Drucksache - 1611/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich erneut bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der als wichtige Wegeverbindung zum U-Bahnhof dienende Grünzug zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße ausreichend beleuchtet wird, damit die Sicherheit aller Mitglieder unserer Gesellschaft gewährleistet ist.
Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde mit Schreiben vom 30. März 2017 über den Beschluss unterrichtet und ihr der Sachverhalt wie folgt mitgeteilt:
„Dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf liegt ein Beschluss der BVV vor, „dass der als wichtige Wegeverbindung zum U-Bahnhof dienende Grünzug zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße ausreichend beleuchtet wird, damit die Sicherheit…gewährleistet ist.“ Da die Beleuchtung innerhalb von Grünanlagen nicht mehr finanziert wird, ist sie im Grünzug zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße seit vielen Jahren außer Funktion. Bekannt ist auch, dass in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei wichtigen Wegeverbindungen innerhalb von Quartieren, von dieser Regelung abgewichen werden kann. Die Durchwegung des Grünzugs zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße ist eine solch wichtige Wegeverbindung, da sie für viele Quartiersbewohner die direkte Erreichbarkeit des U-Bahneingangs an der Richard-Wagner-Straße ermöglicht. Gerade gehbehinderten Mitgliedern unserer Gesellschaft, darunter Seniorinnen und Senioren der angrenzenden Seniorenwohnheime, ist es nicht zuzumuten, bei Dunkelheit längere Umwege in Kauf nehmen zu müssen, da in den Abend- und Nachtstunden die Durchquerung des Grünzugs aufgrund der fehlenden Beleuchtung nicht gesichert ist. Da die Kriminalität, insbesondere im Bereich Drogenhandel und –konsum, in dieser Gegend stark zugenommen hat, ist es aus Sicht der Kriminalprävention sinnvoll, für ausreichende Beleuchtung zu sorgen und sogenannte Angsträume zu reduzieren. Letzteres wurde von Seiten des Bezirksamtes durch gezielte Gehölzrückschnitte erreicht. Da für die Bezirke keine Mittelzuweisung für den Bau und den Unterhalt von Beleuchtungsanlagen in Grünanlagen erfolgen, bitte ich über diesen Weg nochmals um wohlwollende Prüfung und abschließende Stellungnahme ihres Hauses.“
Mit Schreiben vom 24. April 2017 teilt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dazu mit:
„Die Beleuchtungsanlagen in der Grünanlage zwischen Krumme Straße und Richard-Wagner-Straße befinden sich in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Sie stehen in einer gewidmeten Grünanlage, eine gesetzliche Verpflichtung zur Beleuchtung von Grünanlagen besteht nicht. Eine Zuständigkeit meiner Abteilung Tiefbau ist gemäß AZG und auch gemäß Geschäftsverteilung des Senats nicht gegen, da mein Bereich V OB für die Beleuchtung öffentlichen Straßenlandes zuständig ist.
Aus den vorgenannten Gründen ist mir eine Übernahme dieser Beleuchtungsanlage auch weiterhin nicht möglich.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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