Drucksache - 0428/5  

 
 
Betreff: Unterhaltung der Grünanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
14.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.09.2017 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich der Unterhaltung der Grünanlagen (Kapitel 3810, Titel 52190) ein Konzept zur Reduzierung der angesammelten Reste zu erstellen.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten."

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Zweckgebundene Einnahmen im Titel 521 90 sind Einnahmen, deren Verwendungszweck durch einen Haushaltsvermerk im Haushaltsplan fest vorgegeben ist. Die Einnahmen sind für Maßnahmen, die den Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft fördern, zu verwenden (z.B. Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen im öffentlichen Straßenland nach § 6 Absatz 2 BaumSchVO oder auch Ausgaben für Maßnahmen aus Ablösungsbeträgen nach der § 8 Absatz 2 BauO Bln).

Sie sind in das nächste Haushaltsjahr übertragbar. Da die Einnahmen zweckgebunden sind, dürfen aus haushaltsrechtlichen Gründen ihrer Zweckbestimmung nicht zuwiderlaufen. Es bedarf daher jedenfalls keines besonderen Konzepts zur Reduzierung der Reste. Es macht in der Regel auch wenig Sinn, die Maßnahmen kleinteilig zu „verkleckern“ um Haushaltsreste zu reduzieren. Viel mehr kann das Ansparen von Beträgen zur anschließenden Finanzierung eines größeren Projekts sinnvoll sein.

 

Das Bezirksamt ist bemüht, gefällte Bäume durch Neupflanzungen vollständig zu ersetzen. Dies ist vor allen auf Grund personeller Engpässe leider nicht immer zeitnah möglich.

 

Die eingegangenen Ablösebeträge von Spielplätzen nach § 8 Absatz 3 BauO Bln werden für die Aufwertung und Erneuerung auf öffentlichen Spielplätzen in der Nähe des jeweiligen Baugrundstückes verwendet.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann  Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat


 

 
 

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