Drucksache - 1697/4
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß § 37 Abs. 4 und 7 und § 38 Abs. 1 LHO in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BezVG nachträglich die vom Bezirk zugelassenen, in der vorgelegten Nachweisung-Anlage – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
Überplanmäßige Ausgaben: 2.144.809,08 € Außerplanmäßige Ausgaben 591.560,86 €.
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