Drucksache - 0174/5  

 
 
Betreff: Open Street Map als Straßenkarte verwenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
09.05.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen einzusetzen, dass die Informationstechnologie des Landes Berlin und seiner Bezirke überall (auch auf den Apps) Open Street Map als Straßenkarte verwendet.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Open Street Map ist bereits als Stadtplan für den Internetauftritt des Bezirksamtes implementiert. Das Bezirksamt hat bisher keine eigenen Apps herausgegeben.

 

Für die genannte App „Ordnungsamt Online“ ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zuständig (II B 1). Das betrifft auch die Einbindung des dort verwendeten Kartenmaterials. Die Senatskanzlei strebt an, alle unter berlin.de laufenden Verfahren (z.B. meinBerlin oder auch das Imperia Kartenmodul) nach und nach auf OSM Karten umzustellen.

 

Die sukzessive Umstellung auf die einheitliche Nutzung von Open Street Map liegt in der Zuständigkeit der Senatskanzlei und ist dort bereits initiiert, so dass ein darüber hinausgehender Einsatz des Bezirksamtes nicht erforderlich war.

 

 

 

Naumann

 


 

 
 

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