Drucksache - 1064/4
Wir fragen das Bezirksamt:
1.) Wie ist die Auslastung von Wohnraum im Bereich der Hilfen für Wohnungslose und sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, weitere Wohnungslose unterzubringen? 2.) Hält das Bezirksamt die Mittel für die Kälte- und Wohnungslosenhilfe für 2014/2015 für ausreichend und wenn nein, wie ist das Bezirksamt hier aktiv geworden? 3.) Kann das Bezirksamt bestätigen, dass die Zahl der Wohnungslosen und darunter die von Bürger/innen aus EU-Mitgliedstaaten steigen und wenn ja, kann das Bezirksamt ihre Zahl einschätzen? 4.) Welche Angebote kann das Bezirksamt wohnungslosen nicht deutschen EU-Bürger/innen unterbreiten und wo liegen hier Schwierigkeiten? 5.) Wo sieht das Bezirksamt den Senat von Berlin gefordert, die Hilfen für Wohnungslose aufzustocken und ein Programm für wohnungslose EU-Bürger/innen aufzulegen?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. In der Regel ist das Angebot der berlinweiten Plätze für Wohnungslose der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) sowie die bezirkliche Einrichtung in der Forckenbeckstr. 16/17 voll ausgelastet. Aktuell wird ein zusätzliches Platzangebot im Spandauer Damm 42 a, in
Zu 2. Die Mittel für die Kältehilfe bestehen aus kontingentierten Zuwendungsmitteln im Rahmen der Landeshaushaltsordnung (LHO). Der Umfang der bewilligten Mittel wird durch die Senatsverwaltung festgelegt. Bei der Kältehilfe handelt es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe, wo der Bezirk aufgrund seiner zentralen Innenstadtlage gefordert ist. Derzeit wird ein zusätzlicher Standort zur Nutzung einer Notübernachtung im Rahmen der Kältehilfe geprüft. Die Tagesstätte City-Station hat ihre Öffnungszeiten als Nachtcafé von 2 auf 5 Tage pro Woche erhöht.
Zu 3. Eine Steigerung der Zahl der Wohnungslosen, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten kann das Bezirksamt nicht bestätigen. Eine valide gesamtstädtische Aussage hierzu ist derzeit nicht möglich. Die Daten des Bezirks wurden jeweils fristgerecht der Senatsverwaltung zugeleitet. Innerhalb des Bezirks ist keine Steigerung der Gesamt-Anzahl, sowie der Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Eine gesamtstädtische Statistik wurde bislang nicht veröffentlicht. In den Einrichtungen der Kältehilfe werden monatliche Mengen anhand der Gäste-Anzahl erfasst. Eine Differenzierung nach Nationalitäten ist nicht vorgesehen und bei den vorgehaltenen niedrigschwelligen Angeboten kaum möglich.
Zu 4. Wie rechtlich vorgeschrieben werden Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten grundsätzlich gleichbehandelt. Wohnungslose nicht deutsche EU- Bürgerinnen und Bürger werden analog ihrer Anspruchsvoraussetzungen in Wohnheime vermittelt bzw. erhalten bedarfsgerechte Unterstützung durch Integrationsmaßnahmen.
Bisher sind Schwierigkeiten hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen Sozialleistungen zu empfangen entstanden. Hierzu lag keine einheitliche Rechtsprechung vor. Die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11.11.2014 sagt aus "dass Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten eine Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats hinsichtlich des Zugangs zu bestimmten Sozialleistungen (wie den deutschen Leistungen der Grundsicherung) nur verlangen können, wenn ihr Aufenthalt die Voraussetzungen der Unionsbürgerrichtlinie erfüllt. . Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren(.), macht die Richtlinie das Aufenthaltsrecht u.a. davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen." (aus Pressemitteilung Nr. 146/14, Gerichtshof der EU, 11.11.2014). Es kann demnach nach Ansicht des Bezirksamtes künftig von einer einheitlicheren Rechtsprechung ausgegangen werden. Ein isoliertes eigenständiges Angebot des Bezirks für wohnungslose nicht deutsche EU-Bürgerinnen und Bürger kommt demnach nicht in betracht.
Zu 5. Das Bezirksamt sieht den Senat gefordert perspektivisch mehr angemessenen Wohnraum im Sinne der AV-Wohnen zu schaffen um die Integration von Wohnungslosen gewährleisten zu können. Ein eigenes Programm für wohnungslose EU-Bürgerinnen und Bürger aufzulegen ist im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatz entbehrlich.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
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