Drucksache - 1690/4
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Gemeinschaft der Flüchtlingsnotunterkunft in der bisherigen Form (Träger, Organisation, Strukturen) auch nach dem Umzug an einen neuen Standort weitestgehend erhalten bleiben kann.
Der BVV ist bis zum 31.01.2017 zu berichten.
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