Drucksache - 1504/4  

 
 
Betreff: So weit die Füße tragen ...
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Dittner 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.01.2016 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18.02.2016 Folgendes beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird dringend ersucht, nochmals auf die zuständigen Stellen, wie z.B. die Kassenärztliche Vereinigung einzuwirken, um die katastrophale ärztliche Versorgung in Charlottenburg-Nord, vor allem für ältere Menschen und Kinder zu überprüfen. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden, unabhängig von der Charlottenburg-Wilmersdorfer Quote.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin  ist Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und stellt die ambulante medizinische Versorgung sicher. Somit ist sie für die Verteilung von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, die kassenärztlich tätig sind, verantwortlich. Sie vertritt hierbei die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen und untersteht der Rechtsaufsicht der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Der Bundesgesetzgeber hatte durch eine Änderung des SGB V und der Zulassungsverordnung für Ärzte Spielräume für eine stärkere Regionalisierung der Bedarfsplanung geschaffen. Daher wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss die Bedarfsplanungsrichtlinie an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst, am 20.12.2012 beschlossen und im Bundesanzeiger am 31.12.2012 veröffentlicht.

Auf der Basis dieser neuen Bedarfsplanungsrichtlinie hat die KV Berlin im Einvernehmen mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden den Bedarfsplan 2013 aufgestellt und hierbei die ehemalige Aufteilung von 12 Bezirken verlassen und das Versorgungsgebiet „Berlin“ als Gesamtheit definiert. Der Senatsverwaltung wurde dies mit Schreiben vom 06.02.2013 zur aufsichtsrechtlichen Prüfung vorgelegt und durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nicht beanstandet.

Allerdings wurde jedoch für die Weiterentwicklung des Bedarfsplans eingefordert, dass das politische Interesse einer kleinräumigeren Versorgung für die Arztgruppe der Hausärzte weiterverfolgt wird.

In 2015 wurde der Bedarfsplan aus 2013 angepasst. Hierbei wurden für die Einschätzung der regionalen Bedarfsplanung die Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie 2012 und die räumlichen Zuordnungen des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung zugrunde gelegt (neu). Daraus ergeben sich nunmehr z.B.  für einen Hausarzt gemäß § 11 Abs. 4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie 2012 als allgemeine Verhältniszahl die Zahl 1.671 Einwohnern pro Hausarzt. Diese allgemeine Verhältniszahl ist nach § 9 der Bedarfsplanungs-Richtlinie zusätzlich durch einen Demografiefaktor zu modifizieren. Die modifizierte Verhältniszahl für das Jahr 2013 liegt bei 1.704,52 Einwohnern pro Hausarzt.

 

Leider  wird auch in der neuen Bedarfsfeststellung nicht die bezirkliche Struktur berücksichtigt. Eine Hausarztsuche auf der Internetseite der KV Berlin ergab jedoch  für den Bezirk Charlottenburg 99 Treffer (Quelle: KV Berlin).

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

Reinhard Naumann                                                                                                         Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                                     Bezirksstadtrat

                                                                     

 


 

 
 

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