Drucksache - 0218/5  

 
 
Betreff: Radweg auf dem Theodor-Heuss-Platz wieder farblich sichtbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Sempf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
10.05.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Mai 2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die farblichen Markierungen der Radwege im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, beginnend mit dem auf dem nördlichen Teil des Theodor-Heuss-Platzes gelegenen Radweg zwischen Ahorn- und Lindenallee, wiederherzustellen, um damit den Radweg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wieder sichtbarer zu machen.

 

Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat den baulichen Zustand des betreffenden Radweges zur Umsetzung des Beschlusses geprüft. Radwegmarkierungen im Fahrbahnbereich können an Querungsbeziehungen zur Verbesserung der Erkennbarkeit in Kaltplastik im Farbton Rot hergestellt werden. Die Kaltplastikmarkierungen des Radweges in den Fahrbahnquerungen Ahornallee und Lindenallee sind im Farbton Rot ausgebildet und weisen eine gute Erkennbarkeit und einen verkehrssicheren Zustand auf.

 

Die baulich angelegte Radwegbefestigung zwischen den betreffenden Einmündungsbereichen Ahornallee und Lindenallee weist gleichfalls einen verkehrssicheren Zustand auf. Der Radweg ist hier mit Gehwegplatten aus Beton in roter Einfärbung angelegt. Die Roteinfärbung der Beton-Gehwegplatten erfolgt bereits im Herstellungsprozess des Betonwerkes und ist hier in der Örtlichkeit auch erkennbar. Der Auftrag einer roten farblichen Markierung auf eine zudem rote Beton-Gehwegplattenbefestigung ist auch aufgrund des anteilig großen Fugenbildes in der Markierungsfläche fachlich nicht vorgesehen und daher auszuschließen. Ein anschauliches Negativbeispiel zur Dauerhaftigkeit einer solchen Maßnahme stellt die Radwegmarkierung auf der Gehwegbefestigung vor dem Grundstück Fehrbelliner Platz 4 dar.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 


 

 
 

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