Drucksache - 1434/4
Wir fragen das Bezirksamt:
Zur Beantwortung der DS-Nr. 1434/4 Herr BzStR Schulte:
Zu 1. Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, es ist immer ganz spannend zu erleben, bei Begründungen, ich fand die von Herrn Herz sehr positiv, sehr konstruktiv, weil da kam wirklich zum Ausdruck, dass er erst auf die Antwort wartet bevor er zu einem Urteil kommt. Bei der Begründung von Frau Rouhani habe ich das Gefühl, da muss ich gar nicht antworten, weil ihr Urteil schon feststeht. Insofern ist das mal ganz interessant, wie man so ein Instrument „Große Anfrage“ versteht. Zunächst möchte ich auf die Anfrage der CDU gerne antworten:
Die Baugenehmigung für das Vorhaben Seesener Straße Süd wurde unter der aufschiebenden Bedingungen erteilt, dass eine Kita mit 26 Plätzen, spätestens dann betriebsfertig bereitstehen muss, wenn 60 % der insgesamt zu errechnenden Wohnungen zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen oder können. Die Bedingung steht im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag vom 25. Juni 2014, wonach der Bauherr zu der Errichtung einer Kita verpflichtet hat. Das Berlin darf sich in Anwendung der § 11 und § 31 des Baugesetzbuches im Rahmen der Erteilung von Befreiung von der Festsetzung des gültigen Bebauungsplans zum Zwecke der Schaffung von Wohnraum die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen, wie z. B. einer Kita, zusichern lassen. Das ist ja auch das, was wir wollen. Wir wollen ja auch die Bauherren dazu zwingen, dass sie auch wirklich eine Kita bauen und nicht irgendwelche Versprechungen dann im leeren Raum sind. Deswegen werden diese städtebaulichen Verträge gemacht und es muss natürlich auch überprüft werden und hier ist eben in dem städtebaulichen Vertrag das als Punkt genommen worden, wo dann eine Überprüfung dann auch stattfindet.
Diese Aussagen des Investors werden von der Kita-Aufsicht des Landes Berlin geprüft. Sie werden nicht von uns als Bezirksamt geprüft. Und natürlich erwarten wir, dass der Bauherr diese Prüfung auch vornimmt. Das ist auch zugesagt, dass er sich natürlich mit dem Betreiber sämtliche Dokumente und das Vorhaben bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Und erst wenn die ihr okay gegeben haben, wird dann ein darauf aufbauender zweiter Nachtrag für die Planung auch vorgelegt. Die Verhandlung zum städtebaulichen Vertrag der Grundlage der genannten Bedingung wurde unter Beteiligung der bezirklichen zuständigen Stellen geführt. Weder bzgl. der Frage der Realisierbarkeit noch bzgl. der Frage der Genehmigungsfähigkeit wurden hier Bedenken von anderen Fachämtern geäußert. Vertraglich ist es auch nicht deren Aufgabe, weil es Aufgabe der Kita-Aufischt ist. Vertraglich ist auch geregelt, dass der Bauherr das Erreichen der Zielzahl anzuzeigen hat. Sollte die genannte Bedingung nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, passiert nicht das, was Herr Herz gesagt hat, sondern so stünde im Bezirksamt die Option der Bauordnung zur Verfügung, also beispielsweise die Nutzungsuntersagung oder die Baueinstellung dann natürlich für den gesamten Bau. Das ist sozusagen nur ein Punkt, wo wir tatsächlich auch einschreiten. Notfalls bestünde zudem auch die Möglichkeit den vertraglichen Anspruch auf Errichtung der Kindertagsstätte gerichtlich durchzusetzen. Vertragsstrafen wurden mit dem Investor nicht vereinbart.
Zu 5. Das Vorhaben wurde dem Stadtentwicklungsausschuss dieser Wahlperiode mit der am 13. März 2013 im Ausschuss für Stadtentwicklung verteilten Befreiungsliste bekannt gegeben und am 22. Mai 2013 zum Ausschuss erläutert. Der erste erteilte Vorbescheid, datiert vom 29.08.2009, wurde auf der Befreiungsliste vom 24.09.2008 bekanntgegeben.
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