Drucksache - 0609/2
Die BVV beschließt: Die BVV genehmigt die
Bezirkshaushaltsrechnung 2002 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf. Der nachfolgende Bericht des RPA wird
zur Kenntnis genommen. Der RPA hat sich mit der
Bezirkshaushaltsrechnung 2002 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in
acht Sitzungen in der 1. und 2. Lesung befasst und kommt zu folgenden
Ergebnissen: Festzustellen ist, dass auf Grund von
haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen ca. ein ¾ Jahr nur die unbedingt
notwendigen Ausgaben aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen
geleistet werden konnten. Ausnahmen waren nur aufgrund des § 89 VvB möglich. Im Rahmen der Prüfung wurde deutlich,
dass durch die Weiterentwicklung der Titelstruktur im Hinblick auf die
Kosten-Leistungs-Rechnung eine direkte Vergleichbarkeit der Kapitel und Titel
wie in den Vorjahren an vielen Stellen der Haushaltsrechnung nicht mehr möglich
war. Dies birgt aus Sicht des RPA das Risiko der fehlenden Transparenz und
könnte zu einer Verletzung des Haushaltsgrundsatzes der Haushaltsklarheit und
– wahrheit führen. Veränderungen in den Kapitelstrukturen sind in den
jeweiligen Erläuterungen zu benennen. Dies gilt insbesondere für den
Personalhaushaltsplan. Auch konnten Fragen der
Berichterstatter aufgrund der seit Haushaltsaufstellung veränderten
Zuständigkeiten im Bezirksamt nur mit zeitlicher Verzögerung beantwortet
werden, beispielsweise Fragen zu Gebäuden, die von einzelnen Abteilungen
genutzt, aber durch SE Lieg verwaltet werden. In einer Vielzahl von Einzelplänen der
Bezirkshaushaltsrechnung 2002 stehen die ausgewiesenen Personalausgaben im
großen Missverhältnis zu den jeweiligen Personalansätzen und dem Stellenplan.
Im Sinne der Haushaltsklarheit beanstandet der RPA mit großem Nachdruck diese
Situation und zeigt nur teilweise Verständnis für Antworten des Bezirksamtes
anlässlich der Lesungen hierzu. Während der Bereich der Z-Mittel
insbesondere bei den Ausgaben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt und der
ergänzenden Sozialhilfe auch auf Grund der Arbeitsmarktsituation durch stetig
steigende Fallzahlen gekennzeichnet ist, verzeichnet der Ausgabenbereich nach
dem AsylbewerberleistungsG kontinuierlich sinkende Fallzahlen und damit einen
nicht unerheblichen Ausgabenrückgang. Trotz der Anregung des RPA im
Schlussbericht 2001 hat sich das Verfahren bedauerlicherweise nicht verbessert.
Festgestellt werden musste, dass die Senatsverwaltung für Finanzen bei den
Einnahmevorgaben offenbar wie in den Vorjahren völlig abwegige Erwartungen
hegt. Diese Praxis hält der RPA für nicht akzeptabel. Auch macht sich die lange
“Haushaltssperre” bei der Ausgabenseite gerade in den Einrichtungen
für Senioren und in weiteren Bereichen bemerkbar. Wie bereits in den Vorjahren
beanstandet der RPA wiederum, dass es insbesondere in den Bereichen
familienunterstützender Hilfen, Hilfe zur Erziehung sowie Sozialhilfe außerhalb
von Einrichtungen zu unrealistischen Ansätzen kam. Weiterhin wird erwartet, dass künftig
die ordnungsgemäße Zuordnung zu den richtigen Titeln und Kapiteln vorgenommen
wird. Der RPA erwartet die Umsetzung der
Anregungen aus der Rechnungsprüfung 2002 sowie eine Stellungnahme des
Bezirksamtes zum Schlussbericht. |
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