Drucksache - 1128/4  

 
 
Betreff: Durchgangsverkehr vermeiden 4 - Windscheidstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.01.2015 
41. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
24.02.2015 
48. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.03.2015 
43. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. März 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, in wieweit der Durchgangsverkehr durch die Windscheidstraße im südlichen Bereich vermieden und darüber hinaus im nördlichen Bereich gebremst werden kann.

 

Der BVV ist bis zum 31.05.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die als Tempo 30 Strecke ausgewiesene Windscheidstraße gehört zum untergeordneten Straßennetz. Es gibt zwei ampelgeregelte Kreuzungen, zudem befinden sich drei Mittelinseln auf der Fahrbahn. Neben diesen baulichen Maßnahmen wirkt auch der regelmäßige Parksuchverkehr und das Parken in zweiter Reihe, das trotz Verkehrsüberwachungsmaßnahmen innenstadtüblich fortgesetzt festzustellen ist, straßenprofilverengend und geschwindigkeitsreduzierend.

Die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik ergibt, dass das Unfallgeschehen hier ursächlich auf Abstandsvergehen zurückzuführen ist, nur in einem Fall wurde erhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache festgestellt. Damit fehlt eine rechtliche Grundlage für die Anordnung weiterer verkehrlicher Maßnahmen, da diese nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Maßnahmen, die die insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten durch das Ausweichen aus dem Hauptstraßennetz auftretende höhere Belastung der Straße regulieren könnten, wären mit der Verkehrslenkung Berlin abzustimmen. Auch hierbei wäre eine besondere Gefahrenlage erforderlich, die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das alleinige Risiko einer Beeinträchtigung wichtiger Schutzgüter erheblich übersteigt.

Um den Straßenquerschnitt reduzieren zu können, müssten umfangreiche bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Dies erscheint unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Notwendigkeit, diese Mittel für die Beseitigung tatsächlicher Gefahrenstellen einsetzen zu müssen, derzeit nicht finanzierbar.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Carsten Engelmann                                                                                                                Marc Schulte

stellv. Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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