Drucksache - 1595/4
Von der Not- zur Gemeinschaftsunterkunft: Weiterentwicklung des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf I
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass aus dem ehemaligen Rathaus Wilmersdorf perspektivisch eine Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen wird.
Von der Not- zur Gemeinschaftsunterkunft: Weiterentwicklung des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf II
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Unterkunft im ehemaligen Rathaus Wilmersdorf den Einbau einer Gemeinschaftsküche sowie den Einbau von Schutzmaßnahmen zur Sicherheit von Frauen und Kindern (IKK Investitionskredit Kommunen) beim Senat/bei der BIM zu fordern.
Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit: Das Bezirksamt hat sich bereits mehrfach schriftlich und in Gesprächen für ein längerfristiges Nutzungskonzept für das ehemalige Rathaus Wilmersdorf eingesetzt. Dazu gehört neben der detaillierten Festlegung der Rechte und Pflichten des Betreibers und des Eigentümers des Gebäudes, eine Klärung der Abrechnungsmodalitäten und zu einer Laufzeitverlängerung des Vertrages genauso wie die Ertüchtigung des Gebäudes für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Auch der Einbau von Duschen, von Gemeinschaftsküchen und Räumen für spezielle Verwendungen, waren dabei immer wieder Thema.
Herr Bezirksstadtrat Engelmann hat die Beschlüsse der BVV nun abermals zum Anlass genommen, um den Geschäftsführer der Berliner Immobilien Management GmbH und die Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit anzuschreiben und die vorgeschlagene Weiterentwicklung für das ehemalige Rathaus Wilmersdorf zu betreiben.
Dabei ist es allerdings aus Sicht des Bezirksamtes zwingend erforderlich, dass derartige Veränderungen mit dem Betreiber der Einrichtung und den Bewohnern selbst entwickelt werden.
Voraussetzungen für einen Betrieb als Gemeinschaftsunterkunft ist aus Sicht des Bezirksamtes, dass die Bewohner sich selbst verpflegen können. Inwieweit entsprechende Umbauten aus baurechtlicher Sicht und den Aspekten des Brandschutzes möglich sind, kann nur von der BIM bewertet werden. Für den Betrieb als Gemeinschaftsunterkunft erscheint es außerdem erstrebenswert, abgeschlossene Wohneinheiten zu schaffen. Dieses Anliegen erscheint unter den Gegebenheiten eines Verwaltungsgebäudes schwer realisierbar.
Zusätzlich zu dem Anliegen der Beschlüsse der BVV schlägt das Bezirksamt eine Prüfung vor, ob das ehemalige Rathaus Wilmersdorf als möglicher Standort für eine sogenannte EAA+ Einrichtung (Erstaufnahmeeinrichtung plus) entsprechend dem Vorschlag in dem Masterplan für Integration und Sicherheit des Landes Berlin in Frage kommt.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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