Drucksache - 0443/5  

 
 
Betreff: Haushaltsentwurf frühzeitig vorlegen - zurückgezogen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-Fraktion 
Verfasser:Heyne/Rexrodt 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
13.11.2018 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
08.01.2019 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
09.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
08.09.2020 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming - Besucher möchten sich im BV-Büro anmelden!      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag - zurückgezogen

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den von der BVV zu beratenden und abschließend zu beschließenden Haushaltsentwurf des Bezirksamtes den Bezirksverordneten künftig mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Abstimmungstermin in der BVV zur Verfügung zu stellen.

 

Weiterhin ist sicherzustellen, dass der Haushaltsentwurf des Bezirksamtes in jedem zuständigen Fachausschuss mindestens einmal behandelt wird.

 

Begründung:

Der Haushaltsentwurf des Bezirksamtes bedarf der umfassenden Erörterung im Haushaltsauschuss und in den zuständigen Fachausschüssen. Zumindest ein Regeldurchlauf durch die Fachausschüsse, die i. d. R. monatlich tagen, ist sicherzustellen, um eine ausreichend tiefe Befassung der Bezirksverordneten mit dem

Haushaltsentwurf zu ermöglichen.

 


 

 
 

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