Drucksache - 1405/4  

 
 
Betreff: Investitionsförderungen des Bundes auch in und für Charlottenburg-Wilmersdorf nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
08.12.2015    58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich aktiv dafür einzusetzen, dass der Standort „Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf“ mit über 330 000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowohl

 

  • im Rahmen des kommunalen Investitionsfonds des Bundes zur Sanierung und dem Neubau von unter anderem Straßen, Schulen, Wohnungen, für Bildung und Klimaschutz in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018 gesamt – mit einem Anteil Berlins in Höhe von etwa 245 Millionen Euro – Berücksichtigung findet,
  • als auch bei der zweckgebundenen, zusätzlichen Vergabe von jährlich 500 Millionen Euro gesamt für den sozialen Wohnungsbau - neben den  Ländern bisher zugewiesenen Kompensationsmitteln von 518 Millionen Euro bis 2019-.
  • Darüber hinaus muss auch der Bezirk Charlottenburg von den ü b e r diese zur „kommunalen Entlastung“ hinaus gehenden Investitionsprogramme des Bundes profitieren. D.h., es muss vermieden werden, dass die Finanzmittel aus dem Bundesetat im allgemeinen Haushalt des Landes Berlin untergehen. Zur hundertprozentigen Weitergabe der Mittel an beziehungsweise Maßnahmen in den Bezirken, ist eine Resolution des Rates der Bürgermeister herbeizuführen.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.

 

 


 

 
 

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