Drucksache - 1168/4
1. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Verwahrlosung am Stuttgarter Platz
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
2. Mündliche Anfrage Norbert Wittke SPD-Fraktion Prioritäten für Menschen mit Behinderung
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzBm Naumann.
3. Mündliche Anfrage Dr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Flüchtlingsunterbringung
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
4. Mündliche Anfrage Marlene Cieschinger DIE LINKE. (fraktionslos) Gesundheitsvorsorge für geflüchtete Menschen
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Engelmann.
5. Mündliche Anfrage Christel Dittner SPD-Fraktion Flüchtlingsunterkunft Kaiserdamm
Ich frage das Bezirksamt:
Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.
6. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Masern
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Masernfälle sind derzeit im Bezirk bekannt?
Derzeit gibt es 25 gemeldete Masernfälle im Bezirk.
2. Läuft derzeit der Schulbetrieb im Bezirk ordnungsgemäß ab trotz eventuell noch an Masern erkrankter Kinder?
Im laufenden Schulbetrieb gibt es im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf keinerlei Einschränkungen.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
7. Mündliche Anfrage Marlene Cieschinger DIE LINKE (fraktionslos) 2. Stadtteilzentrum im Bezirk?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie weit sind die Planungen zur Einrichtung des vorgesehenen zweiten Stadtteilzentrums im Bezirk inzwischen gediehen?
a) Wo soll dieses wann entstehen?
Das BA hat am 10.3.2015 den Beschluss gefasst, am Standort Nehringstraße 8-10 die Einrichtung eines Stadtteilzentrums zu unterstützen. In diesem Zusammenhang soll der, derzeit noch in Trägerschaft der Abt. SozGes befindliche Seniorenclub Nehrigstraße 8 in die Trägerschaft von DIVAN e.V. übergeben werden. Die Abt. SozGes wird mit dem zukünftigen Träger DIVAN e.V. eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abschließen. Mit der Zusammenführung von Seniorenarbeit und interkulturellen Angeboten unter dem Dach von DIVAN e.V. wird eine weitere Entwicklung der Angebote im Seniorenclub Nehringstraße 8-10 in integrativer, multikultureller und generationsübergreifender Ausprägung möglich werden.
b) Was geschieht in der Zwischenzeit mit den vom Senat für das neue Stadtteilzentrum seit Anfang des Jahres zugesagten finanziellen Mitteln?
Für den Betrieb des Stadtteilzentrums können vom Senat 80.000 ? jährlich zur Verfügung gestellt werden. Von einer Zurverfügungstellung der finanziellen Mittel vor der Inbetriebnahme ist nicht auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
8. Mündliche Anfrage Nadia Rouhani Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schlangenbader Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Hat das BA Kenntnis von 200 in der "Schlange" leerstehenden Wohnungen und ist das BA bereit, mit der DeGeWo über eine Vermietung zumindest eines Teils dieser Wohnungen für auf dem Wohnungsmarkt Benachteiligte (TransferempfängerInnen und Flüchtlinge) zu verhandeln?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Rouhani, das Bezirksamt beantwortet Ihre Fragen wie folgt:
Nach der Auskunft der DeGeWo verwaltet sie im gesamten Gebäudekomplex der Schlangenbader Straße 1.539 Wohnungen. Die genannte Zahl von 200 Leerwohnungen kann von dort nicht bestätigt werden. Aktuell befinden sich 61 Wohnungen im Leerstand, das sind 4%. Davon sind 4 im frei finanzierten Bestand und 57 im sozialen Wohnungsbau. Die o. g. Wohnungen sind im Durchschnitt seit 4,8 Monaten leer
- Leerstandsgründe sind: . - in 45 Wohnungen sind Schadstoffe vorhanden, sie werden derzeit saniert und stehen baldigst der Vermietung zur Verfügung. - 5 Wohnungen weisen größere bauliche Mängel z.B. Wasserschäden auf. Hier läuft Ursachenforschung und Mängelbeseitigung. - 11 Wohnungen sind vermietungsfähig. (3 Wohnungen sind reserviert und für 6 Wohnungen sind bereits Mietverträge in der Zukunft abgeschlossen) Wohnungen, die bezugsfertig sind, werden von der DeGeWo unverzüglich belegt. In diesem Sinne gibt es in der Schlange keinen Leerstand.
Bei der Unterbringung von Menschen, die Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes beziehen oder bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind die einschlägigen Regelungen der Wohnaufwendungenverordnung zu beachten. Ob eine Miete vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen wird, richtet sich vor allem nach der Anzahl der Personen, die in eine Wohnung einziehen. Hier sind aus meiner Sicht keine separaten Verhandlungen mit der DeGeWo erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Engelmann
9. Mündliche Anfrage Susan Drews Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hundeauslaufgebiet
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Auswirkungen wird die Verkleinerung des Hundeauslaufgebiets in Zehlendorf-Steglitz (Schlachtensee und Krumme Lanke) auf den Bereich des Hundeauslaufgebiets Grunewaldsee haben?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Drews,
das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Frage ist verständlich und sie bewegt auch mich sowie sicherlich die Förster, die ja Eigentümer und Bewirtschafter der Waldflächen rund um den Grunewaldsee sind. Der Grunewaldsee und die Umgebung sind schon jetzt aufgrund der sehr starken Nutzung in einem bedauerlichen Zustand. Vor einigen Jahren musste die Badestelle Grunewaldsee (am Bullenwinkel) geschlossen und der See bei der EU wegen der erheblichen gesundheitsgefährdenden Belastungen offiziell als Badegewässer abgemeldet werden. Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Auftrag gegebene Erholungskonzeption für den Grunewald beschreibt die Landschaftsschäden, die aufgrund der Übernutzung in der sensiblen Kultur- (Jagdschloss Grunewald) und Naturlandschaft (zum Teil Naturschutzgebiet) auftreten.
Über die Auswirkungen lassen sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine gesicherten Aussagen treffen. Die Regelungen sollen zum 15.05. in Kraft treten und es wird u. a. auf die Akzeptanz der Regelungen bei den Hundehalterinnen und -haltern ankommen sowie auf die Überwachung der Regeleinhaltung. Dass wir in Berlin mit dem Vollzug von Regelungen generell ein Problem haben ist bekannt und das wird sicher ein "Dreh- und Angelpunkt" für den Erfolg des dortigen Konzeptes sein.
Möglich ist auch, dass die Regelungen des geplanten Hundegesetzes, das der Senat auf den Weg bringen will, Auswirkungen auf die Ortswahl bzw. das Verhalten von Hundehalterinnen und -haltern haben wird. Ein anderer wichtiger Punkt ist die "Ortstreue" der Hundehalterinnen und -halter. Die wird bei der lokalen Bevölkerung deutlich größer sein als bei gewerblichen Ausführdiensten, die eher ausweichen können (weil in der Regel motorisiert mit Kleinbussen o. ä. unterwegs).
Es stellt sich auch die (methodische) Frage, woran die Auswirkungen gemessen bzw. wie diese festgestellt werden. Zählungen bzw. genauere Erfassungen der Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern gibt es unseres Wissens nicht. Seit der Abmeldung als Badegewässer finden auch keine sonst üblichen regelmäßigen Beprobungen der Gewässerqualität statt.
Daher sollten wir erstmal die Entwicklung im Frühjahr abwarten und dann gemeinsam (am besten im Umweltausschuss) überlegen, ob die Entwicklung Handlungsbedarf unsererseits auslöst. Bis dahin haben wir evtl. auch eine Rückmeldung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die wir ja in dem Zusammenhang mit dem BVV-Beschluss 0983/4 (Hundeauslaufgebiete in Brandenburg) angeschrieben haben. Eine derartige Entwicklung würde für den Grunewaldsee sicherlich eine Entlastung mit sich bringen.
Mit freundlichen Grüßen Jantzen Bezirksstadträtin
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