Drucksache - 1057/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,
- die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin – und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf – dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch die geplante Umwandlungsverbotsverordnung schnell zum Einsatz gelangt, - den Ankauf von besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben, - die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen, - das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen, - gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.
Judith Stückler Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das Bezirksamt bittet, die beigefügte Stellungnahme des Staatssekretärs für Stadtentwicklung und Umwelt zur Kenntnis zu nehmen und den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Dagmar König Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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