Drucksache - 1530/4  

 
 
Betreff: Berliner JobCenter besser vernetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Hansen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
25.02.2016 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
24.03.2016 
46Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.04.2016 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV beschließt:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat und der Arbeitsagentur für eine bessere Vernetzung der Berliner Jobcenter im Bereich der Gewährung von Leistungen und Maßnahmen für Geflüchtete einzusetzen. Dazu ist es zwingend erforderlich, eine vereinfachte Zuständigkeit/Rechtsregelungen zuzulassen.

 

Der BVV ist erstmalig zum 30.06.2016 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen an die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und an die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gewandt.

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Schreiben vom 8. Juni 2016 mitgeteilt:

 

„Die Zuständigkeitsregelung (sog. Geburtstagsdatenregelung) beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Gesundheit und Soziales und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg. Vor dem Hintergrund der ansteigenden Flüchtlingszahlen in 2015 hat die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg im Herbst – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der von Ihnen geschilderten Problematik – Gespräche mit den Senatsverwaltungen für Soziales und für Arbeit aufgenommen, um eine Änderung dieser Vereinbarung herbeizuführen.

Unabhängig davon haben alle Jobcenter in Berlin auf die besondere Problematik, die sich aus der genannten Zuständigkeitsregelung ergibt, unter anderem mit spezialisierten Integrationsteams, die untereinander vernetzt sind, reagiert. Gleichfalls wurde zur Sicherstellung einer nahtlosen Leistungserbringung für Statuswechsler eine zentrale Anlaufstelle der Berliner Jobcenter im LaGeSo eingerichtet. Künftig werden wir im neuen Ankunftszentrum für Flüchtlinge mit den Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit zentral – insbesondere für die Jobcenter in Berlin – tätig.“

 

Der Staatssekretär Herr Boris Velter von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat auf die Anfrage geantwortet:

„Die Regelung von Zuständigkeiten für wohnungslose Leistungsberechtigte, zu denen auch geflüchtete Menschen in Gemeinschaftsunterkunft gehören, obliegt der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Auch die Bezirksvertreter und – vertreterinnen sprachen sich mehrfach für diese Regelung aus, da sie sich bereits bei obdachlosen Menschen über Jahre bewährt hat. Der hohe Zugang an geflüchteten Menschen, insbesondere im vergangenen Jahr, stellt den Wohnungsmarkt und die öffentliche Bereitstellung von Wohnraum vor eine besondere Herausforderung. Der Senat arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Sicherstellung von geeigneten Wohnverhältnissen für geflüchtete Menschen. Sobald erste Unterkünfte (MUFs etc.) zur Verfügung gestellt werden und die geflüchteten Menschen in eine eigene Wohnung ziehen, greift das Wohnortprinzip. Somit kommt die von Ihnen angesprochene Geburtsdatenregelung nur für einen begrenzten Zeitraum zur Anwendung.

Ihre Ausführungen zu der durch die Geburtsdatenregelung erschwerte Beratung durch die Jobcenter und durch die zum Teil zahlreichen Ansprechpartner/innen in den Bezirken sind nicht ganz von der Hand zu weisen. Der Senat hält dennoch an der Geburtsdatenregelung für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften fest, sodass eine gleichmäßige Verteilung der geflüchteten Menschen erreicht werden kann.

Das Thema der Vernetzung zwischen den Berliner Jobcentern und den bezirklichen Angeboten im Bereich der Gewährung von Leistungen und Maßnahmen für Geflüchtete werde ich im nächsten Geschäftsführer-Forum sowie der kommenden Bezirksstadträte-Sitzung mit den Anwesenden erörtern.“

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                   Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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