Drucksache - 1558/4  

 
 
Betreff: Mehr Beteiligung des Ausschusses bei Jurysitzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Häntsch 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
20.05.2016 
88. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.05.2016 
89. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.06.2016 
90. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.09.2016 
93. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den bezirklichen Ausschuss für Stadtentwicklung bei zukünftigen Wettbewerbsverfahren in die Jurysitzungen und Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen. Die Ergebnisse von Jurysitzungen sollen zukünftig dem Ausschuss mit Begründung vorgeschlagen werden. Die endgültige Entscheidung zum Wettbewerbsgewinner bzw. zur Realisierung eines architektonischen Entwurfes fällt erst nach Abstimmung im Ausschuss. Dies entspricht der gesetzlichen Kontrollfunktion der BVV-Ausschüsse gegenüber dem Bezirksamt. Dieses neue Verfahren trägt nicht nur zu mehr gewünschter Transparenz bei, sondern bezieht gewählte Vertreter aller Parteien der BVV in baupolitische Entwicklungen mit ein.

Der BVV ist bis zum 31.05.2016 zu berichten.

 

Begründung:

Da die Mitglieder des Ausschusses in den letzten Jahren bei Juryentscheidungen von architektonischen und städtebaulichen Wettbewerben unzureichend berücksichtigt wurden, besteht Nachbesserungsbedarf.

Die Gesamtheit der im Ausschuss vertretenen fachlichen Meinungen soll künftig bei Entscheidungen berücksichtigt werden, auch um die Motivation der Ausschussmitglieder weiterhin hoch zu halten. Zu oft entstand in den letzten Jahren der Eindruck, dass die Ausschussmitglieder nur zum „Abnicken“ von Juryentscheidungen benutzt werden.

 


 

 
 

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