Drucksache - 1446/4  

 
 
Betreff: Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) 2018 bis 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
07.04.2016 
75. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
02.02.2017 
2. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
21.03.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht
3. Version vom 18.08.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in Ihrer Sitzung am                    beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss und dem Kinder- und Jugendparlament einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) für die Jahre 2018 bis 2023 zu entwickeln, der die Strukturen und Schwerpunkte der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kinder- und Jugendarbeit für diesen Zeitraum verbindlich festlegt.

 

Dieser Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) soll

  • Grundlage für die fachliche und politische Arbeit des Bezirksamtes und der BVV sein,
  • am Anfang eines jeden Jahres in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses überprüft und ggf. angepasst werden,
  • im Jahr 2023 ggf. grundlegend überarbeitet und für die nächsten fünf Jahre beschlossen werden.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2017 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

Kinder- und Jugendförderpläne werden auf der Grundlage von Jugendfördergesetzen erstellt. Jugendfördergesetze gibt es bereits in anderen Bundesländern, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen.

 

Der Auftrag für ein Jugendfördergesetz wurde bereits im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2016-2021 formuliert. In Berlin soll ein Jugendfördergesetz auf den Weg gebracht werden, das Ende 2018 in Kraft tritt. In diesem sollen u.a. verbindliche Standards festgelegt werden, um die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu definieren. Die Budgetierung soll so gestaltet werden, dass diese die festgelegten und qualitativen Standards berücksichtigt. Das Abgeordnetenhaus hat im Sommer 2017 beschlossen, dass ein Jugendfördergesetz auf den Weg zu bringen ist.

 

Im Auftrag des Landes Berlin wurde das Gutachten „Jugendarbeit in Berlin stärken – Gesetzliche Standards und eine bessere Finanzierung“ von Prof. Wiesner und Prof. Schlüter (Juli 2016) erstellt. Hierin wurde deutlich gemacht, dass die bisherige Gesetzeslage keine ausreichende und sichere Grundlage für die Implementierung zentraler Grundlagen und wirksamer Instrumente zur Stärkung der Jugendarbeit im Land bietet. Prof. Wiesner und Prof. Schlüter haben Instrumente vorgeschlagen, mit der die gesetzliche Verantwortung des Stadtstaates Berlin wahrgenommen und eine standardgerechte Finanzierung der Berliner Jugendarbeit in den Bezirken und auf Landesebene sichergestellt werden können. Diese Instrumente sind:

1.Änderung des KJHG,

2.Rechtsverordnungen mit einerseits qualitativen und quantitativen Standards für die Jugendarbeit, andererseits strukturelle sowie verfahrensbezogene Vorgaben für einen Landesjugendförderplan und bezirkliche Jugendförderpläne,

3.Verankerung im Gesetz über die Festlegung des Haushaltsplanes von Berlin.

 

Zur Realisierung eines Jugendfördergesetzes wurde das Projekt „Jugendfördergesetz“ initiiert. Im Juli 2017 fand die konstituierende Sitzung der Lenkungsgruppe statt. Im Rahmen des Projektes sollen mehrere Leistungsbausteine erarbeitet werden. Dafür tagen drei Arbeitsgemeinschaften:

AG I: Bestimmung Angebotsformen der Jugendarbeit

AG II: Standards und Zuweisung (Erarbeitung von qualitativen Standards für die

Angebotsformen, Entwicklung einwohnerbezogenes Bedarfsmodell, Haus-

halterisches Modell (Zuweisung)

AG III:Förderpläne: Landes-Jugendförderplan, Bezirks-Jugendförderplan

Das Projekt soll bis Mai 2018 abgeschlossen sein.

 

Im Projekt ist eine breite Beteiligung gewährleistet. In der Lenkungsgruppe sind Mitglieder aus Sen BJF, Sen Fin, 1 BzStr Jugend sowie jeweils 1 Vertreter/in vom RdB, LJHA, LJR und der LIGA vertreten.

 

Auf Grundlage des Gesetzes, das Ende 2018 in Kraft tritt, soll der neu zu schaffende Landesjugendförderplan konkretisierte Standards enthalten. Die Bezirke müssen die Vorgaben des Landesjugendförderplanes bei der Aufstellung der bezirklichen Jugendförderpläne einhalten.

 

Die bisherigen Entwicklungen sowie die umfangreiche Projektstruktur machen deutlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine bezirklichen Jugendförderpläne zu erstellen sind. Die Methodik des künftigen Jugendförderplanes soll erst erarbeitet werden und die Kennzahlen müssen festgelegt werden.

Erst wenn das Jugendfördergesetz verabschiedet wird und klare Vorgaben vorhanden sind, kann der Prozess der Erstellung des Jugendförderplanes beginnen. Bis dahin ist  hoffentlich auch die vakante Stelle im Fachteam - Jugendförderung - besetzt.

 

Die aktuelle Planungsgrundlage ist der Jugendhilfeplan (§§ 11, 13, 16 SGB VIII), der bereits im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde.

 

 

 

 

Carsten EngelmannHeike Schmitt-Schmelz

Stellv. BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 


 

 
 

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