Drucksache - 1670/4  

 
 
Betreff: Dachbegrünung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD/Piraten 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Drews/Wuttig/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.06.2016 
59. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Naturschutz Beratung
12.07.2016 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
02.09.2016 
50. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.09.2016 
61. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.09.2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, welche Dächer und Fassaden von bezirkseigenen Gebäuden sich für Dach – und Fassadenbegrünung eignen.
 

Der BVV ist bis zum 31.12.2016 zu berichten.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Aufgrund der öffentlichen Vorbildfunktion und der Vorteile für den Nutzer (geringere Sommertemperaturen und Energieeinsparungen) unterstützt das Bezirksamt grundsätzlich die Thematik der Dachbegrünung. Die an bezirklichen Liegenschaften dafür besonders geeigneten Dächer wurden in der Vergangenheit zur ökologischen Energiegewinnung mit Photovoltaikanlagen belegt. Daher gibt es derzeit keine Möglichkeit ein Dachbegrünungsprojekt zu beginnen.

 

Bezüglich der Fassadenbegrünung ist die Tauglichkeit einer Wand abhängig von der genauen Art der Begrünung, daher ist eine pauschale Nennung von geeigneten Liegenschaften nicht zielführend. Eine detaillierte Prüfung ist dem Bezirksamt aufgrund fehlender finanzieller und personeller Ressourcen nur möglich, wenn ohnehin

Fassadensanierungsmaßnahmen anstehen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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