Drucksache - 1593/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 19.05.2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Mittel aus der Kulturstiftung des Bundes zu akquirieren, die ein Förderprogramm in Höhe von 3,8 Millionen Euro aufgelegt hat, speziell für Bibliotheken und Museen und als Orte der Begegnung.
Der BVV ist bis zum 31.08.2016 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Nach Prüfung der Programme der Kulturstiftung wird Folgendes mitgeteilt:
An die Bewilligung von Finanzmitteln aus den jeweiligen Sonderprogrammen und Sonderprojekten aber auch im Rahmen der „Allgemeinen Projektförderung“ stellt die Kulturstiftung des Bundes verschiedene Bedingungen.
Die Größenordnung der Projektförderung von 50.000 – 250.000 € (allgemeine Projektförderung) und der damit einhergehende Anspruch der Kulturstiftung des Bundes an Projektumfang, Qualität und Berichterstattung bedingt einen Aufwand an Personalressourcen, der angesichts der aktuellen Personalbesetzungen im Fachbereich Bibliotheken als auch im Museum nicht geleistet werden kann.
Bei einer Mindestgrößenordnung der Projektmittel von 50.000 € hätte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Eigenmittel in Höhe von mindestens 10.000 € beizusteuern. Grundsätzlich muss ein Eigenanteil von 20 % der gesamten Projektsumme erbracht werden. Sachmittel bzw. Personal- oder Raumressourcen werden dafür nicht anerkannt. Dies ist aufgrund der angespannten Haushaltssituation des Bezirksamtes im Fachbereich Bibliotheken als auch im Museum nicht zu realisieren. Eine Akquise von Drittmitteln und Projektförderungen ist sehr zeit- und arbeitsintensiv, was wiederum durch die bekannten geringen Personalkapazitäten nicht zu leisten ist.
Gefordert ist zudem bei der allgemeinen Projektförderung grundsätzlich ein internationaler Kontext, wofür internationale Kooperationspartner oder Kulturschaffende aus mehreren Ländern oder ein internationales Netzwerk in ein lokales Projekt einzubinden sind. Hierbei wird die Sichtweise der Kulturstiftung des Bundes deutlich, die Projekte in globaler Hinsicht zum kulturellen Austausch zwischen Nationen, aber zumindest innerhalb Deutschlands weit sichtbar unterstützen möchte. Dem steht wiederum der kommunale Auftrag und Fokus der Stadtbibliotheken als auch des Museums entgegen.
Das Bezirksamt sieht sich aufgrund der genannten personellen und finanziellen Rahmenbedungen und der inhaltlichen Ausrichtung der Programme aktuell nicht in der Lage, Förderanträge an die Kulturstiftung des Bundes zu richten. Gleichwohl wird sich das Bezirksamt über künftige Förderprojekte informieren und ggf. auch bewerben, wenn dies die Personal- und Finanzmöglichkeiten zulassen.
Das Bezirksamt bittet, daher den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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