Drucksache - 1595/4  

 
 
Betreff: Von der Not- zur Gemeinschaftsunterkunft: Weiterentwicklung des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.04.2016 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Von der Not- zur Gemeinschaftsunterkunft: Weiterentwicklung des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf I

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes beschlossen:
 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass aus dem ehemaligen Rathaus Wilmersdorf perspektivisch eine Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen wird.

und weiterhin

 

Von der Not- zur Gemeinschaftsunterkunft: Weiterentwicklung des ehemaligen Rathauses Wilmersdorf II

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für die Unterkunft im ehemaligen Rathaus Wilmersdorf den Einbau einer Gemeinschaftsküche sowie den Einbau von Schutzmaßnahmen zur Sicherheit von Frauen und Kindern (IKK Investitionskredit Kommunen) beim Senat/bei der BIM zu fordern.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

Das Bezirksamt hat sich bereits mehrfach schriftlich und in Gesprächen für ein längerfristiges Nutzungskonzept für das ehemalige Rathaus Wilmersdorf eingesetzt. Dazu gehört neben der detaillierten Festlegung der Rechte und Pflichten des Betreibers und des Eigentümers des Gebäudes, eine Klärung der Abrechnungsmodalitäten und zu einer Laufzeitverlängerung des Vertrages genauso wie die Ertüchtigung des Gebäudes für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Auch der Einbau von Duschen, von Gemeinschaftsküchen und Räumen für spezielle Verwendungen, waren dabei immer wieder Thema.

 

Herr Bezirksstadtrat Engelmann hat die Beschlüsse der BVV nun abermals zum Anlass genommen, um den Geschäftsführer der Berliner Immobilien Management GmbH und die Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit anzuschreiben und die vorgeschlagene Weiterentwicklung für das ehemalige Rathaus Wilmersdorf zu betreiben.

Das Bezirksamt rechnet damit, dass dieses Gebäude auch längerfristig für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden muss. Wenn anfangs von einer vorübergehenden Nutzung ausgegangen wurde, wird es jetzt umso dringlicher, notwendige bauliche Standards für eine Wohnnutzung zu schaffen.

 

Dabei ist es allerdings aus Sicht des Bezirksamtes zwingend erforderlich, dass derartige Veränderungen mit dem Betreiber der Einrichtung und den Bewohnern selbst entwickelt werden.

 

Voraussetzungen für einen Betrieb als Gemeinschaftsunterkunft ist aus Sicht des Bezirksamtes, dass die Bewohner sich selbst verpflegen können. Inwieweit entsprechende Umbauten aus baurechtlicher Sicht und den Aspekten des Brandschutzes möglich sind, kann nur von der BIM bewertet werden. Für den Betrieb als Gemeinschaftsunterkunft erscheint es außerdem erstrebenswert, abgeschlossene Wohneinheiten zu schaffen. Dieses Anliegen erscheint unter den Gegebenheiten eines Verwaltungsgebäudes schwer realisierbar.

Im Blick auf die Einrichtung von Schutzräumen für Frauen und Kinder verweist das Bezirksamt auf die Beantwortung der DS-Nr. 1596/4.

 

Zusätzlich zu dem Anliegen der Beschlüsse der BVV schlägt das Bezirksamt eine Prüfung vor, ob das ehemalige Rathaus Wilmersdorf als möglicher Standort für eine sogenannte EAA+ Einrichtung (Erstaufnahmeeinrichtung plus) entsprechend dem Vorschlag in dem Masterplan für Integration und Sicherheit des Landes Berlin in Frage kommt.

Das Bezirksamt wird weiterhin im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit zum aktuellen Stand der Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk und entsprechenden Rückmeldungen der BIM und der Senatsverwaltung für Soziales berichten.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann              Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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