Drucksache - 1197/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.04.2015 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einfwohnerfragen
DS 1197 Antworten Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              Rainer Wittek

              Schoeler-Schlösschen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Naumann,

 

in der Zählgemeinschaftsvereinbarung wird die frühzeitige und verbindliche Beteiligung der Bürger/-innen an den Entscheidungen im Bezirk als wichtige Aufgabe zugesagt. Ein unmittelbarer Kontakt mit der engagierten Bürgerschaft wurde jedoch bei Nutzungskonzeption und Planung zum Schoeler-Schlösschen (bewusst?) vermieden.

Auf einem  Informations- und Diskussionsforum zur Zukunft des Schoeler-Schlösschens, zu der am 26.11.2014  Stefan Evers einlud(?) und nicht das Bezirksamt, wurde von Frau König ein Nutzungskonzept vorgestellt, an dem kein Bewohner/Bürger beteiligt war. Es wurde auch nichts, wie in der Einladung formuliert, zur Debatte gestellt, sondern baureife Architektenpläne mit einem Umbaukonzept vorgestellt, das völlig an den Wünschen  und Vorstellungen der Kiezbewohner vorbei ging.

Auf Nachfrage führte Frau König aus, dass diese Planung umgesetzt würde, sobald der Antrag auf Lottomittel bewilligt wird. Lediglich eine Anpassung an die Lotto – Förderbedingungen könnte die Planung noch ändern, aber keine Anpassung an die Wünsche der Bürger. Das diese Konzeption ein soziokulturelles Zentrum sei ist schlicht Etikettenschwindel. Soziokulturelle Zentren sind Kultureinrichtungen, meist von Bürgerinitiativen gegen ein städtisch verwaltetes Kulturverständnis durchgesetzt und in unabhängiger Selbstverwaltung geführt, die die sozialen, ökologischen und politischen Zusammenhänge in ihr Kulturprogramm einbeziehen und keine städtisch geleitete Sozialeinrichtung mit Kulturbeiprogramm, wie es sich die Bezirksverwaltung vorstellt. Neben Heimatverein, Arbeit mit Senioren und Beratung, Betreuung von Demenzkranken, soll der größte Raum im EG als Trausaal ausgebaut werden.

 

Es macht einen engagierten Bürger dieser Stadt fassungslos, das trotz Tempelhof und Zählgemeinschaftsversprechen so eine Top down-Planung durchgezogen wird, zumal auch Grüne die Vereinbarung unterschrieben haben, die sich doch als Vorkämpfer der Basisdemokratie verstehen. Wie heißt es so schön bei all den unzähligen Sonntagsreden von Politikern aller Parteien und in der Zählgemeinschaftsvereinbarung:” Bei allen Planungen werden wir ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerbeteiligung einhalten.”

 

  1. Wäre die Politik nicht glaubwürdig, wenn die bisherigen Planungen für das Schoeler-Schlösschen beendet würden und in einem Werkstattverfahren, einem runden Tisch oder einer Kiezkonferenz mit den Bürgern ein Konzept für die Nutzung des Schoeler – Schlösschens ausgearbeitet würde, wozu auch zivilgesellschaftliche Verantwortungs- Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle gehören?
  2. Wurden bei der vorgestellten Planung die urbane Weiterentwicklung des Wohnbezirks untersucht und Kiezentwicklungsperspektiven berücksichtigt? Wenn Ja, welche sind das?
     
  3. Die umliegenden Straßen sind 24 Stunden zugeparkt. Parkmöglichkeiten für Hochzeitsgesellschaften sind nicht vorhanden. Zu dem von den Bürgern befürchtete Verkehrschaos und  den zusätzlichen Lärmbelastungen und Schadstoffemissionen in ihrem Wohngebiet erwiderte Frau König, dass das Paar und die Hochzeitsgäste doch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxi zur Trauung kommen könnten!
    Kann man die Belastung der Bewohner im Kiez vernachlässigen und teilt die BVV die Meinung von Frau König und wie viele Trauungen werden an welchen Tagen normaler Weise durchgeführt?
  4. Warum wurde die Gartenfläche  um ca. die Hälfte verkleinert?

 

  1. Hält Politik und Verwaltung das vorgestellte Konzept unter städtischer Leitung für die richtige Nutzung dieses historisch und städtebaulich signifikanten Gebäudes für Wilmersdorf, oder wäre ein selbstverwaltetes soziokulturelles Zentrum mit großer Akzeptanz der Kiezbewohner  in diesem großbürgerlichen Landhaus aus dem 18. Jahrhundert nicht zeitgemäßer, das auch nicht nur Kiezbewohnern ein Besuch wert sein könnte?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Zu 1. -5.)

 

Ihren Unmut über die Entwicklung des Gebäudes kann ich verstehen und will Ihnen daher gerne den Sachverhalt erläutern.

 

Die Außenhülle des Schoeler-Schlösschens wurde in den vergangenen Jahren von der Stiftung Denkmalschutz instandgesetzt. Damit ist ein erster Schritt zur Wiederherstellung des ältesten Hauses im Stadteilbezirk Wilmersdorf erfolgt und das Haus hat seine ursprüngliche äußere Gestalt wiedererlangt. Die Außenanlagen rund um das Haus konnten aus finanziellen Gründen noch nicht berücksichtigt werden.

 

Der Bezirk ist bemüht nun selbst die Sanierung der Innenräume auf allen Etagen, d. h. vom Keller bis zum Dach, durchzuführen. Diese umfangreiche Aufgabenstellung für das älteste Haus in Wilmersdorf kann der Bezirk nicht aus eigenen Finanzmitteln leisten. Daher wurde ein Antrag bei der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin gestellt. Über den Antrag bei der Stiftung ist noch nicht endgültig entschieden. Die denkmalgerechte Innensanierung kann erst bei positiver Entscheidung erfolgen.Soweit zum aktuellen Sachstand.

 

Hinsichtlich der von Ihnen vorgetragenen Kritikpunkte bedarf es zunächst einiger Klarstellungen. Nicht Herr Evers hat zu der Informationsveranstaltung in den Räumen der Auenkirchengemeinde eingeladen, sondern ich selbst. Um mit möglichst geringem Aufwand möglichst viele Menschen dazu einladen zu können, habe ich allen gewählten Vertretern/ innen des Wahlkreises diese Einladung zukommen lassen mit der Bitte, sie über ihre jeweiligen Netzwerke weiter zu verbreiten. Das hat jede/r in der ihr/ihm geeignet erscheinenden Form getan.

 

Mir war und ist es ein Anliegen, die Wünsche und Anregungen der Nachbarschaft aufzunehmen. Dabei muss allerdings klar sein, dass der Bezirk nicht über ausreichend eigene Mittel verfügt, um das Schoeler-Schlösschen wieder nutzbar zu machen. Ebenso sollte klar sein, dass Drittmittel – von wem auch immer – in der notwendigen Größenordnung weder für den gewünschten Cafe- oder Bistrobetrieb noch für eine ausschließlich kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen. Bei allem Respekt vor zivilgesellschaftlichem Engagement – rd. 2,5 Mio € wollen erst einmal zusammengetragen sein und daran ist auch schon die renommierte Stiftung Denkmalschutz gescheitert. Die von Ihnen favorisierte Nutzung ist zugegebenermaßen attraktiv, ist aber in dieser Form nicht mit öffentlichen (Steuer-) Mitteln finanzierbar. Hier gibt es einen deutlichen (Nutzungs-) Unterschied zu dem rein privat finanzierten Konzept der Stiftung Denkmalschutz, das durch die Finanzierungsart auch andere Nutzungen ermöglichte.

 

Wer also das Haus erhalten will, muss ein Konzept vorlegen, dass eine breitere Nutzung ermöglicht um entsprechende Finanzierungsquellen erschließen zu können. Daher haben wir uns für ein soziokulturelles Konzept entschieden – und ich bin nicht der Auffassung, dass soziokulturelle Zentren ausschließlich von Bürgerinitiativen als Gegenpart zu öffentlichen Einrichtungen zu betrachten sind. Ich glaube vielmehr, dass die Entwicklung hier erfreulicherweise weitergegangen ist und auch die öffentliche Hand inzwischen viel offenere Konzepte verfolgt – so wie ich versuche, dies zu tun. Als Auftakt dazu war die Informationsveranstaltung zu verstehen, die Ideenwerkstätten sollen ein weiterer Schritt in diese Richtung sein. Ich habe auch immer deutlich gemacht, dass es sich bei dem Schoeler-Schlösschen um einen Ort der Kommunikation handeln soll, der natürlich auch der Nutzung durch die verschiedenen bürgerschaftlichen Initiativen offen steht.

 

Bezüglich des Angebots eines barrierefreien Trauortes sei verdeutlich, dass der große Saal im Erdgeschoss nicht zu einem Trausaal umgebaut, sondern im Sinne von Multifunktionalität auch als ein solcher genutzt werden soll.

 

Dabei ist nicht – wie impliziert – von einer täglichen mehrstündigen Nutzung dieser Art auszugehen – wir haben im Bezirk auch noch andere wunderschöne und gut nachgefragte Trauorte, die nur leider nicht barrierefrei sind. Deshalb kann ich die Problematik bezüglich der Parksituation auch nicht erkennen, denn dies müsste ja ebenso auf alle Trauungen in der benachbarten Auenkirche zutreffen. Und wie sieht dies bei den von allen gewünschten Kulturveranstaltungen aus, die ja vielleicht auch ein breiteres Publikum ansprechen? Auch aus der Zeit der kulturellen Zwischennutzung durch die Stiftung Denkmalschutz sind mir jedenfalls keine Beschwerden bekannt geworden.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich – wie hoffentlich viele andere auch – konstruktiv in den Gestaltungsprozess mit einbringen würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

2. Einwohnerfrage              Stephan Hoffmann

              Flüchtlinge / Asylbewerber

 

  1. Wie kann die Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber in unserem Bezirk, die notdürftig in der Turnhalle Rudolstädter Str. (Gretel-Bergmann-Sporthalle) und der TU Sporthalle im Westend untergebracht sind, kurzfristig verbessert werden?
     
  2. Ist den Mitglieder der BVV die Initiative "Willkommen-im-Westend" bekannt und wie wird diese von der BVV unterstützt?
    (Auflistung der Initiative auf der Bezirks-Hompage gewünscht und möglich?)
     
  3. Wie wird der Kindergartenbesuch und Schulbesuch von den Kindern aus den Turnhallen gewährleistet?
     
  4. Wird auf eine Beschulung auf längere Dauer verzichtet?
     
  5. Gibt es kurzfristig zusätzliche Haushaltsmittel für eigenes Betreuungspersonal seitens des Bezirks?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

für das Bezirksamt beantworte ich die Einwohneranfrage schriftlich wie folgt:

 

  1. Wie kann die Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber in unserem Bezirk, die notdürftig in der Turnhalle Rudolstädter Straße (Gretel Bergmann Sporthalle) und der TU Sporthalle im Westend untergebracht sind, kurzfristig verbessert werden?

Ich selbst und auch die anderen Mitglieder des Bezirksamtes haben sich bei vielen Gelegenheiten dafür ausgesprochen, dass die Belegung der Turnhallen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern keine Dauerlösung sein darf und kurzfristig beendet werden muss. Sie wissen sicher, dass für den Betrieb der Unterkünfte für Asylbewerber und Flüchtlinge nicht der Bezirk selbst verantwortlich ist, sondern diese Aufgabe für ganz Berlin vom Landesamt für Gesundheit und Soziales wahrgenommen wird. Deshalb haben wir dieses Anliegen sowohl beim LaGeSo als auch in der Senatsverwaltung für Soziales vorgetragen. Die Turnhalle in der Waldschulallee ist zu Ende März auch tatsächlich geräumt worden. Für die Gretel-Bergmann-Halle wurde der Termin immer wieder verschoben. In der letzten Woche wurde uns Ende April zugesagt. Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass auch dort keine Flüchtlinge mehr untergebracht sind und die Halle demnächst wieder als Sporthalle genutzt werden kann. Ich halte nichts davon, Forderungen für eine bessere Ausstattung in den Turnhallen zu erheben. Wir brauchen eine Unterbringung in kleineren Räumen, die auch über entsprechende sanitäre Einrichtungen verfügen. Nun weiß ich, dass das LaGeSo leider nicht alle Flüchtlinge aus den Turnhallen in das neue Heim in der Eschenallee verlegt hat. Die angebotenen Quartiere sind teilweise sehr bescheiden.

Ich möchte aber an dieser Stelle gerne auch einmal sagen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LaGeSo seit vielen Monaten - seit dem drastischen Anstieg der Flüchtlingszahlen - tatsächlich keine leichte Arbeit haben, sondern – auch nach meiner Einschätzung – mit sehr großem Engagement wirklich tun, was sie können. Den Vorschlag von Senator Czaja zum Bau von neuen Wohngebäuden für Flüchtlinge in allen Bezirken begrüße ich sehr. Solche Gebäude sind dann tatsächlich für Wohnzwecke richtig ausgestattet und die zahlreichen Probleme bei einer Umnutzung von Bestandsimmobilien entfallen.

 

  1. Ist den Mitgliedern der BVV die Initiative Willkommen im Westend bekannt und wie wird diese von der BVV unterstützt?(Auflistung der Initiative auf der Bezirks-Hompage gewünscht und möglich?)

Die Initiative „Willkommen in Westend“ ist den Mitgliedern der BVV selbstverständlich gut bekannt. Die Initiative präsentiert sich im Jahr im Rahmen von vielfältigen Veranstaltungen. Beispielsweise wird die Initiative beim Frühlingsfest in der Preußenallee am 9./10. Mai 2015 vertreten sein.

 

Insbesondere in den Fachausschüssen der BVV und bei den öffentlichen Veranstaltungen zu der Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk sind einzelne Bezirksverordnete mit Vertretern der Initiative ins Gespräch gekommen.

 

Im Jahr 2013 wurde der Initiative der Integrationspreis des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf verliehen. Die besondere Anerkennung und Wertschätzung ihres Engagements wurde damit besonders zum Ausdruck gebracht.

 

  1. Wie wird der Kindergartenbesuch und Schulbesuch von den Kindern aus den Turnhallen gewährleistet? Wird auf eine Beschulung auf längere Dauer verzichtet?

Aktuell wird im Bezirk keine Sporthalle mehr als Notunterkunft genutzt.

Der Schulträger und die regionale Schulaufsicht haben sich auf bestimmte Grundsätze verständigt, nach denen bei der Beschulung von Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse verfahren wird. Diese finden auch Anwendung auf  Schülerinnen und Schüler in Notunterkünften.

Grundsätzlich werden die Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse in Schulen eingerichtet. In der Regel können die Grundschulkinder entsprechende Klassen in der benachbarten oder einer wohnortnahen Schule besuchen. Auch für die Oberschülerinnen und Oberschüler stehen diese Klassen in den nächstgelegenen Schulen sowohl an Integrierten Sekundarschulen als auch an Gymnasien zur Verfügung.

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde durch die regionale Schulaufsicht eine Klärungsstelle eingerichtet, die sich auch intensiv für die schulischen Belange von Kindern und Jugendlichen in Notunterkünften einsetzt.

In Zusammenarbeit mit den Eltern und den Leitungen der entsprechenden Unterkünfte bemühen sich alle Beteiligten, zeitnah den Schulbesuch dieser Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

 

Die Einrichtung zusätzlicher Lerngruppen benötigt allerdings einen zeitlichen Vorlauf z.B. um die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen und um entsprechende Lehrkräfte einstellen zu können.

Auf eine Beschulung auf längere Dauer als notwendig wird nicht "verzichtet".

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Träger, die die Notunterkünfte in den Turnhallen betreiben, verfügen über die ausführliche „Information für das Fachpersonal in den Ersthilfeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften über die Betreuung und Beschulung neu zugewanderter Kinder“ und über Exemplare der „Anmeldung zur Förderung für Kinder“ und die „Information über Zuständigkeiten und das Procedere der Kitagutscheinantragsstellung bei den Jugendämtern“ und insbesondere die Erreichbarkeit der Kitagutscheinstelle des Bezirks.

 

Insbesondere ist bekannt, dass die Kitagutscheinstelle auch bei Zuständigkeit anderer Berliner Jugendämter die Anträge entgegennimmt. Anmeldungen für Tagesbetreuungen werden realisiert. Je nach Fluchterfahrung ist jedoch der Wunsch der Eltern, ihre Kinder fremdbetreuen zu lassen, unterschiedlich ausgeprägt und dringlich.

 

Darüber hinaus gibt es in den umliegenden Jugendeinrichtungen Freizeitangebote für die Kinder aus den Turnhallen.

 

  1. Gibt es kurzfristig zusätzliche Haushaltsmittel für eigenes Betreuungspersonals seitens des Bezirks?

Wie zu Frage 1 bereits ausgeführt, gehört der Betrieb der Unterkünfte für Flüchtlinge nicht zu den Aufgaben des Bezirks. Die Verantwortlichkeit dafür liegt beim LaGeSo. Dort werden auch alle Verträge zur Betreuung der Bewohner von Flüchtlingsunterkünften geschlossen. Im Bezirk gibt es deshalb keinerlei zusätzlichen Haushaltmittel für eigenes Betreuungspersonal. Ich sehe unsere Aufgabe vor allem in der Information und Vernetzung aller Akteure. Im Bezirksamt sollen für diese Koordinationsarbeit befristet zwei zusätzliche Stellen besetzt werden. Wenn diese Stellen besetzt sind, wird sich sicher auch im Bereich unseres Internetauftrittes zum Thema Flüchtlinge eine Veränderung geben. In diesem Sinne möchte ich mich bei dem Fragesteller ausdrücklich für sein Engagement in dieser Sache bedanken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

 

3. Einwohnerfrage              Petra Pohland

              Kiosk Olivaer Platz

 

Aus der Ausschreibung des Architekturwettbewerbs Olivaer Platz:„Auf dieser Fläche befindet sich auch der Kiosk. Das Gebäude selbst ist im Besitz der Urbanis (Vermarktungsgesellsch. der BVG). Der Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Urbanis zur Vermietung des Gebäudes läuft bis 31.12.2014. Die Verträge zur Nutzung Gebäudes (Jahresmietvertrag zwischen Urbanis und dem Nutzer) und der an den Kiosk angrenzenden Freifläche (Tische und Stühle im Außenbereich) laufen noch bis zum Frühjahr 2012."

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die gegenwärtige Nutzung des Platzes für das Gebäude der Urbanis bzw. des gegenwärtigen Pächters des Imbiss und für wann ist die Beendigung der Nutzung, geplant?
     
  2. Wird das Gebäude der Urbanis mit dem geplanten Platzumbau nach Festsetzung des Bebauungsplanes 4-42 und Aufhebung des Nutzungsverhältnisses abgerissen und wenn, durch wen?
     
  3. Gibt es mit der Urbanis vertragliche Regelungen, die bei einer Planumsetzung nach Festsetzung des Bebauungsplanes 4-42, den Neubau garantiert bzw. gibt es hierzu schriftliche Vereinbarungen oder schriftliche Zusagen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Pohland,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Pohland teile ich Folgendes mit:

 

Aus der Ausschreibung des Architekturwettbewerbs Olivaer Platz: „Auf dieser Fläche befindet sich auch der Kiosk. Das Gebäude selbst ist im Besitz der Urbanis (Vermarktungsgesellsch. der BVG). Der Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Urbanis zur Vermietung des Gebäudes läuft bis 31.12.2014. Die Verträge zur Nutzung Gebäudes (Jahresmietvertrag zwischen Urbanis und dem Nutzer) und der an den Kiosk angrenzenden Freifläche (Tische und Stühle im Außenbereich) laufen noch bis zum Frühjahr 2012."

 

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die gegenwärtige Nutzung des Platzes für das Gebäude der Urbanis bzw. des gegenwärtigen Pächters des Imbiss und für wann ist die Beendigung der Nutzung, geplant?

 

Der Kioskbetrieb erfolgt auf Grundlage der zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der BVG geschlossenen Verträge. Diese sind zuletzt bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden. Für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts ist wiederum die Urbanis GmbH, eine Tochtergesellschaft der BVG Beteiligungsholding GmbH & Co. KG, Vermieterin des Kiosks. Der Zeitpunkt der Beendigung der Nutzung ist abhängig vom Beginn der Platzumgestaltung.

 

  1. Wird das Gebäude der Urbanis mit dem geplanten Platzumbau nach Festsetzung des Bebauungsplanes 4-42 und Aufhebung des Nutzungsverhältnisses abgerissen und wenn, durch wen?

 

Die Urbanis GmbH wird den bestehenden Kiosk durch einen Neubau ersetzen, der dann entsprechend der Entwürfe zur Umgestaltung vom Platz her zu erreichen sein und Sitzgelegenheiten zum Platz hin bieten wird.

 

 

 

  1. Gibt es mit der Urbanis vertragliche Regelungen, die bei einer Planumsetzung nach Festsetzung des Bebauungsplanes 4-42, den Neubau garantiert bzw. gibt es hierzu schriftliche Vereinbarungen oder schriftliche Zusagen?

 

Der Bebauungsplan regelt lediglich die Zulässigkeit der Errichtung einer Schank- und Speisewirtschaft. Die Urbanis GmbH hat die Pläne zum Kioskneubau bereits dem Bezirksamt und dem Ausschuss für Straßen und Grünflächen vorgestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

4. Einwohnerfrage              Hans-Hennig Romberg

              Umbau Olivaer Platz

 

 

  1. Welche Vorschriften gibt es zu den Mitteln für „Aktive Zentren“? Dürfen diese Mittel nur für einen fertigen bestandskräftigen Plan angefordert werden oder auch für kleinere Sanierungsmaßnahmen am selben Objekt?
     
  2. Einer der wichtigen Punkte des Umbaus Olivaer Platz ist die Frage der Barrierefreiheit für Wege und Spielplatz.
    In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es 215 Spielplätze. Wie viele davon sind behindertengerecht? Bitte die entsprechenden Plätze benennen. Sollten es Plätze geben, die nicht behindertengerecht sind, so stelle ich die Frage, warum nicht die Mittel für „Aktive Zentren“ erst einmal dafür verwendet werden, dass die offenbar gesetzliche Vorschrift der Barrierefreiheit auf Spielplätzen vollständig umgesetzt wird? Welche Planungen bestehen hierzu? Wie ist der Zeitrahmen für die Fertigstellung der Hindernisfreiheit auf allen Plätzen?
     
  3. Der östliche Teil der Straße Olivaer Platz Süd wurde schon in der neuen Form fertiggestellt. Welche Erkenntnisse gibt es in der BVV, dass die selbstgesteckten Ziele des Umbaus erreicht wurden?
     
  4. Wann erfolgte die letzte Verkehrszählung in dem Bereich Olivaer Platz? Was wurde an welchen Wochentagen erfasst? Wie sind die Ergebnisse?
     
  5. Was ist der Unterschied zwischen „Bürgerbeteiligung“ und „Bürgerinformation“? Welche Veranstaltungen zum Olivaer Platz seit 2012 können welcher Kategorie zugeordnet werden?
     

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Romberg,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Romberg teile ich Folgendes mit:

 

  1.   Welche Vorschriften gibt es zu den Mitteln für „Aktive Zentren“? Dürfen diese Mittel nur für einen fertigen bestandskräftigen Plan angefordert werden oder auch für kleinere Sanierungsmaßnahmen am selben Objekt?

 

Maßgebliche Regelwerke für die Mittelverwendung sind der „Programmleitfaden Aktive Zentren Berlin“ Stand November 2014, die „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2014) vom 30.06.2014/ 2.10.2014“ sowie die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV-Stadterneuerung 2014). Das Programm „Aktive Zentren“ hat die Stabilisierung der Fördergebiete und deren Entwicklung zu lebenswerten Zentren und gleichzeitig zukunftsfähigen Wohn und Lebensorten zum Ziel. Strategische Grundlage ist in Berlin der Stadtentwicklungsplan Zentren (StEP Zentren). Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von „Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren“ sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind und werden durch Landesmittel ergänzt. Fördermittel werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Sie stehen zur Verfügung für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung, hier für die Aufwertung des öffentlichen Raumes, also Straßen, Wege und Plätze. Förderfähig sind Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen, die im Fördergebiet liegen, aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für dieses Gebiet abgeleitet sind und einem der definierten Förderschwerpunkte zugeordnet werden können. Das Fördergebiet Aktives Zentrum City West wurde 2009 mit Senatsbeschluss auf Basis eines Wettbewerbes festgesetzt und räumlich abgegrenzt. Das Durchführungskonzept des Aktiven Zentrums City West wurde Anfang 2013 fortgeschrieben, wobei Inhalte und Ergebnisse der Agendakonferenz im August 2012 berücksichtigt wurden.

 

  1.   Einer der wichtigen Punkte des Umbaus Olivaer Platz ist die Frage der Barrierefreiheit für Wege und Spielplatz. In Charlottenburg-Wilmersdorf gibt es 215 Spielplätze. Wie viele davon sind behindertengerecht? Bitte die entsprechenden Plätze benennen. Sollten es Plätze geben, die nicht behindertengerecht sind, so stelle ich die Frage, warum nicht die Mittel für „Aktive Zentren“ erst einmal dafür verwendet werden, dass die offenbar gesetzliche Vorschrift der Barrierefreiheit auf Spielplätzen vollständig umgesetzt wird? Welche Planungen bestehen hierzu? Wie ist der Zeitrahmen für die Fertigstellung der Hindernisfreiheit auf allen Plätzen?

 

Die Verwendung der Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm Aktive Zentren ist in Charlottenburg-Wilmersdorf auf die per Senatsbeschluss festgelegte Kulisse Aktives Zentrum City West beschränkt. In der Kulisse des Aktiven Zentrums City West gibt es neben dem Spielplatz auf dem Olivaer Platz nur einen weiteren vom Bezirksamt unterhaltenen öffentlichen Spielplatz in der Knesebeckstraße 78/79. Für die Aufwertung dieses Spielplatzes wurden ebenfalls Mittel aus dem Förderprogramm „Aktive Zentren“ beantragt und seitens des Förderreferats in die Programmplanung eingestellt. Beide Spielplätze sind in ihrer jetzigen Form nicht behindertengerecht und barrierefrei, daher ist es Ziel des Bezirks, mit Einsatz der Fördermittel beide Freiflächen nach den Vorschriften des „Design for all“ zu entwickeln. Das gilt auch für die anderen, noch nicht entsprechend gestalteten Spielplätze im Bezirk, die zwar alle barrierefrei erreichbar sind, insbesondere aber in ihrer Flächenentwicklung und Spielgeräteauswahl noch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel umzugestalten wären.

 

 

  1.   Der östliche Teil der Straße Olivaer Platz Süd wurde schon in der neuen Form fertiggestellt. Welche Erkenntnisse gibt es in der BVV, dass die selbstgesteckten Ziele des Umbaus erreicht wurden?

 

Der Straßenumbau des südlichen Straßenbereichs zwischen Konstanzer und Württembergische Straße wurde 2014 begonnen und wird 2015 abgeschlossen. Durch Bündelung des Parkens auf der südlichen Fahrbahnseite und Wegfall des Parkstreifens auf der platzzugewandten Seite wird die Zugänglichkeit zum Platz erhöht. Die Anordnung der Parkstände zum Senkrechtparken bewirkt eine Einengung der Fahrbahn, was einen verkehrsberuhigenden Charakter auf den fließenden Verkehr hat. Dadurch wird sich die Durchfahrtsgeschwindigkeit verringern und die Sicherheit der Zufußgehenden und Radfahrenden erhöhen. Die hergestellten Gehwegvorstreckungen erleichtern ein sicheres Überqueren der Straße.

 

  1.   Wann erfolgte die letzte Verkehrszählung in dem Bereich Olivaer Platz? Was wurde an welchen Wochentagen erfasst? Wie sind die Ergebnisse?

 

Die Verkehrsuntersuchung basiert auf Daten der letzten Verkehrszählung vom 5. November 2013 und der Datenbasis aus dem Jahre 2010. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass zunächst der Parkdruck im betroffenen Gebiet steigen werde, dies aber mittelfristig auslaufen und insgesamt der Fließverkehr nicht beeinträchtigt werden wird.

 

  1.   Was ist der Unterschied zwischen „Bürgerbeteiligung“ und „Bürgerinformation“? Welche Veranstaltungen zum Olivaer Platz seit 2012 können welcher Kategorie zugeordnet werden?

 

Die Begriffe sind nicht scharf voneinander abgegrenzt und werden im Baugesetzbuch als „Beteiligung der Öffentlichkeit“ bezeichnet. Im Verfahren zur Neugestaltung des Olivaer Platzes gab es auch eine Vielzahl von weiteren Angeboten, auf denen über die Ziele und Inhalte der Maßnahme informiert und diskutiert wurde. Bei den durchgeführten Bürgerveranstaltungen handelte es sich um diskursive Verfahren, wo Bürgerinnen und Bürger, Fachleute und Politikerinnen und Politiker Argumente und Ideen austauschten. Ergebnisse flossen in Entscheidungen von Politik und Verwaltung ein. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 4-42 ist die Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, im Nachgang zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, erfolgte im Sommer 2014, bei der rund 900 Einwendungen eingereicht wurden. Darüber hinaus stehen Schautafeln des Bezirks auf dem Olivaer Platz für Informationszwecke zur Verfügung. Auch kann auf der Internetseite des Regionalmanagements der Bezug eines regelmäßigen Newsletters angefordert werden, der über aktuelle Entwicklungen und Themen des Regionalmanagements und des Aktiven Zentrums City West informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

5. Einwohnerfrage              Stefan Knobloch

              Bestandskatalog

 

Die Ausführungen des Bezirksamtes zum Bestandskatalog bei der Beantwortung der Bürgeranfrage DRS Nr. 1157/4 vom 27.02. 2015 müssen als falsch zurückgewiesen werden. Es wurde ausgeführt: „Der Fachbereich Kultur ist seit 2007 an der Erstellung eines Bestandskataloges der historischen Kunstsammlung, d.h. der Erfassung von Kunstwerken bis 1945, tätig.“

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist Ihnen die Aussage des „Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin; Abt. Finanzen, Bildung und Kultur; Amt für Bildung und Kultur. S. 13: „ […] Als zweites Vorhaben wurde damit begonnen, die Geschichte der Kunstsammlung Charlottenburg und ihre Bestände zu erforschen und zu dokumentieren. Die Arbeit wird in 2006 fortgesetzt“ bekannt?
     
  2. Auf welcher fachlich-museologischen und abgeschlossenen Bestandserforschung beruhte die 2006 durch den FB Kultur erstellte Vorlage „Kulturforum am Schloss im Kommandantenhaus, Spandauer Damm 17“ – für „eine Präsentation der Charlottenburger Kunstsammlung mit 150 Werken innerhalb 850 m²“, die im Thema des Monats Juni 2006 von allen damals in der BVV vertretenen Parteien begrüßt wurde?
     
  3. Welche tatsächlichen Ursachen liegen vor, die es dem FB Kultur bis zum heutigen Tage trotz verschiedener anderweitiger Behauptungen, u.a. teilte man mir in einem Schreiben vom 21.12. 2011 mit, dass es dem FB Kultur gelungen sei den Kunstbesitz des Bezirkes vollständig zu erfassen, immer noch nicht ermöglichten, den Bestand der Kunst bis 1945 vollständig zu erfassen?
     
  4. Welche der vielen unterschiedlichen, sich teilweise stark widersprechenden Aussagen zum Kunstbesitz und seiner Bestandserfassung in öffentlichen Mitteilungen, Presseveröffentlichungen, Beantwortungen von Bürgerfragen etc. entspricht den Tatsachen?
     
  5. Wann ist ein fachlicher Einblick in das „Bestandsverzeichnis“ und die dazu gehörenden Unterlagen möglich?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Einleitend sei darauf hingewiesen, dass sich die Fragen 1 – 3 auf weit zurückliegende Zeiträume beziehen, zu denen ich ausschließlich aufgrund der Aktenlage Auskunft geben kann. Weitergehende Erkenntnisse liegen mir dazu nicht vor.

 

  1. Ist Ihnen die Aussage des „Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005 des Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin; Abt. Finanzen, Bildung und Kultur; Amt für Bildung und Kultur. S. 13: „ […] Als zweites Vorhaben wurde damit begonnen, die Geschichte der Kunstsammlung Charlottenburg und ihre Bestände zu erforschen und zu dokumentieren. Die Arbeit wird in 2006 fortgesetzt“ bekannt?
     

Ja.

 

  1. Auf welcher fachlich-museologischen und abgeschlossenen Bestandserforschung beruhte die 2006 durch den FB Kultur erstellte Vorlage „Kulturforum am Schloss im Kommandantenhaus, Spandauer Damm 17“ – für „eine Präsentation der Charlottenburger Kunstsammlung mit 150 Werken innerhalb 850 m²“, die im Thema des Monats Juni 2006 von allen damals in der BVV vertretenen Parteien begrüßt wurde?
     

Der Fachbereich Kultur war aufgefordert für die bezirkseigene Immobilie Spandauer Damm 17 ein Nutzungskonzept zu erarbeiten.

 

  1. Welche tatsächlichen Ursachen liegen vor, die es dem FB Kultur bis zum heutigen Tage trotz verschiedener anderweitiger Behauptungen, u.a. teilte man mir in einem Schreiben vom 21.12. 2011 mit, dass es dem FB Kultur gelungen sei den Kunstbesitz des Bezirkes vollständig zu erfassen, immer noch nicht ermöglichten, den Bestand der Kunst bis 1945 vollständig zu erfassen?
     

Die Forschungen konnten bislang nur durch zeitlich befristete Aufträge fortgeführt werden. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2015 keine Mittel zur Verfügung.

 

 

  1. Welche der vielen unterschiedlichen, sich teilweise stark widersprechenden Aussagen zum Kunstbesitz und seiner Bestandserfassung in öffentlichen Mitteilungen, Presseveröffentlichungen, Beantwortungen von Bürgerfragen etc. entspricht den Tatsachen?
     

Tatsache ist: Werke aus dem Kunstbesitz sind seit 2012 in der Villa Oppenheim ausgestellt. Die Sonderausstellung SPURENSUCHE (seit 2013) dokumentiert den Stand der Forschungen.

 

  1. Wann ist ein fachlicher Einblick in das „Bestandsverzeichnis“ und die dazu gehörenden Unterlagen möglich?

 

Dazu bitte ich Sie, dass Sie sich direkt mit dem Fachbereich Kultur in Verbindung setzen und Ihre Fragen zu Künstlerinnen und Künstlern und deren Werke zu benennen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

6. Einwohnerfrage              Norbert Machachej

              Grünfläche Franz-Cornelsen-Weg

 

Der die Grünfläche am Franz-Cornelsen-Weg betreffende Vertrag vom Juli 1961 gilt unverändert. In diesem Vertrag wird die spätere Cornelsenwiese zur Nutzung als öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt und er sieht die Gestaltung als öffentliche Grünanlage vor. Inzwischen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der diese Grünfläche betrifft, beschlossen worden.

 

  1. Wurden alle an dieser Beschlussfassung beteiligten zuvor über die Existenz und den Inhalt des Vertrages informiert?
     
  2. Herr Stadtrat Schulte hat erklärt, dass die Grünflächenschilder, die seit vielen Jahren die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg als geschützte Grünanlage auswiesen, im letzten Jahr entfernt wurden, weil deutlich geworden sei, dass es für sie keine Rechtsgrundlage gibt.
    Wann und wodurch soll das deutlich geworden sein?
     
  3. Herr Schulte hat in seiner Antwort auf meine Frage gesagt: "Mit den Schildern sollten Nutzerinnen und Nutzer für den sorgsamen Umgang der Fläche sensibilisiert werden." Bis auf ein fehlendes "mit" hinter "Umgang" ist das selbstverständlich.
    Soll die Antwort also bedeuten, dass dies der einzige Grund für die Aufstellung der Schilder gewesen sei? Falls ja, woher kann man das wissen?
     
  4. Gibt es weitere Grünflächen im Bezirk und wie viele, die nach Auffassung des Stadtrats ohne Rechtsgrundlage als geschützte Grünanlagen ausgewiesen werden, oder ist die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg ein Ausnahmefall?
     
  5. 1997 trat das heute geltende Grünanlagengesetz in Kraft. Existiert eine Liste der Grünanlagen, die sich 1997 im Bestand des Bezirks befanden? Wenn ja, wo kann man diese Liste einsehen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Machachej,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:

 

Der die Grünfläche am Franz-Cornelsen-Weg betreffende Vertrag vom Juli 1961 gilt unverändert. In diesem Vertrag wird die spätere Cornelsenwiese zur Nutzung als öffentliche Grünfläche zur Verfügung gestellt und er sieht die Gestaltung als öffentliche Grünanlage vor. Inzwischen ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der diese Grünfläche betrifft, beschlossen worden.

 

  1. Wurden alle an dieser Beschlussfassung beteiligten zuvor über die Existenz und den Inhalt des Vertrages informiert?

 

Der mit dem Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erteilte Auftrag der Bezirksverordnetenversammlung an das Bezirksamt hat unter anderem zum Ziel, den gegenwärtigen planungsrechtlichen Zustand zu analysieren, darüber zu informieren und die vorhabenrelevanten Grundlagen zu schaffen. Zur Realisierung eines Planverfahrens können ferner die notwendigen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Voraussetzungen durch entsprechende Rechtsakte geschaffen werden.

 

  1. Herr Stadtrat Schulte hat erklärt, dass die Grünflächenschilder, die seit vielen Jahren die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg als geschützte Grünanlage auswiesen, im letzten Jahr entfernt wurden, weil deutlich geworden sei, dass es für sie keine Rechtsgrundlage gibt. Wann und wodurch soll das deutlich geworden sein?

 

Im Rahmen der Vorbereitungen zur Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses durch das Bezirksamt wurde festgestellt, dass es sich bei der sogenannten Cornelsenwiese nicht um eine gewidmete Grünanlage handelt. Damit ist auch die Ausschilderung zu korrigieren gewesen.

 

  1. Herr Schulte hat in seiner Antwort auf meine Frage gesagt: "Mit den Schildern sollten Nutzerinnen und Nutzer für den sorgsamen Umgang der Fläche sensibilisiert werden." Bis auf ein fehlendes "mit" hinter "Umgang" ist das selbstverständlich. Soll die Antwort also bedeuten, dass dies der einzige Grund für die Aufstellung der Schilder gewesen sei? Falls ja, woher kann man das wissen?

und

  1. Gibt es weitere Grünflächen im Bezirk und wie viele, die nach Auffassung des Stadtrats ohne Rechtsgrundlage als geschützte Grünanlagen ausgewiesen werden, oder ist die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg ein Ausnahmefall?

 

Zunächst sei angemerkt, dass die Selbstverständlichkeit des sorgsamen Umgangs mit Grünflächen leider nicht so weit verbreitet ist, wie es sowohl aus Sicht der Mehrheit der sie Nutzenden als auch aus Sicht der sie Pflegenden wünschenswert wäre. Zu vermuten ist, dass die Ausschilderung vor Jahren im Zuge der Ausschilderung der nördlich der Wiesbadener Straße gelegenen Grünanlage erfolgte, da das Bezirksamt für beide Bereiche des Franz-Cornelsen-Weges die Pflege übernimmt. Vergleichbare Fälle sind nicht bekannt, sollten aber Vermutungen zu anderen, nicht oder fälschlicherweise doch als Grünanlage ausgeschilderten Flächen bestehen, sollten entsprechende Hinweise gegeben werden.

 

  1. 1997 trat das heute geltende Grünanlagengesetz in Kraft. Existiert eine Liste der Grünanlagen, die sich 1997 im Bestand des Bezirks befanden? Wenn ja, wo kann man diese Liste einsehen?

 

Eine derartige Liste besteht nicht. Das Grünanlagenverzeichnis wird im Straßen- und Grünflächenamt geführt, in diesem Verzeichnis befindet sich auch der Widmungsvorgang Franz-Cornelsen-Weg.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

7. Einwohnerfrage              Petra Pohland

              Olivaer Platz

 

Das Regionalmanagement ist entsprechend den Förderbestimmungen dazu verpflichtet, örtliche (lokale) Gremien zu bilden. Warum hat man beim Aktiven Zentrum Olivaer Platz auf die Bildung des lokalen Gremiums und die ergebnisoffene Beteiligung der Akteure vor Ort verzichtet?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Pohland,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Pohland teile ich Folgendes mit:

 

Das Regionalmanagement ist entsprechend den Förderbestimmungen dazu verpflichtet, örtliche (lokale) Gremien zu bilden. Warum hat man beim Aktiven Zentrum Olivaer Platz auf die Bildung des lokalen Gremiums und die ergebnisoffene Beteiligung der Akteure vor Ort verzichtet?

 

Grundsätzlich ist aus förderrechtlichen Gründen zwischen der Koordination Aktives Zentrum City West und dem Regionalmanagement City West zu unterscheiden.  Während das Regionalmanagement City West im Wesentlichen Wirtschaftsförderung und Standortmarketing betreibt, unterstützt die Koordination Aktives Zentrum City West den Bezirk bei der Vorbereitung und Durchführung von Fördermaßnahmen. Eine Verpflichtung zur Gründung eines örtlichen Gremiums zur Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen besteht nach den Regelwerken nicht. Ausnahme ist der Aktionsfonds City West. Hier entscheidet eine Jury aus lokalen Akteuren und politischen Vertreterinnen und Vertretern über die Fördermittelvergabe für kleinteilige Projekte zur Standortstärkung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

8. Einwohnerfrage              Stefan Knobloch

              Umgang mit Bürgeranfragen

 

Am 27.02.2015 führte Frau König für das Bezirksamt bei der Beantwortung der Einwohnerfrage zwei an, dass ein Bestandsverzeichnis fortgeschrieben werde. Dies wurde mit Akteneinsicht von Bezirksverordneten zu diesem Thema untermauert und der Bezirksverordnete Tillinger namentlich aufgeführt. Ich habe ihn danach gefragt. Seine Antwort:“ Ich habe zwar einen lose Blatt- Sammlung nach Kunstwerken getrennt gesehen, in der ich aber eine wissenschaftliche Aufarbeitung nicht erkennen konnte. Das kann aber auch damit zu tun haben, dass ich aus dem Bauamt eine präzisere und wesentlich nachvollziehbarere Aktenführung gewohnt bin.“

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum führen Sie einen Zeugen an, der Ihre Ausführungen nicht bestätigt?
     
  2. Wie bewerten Sie die wissenschaftliche Aufarbeitung der Kunstsammlung und ihre Dokumentation?
     
  3. Obwohl das Kulturamt schon seit Langem von Kontakten und Datenübermittlung der verschollenen Kunstwerke an LOST Magdeburg spricht, ist der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf dort nicht gelistet. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Warum führen Sie einen Zeugen an, der Ihre Ausführungen nicht bestätigt?
     

Im Rahmen einer Akteneinsicht haben Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Einsicht in die Künstlerkartei und das Bestandsverzeichnis der Kunstsammlung Charlottenburg genommen. (Frau Dr. Timper, Herr Brandt, Herr Tillinger). Deren Aussagen kann ich nicht bewerten.

 

 

  1. Wie bewerten Sie die wissenschaftliche Aufarbeitung der Kunstsammlung und ihre Dokumentation?
     

Mit der Erforschung und Dokumentation der Kunstsammlung Charlottenburg hat der Fachbereich Kultur erstmals eine wichtige Grundlage erstellt, die aus bereits genannten Gründen nicht kontinuierlich fortgeführt werden konnte. Diese Bestände wurden in einem Verzeichnis katalogisiert.

 

Die Inventarisierung der Werke der Kunstsammlung Charlottenburg wurde erstellt nach dem „Datenfeldkatalog zur Grundinventarisation“, von 1994, und nach dem „Leitfaden für die Dokumentation von Museumsobjekten von der Eingangsdokumentation bis zur wissenschaftlichen Erschließung, von 2011, herausgegeben vom Deutschen Museumsbund. Darüber hat das Bezirksamt bereits in der Kleinen Anfrage 0138/4 informiert.

 

  1. Obwohl das Kulturamt schon seit Langem von Kontakten und Datenübermittlung der verschollenen Kunstwerke an LOST Magdeburg spricht, ist der Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf dort nicht gelistet. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?

 

Es sind 16 Objekte (13 Ölgemälde, 3 Druckgrafiken) zur Suche sowie 4 Objekte als Fund gemeldet.

 

Die Nachweise finden sich auf folgenden Lost Art-Internetseiten bzw. unter der Rubrik Melder/Suche – Museum Charlottenburg-Wilmersdorf / Villa Oppenheim (Berlin-Charlottenburg)

 

Für die Ölgemälde:

http://www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/ObjektgruppeVerlust.html?cms_param=OBJGRP_ID%3D25901

 

Für die Druckgrafiken:

http://www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/ObjektgruppeVerlust.html?cms_param=OBJGRP_ID%3D25902

 

Für die Funde (Rubrik Melder/Fund)

http://www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/ObjektgruppeFund.html?cms_param=OBJGRP_ID%3D25910

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

9. Einwohnerfrage              Petra Pohland

              Olivaer Platz

 

Das Regionalmanagement ist dem Bezirksamt zugeordnet und betreibt die Homepage city-west.de, auf der zum gegenwärtigen Straßenumbau an der südlichen Seite des Olivaer Platzes folgendes festgestellt wird (Stand April 2015): „In 2013 werden Baumaßnahmen im südlich angrenzenden Bereich des Olivaer Platzes starten. Hierbei handelt es sich um Umbauten im Straßenland aus dem Neugestaltungskonzept.“

„Aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Zentren“ wird die Neugestaltung des Olivaer Platzes realisiert...Der Umbau des südlichen Straßenbereichs ist die erste bauliche Maßnahme. Die hauptsächliche Neugestaltung des Olivaer Platzes wird nach der Festsetzung des dazu notwendigen Bebauungsplans begonnen.“
 

  1. Bedeutet diese Darstellung, dass der Straßenumbau bereits über das Bund-Länder-Programms „Aktive Zentren“ finanziert wird und die Maßnahme „Neugestaltung Olivaer Platz“ damit als rechtzeitig begonnen gilt?
     
  2. Sollte das nicht der Fall sein, wie werden diese Straßenumbaumaßnahmen haushaltstechnisch gewertet und wie wurden die Mittel dafür eingestellt?
     
  3. Wenn der Straßenumbau bereits über das Bund-Länder-Programm „Aktive Zentren“ finanziert wird, auf welcher abschließenden Planung erfolgte dann die Bereitstellung der Mittel, wenn der noch nicht beschlossene Bebauungsplan erst die planungsrechtliche Grundlage für die Durchführung des Programms bilden kann?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Pohland,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Pohland teile ich Folgendes mit:

 

Das Regionalmanagement ist dem Bezirksamt zugeordnet und betreibt die Homepage city-west.de, auf der zum gegenwärtigen Straßenumbau an der südlichen Seite des Olivaer Platzes folgendes festgestellt wird (Stand April 2015): „In 2013 werden Baumaßnahmen im südlich angrenzenden Bereich des Olivaer Platzes starten. Hierbei handelt es sich um Umbauten im Straßenland aus dem Neugestaltungskonzept.“

„Aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Zentren“ wird die Neugestaltung des Olivaer Platzes realisiert...Der Umbau des südlichen Straßenbereichs ist die erste bauliche Maßnahme. Die hauptsächliche Neugestaltung des Olivaer Platzes wird nach der Festsetzung des dazu notwendigen Bebauungsplans begonnen.“

 

  1. Bedeutet diese Darstellung, dass der Straßenumbau bereits über das Bund-Länder-Programms „Aktive Zentren“ finanziert wird und die Maßnahme „Neugestaltung Olivaer Platz“ damit als rechtzeitig begonnen gilt?

und

  1. Sollte das nicht der Fall sein, wie werden diese Straßenumbaumaßnahmen haushaltstechnisch gewertet und wie wurden die Mittel dafür eingestellt?

 

Der Straßenumbau des südlichen Straßenbereichs zwischen Konstanzer und Württembergische Straße wird über das Programm „Aktive Zentren“ finanziert. Die Mittelbereitstellung erfolgte aus der Maßnahme Neugestaltung Olivaer Platz. Für die Neugestaltung des Olivaer Platzes wurden durch den Bezirk Fördermittel beantragt.

 

  1. Wenn der Straßenumbau bereits über das Bund-Länder-Programm „Aktive Zentren“ finanziert wird, auf welcher abschließenden Planung erfolgte dann die Bereitstellung der Mittel, wenn der noch nicht beschlossene Bebauungsplan erst die planungsrechtliche Grundlage für die Durchführung des Programms bilden kann?

 

Für den Umbau des an den Olivaer Platz angrenzenden Straßenraums wurde eine Bauplanungsunterlage erstellt und durch den Bezirk im Zuge der Mittelbeantragung eingereicht. Nach Prüfung dieser Antragsunterlagen wurden die Mittel durch das Förderreferat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bewilligt und an den Bezirk übertragen. Mit dem Bebauungsplan 4-42 soll grundsätzlich festgelegt werden, welche Nutzungen künftig auf der Fläche zulässig sind. Dies dient u.a. der Sicherung des Fördermitteleinsatzes. Für den Straßenbereich ergeben sich hierbei keine Änderungen, weshalb eine bauliche Umsetzung unstrittig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

10. Einwohnerfrage              Monika Trieselmann

              Park Olivaer Platz

 

  1. Wie hoch sind die derzeitigen jährlichen Pflegekosten für den Olivaer Platz inklusive Parkplatz. Bitte nur die Kosten für den Olivaer Platz, nicht die jährlichen Kosten für Grünflächenpflege im Bezirk Charlottenburg - Wilmersdorf. Auf der Internetseite des Bezirks ist hierzu nichts zu finden.
     
  2. Warum werden keine geschlossenen Abfallbehälter installiert, damit die Krähen nicht den Müll im Park verteilen. Es gibt Behälter die trichterförmig gebaut sind - hier kommen die Vögel nicht an den Müll, oder Behälter mit Deckel.
     
  3. Warum wird keine öffentliche Toilette bsp. von Wall aufgestellt, wenn sog. "Pinkelecken" beklagt werden.
     
  4. Wie häufig wird die Reinigung des Parks im Monat durchgeführt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Trieselmann,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Trieselmann teile ich Folgendes mit:

 

  1.   Wie hoch sind die derzeitigen jährlichen Pflegekosten für den Olivaer Platz inklusive Parkplatz. Bitte nur die Kosten für den Olivaer Platz, nicht die jährlichen Kosten für Grünflächenpflege im Bezirk Charlottenburg - Wilmersdorf. Auf der Internetseite des Bezirks ist hierzu nichts zu finden.

 

2014 wurden für die Pflege und Reinigung der Grünanlage rund 7.000 Euro vom Bezirk aufgewandt. Der Parkplatz wird durch die BSR gereinigt, die Kosten dafür sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1.   Warum werden keine geschlossenen Abfallbehälter installiert, damit die Krähen nicht den Müll im Park verteilen. Es gibt Behälter die trichterförmig gebaut sind - hier kommen die Vögel nicht an den Müll, oder Behälter mit Deckel.

 

Der Einbau von Müllsammelgefäßen dieser Art ist im Rahmen der Platzumgestaltung vorgesehen.

 

  1.   Warum wird keine öffentliche Toilette bsp. von Wall aufgestellt, wenn sog. "Pinkelecken" beklagt werden.

 

Die Aufstellung der sogenannten Wall-Toiletten ist über den Vertrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zur Werbung im öffentlichen Raum geregelt, in dem diese Leistungen miteinander verbunden sind. Dieser Vertrag läuft noch bis 2018 und lässt eine Ausweitung der Werbung bis dahin nicht zu, so dass auch keine weitere Toilettenanlage aufgestellt werden kann. Im Rahmen des Kioskneubaus am westlichen Olivaer Platz soll die Einrichtung von öffentlichen Toiletten ermöglicht werden.
 

  1.   Wie häufig wird die Reinigung des Parks im Monat durchgeführt?

 

Die Entleerung der Müllbehälter und die Reinigung der Flächen unmittelbar um sie herum erfolgt in den Monaten April bis Oktober viermal, von November bis März einmal wöchentlich. Die Reinigung der restlichen Grünanlage erfolgt bedarfs- und ressourcenabhängig.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

11. Einwohnerfrage              Stefan Knobloch

              Dauerausstellung „Westen“

 

Zur 4. Einwohnerfrage (DS 1157/4) in der BVV-Sitzung am 19.2. 2015.

Ein Vergleich der Konzeptionen der Dauerausstellung (DA) „Von der Residenz zur City West“ und „Westen“ ergibt, dass es sich aus inhaltlicher Aussage und technischer Umsetzung nicht um eine „Aktualisierung“ oder gar „Erweiterung“ der ursprünglichen DA „Von der Residenz zur City West“ handelt, sondern dass hier vielmehr zwei völlig verschiedene Konzepte vorliegen.

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche fachlich nachvollziehbaren Gründe lagen vor, dass man nach Bewilligung der projektgebundenen Lotto-Mittel (150.000 €) für die von der Firma Pabst & Kuhrau Ausstellungsprojekte entwickelte DA „Von der Residenz zur City West“ am 19.12. 2012 gerade diese nicht umsetzte?
     
  2. Lag die Zustimmung der Autoren – hier insbesondere der Firma Pabst & Kuhrau Ausstellungsprojekte – zur „Aktualisierung“ ihrer Arbeit durch andere Personen unter Wahrung des Urheber- und des Verwertungsrechtes vor?
     
  3. In der Beantwortung meiner 4. Einwohnerfrage (DS 1157/4) in der BVV- Sitzung am 19.2. führten Sie auf aus, dass das neue Konzept einvernehmlich mit Frau Jochens erarbeitet wurde. Frau Jochens bestreitet dies in einer Mail auch an Sie energisch. Wie erklären Sie diesen nicht unerheblichen Widerspruch?
     
  4. Da Frau Jochens aus dem Amt ausgeschieden ist und somit keinen Vor- oder Nachteil mit einer solchen Aussage hat, sie persönlich in die Kommunikation zwischen den Verantwortlichen nicht entscheidend eingebunden war, müssen Sie für eine so klare Aussage wie die am 19.2. abgegebene auf Aktennotizen oder Gesprächsprotokolle zurückgreifen können. Auf welche Dokumente konnten Sie zurückgreifen oder beruht Ihre Antwort auf persönliche Vermutungen?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

             

  1. Welche fachlich nachvollziehbaren Gründe lagen vor, dass man nach Bewilligung der projektgebundenen Lotto-Mittel (150.000 €) für die von der Firma Pabst & Kuhrau Ausstellungsprojekte entwickelte DA „Von der Residenz zur City West“ am 19.12. 2012 gerade diese nicht umsetzte?
     
  2. Lag die Zustimmung der Autoren – hier insbesondere der Firma Pabst & Kuhrau Ausstellungsprojekte – zur „Aktualisierung“ ihrer Arbeit durch andere Personen unter Wahrung des Urheber- und des Verwertungsrechtes vor?
     

zu 1 und 2)

 

Die Fragen zur Dauerausstellung wurden aus Sicht des Bezirksamtes schon in der Bürgeranfrage Nr. 4 vom 12.5.2014 beantwortet.

 

  1. In der Beantwortung meiner 4. Einwohnerfrage (DS 1157/4) in der BVV- Sitzung am 19.2. führten Sie auf aus, dass das neue Konzept einvernehmlich mit Frau Jochens erarbeitet wurde. Frau Jochens bestreitet dies in einer Mail auch an Sie energisch. Wie erklären Sie diesen nicht unerheblichen Widerspruch?
     

Frau Jochens war bis zum 30.6.2013 im Dienst und die Leiterin des Museums. Die Umsetzung des Konzeptes von Papst & Kuhrau wurde nach der Entscheidung des Stiftungsrates nicht von ihr weiterverfolgt. Die Modellausstellung „Von der Residenz zur City West, die mit der Eröffnung der Villa Oppenheim im Januar 2012 gezeigt wurde, hat Frau Jochens bereits nicht mit dem Team Pabst & Kuhrau realisiert.

 

  1. Da Frau Jochens aus dem Amt ausgeschieden ist und somit keinen Vor- oder Nachteil mit einer solchen Aussage hat, sie persönlich in die Kommunikation zwischen den Verantwortlichen nicht entscheidend eingebunden war, müssen Sie für eine so klare Aussage wie die am 19.2. abgegebene auf Aktennotizen oder Gesprächsprotokolle zurückgreifen können. Auf welche Dokumente konnten Sie zurückgreifen oder beruht Ihre Antwort auf persönliche Vermutungen?

 

Die Entscheidung, mit der Erstellung der Dauerausstellung den Berliner Historiker Dr.

Benedikt Goebel zu beauftragen, wurde einvernehmlich zwischen der Leiterin des Museums und der Leiterin des Fachbereichs getroffen – noch während der Dienstzeit von Frau Jochens.

 

Aus den zu 3 und  4 erläuterten Gründen bin ich zu der umstrittenen Aussage gekommen. Die nachträgliche Distanz von Frau Jochens zu Entscheidungen, die in ihrer Dienstzeit getroffen wurden, kann ich weder bewerten noch kommentieren, da sie für mich nicht erklärlich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

12. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Bibliotheken

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Beseitigung von Kunstbänden (1)

 

Ich bitte erneut und unter Hinweis auf Ihre gesetzliche Pflicht um Beantwortung meiner Frage vom März 2015:

 

Wie groß war der Bestand im Bereich Kunst und seinem Unterbereich Fotografie in der Bibliothek an der Brandenburgischen Straße jeweils in den Jahren 2003 bis 2015?

 

 

2. Beseitigung von Kunstbänden (2)

 

Ich bitte erneut und unter Hinweis auf Ihre gesetzliche Pflicht um Beantwortung meiner Frage vom März 2015:

 

Aus welchen Gründen und wieviele Kunstbücher wurden jeweils 2014 und 2015 in selbiger Bibliothek entfernt?

 

 

3. Plan- und außerplanmäßige Schließungen

 

Bitte stellen Sie für die einzelnen Bibliotheken des Bezirkes dar, an welchen Tagen aus welchem Grund sie seit dem 1.1.2015 geschlossen waren (einschließlich der seit dem 1.1. von Ihnen eingeführten „Schließtage“).

 

 

4. Stellenneubesetzungen

 

In Ihrer Antwort auf die 7. Einwohnerfrage vom Februar 2015 (5. Unterfrage) wiesen Sie auf die lange Dauer bei Stellenneubesetzungen hin (bis zu 15 Monate):

 

An wem (Abteilung) liegt es, dass Neubesetzungen in diesem Bezirk am längsten von allen Bezirken dauern?

 

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Beseitigung von Kunstbänden (1)

 

Ich bitte erneut und unter Hinweis auf Ihre gesetzliche Pflicht um Beantwortung meiner Frage vom März 2015:

 

Wie groß war der Bestand im Bereich Kunst und seinem Unterbereich Fotografie in der Bibliothek an der Brandenburgischen Straße jeweils in den Jahren 2003 bis 2015?

 

Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass angesichts der auch dem Fragesteller bekannten erheblichen Personalengpässe eine derart umfängliche und in der Recherche zeitaufwändige Fragestellung dem Ziel der Unterstützung der Bibliotheksarbeit widerspricht und Arbeitspotentiale bindet, die eigentlich im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer in der Arbeit vor Ort eingesetzt werden sollten.

 

Auch mit Blick auf die wegen Personalmangel notwendigen außerordentlichen Schließzeiten einzelner Bibliotheksstandorte halte ich eine auf ein ganzes Jahrzehnt zurückgehende Bestandauflistung nicht für vertretbar. 

 

Die gewünschten Zahlen liegen zudem erst ab dem Jahr 2004 bzw. für den Bereich Fotografie erst ab dem Jahr 2013 vor.

 

 

 

 

 

Bestand Kunst (K) Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek  (706)

 

 

 

 

 

 

Bestand K

Gesamtbestand

Ausleihe

 

 

 

Fotografie

 

K-706

Ges-706

K-Anteil

K-706

Gesamt

Anteil

Effizienz

Bestand

Effizienz

2004

3158

71431

4,42%

7574

267134

2,84%

0,64

 

 

2005

3052

67538

4,52%

4482

164379

2,73%

0,60

 

 

2006

2965

65975

4,49%

6567

237716

2,76%

0,61

 

 

2007

2888

64163

4,50%

6125

237136

2,58%

0,57

 

 

2008

2776

60134

4,62%

5978

225482

2,65%

0,57

 

 

2009

2733

58141

4,70%

3620

150554

2,40%

0,51

 

 

2010

2647

54356

4,87%

5788

252194

2,30%

0,47

 

 

2011

2353

52533

4,48%

5850

258769

2,26%

0,50

 

 

2012

2292

52197

4,39%

4777

254656

1,88%

0,43

 

 

2013

2208

50804

4,35%

4581

265349

1,73%

0,40

73

0,5

2014

2080

47352

4,39%

4256

261291

1,63%

0,37

73

0,3

 

Der prozentuale Anteil des Bestandes ‚Kunst‘ am Gesamtbestand ist seit 2004 ungefähr  gleich geblieben, die Nutzung ist seit 2004 kontinuierlich sowohl absolut als auch anteilig an der Gesamtausleihe gesunken. Idealer Weise sollte der Bestandsanteil dem Ausleihanteil entsprechen, die so ermittelte Effizienz den Wert 1 ergeben. Im Bereich ‚Kunst‘ ist dies nicht der Fall, die Tendenz seit 2004 stark fallend. Der Bestand ist im Verhältnis zu seiner Nutzung und im Verhältnis zum Gesamtbestand zu groß.

 

 

2. Beseitigung von Kunstbänden (2)

 

Ich bitte erneut und unter Hinweis auf Ihre gesetzliche Pflicht um Beantwortung meiner Frage vom März 2015:

 

Aus welchen Gründen und wieviele Kunstbücher wurden jeweils 2014 und 2015 in selbiger Bibliothek entfernt?

 

Ausgeschiedene Exemplare aus dem Bereich ‚Kunst‘

2014

253

2015

449

 

Neben den in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Gründen werden Medien aus Gründen der Veralterung, Verschleiß und Nichtnutzung ausgeschieden.

 

 

3. Plan- und außerplanmäßige Schließungen

 

Bitte stellen Sie für die einzelnen Bibliotheken des Bezirkes dar, an welchen Tagen aus welchem Grund sie seit dem 1.1.2015 geschlossen waren (einschließlich der seit dem 1.1. von Ihnen eingeführten „Schließtage“).

 

Alle Schließtage – geplante und ungeplante - mussten wegen personeller Unterbesetzung (unbesetzte Stellen, Krankheit) vorgenommen werden.

 

 

Im Einzelnen:

Die Ingeborg-Bachmann-Bibliothek ist seit dem 1.1.2015 am Dienstag geschlossen

Die Adolf-Reichwein-Bibliothek ist seit dem 1.1.2015 am Mittwoch geschlossen

Die Johanna-Moosdorf-Bibliothek ist seit dem 1.1.2015 am Donnerstag geschlossen.

 

Wegen des extrem hohen Krankenstandes von über 25% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Warnstreiks im Zuge der Tarifverhandlungen mussten im März/April 2015 an folgenden Tagen kurzfristige Schließungen vorgenommen werden:

09.3.2015                             Stadtteilbibliothek Halemweg

11.3.2015                             Ingeborg-Bachmann-Bibliothek

13.3.2015                            Eberhard-Alexander-Burgh-Bibliothek

17.3.2015                            Stadtteilbibliothek Halemweg

19.3.2015                            Ingeborg-Bachmann-Bibliothek

19.3.2015                            Stadtteilbibliothek Halemweg

20.3.2015                            Stadtteilbibliothek Halemweg

23.3. -  10.4.2015              Johanna-Moosdorf-Bibliothek

 

4. Stellenneubesetzungen

 

In Ihrer Antwort auf die 7. Einwohnerfrage vom Februar 2015 (5. Unterfrage) wiesen Sie auf die lange Dauer bei Stellenneubesetzungen hin (bis zu 15 Monate):

 

An wem (Abteilung) liegt es, dass Neubesetzungen in diesem Bezirk am längsten von allen Bezirken dauern?

 

Die Dauer von Stellenbesetzungsverfahren hat vielfältige Gründe, die je nach Einzelfall auch an verschiedenen Stellen und damit Abteilungen auftreten. Zwangsläufig kommt es dabei auch zu unterschiedlichen Betrachtungsweisen, wo und warum ein Zeitverzug eingetreten ist. Daher ist diese Frage nicht generell, sondern nur für einzelne Stellenbesetzungsverfahren zu beantworten.

 

Das Bezirksamt ist jedoch bemüht, alle notwendigen Schritte zu einer generellen Verkürzung der Verfahrensdauer von Stellenbesetzungen einzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

13. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              „Ökokiez“ und Kosten-Leistungs-Rechnung (KLAR)

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Korrektheit der vom BA öffentlich genannten Zahlen

 

Als Antwort auf meine Recherchen (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/03/09/oekokiez_2020_im_visier_der_kl) erhielt ich vom Leiter des Umweltamtes folgende Antwort: „Die von Ihnen bisher genannten Summen zu dem Thema waren sämtlich unzutreffend.“ (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/03/09/oekokiez_2020_im_visier_der_kl#mr-1503311016). Da alle von mir genannten Zahlen aus Antworten des Bezirksamtes (bzw. aus dem Klimaschutzkonzept) stammen, frage ich:

 

Haben Sie mir auf meine Einwohnerfragen unzutreffende Zahlen genannt?

 

 

2. Kosten für Klimaschutzkonzept (KSK)

 

Sie haben wiederholt betont, dass das KSK nur 82.000 statt 102.000 Eu gekostet hat (vgl. aber http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/umweltschutz/artikel.112888.php):

 

Bitte belegen Sie, wie hoch die gesamten Kosten waren (Zahlungen des PtJ, des Senats und der Gewobag).

 

 

3. Bisher bekannte Kosten „unzutreffend“

 

Die Aussage, dass die von mir genannten Kosten „unzutreffend“ sind, ist natürlich insofern richtig, als ja die gesamten Personalkosten von 2009 bis 2015 fehlen. Da Ihre bisherigen Antworten, es gebe keine Zahlen dazu, unter den Bedingungen einer KLR-gelenkten Verwaltung wenig überzeugend klingen und es sich um einen Betrag von erheblichem Gewicht handelt, bitte ich erneut um eine Antwort:

 

Wie viel Arbeitsstunden (zumindest grob geschätzt) zu welchen Gesamtkosten (zumindest grob geschätzt) wurden von 2009 bis heute im Umweltamt für „Ökokiez 2020“ aufgewendet?

 

 

4. Externe Mittel für „Ökokiez“

 

In der Antwort (s.o. 1.) werden „externe Mittel in namhafter Höhe“ erwähnt, also beträchtliche öffentliche Gelder, die für Ihren ½ km² großen „Ökokiez“ von Fördergeldfachleuten gefunden wurden:

 

Bitte stellen Sie tabellarisch dar, um was für Beträge (Höhe und Herkunft) es sich im Einzelnen handelt.

 

 

5. Bücherbox auf dem Leon-Jessel-Platz

 

Seit März 2015 gibt es auf dem Platz eine Bücherbox, ganz ohne „Klimaschutzmanagement“ und Umweltamt allein von Bürgern dort hingestellt (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/04/12/eine_oeffentliche_strassenbibl ). Ab September 2015 werden dort neue Sponsoren benötigt:

 

Wird das Bezirksamt auch in diesem Nicht-Öko-Kiez diese „neue Form einer öffentlichen Bibliothek“ materiell unterstützen, oder reichen die namhaften Fördergelder nur für den „Ökokiez“?

 

 

„Ökokiez“ und Kosten-Leistungs-Rechnung (KLR)

 

1.              Korrektheit der vom BA öffentlich genannten Zahlen

Als Antwort auf meine Recherchen (Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig.) erhielt ich vom Leiter des Umweltamtes folgende Antwort: „Die von Ihnen bisher genannten Summen zu dem Thema waren sämtlich unzutreffend.“ (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/03/09/oekokiez_2020_im_visier_der_kl#mr-1503311016). Da alle von mir genannten Zahlen aus Antworten des Bezirksamtes (bzw. aus dem Klimaschutzkonzept) stammen, frage ich:

 

     Haben Sie mir auf meine Einwohnerfragen unzutreffende Zahlen genannt?

 

 

2.  Kosten für Klimaschutzkonzept (KSK)

     Sie haben wiederholt betont, dass das KSK nur 82.000 statt 102.000 Eu gekostet hat

      (vgl. aber http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/umwelt-  

      und-naturschutzamt/umweltschutz/artikel.112888.php):

 

      Bitte belegen Sie, wie hoch die gesamten Kosten waren (Zahlungen des PtJ, des Senats

      Und der Gewobag).

 

 

3.  Bisher bekannte Kosten „unzutreffend“

 

    Die Aussage, dass die von mir genannten Kosten „unzutreffend“ sind, ist natürlich 

    insofern richtig, als ja die gesamten Personalkosten von 2009 bis 2015 fehlen. Da Ihre  

    bisherigen Antworten, es gebe keine Zahlen dazu, unter den Bedingungen einer KLR-

    gelenkten Verwaltung wenig überzeugend klingen und es sich um einen Betrag von

    erheblichem Gewicht handelt, bitte ich erneut um eine Antwort:

             

    Wie viel Arbeitsstunden (zumindest grob geschätzt) zu welchen Gesamtkosten (zumindest

    grob geschätzt) wurden von 2009 bis heute im Umweltamt für „Ökokiez 2020“   

    aufgewendet?

 

 

4.  Externe Mittel für „Ökokiez“

     In der Antwort (s.o. 1.) werden „externe Mittel in namhafter Höhe“ erwähnt, also beträcht-

     liche öffentliche Gelder, die für Ihren ½ km² großen „Ökokiez“ von Fördergeldfachleuten

     gefunden wurden:

 

     Bitte stellen Sie  tabellarisch dar,  um was für Beträge  (Höhe und Herkunft)  es sich im

     Einzelnen handelt.

 

 

5.  Bücherbox auf dem Leon-Jessel-Platz

     Seit  März 2015  gibt es auf dem  Platz eine  Bücherbox,  ganz  ohne „Klimaschutz-

management“ und Umweltamt allein von Bürgern dort hingestellt  (http://blog.klausenerplatzkiez.de/archive/2015/04/12/eine_oeffentliche_strassenbibl). Ab September 2015 werden dort neue Sponsoren benötigt:

 

Wird das Bezirksamt auch in diesem Nicht-Öko-Kiez diese „neue Form einer öffentlichen Bibliothek“ materiell unterstützen, oder reichen die namhaften Fördergelder nur für den „Ökokiez“?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zur oben genannten Einwohneranfrage von Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Vorbemerkung: Das Bezirksamt hat davon abgesehen, die zahlreichen den Fragen bzw. Vorbemerkungen beigefügten „links“ zu öffnen bzw. für die Beantwortung heranzuziehen. Es vertritt im Zusammenhang mit Einwohnerfragen die Auffassung, dass diese sich aus sich selbst erklären müssen. Weitergehende, wie vom Antragsteller geforderte, Recherchen sind im Interesse eines effektiven Ressourceneinsatzes angesichts der Personalknappheit nicht vertretbar. Das Bezirksamt verweist außerdem darauf, dass der Begriff „Ökokiez“ bzw. „Ökokiez 2020“ nicht vom Bezirksamt verwendet wird. Das Bezirksamt ist verantwortlich für das Klimaschutzkonzept Klausenerplatz Kiez.

             

Zu 1.:

 

Nein, selbstverständlich nicht. Leider haben Sie aber immer wieder trotz eindeutiger Hinweise von Frau Bezirksstadträtin Jantzen in Antworten auf Ihre Einwohnerfragen unzutreffende Angaben in darauf folgenden Einwohnerfragen wiederholt. Darauf bezog sich der Hinweis des Leiters des Umwelt- und Naturschutzamtes. Auch die Antwort auf die letzte Einwohnerfrage Ihrerseits (März 2015) musste in erheblichem Umfang falsche Annahmen und Angaben Ihrerseits beanstanden.

 

Die in Ihrer Frage (Vorbemerkung, letzter Satz) getroffene Aussage stimmt möglicherweise ebenfalls nicht, wie die Vorbemerkung zu Frage 2 zeigt. Diese bezieht sich wahrscheinlich auf einen Presseartikel mit unzutreffenden Zahlen, nicht auf Aussagen des Bezirksamtes.

 

Da Sie in letzter Zeit keine Einzelaufschlüsselung der von Ihnen behaupteten Zahlen gegenüber dem Bezirksamt vorgenommen haben,  erscheint es darüber hinaus möglich dass Sie weitere unzutreffende bzw. überhöhte Zahlen verwenden (s. auch die Antwort auf die Einwohnerfrage vom März).

 

Zu 2.:

 

1)     Hinweis zur Vorbemerkung: Das Bezirksamt hat dies nicht betont, aber mehrfach darauf hingewiesen.

 

2)     Die Kosten betrugen 82.224 €, davon je 16.565 € durch Landesmittel und Gewobag, 49.694 € Bund (PTJ).

 

3)     Das Bezirksamt sieht allerdings keinerlei Veranlassung, die folgenden Zahlen im Rahmen der Antwort auf eine Einwohnerfrage zu „belegen“, sondern verweist auf die Möglichkeit einen Antrag auf Akteneinsicht beim Umwelt- und Naturschutzamt zu stellen.

 

Zu 3.:

 

Das Bezirksamt hat Ihnen dazu mehrfach seine Auffassung mitgeteilt und sieht keinerlei Veranlassung davon abzuweichen. Im Übrigen verweist das Bezirksamt auf die Vorbemerkung.

 

Zu 4.:

 

Das Bezirksamt interpretiert die Aussage als Frage nach dem Klimaschutzkonzept und der Umsetzung des Konzeptes. Die Bemerkung mit den „Fördergeldfachleuten“ ist dem Bezirksamt unverständlich. Es handelt sich bei den verwendeten um weitgehend bekannte Förderinstrumente. Die folgende Tabelle zeigt die zuzuordnenden Kosten:

 

Nr.

Laufzeit

Titel

Kosten €)

1

2008 -2009

Prima Klima Klausenerplatz (LSK-Vorhaben)

  7.270,76

2

2009

Vorstudie für das integr. Komm. Klimaschutzkonzept

  2.965,48

3

2010 - 2011

Integriertes Kommunales Klimaschutzkonzept

82.824,00

4

2012

Faltblätter für eine Bürgerveranstaltung

     613,45

5

Seit 2014 fortlaufend

Klimaschutzmanagement (Stand Anfang April)

22.300,00

(ca.)

 

Die zu 1. genannte Summe bzw. Maßnahme ist zwar nicht dem Klimaschutzkonzept selbst zuzuordnen, kann aber in einem weiteren Sinne als Bestandteil der Entwicklung des Vorhabens betrachtet werden.

 

Zur Herkunft der Mittel::

1              LSK-Mittel (zur Hälfte ESF- und Landesmittel )

2              Landesmittel 

3              je 16. 565 € durch  Landesmittel („FEIN-Mittel“) und Gewobag, 49.694 € Bund (zweckgebundene Mittel aus dem Emissionshandel).

4               Finanzierung aus für umweltschutzfördernde Maßnahmen zweckgebundenen Einnahmen des Bezirksamtes.

5              Die Finanzierung des Klimaschutzmanagements erfolgt zu 2/3 aus Bundesmitteln, Die bezirkliche Kofinanzierung entstammt wieder den Einnahmen für Umweltschutzfördernde Maßnahmen.

Zu 5.:

Das Bezirksamt ist im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Initiator der Bücherboxxen. Eine evtl. Unterstützung setzt einen entsprechenden Antrag des Trägers der Maßnahme voraus, der die Bücherbox in eigener Verantwortung betreuen will. Art und Umfang des Unterstützungswunsches müssen beschrieben werden. Ein Antrag  liegt dem Bezirksamt bis jetzt nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

14. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Zwangsarbeiterlager des Bezirksamtes Wilmersdorf

              im Zweiten Weltkrieg

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Beschluss des Bezirksamtes

 

Auf Grundlage einer Untersuchung über Zwangsarbeiterlager in Wilmersdorf und Charlottenburg während des Zweiten Weltkrieges (http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2015/01/20/zwangsarbeiterlager_in_wilmers) hat das Bezirksamt am 17. Februar einen Beschluss gefasst, in dem es heißt: „Das Bezirksamt möchte Sie als Vorsitzende der Gedenktafelkommission bitten, sich dieses Themas anzunehmen und ggf. einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken ermöglicht werden kann.“:

 

Haben Sie sich bereits des Themas angenommen und einen Vorschlag entwickelt bzw. für wann haben Sie das vor?

 

 

2. Zwangsarbeiterlager des Bezirksamtes Wilmersdorf

 

Auf der Senioren-BV am 11. März wurde der Vorschlag gemacht, am Haus Wilhelmsaue 40, wo sich das Zwangsarbeiterlager des Bezirksamtes Wilmersdorf befand, eine Erinnerungsplakette anzubringen. Herr Bürgermeister Naumann versicherte auf der Versammlung, den Vorschlag zu unterstützen und an die Gedenktafelkommission (GTK) weiterzugeben:

 

Wie stehen Sie zu dem Vorschlag?

 

 

3. Zeitrahmen

 

Nachdem die GTK in einem anderen Verfahren nach einjähriger Recherche nunmehr über alle Gedenktafeln und -orte des Bezirks voll informiert ist:

 

Rechnen Sie noch in diesem oder im nächsten Jahr mit einem Enthüllungstermin vor Wilhelmsaue 40?



Zwischennachricht der Gedenktafelkommission:

 

Die Gedenktafelkommission hat in der Sitzung am 1. Juni 2015 über den Beschluss des Bezirksamtes beraten. Eine endgültige Entscheidung wurde nicht getroffen. 

 

Die Gedenktafelkommission wurde in dem Beschluss vom Bezirksamt gebeten „sich dieses Themas anzunehmen und ggf. einen Vorschlag zu entwickeln, wie an den historischen Orten ein Gedenken ermöglicht werden kann.“ 

 

Daher wurde der Vorschlag aus der Senioren-BV , am Haus Wilhelmsaue 40 eine Tafel anzubringen, zurückgestellt. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  befanden sich außer in der Wilhelmsaue Nr. 40  weitere Zwangsarbeiterlager, die aus Sicht der Gedenktafelkommission zu berücksichtigen wären.   

 

Die Gedenktafelkommission wird sich darüber hinaus zu der Drucksache 1251/4

über das öffentliche Gedenken an die  Zwangsarbeiterlager in Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf  in den kommenden Sitzungen beraten und sich dazu auch mit wissenschaftlichen Einrichtungen  austauschen.

 

Über die Entscheidung der Gedenktafelkommission werde ich Sie informieren.

 

 

15. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Gedenken an die 70. Wiederkehr der Befreiung von

              Berlin-Charlottenburg vom Nationalsozialismus durch

              die 1. polnische Division

              (schriftliche Beantwortung)

 

  1. Warum wurde ausgerechnet zwei Monate vor den Gedenkfeierlichkeiten, die Räumung des Gedenkortes "Charlottenburger Tor" vom BA verfügt?

 

  1. Wie wird das BA die Präsentation der  dort gelagerten Schautafeln zur 1.polnischen Division und zur Geschichte des Tores an einem anderen Ort unterstützen?

 

  1. Welche Pläne hat das BA für die zukünftige Erinnerung an die Ereignisse der Befreiung (z.Bsp. im Museum Oppenheim) über den Jubiläumszeitraum hinaus?

 

  1. Wird das BA im entsprechendem Umfang den Ereignissen im Bezirkslexikon und in weiteren Publikationen des Bezirkes gerecht werden?

 

  1. Warum wird nicht von den Bezirksgremien (BVV/BA) an die Befreiung erinnert (Gedenkveranstaltung/Wort des Bürgermeisters zu Beginn der BVV)?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

             

  1. Warum wurde ausgerechnet zwei Monate vor den Gedenkfeierlichkeiten, die Räumung des Gedenkortes "Charlottenburger Tor" vom BA verfügt?

 

  1. Wie wird das BA die Präsentation der dort gelagerten Schautafeln zur 1.polnischen Division und zur Geschichte des Tores an einem anderen Ort unterstützen?

 

Zu 1. und 2.

Die Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Stiftung Denkmalschutz ist formal mit Wirkung zum 08. Januar 2014 eingetreten, die Räumung bzw. Übergabe erfolgte dann am 19. Februar 2015 durch die Abteilung Stadtentwicklung und Ordnungsangelegenheiten. Das Vertragsverhältnis wurde vertragsgemäß auf Wunsch der Stiftung Denkmalschutz beendet.

 

Das Bezirksamt befindet sich derzeitig in Überlegungen bezüglich einer erneuten Nutzung der Tor-Räume ggf. mit Unterstützung eines neuen Trägers, unter Einbeziehung einer möglichen Nutzung der eingelagerten Schautafeln, die der Stiftung Denkmalschutz gehören. Dabei wird auch eine mögliche Zusammenarbeit mit der Stiftung Denkmalschutz bzw. dem Freundeskreis Charlottenburger Tor erwogen.

 

  1. Welche Pläne hat das BA für die zukünftige Erinnerung an die Ereignisse der Befreiung (z.Bsp. im Museum Oppenheim) über den Jubiläumszeitraum hinaus?

 

Die Zeit des Nationalsozialismus ist in der Dauerausstellung WESTEN! an mehrfacher Stelle thematisiert und dargestellt. Eine punktuelle Fokussierung auf das Kriegsende erfolgt dort nicht, da abgesehen von Bild- und Textdokumenten ("Flachware") aussagekräftige 3-D-Objekte dazu in der Museumssammlung nicht vorhanden zu sein scheinen. Es ist

 

entsprechend auch nicht geplant, die Dauerausstellung in nächster Zeit daraufhin zu verändern. Fotodokumente, etwa zu Kriegshandlungen an markanten Charlottenburger bzw. Wilmersdorfer Orten, könnten nach entsprechender Aufbereitung allenfalls im Medientisch Aufnahme finden. Darüber hinaus wäre eine Verengung der stadtgeschichtlichen Betrachtung auf diesen Zeitraum der vielfältigen Entwicklung des Bezirkes nicht gerecht.

 

  1. Wird das BA im entsprechendem Umfang den Ereignissen im Bezirkslexikon und in weiteren Publikationen des Bezirkes gerecht werden?

 

Hierzu teilt der für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Bürgermeister mit:

 

Eine Ergänzung des Bezirkslexikons ist in Zusammenarbeit mit der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V. vorgesehen.

 

  1. Warum wird nicht von den Bezirksgremien (BVV/BA) an die Befreiung erinnert (Gedenkveranstaltung/Wort des Bürgermeisters zu Beginn der BVV)?

 

In Gedenken an den 70. Jahrestag der Befreiung wird eine entsprechende Pressemitteilung heraus gegeben. Zudem gedenkt das Bezirksamt mit einer Veranstaltung der Volkshochschule City West sowie Lesungen und Bildvorträgen im Museum Charlottenburg-Wilmersdorf in der Villa Oppenheim der Ereignisse am 08. Mai 2015. Diese werden auch auf der Startseite des Bezirksamtes beworben.

             

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 


 

 
 

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