Drucksache - 0317/5
Der BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Beleuchtung in der Unterführung der Lietzenseebrücke zu verbessern sowie die gleichzeitige Nutzbarkeit der Unterführung für Fußgänger und Radfahrer zu optimieren.
Der BVV ist bis zum 30.07.2017 zu berichten.
Begründung: Die Unterführung der Lietzenseebrücke ist nach Einbruch der Dunkelheit nur wenig empfehlenswert. Die bestehende Beleuchtung ist alt, verdreckt und vor allem unzureichend. Daher ist sie zu erneuern und gleichzeitig auszubauen, um ein sicheres Unterqueren der Lietzenseebrücke, auch nach Einbruch der Dunkelheit zu ermöglichen. Nicht nur im Dunkeln, sondern auch bei Tageslicht bietet die derzeitige Gestaltung samt Zuwegung der Unterführung der Lietzenseebrücke eine Gefahr des Zusammenstoßens von Fußgängern und Radfahrern. Die aktuelle Wegeführung bietet keine Möglichkeit von den Wegen aus die Unterführung der Lietzenseebrücke einzusehen. Die Gefahr des Zusammenstoßens von spazierenden Fußgängern und eiligen Radfahrern muss reduziert werden. Hierfür sind u. a. die Installation von Spiegeln als auch das beschilderte Gebot zum Fahrradschieben zu prüfen.
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