Drucksache - 1001/4
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 12 Abs.2 Nr. 10 des Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG):
Der Betrieb der bezirklichen Seniorenclubs an den Standorten Nehringstraße 8, Herthastraße 25a und Wallotstraße 4 wird zum 01.07.2015 der Wilmersdorfer Seniorenstiftung übertragen.
Im Rahmen eines Kooperationsvertrages werden für den Bezirk und die Wilmersdorfer Seniorenstiftung Regelungen getroffen, die eine Weiterführung und Weiterentwicklung der Angebote in den Seniorenclubs ermöglichen.
Begründung
Im Rahmen der Vorgaben zur VzÄ-Einsparung in den Bezirken bis 2016 muss auch im Bereich des Sozialamtes Personal eingespart werden. Dies ist nur im Bereich der freiwilligen Leistungen möglich, weil im Bereich der Pflichtleistungen schon mit der bestehenden Personalausstattung regelmäßig problematische Bearbeitungsrückstände entstehen. Die beim altersbedingten Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei werdenden Personalmittel sollen im Rahmen einer Zuwendung bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 Stellen zur Anstellung von hauptamtlichen Kräften an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung weitergegeben werden. Damit wird sichergestellt, dass die Angebote der Seniorenclubs im Bezirk erhalten bleiben.
Haushaltsmäßige und personelle Auswirkungen
Finanzielle Einsparungen sind in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 nicht beabsichtigt. Alle Mitarbeiterinnen der Clubs verbleiben in ihrer Aufgabe. Langfristig sollen im Bezirkshaushalt 4 Stellen (3 Clubleiter und 1 Koordination) eingespart werden. Die Wilmersdorfer Seniorenstiftung wird für den Betrieb der Clubs vom Bezirk eine Zuwendung für die Finanzierung von 1,5 Stellen erhalten. Die Ausgaben für Sachmittel und Honorare werden in der bestehenden Höhe weitergeführt.
Reinhard Naumann Carsten Engelmann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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