Drucksache - 1228/4
1. Einwohnerfrage Bernd Busse Olivaer Platz
Die AG Olivaer Platz hat im Rahmen der Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute, morgen“ auf einem Drittel der Stelltafeln als einzige Interessengruppe die Gelegenheit erhalten ihre Position zur Umgestaltung des Platzes darzustellen.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Busse,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Busse teile ich Folgendes mit:
Die AG Olivaer Platz hat im Rahmen der Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute, morgen“ auf einem Drittel der Stelltafeln als einzige Interessengruppe die Gelegenheit erhalten ihre Position zur Umgestaltung des Platzes darzustellen.
Die Ausstellung „Olivaer Platz - gestern, heute, morgen“ wurde zum Start des Projekts „Neugestaltung Olivaer Platzes“ im Jahr 2010 initiiert. Die Ausstellung bestand aus insgesamt 23 Tafeln. Ein Teil der Tafeln beschäftigte sich mit der Geschichte des Olivaer Platzes. Ein zweiter Teil beschäftigte sich mit dem namensgebenden Oliwa, einem heutigen Ortsteil Danzigs und wurde vom Nationalmuseum Gdansk erarbeitet. Die Annahme, dass die AG Olivaer Platz ein Drittel der Ausstellung beanspruchte, trifft nicht zu. Auf lediglich einer Tafel präsentierte die AG Olivaer Platz ihre Ziele und weiteren Schritte zur Neugestaltung des Olivaer Platzes. Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine weiteren Interessengruppen am Olivaer Platz.
Die Koordination Aktives Zentrum City West wurde von der AG Olivaer Platz angesprochen, um einen inhaltlichen Beitrag zu leisten. Dem Vorgehen wurde durch den damals zuständigen Bezirksstadtrat für Wirtschaft grundsätzlich zugestimmt.
Für die Herstellung der Ausstellung sind Kosten für Layout und Druck entstanden. Für den Transport wurde ein Mietwagen genutzt. Für die Umsetzung wurde ein Planungsbüro beauftragt. Die Ausstellung wurde aus Mitteln des Programms „Aktives Zentren“ finanziert.
Die Ausstellung wurde im Heimatmuseum Charlottenburg, im Amerika Haus (ehemaliger Sitz der Koordination Aktives Zentrum City West / Regionalmanagement City West) und in der Musik-Bibliothek an der Bundesallee gezeigt. An allen drei Orten sind keine Raumkosten entstanden.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
2. Einwohnerfrage Stefan Knobloch Inventarisierung des Kunstbesitzes
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
3. Einwohnerfrage Rainer Wittek Schoeler-Schlösschen
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
Frage an die Fraktion von B90/Grüne zum Schoeler-Schlösschen Ein Gründungsthema der Grünen war die Ablehnung einer Kulturpolitik, die zu mehr als 95% der Kulturhaushalte die parteinahe Hochkultur finanzierte und nur von einer kleinen Minderheit genutzt wurde. Die Forderung nach mehr finanzieller Förderung, insbesondere selbstverwalteter Soziokultureller Zentren, war jahrelang Grundlage Grüner Kulturpolitik. Warum ducken Sie sich jetzt bei unserem Anliegen weg und setzen sich nicht engagiert für ein selbstverwaltetes Soziokulturelles Zentrum Schoeler-Schlösschen in Wilmersdorf ein?
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau Dr. Zitha Pöthe.
4. Einwohnerfrage Ernst Jacoby Albrecht-Achilles-Straße
Ich bin Eigentümer der Whg. 15 in der Albrecht-Achilles-Str. 60. Meine Miteigentümer in den Häusern Albrecht-Achilles-Str. 59, 59a, 60, 60a und ich sind interessiert am Erhalt der derzeitigen Bebauung (Tiefgarage) und Bepflanzung der gegenüberliegenden Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Jacoby,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Jacoby teile ich Folgendes mit:
Ich bin Eigentümer der Whg. 15 in der Albrecht-Achilles-Str. 60. Meine Miteigentümer in den Häusern Albrecht-Achilles-Str. 59, 59a, 60, 60a und ich sind interessiert am Erhalt der derzeitigen Bebauung (Tiefgarage) und Bepflanzung der gegenüberliegenden Grundstücke Albrecht-Achilles-Str. 3 und 4.
und
Im Rahmen der Beantwortung einer Einwohnerfrage können keine Katasterauskünfte gegeben werden.
Für das Grundstück wurde 2013 eine Genehmigungsfreistellung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses erteilt.
Bei dem sogenannten WOGA-Komplex am Kurfürstendamm 153, 154-155 B und 156 handelt es sich um einen Denkmalbereich, bei dem auch die inneren Strukturen, also beispielsweise die Grundrisse und die wandfeste Ausstattung, unter Denkmalschutz stehen. Diese sind für eine Bebauung des Grundstücks Albrecht-Achilles-Straße 3 und 4 zunächst nicht relevant, es wäre jedoch aus denkmalschutzrechtlicher Sicht zu prüfen, ob bei einer Bebauung eine wesentliche Beeinträchtigung der das Denkmal unmittelbar prägenden Umgebung zu erwarten wäre.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
5. Einwohnerfrage Amei von Hülsen-Poensgen Deutsch als Fremdsprache
In Charlottenburg-Wilmersdorf leben viele geflüchtete Menschen - nicht nur Flüchtlingsheimen, sondern auch in Wohnungen. Bis zur Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, vergeht oft lange Zeit, deshalb unterrichten in vielen Initiativen Ehrenamtliche Deutsch. Das Angebot kann aber bei weitem nicht den Bedarf decken. In der Eschenallee z.B. bieten Ehrenamtliche bereits 12 Kurse an, dennoch gibt es nur in der Unterkunft alleine eine Warteliste von mehr als 60 Menschen.
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
In Charlottenburg-Wilmersdorf leben viele geflüchtete Menschen - nicht nur Flüchtlingsheimen, sondern auch in Wohnungen. Bis zur Berechtigung an Integrationskursen teilzunehmen, vergeht oft lange Zeit, deshalb unterrichten in vielen Initiativen Ehrenamtliche Deutsch. Das Angebot kann aber bei weitem nicht den Bedarf decken. In der Eschenallee z.B. bieten Ehrenamtliche bereits 12 Kurse an, dennoch gibt es nur in der Unterkunft alleine eine Warteliste von mehr als 60 Menschen.
Im Sommerprogramm werden 17 weitere DaF-/DaZ-Kurse starten sowie 2 weitere Flüchtlingskurse ab Ende Mai. Die Anmeldung dazu läuft bereits und es sind nur noch wenige freie Plätze vorhanden.
Die 12 Berliner Volkshochschulen haben zusätzliche zweckgebundene Mittel von der Senatsverwaltung für Arbeit und Integration zur auftragsweisen Bewirtschaftung erhalten, um damit Flüchtlingskurse durchzuführen. Diese Mittel reichen allerdings nicht aus, den den derzeitigen als auch den zu erwarteten Bedarf an Flüchtlingskursen zu finanzieren. Es liegt bisher leider keine Entscheidung der Senatsverwaltung vor, die Mittel entsprechend dem Bedarf auskömmlich aufzustocken. Die VHS City West hat 200% des Antragsvolumens aus 2014 für das Jahr 2015 beantragt, jedoch werden diese Mittel bereits voraussichtlich bis Sommer 2015 verbraucht sein. Bedauerlicher Weise sind KEINE personellen Ressourcen zusätzlich zur Umsetzung, Planung der Kurse und sensiblen Beratung der Zielgruppen in der VHS verfügbar, so dass bereits jetzt die derzeitige Realisierung von zusätzlichen Flüchtlingskursen die Mitarbeiter/innen unverhältnismäßig stark belastet und dauerhaft nicht aufrechterhalten werden kann. Eine Aufrechterhaltung oder gar Erweiterung des Angebotes wäre ohne zusätzliches Personal ausgeschlossen.
Jedoch schließt die VHS City West am 26.05.15 eine neue freiwillige Kooperation mit der Evangelischen Familienbildung des Bezirks ab, um dezentral in mehr als 7 Gemeinden im Bezirk Flüchtlings-Sprachkurse gemeinsam durchführen zu können.
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wird sich auf den geeigneten politischen Kommunikationswegen weiterhin für eine ausreichende Finanzierung von Flüchtlingskursen gegenüber dem Senat sowie der notwendigen Personalressourcen auf Bezirksebene einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen Dagmar König
6. Einwohnerfrage Monika Trieselmann Straßenumbau Olivaer Platz
Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Zentren". Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Maßnahme Neugestaltung Olivaer Platz. Für diese Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 2,5 Mio € als Gesamtvolumen zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Trieselmann,
zu der Einwohneranfrage der Frau Trieselmann teile ich Folgendes mit:
Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Aktive Zentren". Die Mittelbereitstellung erfolgt aus der Maßnahme Neugestaltung Olivaer Platz. Für diese Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 2,5 Mio € als Gesamtvolumen zur Verfügung. Wie viel dieser Mittel wurden bereits für den Straßenumbau des südlichen Straßenbereichs zwischen Konstanzer und Württenbergische Str. verwendet?
Eine Schlussrechnung liegt noch nicht vor, die Gesamtkosten liegen geschätzt bei etwa 350.000 Euro.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
7. Einwohnerfrage Brigitte Bruch Bauvorhaben Seesener Straße 40-47
Die umliegenden Straßen der Baustelle Seesener Straße 40-47 weisen inzwischen massive Schäden auf.
Im Zuge des Stadtgesprächs mit Frau Lompscher, am 26.02.15, sagte Herr Baustadtrat Schulte, dass das erheblich schnellere Befreiungsverfahren beim Bauvorhaben Seesener Straße 40-47 angewandt wurde, weil dann seitens des Investors Zugeständnisse gemacht werden, die er in einem normalen B-Plan Verfahren nicht macht.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Bruch,
zu der Einwohneranfrage der Frau Bruch teile ich Folgendes mit:
Die umliegenden Straßen der Baustelle Seesener Straße 40-47 weisen inzwischen massive Schäden auf.
Eine derartige Prüfung erfolgt grundsätzlich nicht, da alle Straßen für alle Arten von im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen ausgelegt sind. Vor Beginn der Arbeiten wird jedoch ein sogenanntes Pflasterprotokoll erstellt, mit dem dann der Straßenzustand nach Beendigung der Bauarbeiten abgeglichen und die Beseitigung eventueller Schäden dem Bauherren auferlegt wird.
Im Zuge des Stadtgesprächs mit Frau Lompscher, am 26.02.15, sagte Herr Baustadtrat Schulte, dass das erheblich schnellere Befreiungsverfahren beim Bauvorhaben Seesener Straße 40-47 angewandt wurde, weil dann seitens des Investors Zugeständnisse gemacht werden, die er in einem normalen B-Plan Verfahren nicht macht.
Bei der genannten Veranstaltung habe ich grundsätzliche Ausführungen zum Thema Bebauungsplanverfahren und Befreiung gemacht. Sie bezogen sich nicht speziell auf das Bauvorhaben Seesener Straße 40-47.
und
Die für diese Ausnahmegenehmigungen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte dazu auf Anfrage mit, dass gemäß § 10 Abs. 1 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) von dem Verbot des § 3 LIMmSchG für bestimmte Betätigungen Ausnahmen widerruflich zugelassen werden können, wenn die Störung unbedeutend sei oder das Vorhaben Vorrang vor den Ruheschutzinteressen Dritter habe. Die Inanspruchnahme der Schutzzeiten wäre hier technisch erforderlich, weil die Glättung der Betonoberflächen kontinuierlich vorzunehmen sei und das Abbindeverhalten des Betons stark von den jeweils herrschenden Temperaturen abhänge und somit nicht vorher bestimmbar wäre. Auflagengemäß sind nur ein Nachteinsatz pro Woche möglich, obwohl seitens des Antragstellers zunächst eine dichtere Frequenz verlangt wurde.
Mit freundlichen Grüßen Marc Schulte
8. Einwohnerfrage Stefan Knobloch Umgang mit Bürgern durch Frau König
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.
9. Einwohnerfrage Dr. Michael Roeder Schoelerschlößchen-„Ideenwerkstatt“ des Bezirksamtes am 04.05.2015 (Schriftliche Beantwortung)
1. Transparenz (1)
Auf dieser Veranstaltung betonten Sie: „Ich bin für Transparenz!“:
2. Transparenz (2)
Auf Ihrer „Ideenwerkstatt“ fragten Sie die Bürger nach ihren Ideen - über die Sie doch seit November 2014 wissen, dass sie von Ihren sehr verschieden sind - und stellten am Schluss fest: „Es gibt hier viele Ideen – wunderschön, aber mit öffentlichen [Lotto-]Mitteln sind sie nicht finanzierbar.“:
3. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (1)
Den ausgehängten baureifen Plänen konnte man Raum für Raum die geplante Nutzung entnehmen; die Pläne sind bereits vom 28.11.2013. 14 Monate danach, im Januar 2015, hatten Sie jedoch auf die Einwohnerfrage „Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?“ geantwortet: „Eine detaillierte Raumplanung kann erst erfolgen, wenn die Zuwendung genehmigt wurde.“:
4. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (2)
Falls die Lottostiftung die von Ihnen beantragten Zuwendungen genehmigen würde:
5. (Vor)absprachen mit „Akteuren“
Auf dieser Veranstaltung waren auch zwei Herren vom GPGV (Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund) anwesend, die in ihren Beiträgen deutlich machten, dass der GPGV fester Bestandteil Ihres Konzeptes ist (44 qm Nutzfläche zur ausschließlichen Nutzung) und sich nicht wieder daraus verdrängen lassen will. Daher im Sinne Ihres Strebens nach Transparenz die Frage:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
1. Transparenz (1)
Auf dieser Veranstaltung betonten Sie: „Ich bin für Transparenz!“:
Das Bezirksamt weist die mit der Fragestellung implizierte Behauptung energisch zurück. Seit meinem Amtsantritt habe ich sowohl in den öffentlich tagenden zuständigen Fachausschüssen wie auch in der BVV regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand berichtet und inzwischen auch zwei öffentliche Informationsveranstaltungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Von „Ausschluss der Öffentlichkeit“ kann also keine Rede sein.
2. Transparenz (2)
Auf Ihrer „Ideenwerkstatt“ fragten Sie die Bürger nach ihren Ideen - über die Sie doch seit November 2014 wissen, dass sie von Ihren sehr verschieden sind - und stellten am Schluss fest: „Es gibt hier viele Ideen – wunderschön, aber mit öffentlichen [Lotto-]Mitteln sind sie nicht finanzierbar.“:
Zunächst einmal sei angemerkt, dass die geplante Ideenwerkstatt – auch Dank Ihres Einsatzes – leider nicht zustande kam, sondern lediglich eine weitere Informationsveranstal
tung war. Gerne hätte ich – wie einige andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennbar auch – lieber konstruktiv am Nutzungskonzept gearbeitet. Dabei wäre zweifellos deutlich geworden, dass entgegen Ihrer Behauptung die Ideen des Bezirksamtes und die Wünsche der Bürger/innen gar nicht so verschieden sind, sondern sich im Wesentlichen gut miteinander vereinbaren lassen.
Tatsache ist aber auch, dass ein möglichst schönes großes Cafe sowie die Nutzung der Räume für private Feierlichkeiten, das Ganze angereichert mit einem Kulturprogramm nun einmal keine Nutzungen sind, für die öffentliche Mittel zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang ist auch meine zitierte Aussage gefallen und zu bewerten.
3. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (1)
Den ausgehängten baureifen Plänen konnte man Raum für Raum die geplante Nutzung entnehmen; die Pläne sind bereits vom 28.11.2013. 14 Monate danach, im Januar 2015, hatten Sie jedoch auf die Einwohnerfrage „Wie ist die augenblickliche detaillierte Planung - Raum für Raum - für jedes der drei Geschosse?“ geantwortet: „Eine detaillierte Raumplanung kann erst erfolgen, wenn die Zuwendung genehmigt wurde.“:
Die Pläne haben im Wesentlichen ausschließlich den Cafe-Bereich dezidiert benannt, ansonsten waren zunächst nur allgemeine Bezeichnungen wie“ Multifunktionsraum“ oder „Kabinett“ eingetragen. Erst für die zweite Informationsveranstaltung Anfang Mai habe ich – um die Fragen der November-Veranstaltung dazu aufzugreifen – ein mögliches Raumkonzept mit Nutzungszuweisung für das gesamte Gebäude erstellt. Damit wollte ich verdeutlichen, wie die verschiedenen Nutzungen nebeneinander möglich sein könnten. Dabei hat es sich jedoch nur um einen Vorschlag, nicht um ein abschließendes Raumkonzept gehandelt, dazu bedarf es entsprechender Absprachen mit den jeweiligen Nutzern, die aber zurzeit ja noch gar nicht feststehen können.
4. Detaillierte Raum-für-Raum-Planung (2)
Falls die Lottostiftung die von Ihnen beantragten Zuwendungen genehmigen würde:
Nein. Die Bewilligung von Mitteln beruht auf dem eingereichten Grobkonzept, dass allerdings m. E. genügend Spielräume aufweist, um innerhalb des Konzeptes den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen zu können.
5. (Vor)absprachen mit „Akteuren“
Auf dieser Veranstaltung waren auch zwei Herren vom GPGV (Gerontopsychiatrisch-Geriatrischer Verbund) anwesend, die in ihren Beiträgen deutlich machten, dass der GPGV fester Bestandteil Ihres Konzeptes ist (44 qm Nutzfläche zur ausschließlichen Nutzung) und sich nicht wieder daraus verdrängen lassen will. Daher im Sinne Ihres Strebens nach Transparenz die Frage:
Zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes war es unabdingbar nötig, Vorgespräche über Nutzungsmöglichkeiten inhaltlicher und räumlicher Art zu führen. Es hat im Vorfeld aber keinerlei verbindliche Absprachen geben können, da weder fest steht, ob und ggf. wann eine Realisierung der Überlegungen erfolgen kann – dies ist vom Entscheid der Lottomittel-Stiftung abhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar König
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