Drucksache - 0136/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.Juni 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Einrichtung einer Kita durchzusetzen. Ist die Kita bei Erreichen von 60% vermieteter Wohnungen nicht in der mit dem Bezirksamt vertraglich vereinbarten Größe in Betrieb, ist ein sofortiger Stopp der Vermietung durchzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Kita ist derzeitig mit 25 anstelle der vertraglich vereinbarten Größe von 26 Plätzen in Betrieb. Grund hierfür ist, dass seitens der Kitaaufsicht keine Erlaubnis für die ab 26 Plätze erforderliche Freifläche erteilt wird. Für die Freifläche sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Der Nachtrag zur Errichtung einer Lärmschutzwand wurde zunächst beantragt und im Dezember 2017 zurückgezogen. Nunmehr ist ein Nachtrag für 25 Plätze in Bearbeitung. Weiterhin hat der Bauherr um eine Anpassung des Städtebaulichen Vertrages auf 25 Plätze gebeten.
Der Beschlusslage folgend hat das Bezirksamt ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung sowie zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit begonnen und diverse Gespräche geführt. Das Bezirksamt hat den zuständigen Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung über den Sachstand informiert und befindet sich zurzeit in Gesprächen zur Umsetzung der dortigen Beschlüsse und wird dem Ausschuss berichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat Bezirksstadtrat
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