Drucksache - 1303/4  

 
 
Betreff: Bedarf an öffentlichen Gebäuden und Flächen feststellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/SPD 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias/Gusy/Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.07.2015 
71. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
16.09.2015 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2015 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 17.09.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV darzustellen, welchen Bestand und (Mehr-) Bedarf es an öffentlichen Flächen und Gebäuden in Charlottenburg-Wilmersdorf gibt, um die Herausforderungen der wachsenden Stadt Berlin anzunehmen und die daraus entstehenden Verpflichtungen sowie den Gemeinbedarf für den Bezirk umzusetzen.

Dies soll in einer Gesamtstrategie für die bezirkliche Liegenschaftspolitik münden.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2015 zu berichten.

 

 

Vorab sei anzumerken:

 

Das Bezirksamt teilt die Auffassung, dass angesichts der wachsenden Stadt eine mittel- und langfristige Ressourcenplanung hinsichtlich von Flächen und Gebäuden für Gemeinbedarfe angezeigt wäre. Voraussetzung dazu wären umfangreiche abteilungsübergreifende Planungen und Abstimmungen. Dies lässt die angespannte personellen Situation in allen Abteilungen zur Zeit leider nicht zu. Das Bezirksamt plant jedoch spätestens für die neue Wahlperiode entsprechende Aktivitäten zur Erstellung eines Immobilienentwicklungsplans (siehe auch Drs. 1062/4).

 

Der Bestand der öffentlichen Gebäude und Flächen setzt sich aus den derzeit vorhandenen Grundstücken zusammen. Für die Benennung zusätzlicher notwendiger Gemeinbedarfsflächen aufgrund demographischer Entwicklungen im Bezirk sind jedoch allein die jeweiligen Fachabteilungen verantwortlich. Die SE Facility Management kann sich nur um die eigentliche Umsetzung der zusätzlich notwendigen und bekannten Nutzungen bemühen, gibt aber selbst keine Bedarfe vor.

 

Die Probleme bei der Entwicklung von Flächen für Fachnutzungen (z. B. neue KitaStandorte) treten aber bereits jetzt deutlich zu Tage, da in den vergangenen 14 Jahren seit Gründung der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG eine Vielzahl von ehemals fachlich genutzten oder für fachliche Nutzung vorgehaltene Grundstücke im Rahmen der Haushaltskonsolidierung abgegeben und veräußert worden sind, die heute wieder dringend benötigt werden würden.

 

Die Notwendigkeit, künftig bei den landeseigenen Grundstücken eigene Verwendungszwecke in den Vordergrund zu stellen, ist mittlerweile erkannt und es sind auf Drängen des Abgeordnetenhauses die entsprechenden Beschlüsse für eine Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik gefasst worden.

 

Die hiesige bezirkliche Liegenschaftspolitik unterstützt ausdrücklich die neue, transparente Liegenschaftspolitik des Landes Berlin. Der Schwerpunkt bei der Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin ist die stärkere Berücksichtigung wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitischer Ziele für die landeseigenen Liegenschaften.

 

 

Die Umsetzung der transparenten Liegenschaftspolitik setzt dabei eine zukunftsorientierte Bestandsaufnahme und preisorientierte Betrachtung aller bezirklichen Immobilien voraus, die in den nächsten Monaten durch die sog. Clusterung im Portfolioausschuss vorgenommen werden wird. Alle bereits fachlich genutzten Flächen werden dadurch im Bestand gesichert und etwaige vorhandene Flächenreserven werden vom Bezirk zunächst auf eigene Verwendungsmöglichkeiten zur Daseinsvorsorge geprüft.

 

Im Folgenden werden die Stellungnahmen der jeweils zuständigen Fachabteilungen zitiert:

 

Abteilung Soziales und Gesundheit

 

In den vergangenen Monaten hat es sich gezeigt, dass es im Bezirk an in öffentlicher Hand befindlichen Gebäuden und Grundstücken fehlt, die für die gemeinwesenorientierte Arbeit (Nachbarschaftszentren, Stadtteilzentren, u. a) zur Verfügung gestellt werden könnten. Gerade die seit Monaten geführte Diskussion um das Raumkonzept für das zukünftige Stadtteilzentrum macht dies besonders deutlich. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass sich geeignete Räume und Grundstücke nicht immer dort befinden, wo ein aktueller Bedarf für die Kommune besteht.

 

Für die Abteilung Soziales und Gesundheit ist ein Ausbau und die Förderung des bürgerschaftlichen/ehrenamtlichen Engagements von besonderer Bedeutung, insofern kommt auch der Bereitstellung von geeigneten Aufenthalts - und Gruppenräumen, Veranstaltungssälen, Funktionsräumen und Freiflächen für Bewegungsangebote / Veranstaltungen eine besondere Bedeutung zu. Die ohnehin sehr schmalen Förderbudgets bieten selten Raum für die Anmietung von Räumen oder Freiflächen auf dem freien Immobilienmarkt. Hohe Mietkosten gehen immer zulasten der inhaltlichen Arbeit der Träger.

 

Die Kommune könnte durch zur Verfügung stellen von eigenen Räumen und Grundstücken eventuell geforderte Kofinanzierung sicherstellen und wäre durch einen eigenen Immobilienbestand im Besitz eines krisen- und inflationssicheren Wertebestandes.

 

Das schier aussichtlose Bemühen um Bedarfsdeckung durch Anmietung (zu akzeptablen Konditionen) auf dem freien Immobilienmarkt wird z. B. bei der Suche nach Räumen oder Grundstücken, die zur Einrichtung eines Drogenkonsumraums (Container/ Laden) geeignet sind, besonders deutlich. Hier wäre ein direkter Zugriff auf eigene Liegenschaften der Kommune ein Weg, der zur schnellen Lösung des Problems führen würde.

 

Aktuell bestehen akute Probleme bei der Beschaffung bezahlbaren Wohnraums für Menschen mit psychischer Erkrankung. Um eine weitere Verschärfung der Wohnungssituation für diese Zielgruppe zu verhindern, muss überlegt werden, inwieweit öffentliche Gebäude zur Behebung des Wohnungsproblems zur Verfügung gestellt werden können.

 

Ebenso bestehen Bedarfe an Wohnraum zur Durchführung von besonderen Projekten für z. B. Menschen mit demenziellen Erkrankungen.

 

Es wird zunehmend schwieriger für Menschen geeigneten, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum, im Sinne der seit 01.05.2012 gültigen Wohnaufwendungsverordnung, zu finden. Gerade im Charlottenburg-Wilmersdorf als attraktiver Citybezirk ist diese Entwicklung deutlich zu spüren. Mit dem Anstieg der Mieten im innerstädtischen Bereich nimmt die Anzahl von Wohnungen, deren Mietpreis angemessen ist, kontinuierlich ab.

 

Mit Stichtag 31.05.2015 waren in der Sozialen Wohnhilfe 780 Personen (130 minderjährige Kinder, 47 Familien, 20 Paare, Einzelpersonen) als wohnungslos registriert.

 

Die Tendenz ist, wie auch bei den Räumungsklagen/Mietaufhebungsklagen in deren Folge auch Wohnungslosigkeit entsteht, weiter steigend. In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden 2013 - 443 Räumungsklagen und 398 Zwangsräumungen und 2014 - 554 Räumungsklagen und 450 Zwangsräumungen registriert. (siehe auch Große Anfrage: Was gegen Zwangsräumungen tun? (1268/4))

 

Die Plätze zur Unterbringung von Wohnungslosen sind schon jetzt nicht ausreichend. Die Unterbringung der Wohnungslosen gemäß ASOG, als Aufgabe des Bezirkes, ist in der Zwischenzeit kaum noch möglich, da insgesamt berlinweit keine ausreichenden Platzkapazitäten vorhanden sind. Die Verweildauern in den ASOG Einrichtungen verlängern sich durch nicht vorhandenen Wohnraum. Die steigende Zahl an Flüchtlingen, die ebenfalls dringend Wohnraum benötigen, macht die Marktsituation ebenfalls enger.

 

In Folge werden die Menschen vermehrt in Hostels und Pensionen untergebracht, was sich zu einem enormen Kostenfaktor entwickelt. Ebenfalls finden Soziale Träger, die z. B. Maßnahmen zur Unterstützung in besonderen Lebenslagen, für psychisch oder physisch Behinderte anbieten, kaum noch geeignete Immobilien.

 

Das geschützte Marktsegment ist hier mittlerweile weniger als der Tropfen auf den heißen Stein. Seit Jahren werden die mit den Wohnungsbaugesellschaften vereinbarten Kontingente nicht ausgeschöpft.

 

Als ein weiteres Beispiel können die generalangemieteten Seniorenwohnhäuser benannt werden. Es steht aktuell eine hohe Anzahl von Wohnungen leer, da die Wohnungsbaugesellschaften, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind eine zügige Sanierung zu gewährleisten.

 

Es findet ein zunehmender Verdrängungsmechanismus statt, bei dem die Menschen mit einer Belastung wie Geringverdiener, von Altersarmut Betroffene, Wohnungslose, psychisch Kranke, Flüchtlinge besonders betroffen sind.

 

Wie schon mehrfach benannt, kann nur ein gesamtstädtisches Konzept im Hinblick auf den insgesamt engen Wohnungsmarkt greifen. Nur eine aktive Wohnungspolitik von Seiten des Senats, der Bezirke unter Einbeziehung und Verpflichtung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften kann die Entwicklung verändern.

 

 

 

Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien

 

Die mit der „Wachsenden Stadt“ einhergehenden zwingend notwendigen Personalzuwächse können in den verbliebenen Dienstgebäuden nicht mehr mit angemessenen Arbeitsplätzen versorgt werden. Hierfür sind insbesondere ehemalige Dienstgebäude mit Anschluss an das IT-Landesnetz auf Ihre Verfügbarkeit hin zu prüfen.

 

Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport und Umwelt

 

a)     Jugendamt

 

Kindertagesstätten

 

Aufgrund des Mehrbedarfes an Kitaplätzen im gesamten Bezirk müssen Grundstücke/ Immobilien gesichert werden, die als potentielle Kitastandorte geeignet sind.

 

Im Bezirk müssen bis zum Sommer 2018 ca. 942 Plätze zusätzlich entstehen. Das wird nicht ausreichend möglich sein über die aus Eigeninitiative von Trägern oder aufgrund Städtebaulicher Verträge eher kleinerer Neugründungen (i.d.R. bis maximal 50 Plätze). Deshalb ist es erforderlich, mindestens drei große Kindertagesstätten in einer Größenordnung von mind. 150 Plätzen[1] zu schaffen.

 

  • Eine Option besteht in der Reaktivierung eines ehemaligen Kitastandortes in der Bezirksregion Schmargendorf.

 

  • Ein zweiter Kitastandort muss in der Bezirksregion (BZR) Charlottenburg Nord geschaffen werden. Hier werden derzeit drei Optionen geprüft: Jungfernheide, Campus Halemweg, Reaktivierung eines ehemaligen Kitastandortes.

 

  • Mindestens ein dritter Kitastandort muss in einer der folgenden Bezirksregionen (BZR) geschaffen werden: Kantstraße, Barstraße, Düsseldorfer Straße oder Halensee. In diesen Bezirksregionen besteht bereits jetzt ein Platzmangel, zudem können insbesondere für diese Bezirksregionen Fördermittel beantragt werden. Voraussichtlich kann ein bezirkseigenes Grundstück in der BZR Barstraße direkt neben dem „Haus der Jugend Anne Frank“ für den Neubau einer Kita genutzt werden.

 

 

 

Darüber hinaus sind die durch größere Bauvorhaben (Seesener Straße/ Oeynhausen etc.) entstehenden zusätzlichen Bedarfe zu beachten.

In der Verwaltung finden derzeit weiterhin abteilungsübergreifende Abstimmungen statt, mit dem Ziel alle möglichen Optionen (für Neubau geeignete Grundstück(steil)e bzw. für Umbau geeignete Immobilien) zu prüfen. Dabei werden auch bisherige - und zukünftig aufzugebende – Revierunterkünfte auf Ihre Eignung hin geprüft.

 

Zudem müssen weitere potentielle Flächen für Kitastandorte gesichert werden, da der Bedarf wahrscheinlich über das Jahr 2018 hinaus weiter ansteigen wird.

Auf diese langfristige-strategische Ausrichtung ist insbesondere bei der Clusterung der Hauptverwaltungs- und Bezirksimmobiliengrundstücke zu achten. Der Bereich Jugend wird weiterhin zu allen Standorten/ Objekten entsprechende Stellungnahmen abgeben. Dabei wird darauf geachtet, auch mittel- und langfristige Optionen zu erhalten.

 

Immobilien zur stationären Unterbringung unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge

 

Neben den benötigten Flächen für Kindertagesstätten werden auch Immobilien für die stationäre Unterbringung benötigt. Bereits jetzt werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht, die eigentlich für das „klassische“ Klientel erforderlich und konzeptionell ausgerichtet sind. Die bereits knappen Unterbringungs- bzw. Platzkapazitäten schmelzen zunehmend durch diesen „Verdrängungswettbewerb“. Das Bezirksamt benötigt schnellstmöglich Immobilien um diesen zusätzlichen Bedarf – voraussichtlich mindestens 150 Plätze (berlinweit 1.700 Plätze) - zu decken und so das Kindeswohl zu gewährleisten.

 

Büros und Beratungsräume

 

Der Mehrbedarf an Immobilien ist auch im Bereich der Verwaltung zu verzeichnen. Bereits jetzt wird deutlich, dass der Bezirk mehr Mitarbeiter/innen benötigt, um die Aufgaben (Wachsende Stadt, Flüchtlinge) zu bewältigen. Die verbliebenen räumlichen Kapazitäten sind aufgrund der Aufgabe des Rathauses Wilmersdorf voll ausgelastet.

 

Darüber hinaus muss der Bestand an Angeboten in Jugendfreizeiteinrichtungen, Familienzentren und dem Haus der Familie gesichert werden. Dies betrifft insbesondere das Familienzentrum am Halemweg, welches auch nach der Neubebauung seinen Platz finden muss.

 

 

b) Fachbereich Schule

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Schulplatzbedarfe an Grund- und Oberschulen – und hier insbesondere an den Integrierten Sekundarschulen – steigen werden.

 

Auf Grundlage entsprechender Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - auch im Hinblick auf die „Wachsende Stadt“ – ist mitzuteilen, dass mit Stand Juli 2015 ein Bedarf an Grundschulplätzen im Umfang von einem Zug ab dem Schuljahr 2020/21 und einem weiteren Zug ab dem Schuljahr 2025/26 prognostiziert ist.

 

Für den Oberschulbereich geht eine entsprechende Prognose davon aus, dass ab dem Schuljahr 2026/27 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ein Bedarf an Schulplätzen im Umfang von 1,2 Zügen an den Integrierten Sekundarschulen besteht und freie Kapazitäten an Gymnasien im Umfang von 4,5 Zügen.

Für die nächsten Jahre ist die weitere Entwicklung kritisch zu begleiten und die Planungen sowohl der Entwicklung der Bevölkerungszahl auch unter Berücksichtigung von Wohnungsneubau jährlich anzupassen.

 

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Wohnbevölkerung und der durch Wohnungsneubauten entstehenden Bedarfe hat der Schulträger zu prüfen, ob die vorhandenen Platzkapazitäten voll ausgeschöpft werden. Darüber hinaus sind ggf. auch Änderungen der Einschulungsbereiche erforderlich. Diese Maßnahmen werden aber voraussichtlich nicht ausreichen, um den in den kommenden Jahren entstehenden Bedarf für zusätzliche Schulplätze insbesondere im Grundschulbereich zu decken, so dass derzeit auch die Möglichkeiten von Ergänzungsbauten an vorhandenen Schulstandorten geprüft wird. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis bleibt daher abzuwarten.

 

c) Fachbereich Sportförderung

 

Folgende Sportanlagen werden vom Fachbereich betrieben bzw. vertraglich zur Nutzung überlassen:

 

Gedeckte Kernsportanlagen:

      Sporthalle Charlottenburg, Sömmeringstraße 29, 10589 Berlin

      Sporthalle im Freizeitzentrum am Steinplatz, Uhlandstraße 194, 10623 Berlin

      Gretel-Bergmann-Sporthalle, Rudolstädter Straße 77, 10713 Berlin

      Sporthalle Schloßstraße, Schloßstraße 1, 14059 Berlin

      Horst-Käsler-Sporthalle, Fritz-Wildung-Straße 9, 14199 Berlin

      Werner-Ruhemann-Sporthalle, Forckenbeckstraße 37, 14199 Berlin

      Harald-Mellerowicz-Sporthalle, Forckenbeckstraße 20, 14199 Berlin

 

Ungedeckte Kernsportanlagen:

      Sportanlage Jungfernheide, Jungfernheideweg 70, 13629 Berlin

      Sportplatz Heckerdamm, Heckerdamm 204, 13627 Berlin

      Sportanlage Westend, Spandauer Damm 150, 14050 Berlin

      Sportplatz Sömmeringstraße, Sömmeringstraße 15, 10589 Berlin

      Sportplatz Fritschestraße, Fritschestraße 21, 10585 Berlin

      Sportanlage Mommsenstadion, Waldschulallee 34, 14055 Berlin

      Wally-Wittmann-Sportanlage, Waldschulallee 43-45, 14055 Berlin

      Julius-Hirsch-Sportanlage (Eichkamp), Harbigstraße 40, 14055 Berlin

      Hans-Rosenthal-Sportanlage (Kühler Weg), Kühler Weg 12, 14055 Berlin

      Sportanlage Hubertussportplatz, Hubertusallee 50, Warmbrunner Straße 9,

Auguste-Viktoria-Straße 81, 14193 Berlin

      Sportanlage Stadion Wilmersdorf, Fritz-Wildung-Straße 9, 14199 Berlin

      Sportanlage „Am Volkspark“, Straße am Schoelerpark 39, 10715 Berlin

      Sportplatz im Jagen, Königsweg 10, 14193 Berlin

      Sportplatz Forckenbeckstraße, Forckenbeckstraße 20-37, 14199 Berlin

 

Spezielle Sportanlagen / Kernsportanlagen mit besonderer Zweckbestimmung:

      Landesleistungszentrum Rudern, Jungfernheideweg 80, 13629 Berlin

      Glockenturmstraße 21, 14053 Berlin

      Eissporthalle Glockenturmstraße „PO9“, Glockenturmstraße 14, 14053 Berlin

      Havelchaussee 113, 14055 Berlin

      Havelchaussee 115-117, 14055 Berlin

      Havelchaussee 119, 14055 Berlin

      Havelchaussee 133, 14055 Berlin

      Tennisplätze Harbigstraße, Harbigstraße 34, 14055 Berlin

      Werferplatz am Mommsenstadion, Harbigstraße 34, 14055 Berlin

      Sondersportanlage Fritz-Wildung-Straße 10, 14199 Berlin

      Horst-Dohm-Eisstadion, Fritz-Wildung-Straße 9, 14199 Berlin

      Tennisplätze am Stadion Wilmersdorf, Fritz-Wildung-Straße 23, 14199 Berlin

      Tennis-Umkleideräume am Stadion Wilmersdorf, Cunostraße 28, 14199 Berlin

      Vereinssportanlage Forckenbeckstraße 17 A, 14199 Berlin

      Sport-Gesundheitspark, Forckenbeckstraße 21, 14199 Berlin

      Trainingszentrum für Schwerathletik, Karlsbader Straße 9, 14193 Berlin

 

Dabei handelt es sich um Sportanlagen unterschiedlicher Größe und Zweckbestimmung.

 

Hinzu kommen die Sportanlagen auf (vom Bezirk verwalteten) Schulstandorten sowie die Sportanlagen der (von der Senatsbildungsverwaltung betriebenen) berufsbildenden Schulen.

 

Nicht näher betrachtet werden hier die Bereiche der öffentlichen bzw. nicht öffentlichen Hallen-, Frei- und Sommerbäder, der Kletteranlagen, der Radwege und Radsportanlagen sowie weitere Sportanlagen, die sich im Eigentum förderungswürdiger Sportorganisationen, von Hochschulen oder von Gewerbetreibenden befinden bzw. für den reinen Freizeitsport vorgehalten werden (Bolzplätze, Skate- und Streetballanlagen usw.).

 

Eine belastbare Prognose hinsichtlich eines etwaigen Mehrbedarfs an Sportanlagen vor dem Hintergrund einer wachsenden Stadt setzt belastbare Zahlen voraus. Weder stehen im Fachbereich seriöse Prognosen bezüglich der zukünftigen (steigenden) Bevölkerungszahlen zur Verfügung noch gibt es im Bereich der Sportentwicklungsplanung gültige Soll-Kennzahlen (z. B. x m² gedeckte / ungedeckte Sportfläche pro Einwohner/in als anzustrebenden Soll-Wert). Die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport veröffentlichten statistischen Daten spiegeln den Ist-Zustand der Versorgung auf Berlin, die Bezirke und die Prognoseräume (im Bezirk Charlottenburg-Nord, Westend, Charlottenburg, Schmargendorf, Wilmersdorf, Forst Grunewald). Dabei werden der Anlagenbestand und die Bevölkerungsanzahl (322.870 Einwohner/innen am 31.12.2013 - Stichtag) für die einzelnen Anlagetypen ins Verhältnis gesetzt. Zudem wird die Abweichung vom Berliner Durchschnitt ausgewiesen.

 

Auf dieser Grundlage gab es am Stichtag im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf bezüglich der gedeckten Kernsportanlagen eine Nettofläche von 62.033 m², was 192 m² pro 1.000 Einwohner_innen entspricht. Damit ergibt sich eine Abweichung zum Berliner Durchschnitt von + 5,6 %. Hinsichtlich der o. g. Prognoseräume sind jedoch teils sehr erhebliche Differenzen (zwischen - 28,2 % [Charlottenburg] und + 115,5 % [Westend] in der Abweichung vom Berliner Durchschnitt) festzustellen.

 

Für die ungedeckten Kernsportanlagen gab es am Stichtag im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eine Nettofläche von 581.914 m², was 307 m² pro 1.000 Einwohner/innen entspricht. Damit ergibt sich eine Abweichung zum Berliner Durchschnitt von + 32,15 %. Hinsichtlich der o. g. Prognoseräume sind jedoch noch deutlich erheblichere Differenzen (zwischen - 75,64 % [Charlottenburg] und + 20.007,16 % [Forst Grunewald] in der Abweichung vom Berliner Durchschnitt) festzustellen.

Insbesondere der letzte vorgenannte Wert für ungedeckte Sportanlagen im Prognoseraum Forst Grunewald (17.825 m² auf 65 Einwohner/innen) zeigt die begrenzte Belastbarkeit und Aussagekraft der Detaildaten auf.

 

Unabhängig von den vorgenannten Problemen, die eine verlässliche Prognose zurzeit kaum ermöglichen, muss der anstehende Verlust von gedeckten und ungedeckten Sportflächen am Schulstandort Halemweg (Charlottenburg-Nord) im Charlottenburger Norden ausgeglichen werden.

 

Positiv ist, dass sich durch den Neubau einer wettkampfgerechten Sporthalle (mit der Option zur Aufstockung) am Schulstandort ISS Wilmersdorf, Standort Eisenzahnstraße, die Unterversorgung des Prognoseraums Wilmersdorf an gedeckten Sportanlagenflächen etwas reduzieren wird, ohne dann an den Berliner Durchschnitt herankommen zu können.

 

Neben der Bezirkseinwohner/innenzahl wären auch die Mitglieder der im Bezirk beheimateten förderungswürdigen Sportorganisationen zu betrachten, die in der Regel die „geborenen“ Nutzenden öffentlicher Sportanlagen sind. Mit 81.172 Mitgliedern (Stand 01.01.2015) werden hier die - pro Bezirk - meisten Vereinsmitglieder betreut (2. Bezirk 71.291 Mitglieder, 12. Bezirk 17.122 Mitglieder). Die zur Verfügung stehenden Sportflächen sollten dementsprechend auch unter Berücksichtigung des Organisationsgrads der Sportreibenden betrachtet werden. Demgegenüber können vereinsungebundene Sporttreibende als Nutzende öffentlicher Sportanlagen mangels Daten zurzeit kaum in eine Prognose einfließen.

 

Es wird ferner vorsorglich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Sportflächen vom Vorhandensein dafür geeigneter Flächen und auskömmlicher Investitionsmittel (mit anschließenden Betriebs- und Unterhaltungsmitteln) abhängig sind (s. auch BVV-DS. Nr. 1207/4).

 

Nicht unerwähnt bleiben sollen weitere sportlich genutzte Bewegungsräume wie der Forst Grunewald, öffentliche Parks und für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrte Flächen (Königsweg u. a.).

 

 

Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Freiräumen für die Erholung ist gerade für den innerstädtischen Teil des Bezirkes in weiten Teilen erheblich defizitär. Da aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur, gegebener Baurechte und anhaltendem Nutzungs- und Verdichtungsdruck sowie steigender Bevölkerungszahlen praktisch keine Chance auf Entlastung durch weitere Freiräume besteht, sondern der Bedarf weiter zunimmt, kann das Augenmerk nur auf die Erhaltung, eine punktuelle Erweiterung, wie beispielsweise am Olivaer Platz, und die Qualifizierung der vorhandenen öffentlichen Anlagen gelegt werden. Gleichzeitig ist die Durchlässig- und Zugänglichkeit vorhandener Freiräume zu verbessern, wie zum Beispiel bei der Grünverbindung Westkreuz. Bei baulicher Verdichtung ist weiterhin für eine Schaffung oder Qualifizierung von privaten oder öffentlichen Freiräumen zu sorgen. Der nach dem Spielplatzgesetz vorgesehene Flächenanspruchsrichtwert von einem Quadratmeter pro Einwohnenden wird in Charlottenburg-Wilmersdorf nicht erreicht. Dem rechnerischen Wert von 326 000 Quadratmetern Spielplatzfläche steht ein Ist von 171 000 Quadratmetern gegenüber, das sind 52,5%. Zudem besteht die Notwendigkeit, Flächen für die Bebauung mit Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Bezahlbaren Wohnraum zu schaffen kann nur dann gelingen, wenn hier zusammen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Kooperationen eingegangen werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 


[1] Es ist zu beachten, dass pro Platz ca. 10 qm pro Kind in der Kita  benötigt werden und 6-10 qm Netto-Außenspielfläche. Bei einer Größenordnung von 150 Plätzen sind dies ca. 1.500 qm Fläche im Innenbereich und 900 bis 1.500 qm Außenspielfläche.


 

 
 

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