Drucksache - 0609/2  

 
 
Betreff: Bezirkshaushaltsrechnung 2002
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abteilung Finanzen, Bildung und Kultur 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2003 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
Rechnungsprüfungsausschuss Beratung
07.04.2005    37. Öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.04.2005 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Version vom 29.04.2005

Der Rechnungsprüfungsausschuss

 

Die BVV beschließt:

 

Die BVV genehmigt die Bezirkshaushaltsrechnung 2002 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

Der nachfolgende Bericht des RPA wird zur Kenntnis genommen.

 

Der RPA hat sich mit der Bezirkshaushaltsrechnung 2002 des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf in acht Sitzungen in der 1. und 2. Lesung befasst und kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

Festzustellen ist, dass auf Grund von haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen ca. ein ¾ Jahr nur die unbedingt notwendigen Ausgaben aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen geleistet werden konnten. Ausnahmen waren nur aufgrund des § 89 VvB möglich.

 

Im Rahmen der Prüfung wurde deutlich, dass durch die Weiterentwicklung der Titelstruktur im Hinblick auf die Kosten-Leistungs-Rechnung eine direkte Vergleichbarkeit der Kapitel und Titel wie in den Vorjahren an vielen Stellen der Haushaltsrechnung nicht mehr möglich war. Dies birgt aus Sicht des RPA das Risiko der fehlenden Transparenz und könnte zu einer Verletzung des Haushaltsgrundsatzes der Haushaltsklarheit und – wahrheit führen. Veränderungen in den Kapitelstrukturen sind in den jeweiligen Erläuterungen zu benennen. Dies gilt insbesondere für den Personalhaushaltsplan.

 

Auch konnten Fragen der Berichterstatter aufgrund der seit Haushaltsaufstellung veränderten Zuständigkeiten im Bezirksamt nur mit zeitlicher Verzögerung beantwortet werden, beispielsweise Fragen zu Gebäuden, die von einzelnen Abteilungen genutzt, aber durch SE Lieg verwaltet werden.

 

In einer Vielzahl von Einzelplänen der Bezirkshaushaltsrechnung 2002 stehen die ausgewiesenen Personalausgaben im großen Missverhältnis zu den jeweiligen Personalansätzen und dem Stellenplan. Im Sinne der Haushaltsklarheit beanstandet der RPA mit großem Nachdruck diese Situation und zeigt nur teilweise Verständnis für Antworten des Bezirksamtes anlässlich der Lesungen hierzu.

 

Während der Bereich der Z-Mittel insbesondere bei den Ausgaben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt und der ergänzenden Sozialhilfe auch auf Grund der Arbeitsmarktsituation durch stetig steigende Fallzahlen gekennzeichnet ist, verzeichnet der Ausgabenbereich nach dem AsylbewerberleistungsG kontinuierlich sinkende Fallzahlen und damit einen nicht unerheblichen Ausgabenrückgang.

 

Trotz der Anregung des RPA im Schlussbericht 2001 hat sich das Verfahren bedauerlicherweise nicht verbessert. Festgestellt werden musste, dass die Senatsverwaltung für Finanzen bei den Einnahmevorgaben offenbar wie in den Vorjahren völlig abwegige Erwartungen hegt. Diese Praxis hält der RPA für nicht akzeptabel.

 

Auch macht sich die lange “Haushaltssperre” bei der Ausgabenseite gerade in den Einrichtungen für Senioren und in weiteren Bereichen bemerkbar.

 

Wie bereits in den Vorjahren beanstandet der RPA wiederum, dass es insbesondere in den Bereichen familienunterstützender Hilfen, Hilfe zur Erziehung sowie Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen zu unrealistischen Ansätzen kam.

 

Weiterhin wird erwartet, dass künftig die ordnungsgemäße Zuordnung zu den richtigen Titeln und Kapiteln vorgenommen wird.

 

Der RPA erwartet die Umsetzung der Anregungen aus der Rechnungsprüfung 2002 sowie eine Stellungnahme des Bezirksamtes zum Schlussbericht.

 


 

 
 

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