Drucksache - 1046/4  

 
 
Betreff: Arbeitskleidung für die Fairtrade Town
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke (fraktionslos) 
Verfasser:Cieschinger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.10.2014 
38. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
11.11.2014 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung vertagt   
09.12.2014 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung vertagt   
13.01.2015 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung vertagt   
10.02.2015 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung vertagt   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
14.03.2017 
4. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
11.04.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, auf die zentrale Beschaffungsstelle des Senats einzuwirken, in Zukunft bei der Beschaffung von Textilien und Bekleidung darauf zu achten, dass in den Ausschreibungen nicht nur die im Berliner Vergabegesetz geforderten Nachweise, u. a. Eigenerklärungen, über die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnnormen akzeptiert werden, sondern nur anerkannte Zertifikate wie "Fair Wear Foundation" oder gleichwertige.

 

Weiterhin  mögen auch Textilien, die nicht ausschließlich aus Naturtextilien hergestellt werden in die Produktliste der Waren, für die § 8 Absatz 3 Satz 1 BerlAVG gilt, aufgenommen werden.

 

Begründung:

2013 hat der Bezirk Dienst- und Schutzkleidung im Werte von 54.904,96 Euro beschafft. Ausschreibung und Vergabe werden hierfür nicht vom Bezirk direkt, sondern vom Landesverwaltungsamt zentral durchgeführt.

Das Berliner Vergabegesetz schreibt vor, dass bei Lieferungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 10.000 Euro oder darüber öko-soziale Kriterien für die Vergabe gelten.

Charlottenburg-Wilmersdorf als 1. Fairtrade Town Berlins möge sich bei den zuständigen Seatsverwaltungen  dafür einsetzen, dass im Bereich Textilien und insbesondere Dienst- und Schutzkleidung die ergänzenden Vertragsbedingungen Zertifikate bzw. Mitgliedsbescheinigungen der Bietenden von bzw. bei Fair Wear Foundation, Ethical Trading Initiative, Fair Labour Association, Social Accountability International Standard 8000 oder gleichwertig fordern.

Dies erleichtert nicht nur Vergleich und Überprüfung der Angebote, da hier klare, verlässliche und unabhängig kontrollierte Kriterien der Sozialstandards vorgegeben werden, sondern lässt Charlottenburg-Wilmersdorf  auch sicher sein, dass keine Textilien zum Einsatz kommen, deren Gewinnung und Produktion nicht mindestens den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechen.

Laut Gemeinsamem Rundschreiben 1/2012 der Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie Stadtentwicklung und Umwelt gilt eine Produktliste, nach der die Lieferung der darin aufgelisteten Waren nur mit einer ergänzenden Vertragsbedingung ausgeschrieben und vergeben werden darf, die "den Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind".

Diese Liste enthält u. a. "Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle". Schutz- und Arbeitskleidung enthält üblicherweise auch Anteile aus synthetischen Materialien, entsprechend ihrer jeweiligen Funktion. Damit sie gleichwohl unter § 8 Absatz 3 Satz 1 BerlAVG fällt, müsste sie in der Liste ergänzt werden, so dass auch für ihre Herstellung wenigstens die ILO-Kernarbeitsnormen gelten.

 


 

 
 

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