Drucksache - 0005/5  

 
 
Betreff: Anmeldungen zur Investitionsplanung 2017 bis 2021
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksbürgermeisterin 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.01.2017 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
24.01.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
14.02.2017 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
I-Planung 17-21 - BA-Beschluss v. 17.1.2017
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

"Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die vom Bezirksamt vorgelegten Anmeldungen des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf zur Investitionsplanung 2017 - 20 des Landes Berlin in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ermächtigt das Bezirksamt, Änderungen in den Anmeldungen, die durch Entscheidungen der Senatsverwaltung für Finanzen, des Senats oder des Abgeordnetenhauses von Berlin herbeigeführt werden, in die von der BVV beschlossenen Anmeldungen zur Investitionsplanung 2017 - 2021 einzuarbeiten. Dies gilt auch für Änderungen, die aufgrund von offensichtlichen Fehlern - wie z. B. Schreib- oder Rechenfehler - bis zur Einreichung bei der Senatsverwaltung für Finanzen berichtigt werden können.

 

Der FB Finanzen wird außerdem dazu ermächtigt, die Finanzvolumina aller Baumaßnahmen, für die die gem. Aufstellungsrundschreiben zur Investitionsplanung 2017 – 2021 der SenFin geforderten Unterlagen nicht bis zum 20.2.2017 vorliegen, nicht als konkrete Einzelmaßnahmen, sondern beim Sammeltitel 71901 im Kapitel 4500 zu veranschlagen. Ausnahmen bezüglich der Terminsetzung werden nur in zwingenden Einzelfällen und in Absprache mit dem FB Finanzen zugelassen.“

 

 


 

 
 

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