Drucksache - 1057/4  

 
 
Betreff: Gutes und bezahlbares Wohnen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoss-Müller 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.11.2014 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.12.2014 
59. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.01.2015 
60. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
21.01.2015 
34. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
18.02.2015 
35. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.02.2015 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
Anlage Drs. 1057-4

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber Senat und Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen,

 

-          die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik des Landes Berlin – und damit auch des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf – dergestalt zum Erfolg zu führen, dass nicht nur Milieuschutz, das Zweckentfremdungsverbot sowie städtebauliche Verträge als Instrumentarien gestärkt werden, sondern auch die geplante Umwandlungsverbotsverordnung schnell zum Einsatz gelangt,
 

-          den Ankauf von besonders für Berlin wohnungspolitisch relevanten Wohnungen der BImA durch das Land Berlin bzw. ihre Wohnungsbaugesellschaften voranzutreiben,
 

-          die Einhaltung von Sozialklauseln zum Schutz von Mieterinnen und Mietern der unter Ziffer 2 genannten Wohnungen - nach Erwerb - über das Umwandlungsverbot hinaus, sicher zu stellen,
 

-          das „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ aktiv zu unterstützen und in Berlin umzusetzen,
 

-          gemäß Beschluss der BVV vom 18.9.2014 - über den Bundesrat - den gesetzlichen Zweck der BImA (§ 1) um weitere am Gemeinwohl orientierte Ziele zu ergänzen, so dass städtebauliche wie regionalpolitische Belange von Ländern und Kommunen/Bezirken stärker Berücksichtigung finden.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2015 zu berichten.

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das Bezirksamt bittet, die beigefügte Stellungnahme des Staatssekretärs für Stadtentwicklung und Umwelt zur Kenntnis zu nehmen und den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 

 


 

 
 

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