Drucksache - 0471/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.11.2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird erneut gebeten (siehe DS 1683/4), geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die PIN AG auf den Einhalt der vertraglich vereinbarten Zustellmodalitäten, insbesondere im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, hinzuweisen.
Der BVV ist erstmalig zum 28.02.2018 zu berichten
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Bei Vorliegen von Beschwerden wurde die PIN AG um Aufklärung und schriftliche Stellungnahme gebeten.
Das Bezirksamt bittet daher entsprechende Beschwerden über das BV-Büro an die zuständige Abteilung weiterzuleiten. Unabhängig davon erhält die zentrale Poststelle im Rathaus von der PIN AG einen Wochenbericht über sämtliche von der PIN AG versandten Sendungen. Die zentrale Poststelle erfasst wöchentlich die Rückläufe, so dass die Zustellqualität immer aktuell beurteilt werden kann.
Sollte es diesbezüglich Auffälligkeiten geben, werden diese dem Landesverwaltungsamt als Vertragspartner der PIN AG mitgeteilt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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