Drucksache - 0250/5  

 
 
Betreff: Arbeit der freien Träger honorieren - Endlich Planungssicherheit schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
06.07.2017 
11. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.07.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die BVV Charlottenburg-Wilmersdorf wertschätzt die soziale, pädagogische und kulturelle Arbeit der freien Träger als unverzichtbare Bestandteile für eine bunte, vielfältige und lebenswerte Stadt.

 

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber dem Land Berlin dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die den Verwaltungsablauf betreffenden Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die zeitliche und finanzielle Planungssicherheit für die Träger durch folgende Maßnahmen hergestellt bzw. verbessert wird:

  • Als geeignetes Instrument sind Zuwendungsverträge vorzusehen und vorzubereiten.
  • Zuwendungsbescheide sind grundsätzlich über den Zeitraum eines Jahres vorzusehen. Dabei sollten sich – unter Beachtung des Haushaltsvorbehalts – Bewilligungsbescheide im Regelfall auf maximal drei Jahre belaufen.
  • Sind aus fachlichen Gründen längere Förderungen vorgesehen, die nur aus haushaltsrechtlichen Gründen noch nicht beschieden werden können, soll dies den Trägern zeitnah mitgeteilt werden.

 

Darüber hinaus verpflichtet sich die Bezirksverordnetenversammlung – nach Informationen durch das Bezirksamt

 

  • zur regelmäßigen Evaluation im Vorfeld des Vorgangs der Beschlussfassung über die Art, die Leistungsbeschreibung und die Höhe der Zuwendung.
  • zur Berücksichtigung von Steigerungen von Aufgabenerfüllungen (u.a. Tarifanpassungen, Personalkostensteigerungen, Miet- und Mietnebenkostenerhöhungen, Energiepreissteigerungen) bei der Ermittlung der Zuwendungssummen und Angebotsstunden.

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend zu verfahren. In Angelegenheiten der Jugendhilfe möge der JHA auf der Grundlage entsprechender Vorlagen der Verwaltung des Jugendamtes eine derartige allgemeine Verpflichtung ausgestalten.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2017 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Jugendamt hat seit dem Haushaltsjahr 2018 die Förderung der Jugendarbeit im Bezirk mit den Trägern der freien Jugendhilfe in einer vertraglichen Leistungsvereinbarung, dem Leistungsvertrag geregelt. Die Leistungsverträge umfassen sowohl die Jugendarbeit in den die Jugendfreizeiteinrichtungen als auch die mobile und mädchenorientierte Jugendarbeit, die ergänzende schulbezogene Sozialarbeit sowie die Schülerclubs im Rahmen des Landesprogramms Jugendarbeit an Schulen. Die Leistungsverträge sind an den jeweils laufenden Doppelhaushalt gebunden und haben eine Laufzeit von zwei Jahren.

 

Gegenüber der vorigen Zuwendungsfinanzierung liegt der Vorteil der vertraglichen Leistungsvereinbarung in der langfristigen Absicherung der Jugendarbeit. Gemäß der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltordnung (LHO) sind Projektförderungen für denselben Zweck und denselben Empfänger grundsätzlich auf bis zu fünf aufeinander folgende Jahre zu befristen. Mit den Leistungsverträgen ergibt sich für die Träger der freien Jugendhilfe eine langfristige Planungssicherheit.

 

Um die Planungssicherheit auch innerhalb eines laufenden Doppelhaushaltes abzusichern, werden seit dem Jahr 2018 die Anträge auf Weiterführung der durch das Jugendamt finanzierten Projekte im Folgejahr von den Trägern statt zum 30.09. des laufenden Jahres zum 30.06. des laufenden Jahres eingereicht. Danach erfolgt die Antragsprüfung und Einbringung einer entsprechenden Vorlage zur Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss. Zur besseren finanziellen Planungssicherheit soll den Trägern, vorbehaltlich kommender Haushaltsentscheidungen, zum Ende des Doppelhaushalts 2018/2019, die jeweiligen Zuwendungsbescheide bzw. Leistungsverträge zugehen.

 

 

 

 

Reinhard Naumann Heike Schmitt-Schmelz

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

 

 


 

 
 

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