Drucksache - 1526/4  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit durch Rekultivierung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Mattern 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen- und Grünflächen Beratung
02.03.2016 
46. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Grünflächen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Straßen- und Grünflächen

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. März 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, kurzfristig für eine Wiederherstellung der Grünanlagen auf dem Mittelstreifen an den Kreuzungsbereichen des Südwestkorsos Sorge zu tragen.

 

Dabei sind sowohl erforderliche Nachpflanzungen der Hecken, als auch eine Rasennachsaat vorzunehmen. Darüber hinaus muss durch geeignete bauliche Maßnahmen, insbesondere den Rückbau widerrechtlich versetzter Beton-Halbkugeln und den Einbau zusätzlicher Poller das verbotswidrige Parken in diesen Bereichen verhindert werden.

 

Sofern Grünflächen nachweisbar durch das Befahren mit Kraftfahrzeugen geschädigt wurden, ist neben der Verhängung von Bußgeldern eine Schadenersatzforderung gegen die Fahrzeughalter zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die erforderlichen Poller zur Verhinderung des verkehrswidrigen Parkens wurden installiert und die Neuordnung der Beton-Halbkugeln vorgenommen. Lückenfüllende Heckenpflanzungen und eine Rasensaat erfolgen in diesem Frühjahr.

 

Sofern Grünflächen und Straßeneinrichtungen nachweisbar durch das Befahren mit Kraftfahrzeugen geschädigt werden, wird neben der Ahndung des verkehrlichen Fehlverhaltens auch eine Schadenersatzforderung geprüft.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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