Drucksache - 1596/4  

 
 
Betreff: Infrastruktur für Kinder und Frauen in Flüchtlingsunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.04.2016 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über das KfW-Programm die Finanzierung für geschützte kinderfreundliche und frauenfreundliche Räume für die im Bezirk befindlichen Flüchtlingsunterkünfte zu beantragen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Rahmen der Sonderfazilität „Schutz in Flüchtlingsunterkünften“ zudem bauliche Schutzmaßnahmen, insbesondere für Frauen und Kinder, in zentralen und dezentralen Flüchtlingsunterkünften durch im Zins besonders verbilligten Kredite.

Antragsberechtigt sind:

 

  • Kommunale Gebietskörperschaften
     
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörpferschaften
     
  • Gemeindeverbände (z. B. kommunale Zweckverbände), die wie kommunalen Gebietskörperschaften behandelt werden können und die gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capital Requirements Regulation – CRR) nach dem Standardsatz ein Risikogewicht von Null haben und deren Tätigkeitsfelder keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts darstellen; dies wird im Einzelfall durch die KfW geprüft.
     

Die Einrichtung und der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften gehört nicht zu den Aufgaben des Bezirksamtes. Die Verantwortlichkeit dafür liegt auf der Ebene des Landes bei der Auswahl von Betreibern und der Ausgestaltung der Betreiberverträge im LAGeSo und der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit. Im Falle von baulichen Veränderungen handelt es sich allerdings um eine Forderung an den Eigentümer der Gebäude, weil nur er entsprechende Kreditmittel beantragen kann. Eigentümer ist in der Mehrzahl der Fälle in unserem Bezirk das Berliner Immobilien Management GmbH als dem Immobiliendienstleister für das Land Berlin. Diese Trennung der Verantwortlichkeit für die Gebäude und den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften ist eine Grundsatzentscheidung auf der Landesebene um ungerechtfertigte Forderungen von Betreibern gegenüber dem Land Berlin zu unterbinden.

 

Das Bezirksamt unterstützt das Anliegen der BVV grundsätzlich, sieht aber in dieser Frage keine eigene Handlungsmöglichkeit und hat das Anliegen deshalb in einem Anschreiben an den Geschäftsführer der BIM weitergegeben.

Die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks weist außerdem auf folgende Punkte hin:
 

Nach meiner Kenntnis existieren bislang in keiner Flüchtlingseinrichtung in unserem Bezirk Schutzräume für Frauen, es existieren jedoch Aufenthaltsräume, die zum Teil oder ausschließlich von Frauen genutzt werden.

Die Notwendigkeit von Schutzräumen ist auch nicht bei jeder Einrichtung gegeben, z. B. am Kaiserdamm und in der Marburger Straße wohnen viele Familien und allein reisende Frauen in abgeschlossenen Wohneinheiten, die ausreichend geschützt sind.

Problematisch ist die Situation in den Großeinrichtungen wie z. B. den Turnhallen und im ICC, aber auch im Rathaus Wilmersdorf durch die nicht abschließbaren Räume.

Zwei Aspekte sind darüber hinaus von Bedeutung:
 

  1. Für die zukünftigen Gemeinschaftsunterkünfte wird es von Landesebene Verträge geben, laut derer ein Gewaltschutzkonzept ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes sein muss. Hier ist es Verpflichtung der Landesebene, dies zu überprüfen. Für Notunterkünfte, dies ist in unserem Bezirk überwiegend der Fall, sind solche Verträge noch nicht vorgesehen. Bei längerer Fortdauer dieser Einrichtung sollte hier aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten eine ähnliche Qualitätssicherung eingefordert werden.
     
  2. In Tempelhof-Schöneberg werden nun langfristig zwei Einrichtungen ausschließlich für Frauen reserviert, diese sind gut ausgebucht, aber wenn es um akute Schutzbedürftige geht, ist das eine Möglichkeit der Unterbringung. Wenn es zu Fällen häuslicher Gewalt kommt, kann es u. U. aber ratsamer sein, die Familie nicht radikal im Stadtraum räumlich, sondern statt dessen innerhalb der Einrichtungen zu trennen, um dann mäßigend einwirken zu können. Im Rahmen einer Schwerpunktsitzung mit den Einrichtungen zum Thema Häusliche Gewalt wurde bestätigt, dass dies eine präferierte Vorgehensweise sei. Hierzu wären Schutzräume, die temporär belegt werden können sehr hilfreich, dies gilt, wie oben erwähnt, vor allem für die Großeinrichtungen.
     

Herr Bezirksstadtrat Engelmann berichtet im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit laufend zum aktuellen Stand der Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk und entsprechende Rückmeldung der BIM.

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann              Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat
 


 

 
 

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