Drucksache - 1063/4  

 
 
Betreff: Zukunft der Stadtteilzentren in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2014 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1.)   Welchen aktuellen Stand kann das Bezirksamt zu dem vom Senat vorgeschlagenen Stadtteilzentrum und dem laufenden Interessenbekundungsverfahren in Charlottenburg-Nord nennen?
 

2.)   Überlegt das Bezirksamt, dem Senat einen möglichen zweiten Standort vorzuschlagen und wenn ja, wo und nach welchen Kriterien?
 

3.)   Wie werden interessierte Träger und Anwohner/innen über die Vorschläge informiert, um sich gegebenenfalls beim Senat bewerben bzw. mitwirken zu können?
 

4.)   Wie wird die Bezirksverordnetenversammlung und ihre zuständigen Ausschüsse bei der Vergabe der Stadtteilzentren mit eingebunden, um mögliche Kriterien mit zu formulieren und dem Senat mit geben zu können, bevor ein weiteres Interessenbekundungsverfahren gestartet wird?

 

 

Zur Beantwortung BzStR Engelmann:

 

Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kaas Elias. Lassen Sie mich eingangs ein paar Sätze allgemeiner Art sagen. In dem Koalitionsvertrag haben die den Senat bildenden Parteien vereinbart, das hatten Sie ja auch gerade eben noch mal angesprochen, Geld für die Einrichtung neuer Stadtteilzentren in den Bezirken bereitzustellen. Bevorzugt bei der Vergabe der Mittel werden die Bezirke, in denen es bislang kein oder nur einen Stadtteilzentrum gibt. Für die Auswahl eines Trägers und die Vergabe der Mittel ist die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständig. Sie wird dabei vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband beraten und unterstützt. Das bedeutet im Grundsatz, dass sich an einer Förderung interessierte Träger mittels eines Konzepts und eines Finanzierungsplans bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die der Herr des Verfahrens ist, um eine Förderung bewerben können und letztendlich auch müssen.

Zu 1. und 2.

In unserem Bezirk gibt es derzeit ein Stadtteilzentrum, und zwar das im Haus am Lietzensee in der Herbertstraße 25 und ich erlaube mir an dieser Stelle die Vertreter des Vereins hier herzlich zu begrüßen: "Hallo Frau Tafel".

 

Das Bezirksamt hat sich mit der Thematik Stadtteilzentren intensiv beschäftigt und zunächst den Beschluss gefasst, für die Einrichtung eines weiteren Stadtteilzentrums den Prognoseraum 1, nämlich Charlottenburg-Nord, vorzusehen. Aktuell hat der Stadtteilverein Tiergarten e. V., der z. Z. das Stadtteilbüro am Halemweg 18 betreut, das wissen Sie, einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Senatsverwaltung gestellt. Eine Entscheidung über den Antrag ist meines Wissens noch nicht getroffen worden. Ihrer Frage konnte ich entnehmen, dass Sie in dieser Angelegenheit von einem laufenden Interessenbekundungsverfahren ausgehen. Davon ist mir allerdings nichts bekannt. Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit am 23.10.2014 berichtet wurde, hat das Bezirksamt durch Beschluss unter Berücksichtigung demografischer und sozialer Kriterien die Bezirksregion 1, Charlottenburg-Nord und das dort bereits bestehende Bürgerzentrum Halemweg 18 als geeigneten Standort für die Einrichtung eines weiteren Stadtteilzentrums identifiziert. Somit können sich Träger bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales darauf bewerben.

 

An einer Förderung interessierte Träger haben sich bisher immer mittels Initiativbewerbungen um eine Förderung bemüht. Das tun sie sozusagen generell. Immer dann, wenn eine Förderperiode sozusagen zu Ende geht, wird die nächste Bewerbung geschrieben. Das gilt im Übrigen auch für den Verein Diwan, der sich ebenfalls initiativ um die Förderung des Aufbaus und der Führung eines Stadtteilzentrums, in diesem Falle im Prognoseraum 5 Wilmersdorf beworben hat. Nach meinen Informationen gibt es hier schon eine Förderzusage der Senatsverwaltung. Nach dem Informationsstand des Bezirksamts beabsichtigt Diwan Räume im Haus Pangea anzumieten, um von dort aus die Stadtteilarbeit zu organisieren und zu koordinieren. Der Standort von Diwan an der Nehringstraße soll aber nicht aufgegeben werden.

 

Das Bezirksamt hat sich auch mit dieser Sache ausführlich befasst und sich abschließend darauf verständigt, die Initiative von Diwan für den Prognoseraum Wilmersdorf zu unterstützen. Wie Sie wissen sind im Haus Pangea seit langem Vereine und Initiativen, die sich um die Beratung und Integration von Migrantinnen und Migranten bemühen, unter einem Dach vereint. Folgerichtig erscheint das Haus Pangea ein geeigneter Standort für die Errichtung eines Stadtteilzentrums unter der Koordination von Diwan zu sein.

 

Zu 3.

Im Antragsverfahren ist eine institutionalisierte Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern meines Wissens nicht vorgesehen. Vielmehr wird die fachliche Sichtung und Einschätzung, ob die Konzepte der Antragstellerinnen und den Antragsstellern den Kriterien zur Förderung genügen vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und der für die Vorbereitung der entscheidungszuständigen Dienststelle der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vorgenommen.

Die Bezirksämter, in denen Stadtteilzentren errichtet werden sollen, werden von der Senatsverwaltung informiert und immer auf dem Laufenden gehalten. Insofern besteht in diesen Dingen ein laufender Kontakt und ein gegenseitiger Austausch im Rahmen dessen sich der Bezirk einbringen kann. Das haben wir ja auch im Falle des Themas Bibliothek im zukünftigen Stadtteilzentrum Charlottenburg-Nord auch getan. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Förderung jedoch in den Händen der Senatsverwaltung. Natürlich möglichst im Einvernehmen mit dem Bezirk.

 

Zu 4.

Die Bezirksverordnetenversammlung und ihre zuständigen Ausschüsse werden im Rahmen der regelmäßigen Arbeit über Entwicklung, auch in dieser Angelegenheit vom Bezirksamt in Kenntnis gesetzt und informiert gehalten, so dass eine Diskussion im politischen Raum stets möglich ist. Einflussnahmen auf die Entscheidungen sind in dem geschriebenen Rahmen sicherlich möglich, binden jedoch die Senatsverwaltung in ihrer Entscheidungsfreiheit nicht. Dies hat seine Gründe. Letztendlich geht es bei der Implementierung und Finanzierung von Stadtteilzentren um eine Maßnahme, die alle Bezirke gleichermaßen betrifft. Ziel ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in allen Bezirken mit Angeboten, die die Stadtteilzentren erbringen sollen. Daher richtet sich der Senat in der Koordination und Entscheidung nach der Maßgabe einer ausgeglichen und gerechten Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf alle Bezirke.

 


 

 
 

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