Drucksache - 1002/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2014 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen der Einwohnerfragen

1

1. Einwohnerfrage              Martin Burth

              Vattenfall I

 

  1. Von September 2012 bis April 2013 wurde von der Fa. Vattenfall eine neue Fernwärmeleitung im Klausenerplatzkiez im mittleren Bereich der Danckelmannstr. (Hausnr. 23 - 16; ca. 230m Länge) verlegt, die zu mehrmonatigen Straßensperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen im Kiez führte. Welche Gebühren/Abgaben hat Vattenfall für diese Inanspruchnahme des öffentlichen Raums pro Monat bzw. insgesamt an die Bezirks- und/oder Landeskasse entrichtet?

 

  1. Welche Konzessions/Benutzungsgebühr muss im Vergleich dazu ein Gewerbetreibender im Kiez pro m² Straßennutzung im Monat bezahlen, wenn er - ohne Behinderung - im öffentlichen Straßenland z.B. im Sommer Tische und Stühle aufstellt?

 

  1. Welche Einnahmen/Konzessionsabgaben (pro Jahr, pro Monat, pro laufenden Meter?) erzielt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus der dauerhaften Nutzung des öffentlichen Straßenlandes für die 2012/13 (siehe Frage 1) von Vattenfall neu verlegte Fernheizungsleitung in der Danckelmannstr.?

 

  1. Wie viele Meter Fernheizleitung sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im öffentlichen Raum verlegt und welche Konzessions- bzw. Nutzungsgebühren werden dafür pro Jahr insgesamt von den Leitungsbesitzern an den Bezirk bzw. das Land Berlin entrichtet?

 

  1. Sind dem Bezirksamt im Rahmen der Verlegung der o. g. Fernheizleitung im Klausenerplatzkiez Kosten etwa für Personal, Straßensperrungen, Bewilligungen etc. entstanden und wenn ja, wurden diese von der Fa. Vattenfall ersetzt?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Burth,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Burth teile ich Folgendes mit:

 

  1. Von September 2012 bis April 2013 wurde von der Fa. Vattenfall eine neue Fernwärmeleitung im Klausenerplatzkiez im mittleren Bereich der Danckelmannstr. (Hausnr. 23 - 16; ca. 230m Länge) verlegt, die zu mehrmonatigen Straßensperrungen und Verkehrsbeeinträchtigungen im Kiez führte. Welche Gebühren/Abgaben hat Vattenfall für diese Inanspruchnahme des öffentlichen Raums pro Monat bzw. insgesamt an die Bezirks- und/oder Landeskasse entrichtet?

 

Die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis betrug 316,53 Euro, für die Verlängerung war ein Betrag von 158,27 Euro zu entrichten und für eine Trassenänderung wurden weitere 33,75 Euro fällig. Für die straßenverkehrliche Baustellenerlaubnis waren 1.700 Euro zu entrichten.

 

  1. Welche Konzessions/Benutzungsgebühr muss im Vergleich dazu ein Gewerbetreibender im Kiez pro m² Straßennutzung im Monat bezahlen, wenn er - ohne Behinderung - im öffentlichen Straßenland z.B. im Sommer Tische und Stühle aufstellt?

 

Für Schankvorgärten sind 13,75 Euro pro Quadratmeter im Jahr zu bezahlen.

 

  1. Welche Einnahmen/Konzessionsabgaben (pro Jahr, pro Monat, pro laufenden Meter?) erzielt der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf aus der dauerhaften Nutzung des öffentlichen Straßenlandes für die 2012/13 (siehe Frage 1) von Vattenfall neu verlegte Fernheizungsleitung in der Danckelmannstr.?

 

Pro laufendem Meter ist jährlich 1 Euro, also 230 Euro insgesamt, zu bezahlen.

 

  1. Wie viele Meter Fernheizleitung sind im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im öffentlichen Raum verlegt und welche Konzessions- bzw. Nutzungsgebühren werden dafür pro Jahr insgesamt von den Leitungsbesitzern an den Bezirk bzw. das Land Berlin entrichtet?

 

Die Einnahmen für die rund 106,447 im Bezirk verlegten Leitungskilometer betragen 106.447 Euro pro Jahr.

 

  1. Sind dem Bezirksamt im Rahmen der Verlegung der o. g. Fernheizleitung im Klausenerplatzkiez Kosten etwa für Personal, Straßensperrungen, Bewilligungen etc. entstanden und wenn ja, wurden diese von der Fa. Vattenfall ersetzt?

 

Ja, dieser Verwaltungsaufwand zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird aber durch die Gebührenbemessung pauschal abgegolten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

2. Einwohnerfrage              Kurt Sprösser

              Olivaer Platz

 

Das Bezirksamt plant den Umbau des südlichen Straßenbereiches Olivaer Platz.

 

  1. Welche Kosten entstehen durch diese Baumaßnahmen?
    Hinweis: Gefragt wird nach der Summe der Brutto-Kosten. Es ist unerheblich, aus welchen Haushaltstiteln sie gedeckt werden.

 

  1. Nach der Verkehrsuntersuchung (S.19) sind gegenwärtig der Verkehr im südlichen Straßenbereich und damit auch die Auswirkungen auf die Bewohner vergleichsweise gering.
    Welche zusätzlichen Wirkungen durch die geplanten Baumaßnahmen können die zur Frage 1 genannten Kosten rechtfertigen?

 

  1. Beim anschließend geplanten Umbau der Parkanlage wurde der Empfehlung des Landesdenkmalamtes, die bestehenden Gestaltungselemente zu erhalten, nicht gefolgt.
    Welche Gründe waren dafür entscheidend?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sprösser,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sprösser teile ich Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt plant den Umbau des südlichen Straßenbereiches Olivaer Platz.

 

  1. Welche Kosten entstehen durch diese Baumaßnahmen? Hinweis: Gefragt wird nach der Summe der Brutto-Kosten. Es ist unerheblich, aus welchen Haushaltstiteln sie gedeckt werden.

 

Die Umbauarbeiten des südlichen Straßenbereiches Olivaer Platz zwischen Konstanzer Straße und Württembergische Straße kosten rund 300.000 Euro.

 

 

  1. Nach der Verkehrsuntersuchung (S.19) sind gegenwärtig der Verkehr im südlichen Straßenbereich und damit auch die Auswirkungen auf die Bewohner vergleichsweise gering. Welche zusätzlichen Wirkungen durch die geplanten Baumaßnahmen können die zur Frage 1 genannten Kosten rechtfertigen?

 

Durch die Umbaumaßnahme wird eine bessere Erreichbarkeit des Olivaer Platzes für Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht. Zudem wird die Verkehrssicherheit in der Straße Olivaer Platz erhöht, weil sich die Durchfahrtsgeschwindigkeit reduziert wird.

 

  1. Beim anschließend geplanten Umbau der Parkanlage wurde der Empfehlung des Landesdenkmalamtes, die bestehenden Gestaltungselemente zu erhalten, nicht gefolgt. Welche Gründe waren dafür entscheidend?

 

Diese Empfehlung hat es so nicht gegeben. Vielmehr haben die beiden Vertreter des Landesdenkmalamtes bei einem Besprechungstermin am 13. September 2010 Folgendes übereinstimmend geäußert: "Entweder sollte eine historische Umgestaltung (mit dann erforderlichen Fällung von 48 Bäumen auf dem Westteil des Platzes) oder ein neuer Entwurf unter Wahrung der Bestandsbäume umgesetzt werden."

 

Eine finanzielle Beteiligung an der Umbaumaßnahme konnte durch das Landesdenkmalamt nicht in Aussicht gestellt werden, weil der Platz nicht unter Denkmalschutz steht.

 

Für den Wettbewerb wurde dann als Aufgabe konsensual unter anderem die übergeordnete Zielsetzung zur Entwicklung eines grünen Cityplatzes mit beispielhafter zeitgenössischer Freiraumgestaltung formuliert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Martin Burth

              Vattenfall II

 

  1. Welche Kosten (Anschluss, Übergabestation, Planung, Durchleitungsgebühren etc.) hatte das Bezirksamt 2012/2013 für die Anbindung der Nehringschule/Paula Fürst-Schule an die Fernwärmeleitung der Fa. Vattenfall und welchen Nutzen erwartet der Bezirk durch die Anbindung der Nehringschule im Sinne von Klimaentlastung und Kosten?

 

  1. Was hat die Bereitstellung einer kWh Heizenergie für die Nehringschule bisher (bis 2013) gekostet und welche Kosten werden zukünftig pro kWh Fernwärme von Vattenfall erhoben?

 

  1. Welchen verbrauchsunabhängigen Grundpreis hat das Bezirksamt für die Fernwärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule an die Fa. Vattenfall pro Monat bzw. pro Jahr zu entrichten?

 

  1. Der Fernwärmepreis unterliegt im Gegensatz z.B. zum Strompreis nicht der Aufsicht der Regulierungsbehörde und kann weitgehend frei gestaltet werden. Hat sich Fa. Vattenfall verpflichtet, die Nehringschule auch längerfristig (wie lange?) über die neue Leitung mit Fernwärme zu versorgen und gibt es für diese Wärmeversorgung einen längerfristig festgelegten spezifischen Versorgungspreis (Euro pro kWh Energielieferung)?

 

  1. Welche Wärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule erwartet das Bezirksamt, sofern spätestens 2035 aus Klimaschutzgründen erhebliche Teile der fossilen Stromversorgung in Berlin und damit auch die daran gekoppelte Fernwärmeversorgung von Vattenfall wegfällt?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Welche Kosten (Anschluss, Übergabestation, Planung, Durchleitungsgebühren etc.) hatte das Bezirksamt 2012/2013 für die Anbindung der Nehringschule/Paula Fürst-Schule an die Fernwärmeleitung der Fa. Vattenfall und welchen Nutzen erwartet der Bezirk durch die Anbindung der Nehringschule im Sinne von Klimaentlastung und Kosten?

 

Die eigentliche Übergabestation sowie die Fernwärmetrasse gingen zu Lasten von Vattenfall.

 

Erwartet werden eine CO2-Reduzierung um ca. 21% (ca. 40 t/a).

Die erwartete Kostenersparnis beträgt ca. 18% (ca. 23.000 ?/a).

 

  1. Was hat die Bereitstellung einer kWh Heizenergie für die Nehringschule bisher (bis 2013) gekostet und welche Kosten werden zukünftig pro kWh Fernwärme von Vattenfall erhoben?

 

Die Kosten für die bisherige Energieversorgung mittels Gas betrugen 0,0567 ?/kWh.

Der Preis (Arbeit und Leistung) für die Fernwärme beträgt 0,0654 ?/kWh.

 

  1. Welchen verbrauchsunabhängigen Grundpreis hat das Bezirksamt für die Fernwärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule an die Fa. Vattenfall pro Monat bzw. pro Jahr zu entrichten?

 

Die verbrauchsunabhängigen Kosten (Leistungskosten) betragen ca. 45.000 ?/a.

 

  1. Der Fernwärmepreis unterliegt im Gegensatz z.B. zum Strompreis nicht der Aufsicht der Regulierungsbehörde und kann weitgehend frei gestaltet werden. Hat sich Fa. Vattenfall verpflichtet, die Nehringschule auch längerfristig (wie lange?) über die neue Leitung mit Fernwärme zu versorgen und gibt es für diese Wärmeversorgung einen längerfristig festgelegten spezifischen Versorgungspreis (Euro pro kWh Energielieferung)?

 

Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre und richtet sich nach der Rahmenvereinbarung über den Wärmebezug des Landes Berlin von der Vattenfall Europe Berlin AG & Co KG vom 19.12.2007. Zudem gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Fernwärmeversorgung.

Die spezifischen Preise werden von der Energiewirtschaftsstelle Berlin (EWS, D.A.V.I.D GmbH) ausgehandelt und an die Liegenschaften des Landes Berlin weiter gegeben.

 

  1. Welche Wärmeversorgung der Nehringschule/Paula-Fürst-Schule erwartet das Bezirksamt, sofern spätestens 2035 aus Klimaschutzgründen erhebliche Teile der fossilen Stromversorgung in Berlin und damit auch die daran gekoppelte Fernwärmeversorgung von Vattenfall wegfällt?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

4. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Bibliotheken

              Schriftliche Beantwortung

 

Verehrenamtlichung von Wilmersdorfer Bibliotheken

Im Juni (3. Einwohnerfrage/zu 2.) teilten Sie mit: "Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Bezirksamt noch keine definitive Aussage treffen, welche kleineren Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf möglicherweise zukünftig ebenfalls in anderer Trägerschaft übergeben werden könnten." Mit Bezug auf Ihre im April angekündigte Politik der frühzeitigen Veröffentlichung Ihrer Planungen bitte ich Sie daher, der Öffentlichkeit mitzuteilen:

 

1. Welche kleineren Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf sind zur zukünftigen Verehrenamtlichung "angedacht"? (Die Frage zielt also nicht auf "definitive Aussagen"!)

 

2. Bibliothek Nehringstraße/1

 

Stimmt es, dass Sie erwägen, ab 2016 diese Bibliothek ehrenamtlich zu betreiben?

 

3. Bibliothek Nehringstraße/2

 

Wer ist als Träger bei der Verehrenamtlichung dieser Bibliothek im Gespräch?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

Verehrenamtlichung von Wilmersdorfer Bibliotheken

Im Juni (3. Einwohnerfrage/zu 2.) teilten Sie mit: "Zum jetzigen Zeitpunkt kann das Bezirksamt noch keine definitive Aussage treffen, welche kleineren Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf möglicherweise zukünftig ebenfalls in anderer Trägerschaft übergeben werden könnten." Mit Bezug auf Ihre im April angekündigte Politik der frühzeitigen Veröffentlichung Ihrer Planungen bitte ich Sie daher, der Öffentlichkeit mitzuteilen:

 

1. Welche kleineren Bibliotheksstandorte in Wilmersdorf sind zur zukünftigen Verehrenamtlichung "angedacht"? (Die Frage zielt also nicht auf "definitive Aussagen"!)

 

2. Bibliothek Nehringstraße/1

Stimmt es, dass Sie erwägen, ab 2016 diese Bibliothek ehrenamtlich zu betreiben?

 

3. Bibliothek Nehringstraße/2

Wer ist als Träger bei der Verehrenamtlichung dieser Bibliothek im Gespräch?

 

Zu den Fragen 1-3)

 

Die Personalsituation in den Bibliotheken ist äußerst angespannt. Die ist bedingt durch:

  • Langzeiterkrankungen
  • Altersbedingtes Ausscheiden
  • Stelleneinsparungen aufgrund der VZÄ Vorgaben des Senats für den Bezirk
  • Extrem lange Verfahrenszeiten für Stellenneubesetzungen

 

Angesichts dieser schwierigen Lage sind bereits jetzt Einschränkungen von Öffnungszeiten nicht zu vermeiden, diese Situation wird sich in 2015 ohne entsprechende Gegenmaßnahmen verschärfen.

 

Verringerte Öffnungszeiten führen jedoch zu erheblichen Problemen für die Finanzierung des Bibliotheksbetriebs, sowohl in der mittel- und langfristigen Wirkung auf die KLR (Kosten-Leistungs-Rechnung), als auch mit Blick auf die Rahmenbedingungen der EFRE-Mitteln zum Einsatz der RFID-Automaten.

 

Grundsätzlich muss daher in Charlottenburg-Wilmersdorf - ebenso wie bereits in anderen berliner Bezirken - über unterstützende Modelle nachgedacht werden, die sukzessive ab 2015 zum Einsatz kommen müssen. Im Juni diesen Jahres hat sich der Verbund öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) darauf verständigt, bis zum Ende des Jahres 2014 keine neuen teilweise oder vollständig ehrenamtlich bzw. in Trägerschaft geführten Bibliotheken innerhalb des VÖBB zu schaffen.

 

Die in 2008 verabschiedeten fachlichen Mindeststandards für Bibliotheken müssen geprüft und überarbeitet werden. Für diese Diskussion erarbeiten zurzeit Fachleute der Ständige Konferenz (STÄKO) Vorschläge, wie dies unter Berücksichtigung der evtl. Auswirkungen auf die KLR (Kosten-Leistungs-Rechnung) umgesetzt werden könnte. Danach erst kann die politische Diskussion folgen, ob und ggf. was in den Bezirken realisiert werden kann.

 

Grundsätzlich sind alle kleineren Standorte von diesen Überlegungen betroffen, zurzeit kann es aus den o.g. aber weder konkrete Pläne hinsichtlich der betroffenen Einrichtungen noch zum geplanten Modell geben.

 

Einzige Ausnahme davon ist die Stadtteilbibliothek im Halemweg, die aufgrund ihrer äußerst niedrigen Ausleihzahlen einerseits und der engen Einbindung in ein Stadtteilzentrum der besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Das Bezirksamt bekennt sich nachdrücklich zu der Notwendigkeit dieser Einrichtung in einem strukturell und sozial eher schwächeren Quartier.

 

Hinsichtlich der geplanten möglichen Trägerschaft können noch keine Aussagen getroffen werden. Bisher kommen in anderen Bezirken verschiedene Modelle zum Einsatz: ausschließlich ehrenamtlich geführte Bibliotheken, Bibliotheken in Verantwortung eines freien Trägers (ggf. unter Hinzuziehung von ehrenamtlichen Kräften), reine Ausbildungsstandorte sowie die  Übertragung in Schulträgerschaft bei räumlicher Anbindung an eine Schule.

 

Alle Modelle sind denkbar und müssen nach Vorliegen der Vorschläge der STÄKO auf ihre Einsatzmöglichkeiten in Charlottenburg-Wilmersdorf hin geprüft werden. Dabei ist die Einbindung der jeweiligen Bibliotheken in den stadträumlichen Kontext und das Netzwerk der dortigen Akteurinnen und Akteure mit einzubeziehen, wenn es gilt adäquate Lösungen zu entwickeln.

 

Die o.g. Aussagen gelten für alle kleineren Bibliotheksstandorte in Charlottenburg -Wilmersdorf, mithin auch für die Ingeborg-Bachmann-Bibliothek in der Nehringstraße.

 

Ziel aller Maßnahmen ist die dauerhafte Sicherung der Bibliotheksstandorte mit verlässlichen und bedarfsgerechten Öffnungszeiten als unverzichtbares Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

5. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Verkehrsberuhigung im "Ökokiez"

              Schriftliche Beantwortung

 

Zusätzliche Verkehrsberuhigung eines schon verkehrsberuhigten Viertels

 

Für die Jahre 2012 und 2013 hatte das Bezirksamt für den flächendeckend als Spielstraße ausgewiesenen "Ökokiez" einen Betrag von 100.000 Eu für zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Verfügung gestellt:

 

1. In welcher Höhe und für jeweils welche Maßnahmen sind 2012 sowie 2013 diese Mittel benutzt worden?

 

Knobelsdorffstraße "Straßenkissen"/1

Zurzeit werden in der Knobelsdorffstraße "Straßenkissen" eingebaut (Beleg: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2014/09/03/knobelsdorffstrasse_wieder_ges):

 

2. Wie viel "Kissen" werden es in jedem der vier Abschnitte zwischen Knobelsdorffbrücke und Schloßstraße sein?

 

Knobelsdorffstraße "Straßenkissen"/2

 

3. Wie viel kostet die Anschaffung und der Einbau dieser "Kissen"?

 

Die restlichen 99,3% des Bezirks

 

Es gibt ganze Regionen, die verkehrsberuhigsmäßig stark unterversorgt sind, wie z.B. vor der "Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe" an der Einmündung der Loschmidtstraße in Alt-Lietzow (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/07/11/strassen_und_platze_2_namenlos):

 

4. Gibt es in Ihrem Hause Pläne, auch dort zum Schutze der Schüler "Straßenkissen" zu verlegen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Zusätzliche Verkehrsberuhigung eines schon verkehrsberuhigten Viertels.

 

Für die Jahre 2012 und 2013 hatte das Bezirksamt für den flächendeckend als Spielstraße ausgewiesenen "Ökokiez" einen Betrag von 100.000 Eu für zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Verfügung gestellt:

 

1. In welcher Höhe und für jeweils welche Maßnahmen sind 2012 sowie 2013 diese Mittel benutzt worden?

 

In den Jahren 2012 und 2013 sind für den Neueinbau und die Verlagerung von Pollern sowie für den Einbau von Schwellen und Fahrradabstellanlagen rund 58.000 Euro ausgegeben worden.

 

2. Wie viel "Kissen" werden es in jedem der vier Abschnitte zwischen Knobelsdorffbrücke und Schloßstraße sein?

 

Es sind insgesamt sechs Aufpflasterungen geplant, die Baumaßnahmen werden zurzeit ausgeführt.

 

  1.   Wie viel kostet die Anschaffung und der Einbau dieser "Kissen"?

 

Die Material- und Einbaukosten für die Aufpflasterungen betragen insgesamt rund 25.000 Euro.

 

Es gibt ganze Regionen, die verkehrsberuhigsmäßig stark unterversorgt sind, wie z.B. vor der "Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe" an der Einmündung der Loschmidtstraße in Alt-Lietzow (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/07/11/strassen_und_platze_2_namenlos):

 

4. Gibt es in Ihrem Hause Pläne, auch dort zum Schutze der Schüler "Straßenkissen" zu verlegen?

 

Bei der Maßnahme im Klausenerplatzkiez handelt es sich um ein Pilotprojekt. In der heutigen BVV steht eine Drucksache zur Abstimmung, die Schwellen in der Sigmaringer und der Wegenerstraße fordert. Sollte dieser Antrag beschlossen wird, beabsichtigt das Bezirksamt, dieses Ansinnen umzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Gedenktafelkommission (GTK) immer noch

              Nichtöffentlich

              Schriftliche Beantwortung

 

- Frage an die GTK sowie an die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen -

 

Eine Recherche in den elf übrigen Bezirken (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2014/07/19/der_buerger_die_gedenktafel_un) hat gezeigt, dass unser Bezirk der einzige ist, in dem die GTK nicht nur geheim tagt, sondern seit ihrer Neukonstituierung vor 2 ¾ Jahren noch nie einen Gast in ihren Reihen begrüßt hat (einzige Ausnahme: die letzte Sitzung am 21. August). Diese Tatsache hat bei den Zuständigen in den anderen elf Bezirken zu Erstaunen und verbalem Kopfschütteln geführt, denn Gedenktafeln sind nun einmal ihrer Natur nach eine höchst öffentliche Angelegenheit. Andererseits gibt es einen fertigen Antrag der Piratenpartei für die BVV, um diesen Umstand zu korrigieren (siehe: http://www.openantrag.de/berlin-charlottenburg-wilmersdorf/journal / Vorschlag vom 21.3.2014):

 

Wie stehen Sie dazu, dass auch in unserem Bezirk die GTK öffentlich tagt und somit ihre Tätigkeit von der Öffentlichkeit begleitet werden kann?

 

Antwort der Fraktion der CDU:

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder!

 

Die Gedenktafelkommission tagt nicht geheim, sondern vertraulich. Dies ist ihr gutes Recht.

 

Sinnvoller Weise zieht die Gedenktafelkommission bei Bedarf externen Sachverstand hinzu, zum Beispiel durch die Einladung von Gästen (was nicht nur einmal geschehen ist).

 

Diese Praxis hat sich in den Jahren bewährt.

 

 

7. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              "Senioren-BVV"

              Schriftliche Beantwortung

 

Bei einer Veranstaltung im letzten Jahr, die den Namen "Senioren-BVV" trug, hatten Sie sogar die Sitzungsleitung. In diesem Jahr untersagen Sie jedoch der Veranstaltung aus "namensschutzrechtlichen Gründen" die Benutzung des Begriffes "BVV":

 

Wie kommt es zu diesem Sinneswandel und wie lautet der vollständige Text Ihrer Verfügung?

 

Sehr geehrter Herr Dr. Roeder,

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18. September 2014 haben Sie nachfolgende Einwohnerfrage zur Beantwortung eingebracht:

 

"Senioren-BVV"

Bei einer Veranstaltung im letzten Jahr, die den Namen "Senioren-BVV" trug, hatten Sie sogar die Sitzungsleitung. In diesem Jahr untersagen Sie jedoch der Veranstaltung aus "namensschutzrechtlichen Gründen" die Benutzung des Begriffes "BVV": Wie kommt es zu diesem Sinneswandel und wie lautet der vollständige Text Ihrer Verfügung?

 

Es wurde verabredet, dass ich Ihnen für die Bezirksverordnetenversammlung antworte.

 

Sie haben sich angesichts der Veröffentlichung bestimmter Informationen nach dem Verhältnis zwischen der bezirklichen Seniorenvertretung zur Bezirksverordnetenversammlung erkundigt. Das Bezirksamt ist hingegen in dieser Hinsicht nicht unmittelbar berührt.

 

Die damit einhergehenden Fragestellungen werden völlig zu Recht aufgeworfen. Hinsichtlich der Bezeichnung "Senioren-BVV" ist es jedoch mitunter zu Missverständnissen gekommen, die die politischen Kräfte der Bezirksverordnetenversammlung durch einen neuen konzeptionellen Ansatz zukünftig vermeiden wollten.

 

Zu meinem Bedauern hat die bezirkliche Seniorenvertretung entsprechende Angebote nicht angenommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Judith Stückler

 


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen