Drucksache - 1077/4  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
11.12.2014 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Mündliche Anfragen

1

 

1. Mündliche Anfrage              Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              Bürgerämter vor der Entlastung?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen mit dem Senat ergeben, um die Bürgerämter besser auszustatten?

 

  1. Wie sehen diese Verbesserungen aus und wann werden sie umgesetzt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.

 

2. Mündliche Anfrage               Constanze Röder

              SPD-Fraktion

              Zukunft des ehemaligen Reemtsma-Geländes

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es für das ehemalige Reemtsma-Gelände einen neuen Investor gibt?
     
  2. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über die möglichen Nutzungskonzepte des Investors?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

3. Mündliche Anfrage               Dr. Zitha Pöthe

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Geschichts-didaktisches Konzept der neuen

              Dauerausstellung

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welchen Ansatz verfolgt die neue Dauerausstellung Westen!, wenn sie die Zeit des Nationalsozialismus in der filmischen "Chronologie" unter dem Kapitel "Moderne Zeiten" einleitet, die Geschehnisse im Kapitel "Kriegsjahre" auf "Eintopfsonntage" reduziert, an anderer Stelle aber plötzlich sehr viel Zeit hat, um den Staatsbesuch der englischen Königin 1965 zu zeigen, den man auch auf Youtube sehen kann?

 

  1. Welchen Ansatz verfolgt die neue Dauerausstellung Westen!, wenn sie im Film "Der Aufbau Berlins", die gewaltsamen Zusammenstöße zwischen HausbesetzerInnen (im Film "Kiezbewohner" genannt) und Polizei in der Danckelmannstraße im Kapitel "behutsame Stadterneuerung" zeigt, die vom Abriss zu bewahrende Immobilie, die den mutigen Einsatz der Bevölkerung erforderlich machte, den heutigen Ziegenhof - eine der beliebtesten Grünflächen des Bezirks - , aber nicht einmal erwähnt?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Frau BzStRin König.

 

4. Mündliche Anfrage               Marlene Cieschinger

              DIE LINKE (fraktionslos)

              Was geschieht mit den nicht genehmigten

              Eintrittsgeldern?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was geschieht mit den widerrechtlich am 29.11.2014 vom Betreiber des Weihnachtsmarkts vor dem Schloss Charlottenburg einkassierten Eintrittsgeldern?

a)     Erhalten diejenigen, welche bezahlt haben, ihr Geld zurück? Was ist mit Touristen und Touristinnen, die nicht erreichbar sind?
 

b)     Erhält der Bezirk einen Anteil und wenn ja, in welcher Höhe?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte.

 

5. Mündliche Anfrage              Albrecht Förschler

              CDU-Fraktion

              " VORSORGEN  BESSER  ALS  NACHSEHEN "

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt angesichts der regen Bautätigkeit rund um die Tharauer Allee und die Heerstraße sowie später den Dickensweg, um die Versorgung mit Kita-Plätzen sicherzustellen?

 

  1. Wie konnte es geschehen, dass die Charles-Dickens-Grundschule über ihre geplante Kapazitätsausweitung bereits informiert, der Jugendhilfeausschuss mit dem Thema aber noch nicht befasst wurde?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Förschler,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

 

Wesentliche Grundlage zum Ausbau von Kitaplätzen ist der Kitabedarfsatlas, der in Kürze wieder aktuell veröffentlicht wird. Er zeigt den Förderbedarf in den Berliner Bezirksregionen anhand der aktuellen Versorgungssituation sowie der voraussichtlichen Bevölkerungs-entwicklung.

 

 

Damit bildet er die Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln für Vorhaben, die neue oder zusätzliche Kita-Plätze schaffen und so den weiteren, bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung sicherstellen. Die Förderentscheidungen werden auf Landesebene getroffen.

 

Zu 1.:

Aufgrund der Einordnung in die Bedarfskategorie 1 wurden und werden die Träger von Kindertageseinrichtungen explizit auf diese Bezirksregion als Kitastandort für Neugründungen und Ausbau hingewiesen. Innerhalb des letzten Jahres wurde ein Antrag für die Bezirksregion gestellt, es sollen 36 Plätze geschaffen werden. Es zeigte sich jedoch, dass in der angrenzenden Bezirksregion Westend Neugründungen eher realisierbar sind.

Im Rahmen der Städtebaulichen Verträge können und sollen wie in der Vergangenheit auch zunehmend Vereinbarungen mit den Projektträgern von Wohnbauvorhaben getroffen werden, mit denen die Projektträger an den Kosten für zusätzliche Kita-Plätze beteiligt werden, sofern ein Bedarf an ergänzender Infrastrukturausstattung

(Kita-Plätze) besteht.

 

Die Beteiligung von Vorhabensträgern an den Kosten für zusätzliche Kita-Plätze ist i.d.R. daran gebunden, dass ein Bebauungsplanverfahren für Vorhaben mit mehr als 100 Wohneinheiten durchgeführt wird und die "Angemessenheit" der aufzubringenden Leistungen im Verhältnis zur Wertsteigerung der betroffenen Fläche nachgewiesen wird. Hierfür existiert ein Berechnungstool der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Rechtlicher Grundsatz ist dabei, dass ein Vorhabensträger nur für Versorgungsbedarfe in Anspruch genommen werden darf, die seinem Vorhaben entspringen und die außerhalb des geltenden Planungsrechts entstehen. Für die Infrastrukturversorgung, die sich aus der Umsetzung des bestehenden Planungsrechts ergeben, muss der Bezirk aufkommen.

Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Zusammenhang mit einem künftigen Bebauungsplanverfahren am Dickensweg sind gegeben. Mit dem Vorhabensträger wurde Konsens über seinen Beitrag zur Sicherstellung der Kitaversorgung erzielt. Ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt dem Bezirksamt jedoch noch nicht vor.

 

Zu 2.

Für die Schulentwicklungsplanung werden - neben der Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen auch die Daten der Bevölkerungsstatistik des Landes Berlin sowie  Wohnungsbaumaßnahmen berücksichtigt.

 

Für die nächsten Jahre zeichnet sich ein Anstieg der Schülerzahlen ab, der bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen  ist. Für Grundschulkinder sind  wohnortnahe  Schulplätze zur Verfügung zu stellen. 

 

Auf Grund  des genannten Anstiegs der Schülerzahlen zeichnet sich aus Sicht des Schulträgers in der Konsequenz aktuell auch für den Schulstandort Charles-Dickens-Grundschule - und hier durch die geplanten Wohnungsbaumaßnahmen -  ein Handlungsbedarf ab.

 

Grundsätzlich ist die Schule über die beabsichtigten Wohnungs-baumaßnahmen am Dickensweg informiert.  Konkrete Pläne ob,  wie und wann  ggf. eine Kapazitätserweiterung  erfolgen wird, sind aktuell nicht mit der Schule kommuniziert.

 

Bereits im letzten Schulausschuss ist kurz über die aktuellen Entwicklungen informiert worden. Einvernehmlich wurde geklärt, dass die Schulentwicklung im Januar 2015 Thema in der Schulausschusssitzung sein wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

6. Mündliche Anfrage               Christel Dittner

              SPD-Fraktion

              Befragung zur Alterskriminalität

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurden die Fragebögen zur Alterskriminalität nur in den Seniorenclubs Herthastraße und Nehringstraße verteilt?
     
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, ohne großen finanziellen Aufwand weitere Bevölkerungskreise (z.B. Seniorenwohnanlagen oder Wohnungsbaugesellschaften) für diese Befragung einzubeziehen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1. Warum wurden die Fragebögen zur Alterskriminalität nur in den Seniorenclubs Herthastraße und Nehringstraße verteilt?

 

Bei der Befragung zur Seniorenkriminalität handelt es sich um ein Forschungsprojekt, dass ein Student der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen seiner Magisterarbeit durchführt. Von ihm kam der Vorschlag, eine Befragung in erster Linie in den bezirklichen Seniorenclubs durchzuführen, weil er davon ausging, dass er dort auf ein ausreichendes Echo für sein Anliegen trifft. Nach kleinen persönlichen Informationsrunden entsprach es dem Forschungskonzept, dass die Fragebögen dort ausgelegt werden. Im Vorfeld hat sich meine Abteilung dafür stark gemacht, dass wir am Standort Cunostraße auf die Aktion verzichten, weil dort derzeit mit dem anstehenden Umzug keine gute Rahmenbedingungen für zusätzliche Aktivitäten bestehen.

 

 

2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, ohne großen finanziellen Aufwand weitere Bevölkerungskreise (z.B. Seniorenwohnanlagen oder Wohnungsbaugesellschaften) für diese Befragung einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt hat über die Publikation der Studie in der Dezember-Ausgabe der Gazette bereits dafür gesorgt, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Bezirk über die Studie informiert und zur Teilnahme eingeladen wurden. Im Vorgespräch hatten wir dem Studenten außerdem angeboten, seine Fragebögen selbst in die Briefkästen der Seniorenwohnhäuser im Bezirk einzuwerfen. Darauf hat er aber ausdrücklich verzichtet. Ausschlaggebend waren für ihn dabei Kostengründe, weil er jedem Fragebogen einen Freiumschlag zur Rücksendung beifügt. Der Befragungszeitraum endet auch bereits am 31.12.2014 und er hat meinem Mitarbeiter in einem Telefonat am 9.12.2014 mitgeteilt, dass er bereits derzeit ausreichend Rückläufe mit ausgefüllten Fragebögen für seine Studie erhält, sodass er sicher davon ausgeht seine Studie fristgemäß abschließen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Carsten Engelmann

 

 

Anlage:

 

Artikel in der Gazette Dezember 2014

 

 

 

7. Mündliche Anfrage               Jenny Wieland

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Wohnraumzweckentfremdung?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Wohnhaus Danckelmannstr. 2 seit ca. 2 Jahren leer steht unter dem Vorwand, dass die Eigentümerin Gesobau beabsichtigt, dort zu sanieren - und was gedenkt das Bezirksamt, gegen diese Zweckentfremdung zu unternehmen?

 

  1. Wie genau und mit welchem zeitlichen Ablauf werden die durch das Bezirksamt eingeleiteten Schritte aussehen?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Zu 1+ 2)

 

Dem Bezirksamt war der Leerstand in dem genannten Gebäude bisher nicht bekannt. Grundsätzlich ist ein "Leerstand" bei Sanierung oder Umbau zweckentfremdungsrechtlich möglich, da meist das gesamte Gebäude rechtlich als auch tatsächlich frei sein muss und von einem Auszug der Mietparteien (unter Beachtung der Kündigungsfristen bzw. zur Verfügungsstellung einer Ersatzwohnung) abhängig ist. Das Bezirksamt wird für die Danckelmannstraße 2 ein entsprechendes Verfahren einleiten. Ggf. könnte sich dies jedoch als rechtlich schwierig erweisen, da möglicherweise schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes ein entsprechender Bauantrag genehmigt war.

 

Das Verfahren wird darin bestehen, dass der Eigentümer ermittelt und zum Sachverhalt einer möglichen Zweckentfremdung angehört wird. Sollte eine zweckentfremdete Nutzung anschließend vom Bezirksamt untersagt werden, muss der Eigentümer mit Ausgleichzahlungen und/oder Bußgeld rechnen. Zum zeitlichen Ablauf kann keine generelle Aussage erteilt werden, da es sich immer um Einzelfälle handelt, die individuell zeitlich verzögernde Aspekte besitzen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

8. Mündliche Anfrage              Marlene Cieschinger

              DIE LINKE (fraktionslos)

              Sledge-Hockey im Bezirk?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hält das Bezirksamt die momentan zur Verfügung gestellten Trainingszeiten für Sledge-Hockey in der Eissporthalle P9 für ausreichend? (Es handelt sich dabei um eine Stunde pro Woche.)
     
  2. Wie bemüht sich das Bezirksamt, ggf. in Kooperation mit anderen Bezirken, um eine Verbesserung der Situation?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Cieschinger,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Zuerst einmal freut sich das Bezirksamt, dass der Bezirk als einziger Betreiber einer Eissportfläche in Berlin dem Sledge-Hockeysport überhaupt eine Eiszeit zur Verfügung stellt. Alle anderen bezirklichen Betreiber von Eissporthallen sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Betreiber des Sportforums Hohenschönhausen und der Eissporthalle Paul-Heyse-Straße waren dazu nicht in der Lage oder bereit.

 

Die Zeitenvergabe für den Sledge-Hockeysport in der Eissporthalle Charlottenburg "PO9" wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Bezirks vom Berliner Eissport-Verband e. V. (BEV), der die Nutzungszeiten aller bezirklich verwalteten Eisflächen koordiniert,  berücksichtigt.

 

Sledge-Hockey ist nicht dem BEV zugehörig, sondern dem Berliner Behinderten-Sportverband e. V.

 

In Anbetracht der prekären Eiszeitensituation in Berlin für die Sparten Eiskunstlauf, Curling, Eisstockschießen und Eishockey hält der Bezirk eine Trainingsstunde pro Woche für vertretbar. Beispielsweise haben neun Eishockeymannschaften, die am Landesliga-Spielbetrieb in Berlin teilnehmen, ebenfalls nur eine Trainingsstunde pro Woche "zugeteilt" bekommen (können).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

9. Mündliche Anfrage              Paul-Georg Garmer

              CDU-Fraktion

              Von Hölle zu Hölle

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich an der Nord-Westseite der Wilmersdorfer Straße Ecke Schustehrusstraße ein Spielcasino befindet, und wenn ja,

 

  1. liegt für dieses Spielcasino eine Erlaubnis nach Paragraph 2 des Berliner Spielhallengesetzes vor bzw. entspricht der Standort und das Spielcasino den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass sich an der Nord-Westseite der Wilmersdorfer Straße Ecke Schustehrusstraße ein Spielcasino befindet, und wenn ja,

 

Ja.

 

  1. liegt für dieses Spielcasino eine Erlaubnis nach Paragraph 2 des Berliner Spielhallengesetzes vor bzw. entspricht der Standort und das Spielcasino den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes?

 

Die Genehmigung wurde im Mai 2009 erteilt und fällt unter die den Bestandsschutz bis zum 31. Juli 2016 ermöglichenden Übergangsvorschriften. Sollte beantragt werden, über diesen Zeitpunkt hinaus die Spielhalle betreiben zu können, wären die Voraussetzungen entsprechend des Berliner Spielhallengesetzes auch bezüglich der standortbezogenen Anforderungen zu prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

10. Mündliche Anfrage               Norbert Wittke

              SPD-Fraktion

              Gehwegplatten in der Auguste-Viktoria-Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann ist damit zu rechnen, dass die von allen Anwohnerinnen und Anwohnern begrüßte Verlegung von Gehwegplatten zwischen Kissinger Straße und Reichenhaller Straße vollendet wird?
     
  2. Und ist vorgesehen, dass ebenfalls die Kissinger Straße und die Davoser Straße vom Berliner Kleinpflaster befreit wird?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

  1. Wann ist damit zu rechnen, dass die von allen Anwohnerinnen und Anwohnern begrüßte Verlegung von Gehwegplatten zwischen Kissinger Straße und Reichenhaller Straße vollendet wird?

 

Es ist geplant, nach Maßgabe vorhandener Straßenunterhaltungsmittel den westlichen Gehweg der Auguste-Viktoria-Straße im nächsten Jahr mit Gehwegplatten zu komplettieren.

 

  1. Und ist vorgesehen, dass ebenfalls die Kissinger Straße und die Davoser Straße vom Berliner Kleinpflaster befreit wird?

 

Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist weiterhin mit dem vorhandenen Kleinpflaster gewährleistet. Sobald sich jedoch mittelfristig abzeichnet, dass sich das Kleinpflaster nicht mehr wirtschaftlich reparieren lässt, soll es durch Gehwegplatten ersetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

11. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Zusätzliche sanitäre Einrichtungen am Bahnhof Zoo

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Stand der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) zum BVV-Beschluss "Hygienesituation für Obdachlose am Bahnhof Zoo verbessern", Drucksache 0905/4?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass unter der Bahnbrücke Hertzallee Toiletten und/oder sanitäre Einrichtungen geschaffen werden sollen und wenn ja, werden diese kostenlos zu nutzen sein?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt schriftlich beantwortet:

 

1. Wie ist der Stand der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) zum BVV Beschluss "Hygienesituation für Obdachlose am Bahnhof Zoo verbessern", Drucksache 0905/4?

 

Zur Frage der Finanzierung eines neuen Hygienecontainers am Bahnhof Zoo kann ich Ihnen keine wesentlichen neuen Erkenntnisse vortragen. Im Rahmen des IGP (integriertes Gesundheitsprogramm), welches über die Senatsverwaltung gesteuert wird, stehen für das Jahr 2015 keine Mittel für ein Hygieneprojekt zur Verfügung. Es wurde beschlossen, dass die Mittel in Höhe von 100.000 ? dem Träger Fixpunkt für die mobile Drogenberatung zur Verfügung gestellt werden.

 

Wir waren uns ja immer einig, dass es sich bei dem Hygienecontainer um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt.

 

Inwieweit im neuen Doppelhaushalt 2016/2017 dafür zusätzliche Finanzmittel vorgesehen sind, die dann über die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vergeben werden können, entzieht sich meiner Kenntnis.

 

Die Deutsche Bahn hat mir mit einer E-Mail vom 10.10.2014 mitgeteilt, dass sie keine Möglichkeit für eine Unterbringung von Toiletten und Sanitärräumen in zusätzlichen S-Bahn-Bögen in Bahnhofsnähe sieht. Sie wissen, dass ich aus fachlicher Sicht eine feste Einrichtung - ohne Container - für die bessere Lösung halte. Deshalb müssen die Gespräche mit der Bahn an diesem Punkt weiter fortgesetzt werden.

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass unter der Bahnbrücke Hertzallee Toiletten und/oder sanitäre Einrichtungen geschaffen werden sollen und wenn ja, werden diese kostenlos zu nutzen sein?

 

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass unter der Bahnbrücke Hertzallee Toiletten und/oder sanitäre Einrichtungen geschaffen werden sollen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Carsten Engelmann

 

 

12. Mündliche Anfrage              Susanne Klose

              CDU-Fraktion

              Bespielbarkeit des Fußballplatzes Brahestraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass der Fußballplatz in der Brahestraße für Erwachsene nicht mehr bespielbar ist, Spiele aus diesem Grund von Schiedsrichtern nicht angepfiffen werden und wenn ja, was sind die Konsequenzen für die betroffenen Mannschaften?
     
  2. Konnten / sind den von der Unbespielbarkeit des Platzes betroffenen Mannschaften Ausweichplätze angeboten worden und ist absehbar, wann der Platz wieder so hergerichtet ist, dass der Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Klose,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.:

Ja, es trifft zu, dass das Fußballgroßspielfeld in der Brahestraße für Erwachsene nicht mehr bespielbar ist. Als Konsequenz daraus wurden bereits die Spiele der Mannschaften im Herrenbereich und die der Jugend (A bis C-Jugend) auf andere Fußballplätze im Bezirk verlegt. Der Jugendbereich, der seine Spiele auf einer halben Spielfeldhälfte (Kleinspielfeld), also quer, absolviert, darf gemäß Berliner Fußball-Verband e. V. auf dem Sportplatz weiterhin aktiv sein.

 

Ergänzend ist anzumerken, dass die vollständige und uneingeschränkte Nutzung des Sportplatzes erst nach der vollständigen Platzsanierung, die in Rahmen des Schulanlagensanierungsprogramms für das Haushaltsjahr 2015 genehmigt wurde, möglich sein wird. Wie im Ausschuss für Sport berichtet, ist durch den Fachbereich Grünflächen eine Reparatur in Auftrag gegeben worden, damit eine Weiternutzung bis zur Sanierung ermöglicht wird. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird sich der Fachbereich Sportförderung mit dem Berliner Fußball-Verband e. V. in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob die Spiele im Herren- und Jugendbereich (A- bis C-Jugend) dort wieder stattfinden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

13. Mündliche Anfrage               Ansgar Gusy

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Stadtteilkonferenz Klausenerplatz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Stadtteilkonferenz Klausenerplatz?

 

  1. Welche Anregungen hat es von dieser Konferenz mitgenommen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Stadtteilkonferenz Klausenerplatz?

 

Das Bezirksamt bewertet die Stadtteilkonferenz positiv.

 

  1. Welche Anregungen hat es von dieser Konferenz mitgenommen?

 

Die Auswertung der Stadtteilkonferenz zusammen mit dem Mitveranstalter GEWOBAG hat noch nicht stattgefunden. Das Ergebnis dieser Auswertung wird in den zuständigen Ausschüssen dargestellt werden.

Auf jeden Fall wurden die Ideen zum Klimaschutzkonzept positiv aufgenommen und die Anregung der Umwidmung der Verkehrswerkstatt in einen Mobilitätsrat begrüßt. Das Bezirksamt wird sich bemühen, das hohe ehrenamtliche Engagement im Kiez Klausenerplatz auch weiterhin zu unterstützen.

Eine große Aufgabenstellung wird aber auch darin bestehen, Menschen mit Migrationshintergrund stärker in diese Arbeit miteinzubeziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

14. Mündliche Anfrage              Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              Der Hauptmann von Charlottenburg oder ein Stadtrat

              auf Abwegen?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu dass Stadtrat Schulte bei der Polizei um Amtshilfe gebeten hat, um die Kasse des Weihnachtsmarktes am Schloss Charlottenburg zu konfiszieren?

 

  1. Welche Rechtsgrundlage hat Stadtrat Marc Schulte bewogen, solche drastische Maßnahmen gegenüber dem Betreiber vornehmen zu wollen?

 

Sehr geehrte Frau Vorseherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

  1. Trifft es zu dass Stadtrat Schulte bei der Polizei um Amtshilfe gebeten hat, um die Kasse des Weihnachtsmarktes am Schloss Charlottenburg zu konfiszieren?

 

Die Polizei wurde nicht um Amtshilfe zur Konfiszierung der Weihnachtsmarktkasse gebeten. Im Quartalsgespräch des Bezirksamtes mit der Polizeidirektion, auf das sich die Frage offensichtlich bezieht, wurden lediglich die verschiedenen denkbaren Eskalationsstufen erörtert, die sich aus einer Weigerung des Weihnachtsmarktbetreibers zur Einstellung der Eintrittsgeldnahme hätten ergeben können.

 

  1. Welche Rechtsgrundlage hat Stadtrat Marc Schulte bewogen, solche drastische Maßnahmen gegenüber dem Betreiber vornehmen zu wollen?

 

Das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) in der Fassung vom 25. September 2004 ist die Grundlage des Handelns der Verwaltung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

15. Mündliche Anfrage               Alexander Kaas Elias

              Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

              Zukunft des Klimabüros in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, das Klimabüro auch in den kommenden Jahren zu erhalten?

 

  1. Wenn nicht, welche anderen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die Arbeit des Klimabüros fortzusetzen und die dort von den Beschäftigten erworbene Expertise für Energieeffizienz zu nutzen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Kaas Elias,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Mündliche Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Für das Klimabüro in der jetzt bestehenden Form sieht das Bezirksamt leider keine Chance, dieses zu erhalten.

 

Dieses Vorhaben des Stadtteilvereins wurde in den vorherigen Jahren über das Projekt "Bürgerarbeit" getragen. Über "Bürgerarbeit" standen in den vergangenen Jahren 349 Plätze zur Verfügung, die verschiedenste Projekte und Initiativen im Bezirk ermöglichten oder unterstützten. Mit Ende 2014 stehen für diese Projekte keine entsprechenden Fördermöglichkeiten mehr zur Verfügung. Daher können diverse bezirklich gewünschte Projekte vor dem o.g. Hintergrund nicht oder nur in sehr viel geringerem Umfang weiter gefördert werden.

 

Das einzige mit der Bürgerarbeit vergleichbare Instrument für Öffentlich geförderte Beschäftigung ist die Förderung von Arbeitsgelegenheiten (FAV). Hierfür sind im Bezirk insgesamt 99 Stellen für 2015 vorgesehen, also weniger als ein Drittel der Bürgerarbeitsplätze.

Der Großteil der wenigen Beschäftigungsmöglichkeiten über FAV wird gebunden durch Förderverlängerungen aus dem Vorjahr und Nachfragen seitens des Senats. Auf der Prioritätenliste des Bezirks stehen andere dem Bezirk ebenfalls wichtige Projekte, wie beispielsweise die Kiezmütter und -väter, die Unterstützung der Jugendverkehrsschule, der Gartenarbeitsschule und des Stadtteilzentrums Halemweg vor dem Klimabüro.

 

Zu 2.:

 

Für die Arbeit des Klimabüros stellt das parallele Angebot des Caritasverbands eine gute Alternative dar und kann die entsprechende Nachfrage auffangen. Die Caritas hat auf einem Kiezflohmarkt am Klausenerplatz kürzlich erfolgreich für ihre Arbeit geworben.

 

Ein Übergang der im Projekt "Bürgerarbeit" beschäftigten Personen in die "Förderung von Arbeitsverhältnissen" ist nach den Vorgaben des Förderinstruments nicht möglich. Das bedeutet bedauerlicherweise, dass die erworbene Expertise der Beschäftigten in einem (nur theoretisch möglichen Nachfolgeprojekt (s. Antwort zu 1.) bzw. dem Alternativangebot der Caritas über FAV nicht genutzt werden kann. Diese Vorgabe ist bindend und seitens des Bezirkes oder der Träger nicht beeinflussbar. Es bleibt daher nur die Hoffnung, dass die entsprechenden Mitarbeiter/-innen des Klimabüros durch ihre Tätigkeit so gut qualifiziert sind, dass sie auch auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

16. Mündliche Anfrage              Karsten Sell

              CDU-Fraktion

              Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Basis?!

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie weit ist der Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Basis in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf fortgeschritten, wo doch ab April 2015 nach einer europäischen Verordnung von 2009 der Einsatz aller Lampen zur elektrischen Straßenbeleuchtung verboten ist, die die strengen Effizienzkriterien nicht erfüllen?

 

  1. War das Bezirksamt in die Vorbereitung und Durchführung dieser Effizienzmaßnahme eingebunden und wenn ja, in welchem Rahmen bzw. wenn nein, warum nicht?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt schriftlich wie folgt:

 

  1. Wie weit ist der Stand der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Basis in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf fortgeschritten, wo doch ab April 2015 nach einer europäischen Verordnung von 2009 der Einsatz aller Lampen zur elektrischen Straßenbeleuchtung verboten ist, die die strengen Effizienzkriterien nicht erfüllen?

 

Nach Informationen der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist eine generelle Umrüstung auf LED-Technologie ebenso wenig vorgeschrieben wie der Austausch funktionierender Quecksilberdampfhochdruckleuchten. Da diese ab April 2015 nicht mehr vertrieben werden dürfen, erfolgt ab diesem Zeitpunkt bei einem notwendigen Leuchtmittelwechsel ein Austausch von Leuchtmitteln mit den dann erwerbbaren Lampen.

 

  1. War das Bezirksamt in die Vorbereitung und Durchführung dieser Effizienzmaßnahme eingebunden und wenn ja, in welchem Rahmen bzw. wenn nein, warum nicht?

 

Nein, da für die öffentliche Beleuchtung Berlins die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zuständig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 


 

 
 

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