Drucksache - 0401/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, zur Sicherung der Erhaltungsziele in den vorgesehenen Milieuschutzgebieten alle Voraussetzungen zu schaffen, damit, möglichst ab sofort, genehmigungspflichtige Baugesuche in diesen Gebieten zurückgestellt bzw. genehmigungs- und verfahrensfreigestellte Vorhaben vorläufig untersagt werden. Alle Bauvorhaben in diesen Gebieten sind der BVV im zuständigen Ausschuss vorzustellen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Durch Aufstellungsbeschlüsse für soziale Erhaltungsgebiete können bauliche Vorhaben, die den Erhaltungszielen entgegenstehen zurückgestellt werden. Der Gesetzgeber hat mit § 172 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB die Möglichkeit geschaffen, in Gebieten mit einem Aufstellungsbeschluss Vorhaben bis zu 12 Monate zurückzustellen. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Erhaltungsziele durch solche Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden. Das Bezirksamt hat das Instrument in der Vergangenheit genutzt und wird auch zukünftig so handeln.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Arne Herz Oliver Schruoffeneger Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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