Drucksache - 1067/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 19.02.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Träger ein Modellprojekt „Legale Spraywand“ ins Leben zu rufen. Dabei geht es um die Ausweisung und Kartierung von geeigneten Flächen, auf denen legal Graffiti-Kunst aufgebracht werden kann, um insbesondere Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Kunst auf legale Art und Weise zu zeigen.
Hierbei können u. a. auch Aufrufe an die Bevölkerung z.B. an die Eigentümer von Garagen, Supermarktwänden etc. hilfreich sein oder die rechtliche Klärung mit den Eigentümern von Brückenunterführungen (Bund, Bahn) zur Bereitstellung von geeigneten Flächen.
Geprüft werden kann in diesem Zusammenhang, ob beispielsweise der fußläufige Rundweg um die Mierendorff-Insel mit seinen verschiedenen Begleit-Flächen an Brückenunterführungen oder Mauerbegrenzungen für ein Pilotprojekt „Spray-Way“ geeignet sein könnte.
In Zusammenarbeit mit bereits vorhandenen Street-Art-Workshop-Projekten in Berlin und/oder der Jugendkunstschule oder der Volkshochschule können gezielt Gestaltungs-Projekte ins Leben gerufen werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt kann den Beschluss aufgrund der angespannten personellen und finanziellen Situation nicht in dem von der BVV gewünschten Umfang umsetzen.
Die Volkshochschule ist aktuell vorrangig mit der Durchführung von Deutsch-Kursen befasst (berlinweit die meisten) und hat keine zusätzlichen Kapazitäten.
Einige kleinere Projekte wurden allerdings bereits umgesetzt bzw. sind in Planung:
Für weitere, neue Sprayflächen im Bezirk ist folgendes Procedere angedacht: Sollte in der Zusammenarbeit der Schulen oder Jugendclubs mit den Kindern und Jugendlichen ein Interesse an einer Spraywand entstehen, so wird dies an die SE Facility Management übermittelt. Diese prüft dann baufachlich die entsprechende Immobilie im Bezirkseigentum. Sollte keine Wand gefunden werden können, so kann mit den Beteiligten auch die Möglichkeit von Cellograf (Graffiti auf gespannter Folie) erörtert werden.
Für ein derartiges Projekt besteht die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Projektfonds kulturelle Bildung in einer Höhe bis zu 3000 € zu beantragen. Hierzu muss die antragstellende Bildungseinrichtung gemeinsam mit einem/r Künstler/in ein Konzept beim Fachbereich Kultur einreichen, im dem möglichst Jugendliche von dem/r Künstler/in bzw. dem/der Kunstpädagogen/in als Peer-to-peer-Vermittler ausgebildet werden, um im weiteren Verlauf des Projektes auf den zu Verfügung stehenden Flächen eigene Aktionen zu starten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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