendamt betreut und welche Kosten sind dem Bezirksamt dadurch im Haushaltsjahr 2017 entstanden? 2. Bei wie vielen der per 31.12.2017 vom bezirklichen Jugendamt betreuten UMA ist die angebliche Minderjährigkeit weder aufgrund zweifelsfrei echter Personaldokumente, z. B. durch Reisepass, aufgrund einer Altersfeststellung durch die Ausländerbehörde (§ 49 Abs. 3 und 6 AufenthG), aufgrund einer ärztlichen Untersuchung (§ 42f Abs. 2 S. 1 SGB VIII), unwiderlegbar festgestellt worden? 3. Beabsichtigt das Bezirksamt bei allen denjenigen vom bezirklichen Jugendamt betreuten UMA, deren Minderjährigkeit nicht wie unter 2. a) bis c) bereits unwiderlegbar festgestellt wurde, eine ärztliche Altersfeststellung nachzuholen - und falls nein, warum nicht?
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