Drucksache - 0493/5  

 
 
Betreff: Milieuschutz flächendeckend innerhalb des S-Bahn Rings
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKE/SPD/Grüne 
Verfasser:Schenker/Juckel/Röder/Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
20.12.2017 
22. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt     
07.02.2018 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

 

Milieuschutz flächendeckend innerhalb des S-Bahn Rings

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass in allen Gebieten Berlins innerhalb des S-Bahn-Rings soziale Erhaltungssatzungen nach § 172, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) erlassen werden.

 

Die betroffenen Bezirke sollen dafür in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter Beteiligung der BVVen eine „Task Force Milieuschutz“ einsetzen.

 

Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, dass innerhalb der Milieuschutzgebiete das kommunale Vorkaufsrecht extensiv genutzt wird.

 

Die Bezirke werden aufgefordert, das notwendige und ggf. fehlende Personal entsprechend auszubilden bzw. einzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten."

 

 

Neues Grobscreening von Verdachtsgebieten für Milieuschutz einleiten

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten, ein neues Grobscreening von Verdachtsgebieten für Soziale Erhaltungssatzung gemäß §172 BauGB für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf einzuleiten.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten."

 

 

Milieuschutz für den LOR Binger Straße prüfen

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird beauftragt, in das laufende Grobscreening-Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass sozialer Erhaltungsverordnungen den LOR Binger Straße mit aufzunehmen.

Die Ergebnisse des gesamten Screenings sollen dem Ausschuss für Stadtentwicklung und der BVV schnellstmöglich nach Fertigstellung der Ergebnisse vorgelegt werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2019 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das zurzeit laufende Grobscreening umfasst das gesamte Bezirksgebiet innerhalb des S-Bahn-Rings, sowie die Planungsräume 44 Rüdesheimer Platz, 43 Binger Straße, 01 Jungfernheide und 03 Paul-Hertz-Siedlung. Die Ergebnisse des Grobscreenings werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und der BVV selbstverständlich und schnellstmöglich nach Fertigstellung der Ergebnisse vorgelegt werden. Die Fertigstellung wird noch im Sommer 2019 erwartet.

 

Mit dem Grobscreening und den sich ggf. anschließenden, vertiefenden Untersuchungen leistet das Bezirksamt seinen wesentlichen Beitrag zu einem flächendeckenden Milieuschutz innerhalb des S-Bahn-Rings, da für den rechtssicheren Erlass von Milieuschutzgebieten belastbare und gesicherte Erkenntnisse vorliegen müssen. Die Gebietslage innerhalb der Ringbahnstrecke ist zwar ein sehr anschauliches, aber noch kein fachlich belastbares Kriterium dafür. Für die Unterschutzstellung von Gebieten in anderen Bezirken fehlt dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf jede Zuständigkeit.

 

Nach Ansicht des Bezirksamts bedarf es für die berlinweite Koordination und Zusammenarbeit beim Thema Milieschutz keiner zusätzlichen "Task Force" unter Beteiligung von 6 Bezirksämtern und 6 Bezirksverordnetenversammlungen mit ca. 35 Fraktionen, zumal auch Bezirke ohne Flächenanteile innerhalb des S-Bahnrings inzwischen Soziale Erhaltungssatzungen beschlossen haben oder deren Beschluss prüfen. Hilfreich ist ein effizienter Austausch von best-practice-Lösungen, um die arbeitsintensive Verfahren nach dem Baugesetzbuch zu bewältigen. Es gibt bereits seit Jahren eine bezirksübergreifende Arbeitsgemeinschaft zu Sozialen Erhaltungsverordnungen mit der zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit viertel- bis halbjährlichen Jour fixes, sodass dieser Beschlusspunkt als erledigt betrachtet werden kann.

 

Die fachliche Einarbeitung von Personal findet zwar in der Verwaltung statt, die notwendige Ausbildung (ein entsprechender Bachelor oder Master) jedoch an Hochschulen. Das geringe Angebot an Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt führt zu einer starken Konkurrenz zwischen den Bezirksämtern. Das Bezirksamt hat in seinem Entwurf für den Haushalt 2020/2021 insgesamt 6 Stellen für den Bereich Milieuschutz vorgesehen und plant damit gegenüber dem Haushalt 2018 (2 Stellen) und dem Nachtragshaushalt (3 Stellen) eine deutliche Stärkung des Bereichs und erhofft eine entsprechende Unterstützung durch die Bezirksverordnetenversammlung entsprechend ihrer Beschlusslage.

 

Zur extensiven Anwendung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten wird auf die Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drucksache Nr. 0424/5 verwiesen.

 

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

 

 

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen