Drucksache - 1576/4  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen am Amtsgerichtsplatz-Suarezstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Dr. Heise 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
14.04.2016 
67. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.04.2016 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. April 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, nach Möglichkeiten zur Schaffung von mehr Sicherheit für aus Süden kommende Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen auf der Suarezstraße – Einmündung Amtsgerichtsplatz zu suchen und gegebenenfalls diese zu installieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Während der Bürgersteig auf der westlichen Seite der Suarezstraße in Höhe der Einmündung Amtsgerichtsplatz durchgängig für Fußgängerinnen und Fußgänger nutzbar ist, müssen diese auf der östlichen Straßenseite insgesamt drei Fahrspuren überqueren.

Diese muss auch der aus Süden kommende Radverkehr passieren, für den die Einbahnstraße Suarezstraße zur gegenläufigen Nutzung freigegeben ist. Es gilt an dieser Stelle rechts vor links. Der nordwärtige Radverkehr passiert ferner die Gehwegvorstreckung an der Nordwestecke des Amtsgerichtsblocks, die, wenn das gegenüberliegende absolute Haltverbot in der Suarezstraße missachtet wird, tatsächlich zum Nadelöhr werden kann. Eine Querung dieser Gehwegvorstreckung für Radfahrende wäre zwar durch Markierungen ohne größeren Aufwand herstellbar. Dies rde jedoch zu Konflikten mit dem Fußverkehr führen, da nicht vorausgesetzt werden kann, dass alle Radfahrenden ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen und Rücksicht nehmen würden.

Damit wäre die Situation für Zufußgehende verschlechtert. Furtmarkierungen über Einmündungen und Kreuzungen kommen nur für vorfahrtsberechtigte Straßen in Betracht. Einer isolierten Markierung zur Sichtbarmachung des Radverkehrsanspruchs auf die Fahrbahnnutzung in Höhe der Gehwegvorstreckung wird von der Verkehrslenkung Berlin, die hier zuständig ist, nicht zugestimmt.

Eine Erweiterung der Gehwegvorstreckung bis zur Höhe des Parkstreifens würde an der bestehenden Situation grundsätzlich nichts ändern, da weiterhin drei Fahrspuren zu überqueren wären. Eine weitere Einengung der Fahrbahn an dieser Stelle verschärft vielmehr die in Spitzenzeiten bestehende Situation, da der nach Süden in die Suarezstraße abfließende Verkehr zunächst den Hauptverkehrsstrom in Richtung Norden zusätzlich behindern und damit die Staubelastung rund um das Amtsgericht zunehmen würde.

Da auch aus polizeilicher Sicht der Bereich als unauffällig in Bezug auf das Unfallgeschehen eingestuft wird, erscheint eine bauliche Änderung vor dem Hintergrund der dafür einzusetzenden Mittel nicht für angebracht.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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