Drucksache - 0979/4  

 
 
Betreff: Kein Verkauf von Wohnungseigentum des Bundes zu Höchstpreisen an Private -
Erstzugriffsrecht für Länder und Kommunen gesetzlich festlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Pinkvoß-Müller/Dr. Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
03.07.2014 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
27.08.2014 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
10.09.2014 
52. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.09.2014 
37. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
D-Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV möge beschließen:

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Rat der Bürgermeister das Berliner Abgeordnetenhaus aufzufordern, durch direkte Gespräche mit den zuständigen Bundesministerien (BMF, BMUB) und über eine Initiative des Bundesrates anzustoßen:

 

  1. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu ermöglichen, die von ihr verwalteten Wohnungen, Häuser und Grundstücke nicht länger vorrangig "nach kaufmännischen Gesichtspunkten" zum höchsten Wert (Bieterangebot gem. §§ 63, 64 BHO) zu veräußern. Vielmehr müssen beim Verkauf örtliche städtebauliche Konzepte/Zukunftsaufgaben und soziale Aspekte des Quartiers/der MieterInnen sowie die auf den bestehenden Mietspiegel ggf. einsetzenden Auswirkungen bei einer Veräußerung an Dritte, Berücksichtigung finden.
     
  2. ersatzweise zu beantragen, den Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21.03.2012/11.2013, Gebietskörperschaften, für in deren Bereich gelegene, entbehrliche Grundstücke/Wohnungen aus unmittelbarer militärischer Vornutzung, zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert, eine Erstzugriffsoption zuzusichern, auf das Wohnungseigentum des Bundes auszudehnen.
     
  3. den Verkauf von vermieteten Wohnimmobilien der BImA bis zur Änderung des BImA Gesetzes auszustezen. (Moratorium)
     
  4. zu verdeutlichen, dass zur vollständigen Übertragung der Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung und ihre Ziele auf die Länder zum 1.09.2006, nicht nur die Zahlung von Entflechtungsmitteln für zukünftigen sozialen Miet- Wohnungsbau zählt, sondern auch -bei Verkauf von bestehenden Sozial-Wohnungen des Bundes- die Möglichkeit des angemessenen Erwerbs derselben durch die Länder/Kommunen.
     
  5. die gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe "soziale Wohnungsbaupolitik" von Bund/Ländern und Gemeinden auch dahingehend zu unterstreichen, dass gerade in Ballungsgebieten, wie Berlin - mit hohem Anteil an Zuzug von MigrantInnen, jungen Menschen/Familien, einer steigenden Zahl älterer Menschen sowie damit die Anforderung, "altersgerechte Wohnungen" zu bauen/umzubauen -der Bund zur Sicherung des örtlichen Gemeinwesens insofern Mitverantwortung trägt, dass er durch den Verkauf von Immobilien zum Höchstpreis an private Dritte, nicht das örtliche Wohnkonzept unterwandert.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2014 zu berichten.

 

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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