Drucksache - 1352/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2015 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen

1

 

1. Einwohnerfrage              Nick-Hardy Randow

              Bezahlbarer Wohnungsraum

 

Im Bezug auf die Wohnungswirtschaft und den Sanierungswahn hört man viel von Politikern auf Bundes- und Landesebene sowie entsprechend organisierten Vereinen.

 

  1. Wieso hört man in solchen Fragen nichts aus den Kommunen?

 

  1. Was gedenkt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf konkret für den Erhalt von bezahlbarem Wohnungsraum zu tun?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

zu 1 + 2:

 

Die Gesetzgebung zur Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen obliegt der Bundes- und Landesebene, die Kommune bringen sich hier in den entsprechenden fachpolitischen Runden mit ihren Erfahrungen und Wünschen ein. Naturgemäß sind diese Gespräche nicht öffentlich, so dass fälschlicherweise der Eindruck entstehen kann, die Kommunen wären untätig – dies ist mitnichten der Fall.

 

Das Wohnungsamt setzt nach Maßgabe der personellen Kapazitäten die ihm durch das Zweckentfremdungverbotsgesetz eröffneten Möglichkeiten restriktiv im Sinne einer Sicherung bezahlbaren Wohnraums um.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

2. Einwohnerfrage              Marcel Luthe

              Rüdesheimer Platz

 

  1. Wann zuerst, wann zuletzt und in welchen zeitlichen Abständen prüft das Bezirksamt die Einhaltung der den Betreibern der Weingastronomie gemachten Auflagen, insbesondere die vorgeschriebene Reinigung des Rüdesheimer Platzes unmittelbar nach Schankschluss?
     
  2. Trifft es zu, dass es eine „politische Weisung“ – wenn ja, durch wen und aus welchem Grund – an die Verwaltung gibt, die Einhaltung dieser Auflagen zu prüfen?
     
  3. Wie geht das Bezirksamt mit bildlich dokumentierten Hinweisen der Anwohner um, dass z. B. die vom Grünflächenamt vorgeschriebene abendliche Reinigung nicht erfolgt?
     
  4. In Ihrer Antwort 1 zur Einwohnerfrage 1 von mir zum „Rüdesheimer Platz“ haben Sie erklärt, eine Beleuchtung des Rüdesheimer Platzes erfolge nicht, da „die Natur zur Ruhe kommen können und Schutz vor Lichtemission geboten“ werden solle.
    Weshalb misst das Bezirksamt dem Schutz – wessen Schutz? – vor Lichtemissionen einen höheren Stellenwert zu als dem Schutz der Anwohner des Rüdesheimer Platzes vor Lärmemission durch Lärmen nach 22:00 Uhr in der Dunkelheit des Rüdesheimer Platzes?
     
  5. Entspricht es nach Auffassung des Bezirksamtes der Kommunalen Daseinsvorsorge und der Verkehrssicherungspflicht, den – wie allgemein und nach schriftlicher Auskunft der Verwaltung dieser bekannt – auch nach Einbruch der Dunkelheit von vielen Bürgern besuchten Rüdesheimer Platz nicht zu beleuchten, wenn „Ja“, warum?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Luthe,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Luthe teile ich Folgendes mit:

 

1. Wann zuerst, wann zuletzt und in welchen zeitlichen Abständen prüft das Bezirksamt die Einhaltung der den Betreibern der Weingastronomie gemachten Auflagen, insbesondere die vorgeschriebene Reinigung des Rüdesheimer Platzes unmittelbar nach Schankschluss?

und

  1. Wie geht das Bezirksamt mit bildlich dokumentierten Hinweisen der Anwohner um, dass z. B. die vom Grünflächenamt vorgeschriebene abendliche Reinigung nicht erfolgt?

 

Dem Bezirksamt ist die Kritik im Zusammenhang mit der Reinigung hinreichend bekannt gemacht worden. Da die Reinigungsarbeiten nicht geräuschlos ablaufen können, werden nachts nur noch die groben Aufräumarbeiten erledigt, die Reinigung der Müllbehälter und des Platzes wird in den folgenden Morgenstunden durchgeführt.

 

3. Trifft es zu, dass es eine „politische Weisung“ – wenn ja, durch wen und aus welchem Grund – an die Verwaltung gibt, die Einhaltung dieser Auflagen zu prüfen?

 

Zur Überprüfung von Auflagen, die im Rahmen eines Verwaltungsaktes erlassen wurden, bedarf es keiner politischen Weisung. Dies ist grundsätzlich Bestandteil des Verwaltungshandelns.

 

4. In Ihrer Antwort 1 zur Einwohnerfrage 1 von mir zum „Rüdesheimer Platz“ haben Sie erklärt, eine Beleuchtung des Rüdesheimer Platzes erfolge nicht, da „die Natur zur Ruhe kommen können und Schutz vor Lichtemission geboten“ werden solle.
Weshalb misst das Bezirksamt dem Schutz – wessen Schutz? – vor Lichtemissionen einen höheren Stellenwert zu als dem Schutz der Anwohner des Rüdesheimer Platzes vor Lärmemission durch Lärmen nach 22:00 Uhr in der Dunkelheit des Rüdesheimer Platzes?

Und

5. Entspricht es nach Auffassung des Bezirksamtes der Kommunalen Daseinsvorsorge und der Verkehrssicherungspflicht, den – wie allgemein und nach schriftlicher Auskunft der Verwaltung dieser bekannt – auch nach Einbruch der Dunkelheit von vielen Bürgern besuchten Rüdesheimer Platz nicht zu beleuchten, wenn „Ja“, warum?

 

Berlinweit ist eine Beleuchtung von Grünanlagen die absolute Ausnahme und wird im sogenannten Lichtkonzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erläutert. Daraus resultierend erhalten die Bezirke auch keine finanziellen Mittel, um Grünanlagen auszuleuchten. Dass hier zwei Rechtsgüter kollidieren sollen, kann nicht nachvollzogen werden, da der Lärmschutz ebenfalls gesetzlich geregelt und Verstöße dagegen sanktioniert sind. Speziell zum Rüdesheimer Platz sei bemerkt, dass er im Gegensatz zu anderen Parkanlagen aufgrund der umgebenden Straßen- und Hausbeleuchtung durchaus beleuchtet wird. Und sollte es nach 22 Uhr zu verhaltensbedingtem Lärm kommen, kann die Polizei bzw. am Wochenende auch das Ordnungsamt gerufen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Martina Schröder    Am 17.09.2015 zurückgezogen

              Diverses

 

  1. Wie viele Wohnungen wurden und werden 2015 im Bezirk abgerissen?
     
  2. Wer genehmigt Abrisse und Zweckentfremdung?
     
  3. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden geschaffen?

 

 

4. Einwohnerfrage              Reinhard Schoenknecht

              Knobelsdorffstraße

 

Vor ca. 2 Jahren wurde die Knobelsdorffstraße nach diversen Einwänden und Bürgerinititiven wieder für den Verkehr aus Richtung Stadtautobahn geöffnet.


Warum ist seit letzter Woche die Knobelsdorffstraße wieder für den Durchgangsverkehr gesperrt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Schoenknecht,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Schoenknecht teile ich Folgendes mit:

 

Vor ca. 2 Jahren wurde die Knobelsdorffstraße nach diversen Einwänden und Bürgerinititiven wieder für den Verkehr aus Richtung Stadtautobahn geöffnet.
Warum ist seit letzter Woche die Knobelsdorffstraße wieder für den Durchgangsverkehr gesperrt?

 

Die Sperrung der Knobelsdorffstraße erfolgte nur vorübergehend, um die Fahrbahnschwellen einbauen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

5. Einwohnerfrage              Detlef Moese

              WLAN-Hotspots

 

  1. Warum sind von 360 geplanten kostenlosen WLAN-Hotspots innerhalb des S-Bahn-Rings nur ganze zwei für Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehen (laut Pressemitteilung FDP Berlin)?
     
  2. Wäre es möglich, einen WLAN-Hotspot auf dem Turm der "Paula-Fürst-Gemeinschaftsschule" in der Sybelstr. 20-21 zu installieren?
    (Laut angebrachtem Schild vor der Schule gehört das Gebäude sogar dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf)

 

 

 

6. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              „StEP Klima“

 

  1. Ist dem Bezirksamt der "StEP Klima" des Senats von Berlin bekannt und welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um bei Neubauprojekten Bezirk und Stadt nicht zusätzlich zu belasten?
     
  2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass über den sogenannten Halenseegraben eine der wichtigsten Frischluftschneisen in die Innenstadt führt und wie erklärt das Bezirksamt, dass große Teile der City - West durch die Genehmigung des Neubaus in der Seesener Str. 40-47 nun nicht mehr wie bisher gewohnt durch Frischluft versorgt werden?
     
  3. Die Baugenehmigung und sämtliche Befreiungen für das Gebäude in der Seesener Str 40- 47 basieren auf einer grundsätzlichen Stellungnahme des Bezirksamtes, das Objekt werde als "städtebaulich verträglich" beurteilt:
    Was versteht das Bezirksamt unter "städtebaulich vertretbar" und wurden unter diesem Stichpunkt auch die Prüfung der Umweltbelange, hier im speziellen die zukünftige Verringerung der Frischluftversorgung für die westlichen Innenstadt durch die angesprochene Kaltluftschneise geprüft, als "städtebaulich verträglich" angesehen?
     
  4. Gedenkt das Bezirksamt auch weiterhin, diese Politik der Abriegelung der westlichen Innenstadt fortzusetzen oder welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Innenstadt in Zukunft dem Klimawandel anzupassen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:

 

1. Ist dem Bezirksamt der "StEP Klima" des Senats von Berlin bekannt und welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um bei Neubauprojekten Bezirk und Stadt nicht zusätzlich zu belasten?

 

Im Sinne des Stadtentwicklungsplans Klima werden bei Bauvorhaben Maßnahmen durchgeführt, die in den innerstädtischen Bereichen klimatisch wirksame Flächen schaffen. Dazu gehören beispielsweise Aspekte der Baukörperausrichtung, der Grünflächenanlage und der Gebäudebegrünung.

 

 

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass über den sogenannten Halenseegraben eine der wichtigsten Frischluftschneisen in die Innenstadt führt und wie erklärt das Bezirksamt, dass große Teile der City - West durch die Genehmigung des Neubaus in der Seesener Str. 40-47 nun nicht mehr wie bisher gewohnt durch Frischluft versorgt werden?

 

Laut dem derzeit gültigen Landschaftsprogramm liegt die Seesener Straße von Henriettenplatz bis Paulsborner Straße nicht innerhalb des Vorsorgegebiets „Klima“, was bedeutet, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Bezug auf das Klima für diesen Bereich keine planerischen Anforderungen formuliert sind.

 

3. Die Baugenehmigung und sämtliche Befreiungen für das Gebäude in der Seesener Str. 40- 47 basieren auf einer grundsätzlichen Stellungnahme des Bezirksamtes, das Objekt werde als "städtebaulich verträglich" beurteilt:
Was versteht das Bezirksamt unter "städtebaulich vertretbar" und wurden unter diesem Stichpunkt auch die Prüfung der Umweltbelange, hier im speziellen die zukünftige Verringerung der Frischluftversorgung für die westlichen Innenstadt durch die angesprochene Kaltluftschneise geprüft, als "städtebaulich verträglich" angesehen?
 

Die Abwägung von Belangen nach § 1 Absatz 6 Baugesetzbuch, zu denen auch der Klimaschutz zählt, ist im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen vorzunehmen. Dagegen ist die „städtebauliche Vertretbarkeit“ ein Prüfkriterium im bei diesem Projekt vorzunehmenden Genehmigungsverfahren als Voraussetzung für die Erteilung von Befreiungen auf Grundlage von § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch. Im Rahmen dieses Prüfvorganges sind die Art und das Maß der baulichen Nutzung zu beurteilen.

 

 

4. Gedenkt das Bezirksamt auch weiterhin, diese Politik der Abriegelung der westlichen Innenstadt fortzusetzen oder welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, um die Innenstadt in Zukunft dem Klimawandel anzupassen?

 

Das Bezirksamt betreibt keine Politik der Abriegelung der westlichen Innenstadt. Die Anpassung an den Klimawandel ist eine gesamtstädtische Aufgabe, die insbesondere in den Verantwortungsbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt fällt und die aktiv vom Bezirk begleitet wird, wie beispielsweise bei der Stadtbaumkampagne.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage              Martina Schröder        Am 17.09.2015 zurückgezogen

              Reemtsma-Gelände

 

  1. Ist das Reemtsma-Gelände in Schmargendorf noch im Gespräch für die Unterbringung von Flüchtlingen?
     
  2. Wie viele Flüchtlinge können dort untergebracht werden?
     
  3. Wie sind die Besitzverhältnisse?
     
  4. Kann das LAGeSo das Reemtsma-Gelände bei Bedarf beschlagnahmen?

 

8. Einwohnerfrage              Reinhard Schoenknecht

              Parken im Horstweg

 

Im Horstweg wurden zwischen Danckelmannstraße und Sophie-Charlotten-Straße vor ca. 2 - 3 Jahren Parkplatzmarkierungen vorgenommen. Diese wurden jedoch nicht wie im Bereich Danckelmannstraße zwischen Kaiserdamm und Knobelsdorffstraße als einzelne Parkbuchten markiert, sodass im Horstweg teilweise die Fahrzeuge "wild" parken und dadurch Parkplätze verloren gehen.


Welche Maßnahmen unternimmt dass Bezirksamt, damit auch hier ein geordnetes Parken gewährleistet wird auch schon im Hinblick auf einen möglichen Umbau der Kreuzung Horstweg / Wundtstraße?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Schoenknecht,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Schoenknecht teile ich Folgendes mit:

 

Im Horstweg wurden zwischen Danckelmannstraße und Sophie-Charlotten-Straße vor ca. 2 - 3 Jahren Parkplatzmarkierungen vorgenommen. Diese wurden jedoch nicht wie im Bereich Danckelmannstraße zwischen Kaiserdamm und Knobelsdorffstraße als einzelne Parkbuchten markiert, sodass im Horstweg teilweise die Fahrzeuge "wild" parken und dadurch Parkplätze verloren gehen.


Welche Maßnahmen unternimmt dass Bezirksamt, damit auch hier ein geordnetes Parken gewährleistet wird auch schon im Hinblick auf einen möglichen Umbau der Kreuzung Horstweg / Wundtstraße?

 

Die im Horstweg angebrachten Parkrahmenmarkierungen sollen die durch das Verkehrszeichen 315 „Parken auf Gehwegen“ bereits vorgegebene Parkanordnung verdeutlichen und gleichzeitig begrenzen, dass heißt, das parkende Fahrzeuge nicht weiter auf den Gehweg oder in die Fahrbahn hinein ragen dürfen, als es die Markierung zulässt. Die Markierung einzelner Parkhäfen ist einerseits nicht vorgeschrieben, da die Straßenverkehrsordnung Kraftfahrzeugführende bereits zum platzsparenden Parken anhält, andererseits müssten dafür zusätzliche knappe Mittel für die Straßenunterhaltung aufgewendet werden. Auch hält die Markierung auf dem Kleinpflaster des Gehwegunterstreifens schlecht und wäre regelmäßig zu erneuern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

9. Einwohnerfrage              Martina Schröder     Am 17.09.2015 zurückgezogen

              Willkommensklassen

 

  1. Welche Schulen liegen in der Nähe des Rathauses Wilmersdorf?
     
  2. Welche dieser Schulen haben Willkommensklassen?
     
  3. Sind weitere Willkommensklassen geplant?
     
  4. Haben diese Schulen die nötigen Kapazitäten für (weitere) Willkommensklassen?

 

 
 

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