Drucksache - 0453/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Rechtslage so zu verändern, dass die in Milieuschutzgebieten erforderliche milieuschutzrechtliche Genehmigung von Bauprojekten und die Möglichkeit der Zurückstellung von Projekten bei potenziellen Milieuschutzgebieten nicht nur im Falle von Baugenehmigungsverfahren gelten, sondern auch von Freistellungsverfahren.
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
In diesem Punkt kann das soziale Erhaltungsrecht nicht mehr verschärft werden, da nicht nur genehmigungsfreigestellte Vorhaben, sondern auch verfahrensfreie Vorhaben der Genehmigung bedürfen. Das Bezirksamt informiert dazu auf seiner Hompage unter: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php#6
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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