Drucksache - 1130/4  

 
 
Betreff: Wohnungsbaupotenzialanalyse für Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.01.2015 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.02.2015 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.02.2015 
63. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.03.2015 
64. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
25.03.2015 
65. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.12.2015 
77. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.01.2016 
78. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
27.01.2016 
80. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
20150827133920703_2

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Februar 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, für den Bezirk eine Wohnungsbaupotenzialanalyse zu erstellen. Es sollen Flächen und Grundstücke dargestellt werden, die für den Wohnungsbau geeignet sind.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat ein Wohnbauflächenkonzept erstellt, das als fortzuschreibender Entwurf seit März 2015 vorliegt und dem Ausschuss für Stadtentwicklung sowie den Fraktionen am 22. April 2015 als Ausdruck zugegangen ist.

In diesem Konzept sind sowohl die aktuellen in Genehmigung oder Realisierung befindlichen Vorhaben mit mehr als 20 Wohneinheiten verortet als auch die kurz -, mittel- oder langfristig nutzbaren Wohnungsbaupotenzialflächen dargestellt. Kleinteilige Einzelmaßnahmen wie Vorhaben in der offenen Bauweise, Umnutzungen im Bestand und Dachausbauten sind nicht erfasst.

Auf Wunsch der Fraktionen wurden im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Fraktionsvertretenden in zwei Sitzungen alle Flächen vorgestellt.

Neben den laufenden Verfahren, die aufgrund ihrer planungsrechtlichen Zulässigkeit nicht durch das Bezirksamt beeinflussbar sind, besteht für einen erheblichen Teil der mittel- und langfristigen Wohnungsbaupotenziale die Notwendigkeit, neues Planungsrecht durch die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen zu schaffen.

Darüber hinaus bedürfen auch die eventuellen Umnutzungspotenziale auf Gewerbe- und Kerngebietsflächen sowie die entbehrlichen Bahnflächen aufgrund der vielfältigen Restriktionen, die einer zukünftigen Nutzung als Wohnungsbaustandort entgegen stehen können, einer grundsätzlichen und umfassenden Prüfung.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Carsten Engelmann                                                                                                  Marc Schulte

Stellvertretender Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat


 

 
 

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