Drucksache - 1196/4  

 
 
Betreff: Wenn Personal zur Chef-Sache wird?!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2015 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
23.04.2015 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsanfrage
schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Welchen Stellenwert hat die Beschleunigung von Stellenbesetzungen für die Arbeit des sog. Personalmanagements (PM) im Bereich des vom Bezirksbürgermeister verantworteten Ressorts Personal und Finanzen und welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung von Einstellungsverfahren sind geplant bzw. umgesetzt?

 

  1. Wie arbeiten das PM, die Personalwirtschaft bei der SE Finanzen und die SE Personal zusammen, um das Einstellungsverfahren zu beschleunigen?

 

  1. Welche der unter eins genannten Maßnahmen sind welcher der drei genannten Dienststellen zuzuordnen?

 

  1. In wie vielen konkreten Einzelfällen wurden mit Hilfe des PM aus sog. "Unterbringungsfällen" wieder regulär eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? (finanzierte Stellen, Amts angemessene Beschäftigung)

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Entscheidung des Senators für Finanzen, dass für die Bezirke zukünftig mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll, gleichzeitig aber die Forderungen der Bezirke aus dem Rat der Bürgermeister durch die Finanzverwaltung wieder in Frage gestellt werden und welche Schritte unternimmt das Bezirksamt dahin gehend?

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

die o. g. Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt.

1.              Welchen Stellenwert hat die Beschleunigung von Stellenbesetzungen für die Arbeit des sog. Personalmanagements (PM) im Bereich des vom Bezirksbürgermeister verantworteten Ressorts Personal und Finanzen und welche konkreten Maßnahmen zur Beschleunigung von Einstellungsverfahren sind geplant bzw. umgesetzt?

 

Einleitend wird zunächst hervorgehoben, dass die fachlich äußerst sinnvolle Zuordnung der Serviceeinheiten Personal und Finanzen zu einer Abteilung, die vom Bezirksbürgermeister damit zugleich als Leiter der Dienststelle verantwortet wird, erst seit dieser Legislaturperiode gegeben ist. Es ist im Gegensatz zu anderen Bezirken, die insoweit zentral organisiert sind, hiesige langjährige Praxis, dass jedes Bezirks-amtsmitglied eine auf seine/ihre Abteilung bezogene weitestgehend eigenständige Personal- und Haushaltsverantwortung hat. Beispielhaft sei dies am VZÄ-Abbau verdeutlicht: Entsprechend des vom Bezirksamtskollegium beschlossenen prozentualen Anteils je Abteilung entscheidet sodann das jeweils verantwortliche Bezirksamtsmitglied eigenständig, ob ggf. strukturelle Maßnahmen erforderlich sind und/oder welche Stellen wegfallen werden. Insbesondere in den Klausurtagungen (KT) des Bezirks-amtes erfolgt dazu regelmäßig eine gegenseitige Information und ein kollegialer Austausch. Vor diesem Hintergrund ist die in der Fragestellung enthaltene Prämisse "Chefsache" unzutreffend.

 

Obwohl die Bezirksverwaltung über 2.000 Beschäftigte hat, ergab eine zeitnah erfolgte Bestandsaufnahme zu Beginn dieser Legislaturperiode, dass es im wichtigen Bereich Personalmanagement/Personalentwicklung nicht die erforderlichen zentralen Organisationstrukturen gab. Nach vom Bezirksbürgermeister angestoßener über einjähriger intensiver Diskussion im Bezirksamtskollegium im Hinblick auf eine umfassend zentrale Organisation (große Lösung) konnte im Oktober 2013 lediglich Einvernehmen zur schrittweisen Einrichtung eines bezirklichen Personalmanagements (PM) unter Beibehaltung dezentraler Verantwortlichkeiten hergestellt werden (kleine Lösung). Danach wurden, neben bereits in der Abteilung Personal und Finanzen vorhandenen Stellen von jeder Abteilung eine weitere Stelle eingebracht. Das Aufgabenspektrum umfasst u.a. die Betreuung der Überhangkräfte und "Unterbringungsfälle", das Wissensmanagement, die Personalentwicklung, das betriebliche Eingliederungsmanagement und das Gesundheitsmanagement.

 

Das Bezirksamt hat sich die Beschleunigung von Stellenbesetzungsverfahren zum Ziel gesetzt. Dies zu erreichen, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, die nur dann zu dem allseits gewünschten Erfolg führen wird, wenn jeweils zentrale und dezentrale Zuständigkeiten klar definiert sind und Einvernehmen besteht, welche "Stellschrauben" tatsächlich bestehen und wie diese zu nutzen sind. In Anerkennung dieser Tatsache hat das Bezirksamt mit dem KT-Beschluss Nr. 3 vom 24.11.2014 die SE Pers mit der Erarbeitung einer Vorlage unter Einbeziehung der dezentralen Büroleitungen beauftragt, den zeitlichen Ist-Ablauf darzustellen und ggf. Beschleunigungspotentiale aufzuzeigen. Dies ist mit der Vorlage zur Kenntnisnahme Nr. 7 für die BA-Sitzung am 13.01.2015 erfolgt. Das Bezirksamt hat daraufhin die Zielsetzung formuliert, dass ein vorläufiger Soll-Zeitrahmen mit entsprechend klaren Verantwortlichkeiten (zentral/dezentral) zu definieren ist, der dann innerhalb eines in der Zukunft liegenden Zeitraums evaluiert werden wird. Bis Ende April wird die Analyse des Steuerungsdienstes zur tatsächlichen durchschnittlichen Verfahrensdauer der im Jahr 2014 abgeschlossenen Stellenbesetzungsverfahren vorliegen. Auf dieser Grundlage und unter Einbeziehung von Beschleunigungsvorschlägen aus den Abteilungen wird der Steuerungsdienst einen Vorschlag zur Beschleunigung vorlegen. Das Bezirksamt wird nach entsprechender Beratung voraussichtlich im Mai/Juni einen vorläufigen Soll-Zeitrahmen bestimmen.

 

An der Schnittstelle zu den Beschäftigtengremien, die ein wichtiger Teil im Gesamtablauf sind, wurden bereits Gespräche mit einzelnen Akteur/innen zum Thema "Parallelbeteiligungen" geführt.

 

Für das PM gilt, dass es im ersten Schritt nach seiner Einführung die bezirkliche Überhangsbetreuung und das sog. Unterbringungsfall-Management intensiviert hat und dabei das Hauptaugenmerk auf der Feststellung der tatsächlichen Ausgangslage des Bezirks und der nah am Individuum orientierten (Einzel-) Betreuung lag (vgl. auch Antwort zu 4.). In diesem Zusammenhang ist das PM auch im Vorfeld eines Ausschreibungsprozesses eingebunden. Es überprüft die Möglichkeiten einer Vermittlung, begleitet mögliche Kandidatinnen und Kandidaten in der Erprobung oder erklärt beim "Nichtvorhandensein" oder bei "Nichteignung" von Beschäftigten dieses Personenkreises die entsprechend erforderliche Ausnahme von der Übernahmeverpflichtung nach § 47 LHO bzw. eine Fehlanzeige.

 

 

2.              Wie arbeiten das PM, die Personalwirtschaft bei der SE Finanzen und die SE Personal zusammen, um das Einstellungsverfahren zu beschleunigen?

 

Die genannten zentralen Organisationseinheiten arbeiten sehr eng zusammen und haben im Zusammenhang mit der Aufgabenzuordnung der sog. Überhangprüfung intensiv die Arbeitszusammenhänge analysiert und in ein handhabbares Verfahren münden lassen. In deren Zusammenwirken wird das von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgeschriebene Verfahren der sog. "Stellenfreimeldung" abgewickelt, was die Überprüfung des internen und externen Überhangs vorsieht. In der SE Finanzen wird der Ausschreibungstext auf Basis eines Abteilungsentwurfs bearbeitet und für eine etwaige Veröffentlichung vorbereitet. Soll es zu einer Veröffentlichung kommen, wird der Ausschreibungstext zuvor zur Beteiligung der Beschäftigtengremien an die SE Pers übergeben. Nach erfolgter Beteiligung der Gremien wird die Ausschreibung im Amtsblatt, bei berlin.de und bei bund.de, im Mitteilungsblatt sowie im Intra- und Internet des Bezirks durch die SE Fin veranlasst. Ferner erhält auch das Arbeitsamt eine entsprechende Ausschreibungsmitteilung.

 

Die Bearbeitung im Rahmen einer Ausschreibung setzt sich für die Serviceeinheiten mit der Prüfung des Auswahlvermerks und der darauf basierenden Maßnahmeanträge fort. Ist die Auswahl in den zu Grunde gelegten Kriterien stimmig mit der Ausschreibung, wird die Auswahldokumentation mit den personenbezogenen Einzelmaßnahmen zur mitbestimmenden Beteiligung der Beschäftigtengremien erneut an die SE Pers übergeben. Nach dessen Rücklauf werden von der SE Finanzen die Absagen verschickt und die Frist im Rahmen des Konkurrentenschutzes überwacht und nach deren Ablauf (bei nicht erfolgter Klage) an die SE Pers zur Umsetzung der tatsächlichen Einstellung überreicht.

 

3.              Welche der unter eins genannten Maßnahmen sind in welcher der drei genannten Dienststellen zuzuordnen?

 

Hierzu wird auf die Beantwortung zu 1. verwiesen.

 

  1. In wie vielen konkreten Einzelfällen wurden mit Hilfe des PM aus sog. "Unterbringungsfällen" wieder regulär eingesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? (finanzierte Stellen, Amts angemessene Beschäftigung)?

 

Zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme des PM im Februar 2014 wurde von einer Gesamtzahl an Einzelfällen von 140 Überhangkräften und anderen Unterbringungsfällen ausgegangen. Bis zum März 2015 traten 10 weitere Einzelfälle hinzu. Für diese 150 Fälle lässt sich folgendes feststellen und zusammenfassen:

 

    • 75 Fälle abgeschlossen (inkl. sechs "wieder regulär eingesetzter" Dienstkräfte, im Übrigen Fälle von Arbeitsaufnahmen am bisherigen Arbeitsplatz nach Genesung, Rücknahme Umsetzungswunsch der Dienstkraft, Datenbereinigung)
    • 24 Fälle Renteneintritt/Pensionierung/Eintritt in ATZ-Freistellung bevorstehend bzw. erfolgt
    • 8 Fälle sind im formalen Abschlussverfahren
    • 5 lfd. Fälle im Erprobungseinsatz mit Abschlussoption bei Bewährung
    • 1 lfd. Fall im Stabilisierungs-/Qualifizierungseinsatz
    • 10 lfd. Fälle erneute amtsärztliche Untersuchung beantragt/steht bevor
    • 27 lfd. Fälle, bei denen PM auf dauerhafte Unterbringung auf leidensgerechtes, (amtsangemessenes bzw. der Eingruppierung entsprechendes) und finanziertes Arbeitsgebiet hinwirkt (Dienstkräfte sind nicht freigestellt, sondern in Übergangseinsätzen).

 

Darüber hinaus hat das PM 9 Unterbringungsfälle anderer Behörden in finanzierte Arbeitsgebiete innerhalb der Bezirksverwaltung bzw. zum KITA Eigenbetrieb vermittelt.

 

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Entscheidung des Senators für Finanzen, dass für die Bezirke zukünftig mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll, gleichzeitig aber die Forderungen der Bezirke aus dem Rat der Bürgermeister durch die Finanzverwaltung wieder in Frage gestellt werden und welche Schritte unternimmt das Bezirksamt dahin gehend?

 

Das Bezirksamt begrüßt jede Entscheidung, die im Ergebnis zu zusätzlichem Personal mit entsprechender Finanzierung führt. In der Sitzung des Rates der Bürgermeister am 16.04.2015 wird der Abschlussbericht der AG "Wachsende Stadt" behandelt. Aus hiesiger Sicht ist ein Stellenzuwachs in 2016/2017 von rund 300 Stellen für alle Bezirke ausdrücklich als dringend erforderlich zu begrüßen, allerdings kann dies im Hinblick auf die Personalsituation der Bezirke insgesamt ein erster Einstieg in einen weiteren Prozess des Personalaufwuchses sein.

 

Das Bezirksamt wird im zuständigen Haushalts- und Personalausschuss wie bisher fortlaufend informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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