Drucksache - 0822/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2014 
27. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

1

1. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Vorgänge im Zusammenhang mit der Gedenkinitiative

              für einen 17jährigen Deserteur

 

1. (Literatur über Wilmersdorf in der Zeit Nationalsozialismus: weggeworfen)

 

Ein Buch in der Bibliothek Blissestraße gab überhaupt erst den Anstoß zu meiner vom Bezirksbürgermeister unterstützten Initiative für eine Gedenktafel, die an die Ermordung eines 17jährigen Deserteurs durch die SS Ende April 1945 in der Uhlandstraße erinnern soll (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/07/05/uhlandstrasse_1945). Mehrere z.T. umfangreiche Bücher zur NS-Zeit sind seitdem in der Bibliothek Blissestraße weggeworfen worden, weil sie "zu wenig" ausgeliehen wurden ("Berlin-Wilmersdorf. Die Jahre 1920 bis 1945" und "Bleib übrig! Ende und Anfang. Berlin-Wilmersdorf im Jahr 1945"; noch unklar ist der Verbleib von "Wilmersdorf. Alltag und Widerstand im Faschismus": nach Aussage der Bibliothek "z.Zt entliehen, die Titelaufnahme wird geändert", aber im Gesamtkatalog von voebb.de nicht zu finden, also offiziell nicht mehr existent):

 

Wann werden Sie veranlassen, daß diese Bücher über Wilmersdorf wieder dort, wo sie bisher standen und hingehören, im Regal stehen: in der Wilmersdorfer Bibliothek Blissestraße (z.B. durch Neuanschaffung)?

 

2. (Aufruf an Zeitzeugen/Kunstamtsleiterin)

 

Der Aufruf des Bezirksbürgermeisters an Zeitzeugen des Mordes führte zu mehreren berührenden Berichten älterer Mitbürger, die im Archiv des Museums zu finden sind (aber auch hier nachlesbar: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/tag/kriegsende). Um weitere Erinnerungen an diesen Mord und überhaupt diese Zeit öffentlich zugänglich zu machen, hatte ich mich am 12.11.13 per Email an die Leiterin Ihres Kunstamtes mit der Bitte um Unterstützung durch das Museum gewandt, jedoch - trotz zweier Erinnerungen - nie eine Antwort erhalten, obwohl das doch das mindeste ist, was ein Bürger von einer BA-Mitarbeiterin erwarten muß:

 

Wann werden Sie veranlassen, daß Ihre Kunstamtsleiterin - die ja außerdem Mitglied der Gedenktafelkommission ist und damit qua Amt eigentlich dem Gedenken verpflichtet - endlich antwortet?

 

3. (Unterstützung durch Stadträtin)

 

Mit meiner in 2. geäußerten Anfrage hatte ich mich bereits am 3.12.13 per Email an Sie gewandt und auf Nachfrage von Ihnen nur mitgeteilt bekommen, daß Sie zur Zeit keine Zeit dafür haben (und offenbar bis heute immer noch nicht die Zeit hatten, Ihre Mitarbeiterin dazu anzuhalten):

 

Ab wann und wie konkret wollen Sie als Stadträtin diese Initiative, die auch dem Museum und überhaupt dem ganzen Bezirk zugute kommt, ebenso wie der Bezirksbürgermeister unterstützen (z.B. auf der Website des Museums)?

 

4.

 

Mit dem Beginn der "Schlacht um Berlin" am 16.4.1945 endeten die Erschießungen von Deserteuren am Murellenberg (daran erinnert die allerdings weit außerhalb liegende und relativ wenig bekannte Gedenkstätte hinter der Waldbühne). Stattdessen ging die Ermordung von Deserteuren und anderen in großem Umfang mitten in der Stadt und vor aller Augen bis in die ersten Tage des Mai fort. Daran soll diese Initiative erinnern:

 

Wie steht Ihre Partei zu einer solchen Gedenktafel mitten in der Stadt, am Ort eines dieser Verbrechen? (Antwort bitte an dieser Stelle hier veröffentlichen.)

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

1. (Literatur über Wilmersdorf in der Zeit Nationalsozialismus: weggeworfen)

 

Ein Buch in der Bibliothek Blissestraße gab überhaupt erst den Anstoß zu meiner vom Bezirksbürgermeister unterstützten Initiative für eine Gedenktafel, die an die Ermordung eines 17jährigen Deserteurs durch die SS Ende April 1945 in der Uhlandstraße erinnern soll (siehe: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2013/07/05/uhlandstrasse_1945). Mehrere z.T. umfangreiche Bücher zur NS-Zeit sind seitdem in der Bibliothek Blissestraße weggeworfen worden, weil sie "zu wenig" ausgeliehen wurden ("Berlin-Wilmersdorf. Die Jahre 1920 bis 1945" und "Bleib übrig! Ende und Anfang. Berlin-Wilmersdorf im Jahr 1945"; noch unklar ist der Verbleib von "Wilmersdorf. Alltag und Widerstand im Faschismus": nach Aussage der Bibliothek "z.Zt entliehen, die Titelaufnahme wird geändert", aber im Gesamtkatalog von voebb.de nicht zu finden, also offiziell nicht mehr existent):

 

Wann werden Sie veranlassen, daß diese Bücher über Wilmersdorf wieder dort, wo sie bisher standen und hingehören, im Regal stehen: in der Wilmersdorfer Bibliothek Blissestraße (z.B. durch Neuanschaffung)?

 

 

Das grundsätzliche und auch mit der BVV auf Basis der Bausteine für die bezirkliche Bibliotheksstruktur bestehende Verfahren besagt, dass in jeder Bibliothek schmutzige, beschädigte, schlecht genutzte oder veraltete Medien aus den Beständen entfernt werden. Alle Gutachten und Empfehlungen sprechen bei öffentlichen Bibliotheken von einem Erneuerungsgrad von 10% jährlich, d.h. nach durchschnittlich 10 Jahren hat sich der gesamte Bibliotheksbestand einmal erneuert, genügend Medienetat vorausgesetzt.

Die Berliner öffentlichen Bibliotheken sehen sich als ein Bibliotheks-Verbund und somit können alle Medien über den VÖBB in jede Bibliothek Berlins bestellt und geschickt werden.

 

Zu den vom Fragesteller benannten Büchern nehme ich wie folgt Stellung.

 

Berlin-Wilmersdorf : Die Jahre 1920 bis 1945. Hrsg. 1985

Es existiert zum einen im Magazin der Heinrich-Schulz-Bibliothek und zum anderen in der Adolf-Reichwein-Bibliothek jeweils ein Exemplar. Das Exemplar der Eberhard-Alexander-Burgh-Bibliothek wurde im März 2013 ausgesondert. Die Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek hat kein Exemplar besessen.

 

Bleib übrig : Eine Dokumentation. 2002

Hier waren zwei Exemplare in der Dietrich-Bonhoeffer Bibliothek vorhanden. Im Zuge der Umstellung der Bestände auf die SfB (Systematik für Bibliotheken) werden alle Exemplare von den Referenten an Hand des Zustandes und der statistischen Angaben überprüft, ob sich der Arbeitsaufwand einer Umsystematisierung lohnt. Im Juni 2013 wurde ein Exemplar wegen Nichtnutzung makuliert. Als Ende September 2013 das andere Exemplar kaputt ging, konnte es nicht mehr repariert werden und wurde auch ausgesondert. Eine Recherche im Verbundsystem ergab, dass ein Exemplar in der ZLB - Zentrum für Berlin-Studien vorhanden ist.

 

Wilmersdorf : Alltag und Widerstand im Faschismus. 1983

In der Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek waren zwei Exemplare vorhanden. Das Exemplar aus der Kinderbibliothek wurde im Mai 2011 wegen Nichtnutzung makuliert, das andere Exemplar wurde umsystematisiert und steht den Benutzerinnen und Benutzern unter der neuen Signatur B 152 Wilmersdorf zur Verfügung.

 

Unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass in jeder Bibliothek des Bezirks Literatur vorhanden sein muss, die sich mit dem Bezirk bzw. mit dem jeweiligen Kiez beschäftigt. Art und Umfang des Angebots sind dem Profil der Bibliothek anzupassen.

 

Darüber hinaus existieren von diesen Büchern einsehbare Exemplare im Archiv des Museums Charlottenburg-Wilmersdorf.

 

2. (Aufruf an Zeitzeugen/Kunstamtsleiterin)

 

Der Aufruf des Bezirksbürgermeisters an Zeitzeugen des Mordes führte zu mehreren berührenden Berichten älterer Mitbürger, die im Archiv des Museums zu finden sind (aber auch hier nachlesbar: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/tag/kriegsende). Um weitere Erinnerungen an diesen Mord und überhaupt diese Zeit öffentlich zugänglich zu machen, hatte ich mich am 12.11.13 per Email an die Leiterin Ihres Kunstamtes mit der Bitte um Unterstützung durch das Museum gewandt, jedoch - trotz zweier Erinnerungen - nie eine Antwort erhalten, obwohl das doch das mindeste ist, was ein Bürger von einer BA-Mitarbeiterin erwarten muss:

 

Wann werden Sie veranlassen, dass Ihre Kunstamtsleiterin - die ja außerdem Mitglied der Gedenktafelkommission ist und damit qua Amt eigentlich dem Gedenken verpflichtet - endlich antwortet?

 

 

3. (Unterstützung durch Stadträtin)

 

Mit meiner in 2. geäußerten Anfrage hatte ich mich bereits am 3.12.13 per Email an Sie gewandt und auf Nachfrage von Ihnen nur mitgeteilt bekommen, dass Sie zur Zeit keine Zeit dafür haben (und offenbar bis heute immer noch nicht die Zeit hatten, Ihre Mitarbeiterin dazu anzuhalten):

 

Ab wann und wie konkret wollen Sie als Stadträtin diese Initiative, die auch dem Museum und überhaupt dem ganzen Bezirk zugute kommt, ebenso wie der Bezirksbürgermeister unterstützen (z.B. auf der Website des Museums)?

 

Zu 2. und 3.

 

Es wurde bedauerlicherweise vom Fachbereich Kultur versäumt, Ihnen eine Zwischenbenachrichtigung zu übersenden. Unabhängig davon hatte ich Ihnen jedoch mitgeteilt, dass es mir angesichts meines erst kürzlich zurückliegenden Amtsantrittes noch nicht möglich war, mich mit Ihrem Anliegen zu befassen. Angesichts zeitlich drängender Beschlussfassungen mit umfassenden Beratungsbedarf u. a. zur Bibliothekslandschaft des Bezirks bitte ich um Verständnis, dass dieses Ihnen so wichtige Anliegen bei uns zurzeit nicht prioritär verfolgt werden kann.

 

Ich bitte daher bzgl. Ihres Anliegens noch um etwas Geduld, kann Ihnen jedoch soweit schon einmal mitteilen, dass seitens des Fachbereiches Kultur eher eine Befassung Ihres Anliegens in der Gedenktafelkommission gesehen wird, so dass Ihr Anliegen in einer der nächsten Sitzungen der Gedenktafelkommission zur Sprache kommen wird.

 

Zu der von Ihnen in diesem Zusammenhang gestellten 4. Frage wird eine Beantwortung durch die BVV erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 

 

2. Einwohnerfrage              Holger Jost

              Begrüßung der Gäste auf der Tribüne

 

Es ist ein schöner Brauch, dass die Vorsteherin zu Beginn einer BVV-Sitzung Gäste begrüßt. Ich möchte dazu aber von den Fraktionen wissen, warum bei dieser Aufzählung alle Genannten beklatscht werden - nur ausgerechnet der Souverän auf der Tribüne nicht. Stimmt nicht? Doch!!

Ich nenne nur die beiden letzten Beispiele: Am 21.11. wurden Vertreter von Jugendparlament, Senat, Presse und Bundestag beklatscht - die Tribüne nicht.

Am 12.12. bekam das Kinder- und Jugendparlament wieder Beifall - die Tribüne nicht. Eine bewusste Diskriminierung?

 

Zur Beantwortung Frau BV-Vorsteherin Frau Stückler:

 

Sehr geehrter Herr Jost, ich darf die zweite Einwohnerfrage wie folgt beantworten:

 

Ich finde es zunächst sehr angemessen, dass Sie, ich nenne es einmal die Willkommenskultur, ansprechen. Herr Bürgermeister hat das Stichwort eben in einem anderen Zusammenhang genannt. Natürlich wird das Applaudieren, der Applaus hier im Haus nicht vorab im Rahmen der Fraktionen verabredet. Ich denke, das können Sie sich vorstellen. Selbstverständlich ist es für uns alle im Rahmen der BVV, in den Fraktionen, dass wir alle Personen, Bürgerinnen und Bürger, alle Personen, die hier an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen, sehr herzlich willkommen heißen und es auch anerkennen, wenn sie den Weg hierher zu uns finden. Im Übrigen gibt es in unserem Bezirk vielfach Gelegenheit, an dem man auch ablesen kann, dass die Kommunalpolitik den Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig ist. Ich denke auch an die Ausschüsse, die ja öffentlich tagen. Ich war in der letzten Woche auch wieder einmal in einem Ausschuss und dort ist üblich und da wird das Rederecht, wenn Bürgerinnen und Bürger sich zu Wort melden und ihre Meinung kundtun wollen, regelmäßig eingeräumt.

 

3. Einwohnerfrage              Frank Sommer

              Kolonie Oeynhausen

 

Durch Akteneinsicht SenStadtUm erhielten wir u.a. Kenntnis von einem Schreiben von Prof. Finkelnburg v. 24.08.2011 und von einem Vermerk von Stadt III E -Herrn Unger-  Bezirksamt CW vom 6.2.2012. Beide Schreiben befanden sich nicht in den Akten des Bezirks, die das Bezirksamt dem Verwaltungsgericht in der Klage " Bürgerbegehren -Nennung des Schadensrisikos von 26 Mill ?" übersandt hatte?

 

1. Warum stehen auf dem Schreiben von Prof. Finkelnburg die Bemerkungen Notizen!  vertraulich! nicht zitierfähig! ?

 

2. Wurden  dem Verwaltungsgericht deshalb beide Schreiben nicht übersandt, um  eine Entscheidung zugunsten der Kleingärtner zu verhindern?

 

In seinem Vermerk vom 6.2.2012 revidiert Stadt III E seine bisherigen Grundstücks-Entschädigungswert-Feststellungen und nennt nunmehr einen aktuellen Marktwert von rd, 870.000,00 ? für das Kleingarten-Pachtland.

 

3. Wieso beziffern Sie seit dem 6.2.2012   wider besseren Wissens und unter Täuschung der BVV und der Öffentlichkeit das Entschädigungsrisiko mit bis zu 26 Mill. ? ?

 

4. Welche Gründe sprechen gegen eine Festsetzung des BPlans IX-205a, wenn das von Stadt III E festgestellte Entschädigungsrisiko von uns Kleingärtnern getragen wird?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Sommer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Sommer teile ich Folgendes mit:

 

Durch Akteneinsicht SenStadtUm erhielten wir u.a. Kenntnis von einem Schreiben von Prof. Finkelnburg v. 24.08.2011 und von einem Vermerk von Stadt III E -Herrn Unger-  Bezirksamt CW vom 6.2.2012. Beide Schreiben befanden sich nicht in den Akten des Bezirks, die das Bezirksamt dem Verwaltungsgericht in der Klage " Bürgerbegehren -Nennung des Schadensrisikos von 26 Mill ?" übersandt hatte?

 

  1. Warum stehen auf dem Schreiben von Prof. Finkelnburg die Bemerkungen Notizen!  vertraulich! nicht zitierfähig! ?

 

Herr Professor Finkelnburg hat dieses Schreiben zum Gespräch mit dem damaligen Bezirksstadtrat am 24. August 2011 vorgelegt und selbst um Vertraulichkeit gebeten, da die Aussagen als Notizen anzusehen und in dieser Form nicht zitierfähig seien.

 

  1. Wurden  dem Verwaltungsgericht deshalb beide Schreiben nicht übersandt, um  eine Entscheidung zugunsten der Kleingärtner zu verhindern?

In seinem Vermerk vom 6.2.2012 revidiert Stadt III E seine bisherigen Grundstücks-Entschädigungswert-Feststellungen und nennt nunmehr einen aktuellen Marktwert von rd, 870.000,00 ? für das Kleingarten-Pachtland.

 

Nein. Der Vermerk vom 6. Februar 2012 wurde nicht in die Bebauungsplanakte aufgenommen, weil die Aussagen nicht sachverhaltsmäßig mit der weiteren Verfahrensentwicklung waren. Die erwähnte Wertermittlung wurde aufgrund eines Szenarios entwickelt, das sich leider rechtlich als nicht tragfähig erwies.

 

3. Wieso beziffern Sie seit dem 6.2.2012 wider besseren Wissens und unter Täuschung der BVV und der Öffentlichkeit das Entschädigungsrisiko mit bis zu 26 Mill. ??

 

Meine Verwaltung und ich bewerten das Entschädigungsrisiko seit dem 06. Februar 2012 nicht "wider besseren Wissens" und unter "Täuschung" der BVV und der Öffentlichkeit auf einen Wert von bis zu 26 Millionen Euro.

Ein solches Entschädigungsrisiko besteht, wenn eine Festsetzung als Dauerkleingarten erfolgen würde.

Das aktuelle Gutachten von Dr. Scharmer bestätigt die bezirkliche Auffassung, dass in der Entschädigungsfrage § 42 Abs. 2 und nicht Abs. 3 BauGB anzuwenden wäre.

 

  1. Welche Gründe sprechen gegen eine Festsetzung des BPlans IX-205a, wenn das von Stadt III E festgestellte Entschädigungsrisiko von uns Kleingärtnern getragen wird?

 

Mir ist nicht bekannt, dass die Kleingärtner der Kolonie "Oeynhausen" dem Land Berlin eine Zusage gegeben haben, nach der sie das volle Entschädigungsrisiko abdecken würden. Bei einem Entschädigungsrisiko von bis zu 26 Millionen Euro dürfte dies wohl auch nicht im Bereich des Möglichen liegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

4. Einwohnerfrage              Wolfgang Mahnke

              Kolonie Oeynhausen

 

1)

Zur Frage, ob das Areal Oeynhausen Nord für eine Wohnbebauung hinreichend erschlossen sei, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im November 2013 in Abstimmung mit dem Bezirk ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

 

a) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das bezirkliche Justitiariat hierzu zuvor

-          mit dem Vertreter des Widerspruchsführers und Gegners des Landes in der Klage auf positiven Vorbescheid korrespondiert und

-          dessen Vermerk zur Rechtsproblematik an SenStadt als Aufgabenstellung weitergeleitet und

-          als Gegenstand der Aufgabenstellung empfohlen hat?

 

b) Hält es das Bezirksamt grundsätzlich für unbedenklich, bei strittigen Rechtsfragen in rechtshängigen Angelegenheiten die Gegenseite unmittelbar in Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen?

 

2)

Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Bauvorbescheid hat Lorac Widerspruch erhoben. Die Widerspruchsstelle möchte der bezirklichen Auffassung - kein Bauvorbescheid bei einem genehmigungsfreigestellten Vorhaben - beitreten. Dies hat der Vertreter von Lorac zum Anlass genommen, von der Widerspruchsstelle die unverzügliche inhaltliche und positive Bescheidung der Bauvoranfrage zu verlangen. Er führt hierzu auch an, dass bei einer anderweitigen, also nicht inhaltlichen Bescheidung des Widerspruchs, die Entscheidungskompetenz wieder beim Bezirk läge und dieser dann wegen der hemmenden Wirkung des Bürgerbegehrens zum Erlass des BPlans (§ 45 Abs. 9 BezVG) vorläufig keine Dispositionen treffen könnte. Der Prozessvertreter des Widerspruchsführers verbindet damit die Androhung von Amtshaftungsansprüchen gegen Mitarbeiter der Widerspruchsstelle.

 

a)     Ist dem Bezirksamt diese Intervention bekannt?

 

b)     Hält es das Bezirksamt rechtlich für unbedenklich, Gesichtspunkte der Sperrwirkung des § 45 Abs. 9 BezVG in eine Entscheidung darüber einzubeziehen, ob ein Vorhaben genehmigungsfreigestellt ist?

 

c)      War die Zurückweisung unsachlicher Einflussnahme des Widerspruchsführers Gegenstand des Gesprächs zwischen Herrn Senator Müller, Herrn Staatssekretär Gothe und Herrn Bezirksstadtrat Schulte am 11. Dezember 2013?
 

 

Zu der Einwohneranfrage des Herrn Mahnke teile ich Folgendes mit:

 

1.              Zur Frage, ob das Areal Oeynhausen Nord für eine Wohnbebauung hinreichend erschlossen sei, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im November 2013 in Abstimmung mit dem Bezirk ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

 

a)   Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das bezirkliche Justitiariat hierzu zuvor

-          mit dem Vertreter des Widerspruchsführers und Gegners des Landes in der Klage auf positiven Vorbescheid korrespondiert und

-          dessen Vermerk zur Rechtsproblematik an SenStadt als Aufgabenstellung weitergeleitet und

-          als Gegenstand der Aufgabenstellung empfohlen hat?

 

In die Entscheidungsfindung über den Widerspruch gegen den Zurückweisungsbescheid zum Bauvorbescheidsverfahren wurde und wird seitens des Bezirksamtes nicht eingegriffen. Die rechtsstaatliche Entscheidungsfindung hierüber liegt ganz allein bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Es ist jedoch ein ganz normaler Vorgang, dass das Bezirksamt das Verfahren unter Anmerkung der eigenen Rechtsauffassung begleitet, woran die Entscheidungsbehörde selbstverständlich in keiner Weise gebunden ist.

Da die Rechtsauffassungen der Bezirksebene und der Senatsebene durch das Schreiben aus dem Herbst 2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an Frau Kelz vollkommen konträr auseinanderfielen, wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Rechtssicherheit über diese Frage herbeizuführen. An der Ausformulierung der Gutachterfragen war das Bezirksamt beteiligt; auch dies stellt einen ganz normalen Verwaltungsvorgang dar.

 

b) Hält es das Bezirksamt grundsätzlich für unbedenklich, bei strittigen Rechtsfragen in rechtshängigen Angelegenheiten die Gegenseite unmittelbar in Entscheidungsfindungsprozesse einzubeziehen?

 

Nein. Die Gegenseite ist selbstverständlich auch nicht in die Entscheidungsfindung über den Widerspruch einbezogen worden. Darüber befindet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt autark und nach Recht und Gesetz. Die Gegenseite hat lediglich eine zügige Bearbeitung angemahnt, was ihr in einem solchen Verfahren auch zusteht.

Auch war die Gegenseite selbstverständlich nicht beteiligt an der Vergabe des Gutachtens an Dr. Scharmer und entsprechend auch nicht an der Ausformulierung der Gutachtenfragen.

 

2.              Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Bauvorbescheid hat Lorac Widerspruch erhoben. Die Widerspruchsstelle möchte der bezirklichen Auffassung - kein Bauvorbescheid bei einem genehmigungsfreigestellten Vorhaben - beitreten. Dies hat der Vertreter von Lorac zum Anlass genommen, von der Widerspruchsstelle die unverzügliche inhaltliche und positive Bescheidung der Bauvoranfrage zu verlangen. Er führt hierzu auch an, dass bei einer anderweitigen, also nicht inhaltlichen Bescheidung des Widerspruchs, die Entscheidungskompetenz wieder beim Bezirk läge und dieser dann wegen der hemmenden Wirkung des Bürgerbegehrens zum Erlass des BPlans (§ 45 Abs. 9 BezVG) vorläufig keine Dispositionen treffen könnte. Der Prozessvertreter des Widerspruchsführers verbindet damit die Androhung von Amtshaftungsansprüchen gegen Mitarbeiter der Widerspruchsstelle.

 

d)        Ist dem Bezirksamt diese Intervention bekannt?

 

Nein.

 

e)        Hält es das Bezirksamt rechtlich für unbedenklich, Gesichtspunkte der Sperrwirkung des § 45 Abs. 9 BezVG in eine Entscheidung darüber einzubeziehen, ob ein Vorhaben genehmigungsfreigestellt ist?

 

Nein. Die Sperrwirkung des § 45 Abs. 9 BezVG entfaltet sich aber nur dann, wenn es für ein dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung bzw. dem Beginn eines Vollzuges solch einer Entscheidung keine rechtliche Verpflichtung gibt. Insofern wäre das Bezirksamt rechtlich gebunden, wenn es zu einer gerichtlichen Entscheidung käme, die nicht der Intention des Bürgerbegehrens entspricht.  

 

f)          War die Zurückweisung unsachlicher Einflussnahme des Widerspruchsführers Gegenstand des Gesprächs zwischen Herrn Senator Müller, Herrn Staatssekretär Gothe und Herrn Bezirksstadtrat Schulte am 11. Dezember 2013?

 

Nein. Bei diesem Gespräch, an dem auch der Bezirksbürgermeister teilgenommen hat, ging es einzig und allein darum, wie die Vorabergebnisse des Gutachters zu bewerten sind und welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Das Gutachten lag zum Zeitpunkt des Gespräches noch nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

5. Einwohnerfrage              Martina Kelz

              Kolonie Oeynhausen

 

1)     Es gibt einen Vermerk von Herrn Unger (Stadt E III) vom 06.02.2012, in dem als Folge eines klarstellenden Gespräches am 01.02.2012 mit Prof. Finkelnburg festgehalten ist: "Die Festsetzung der im Entwurf befindlichen B-Planung IX-205a löst nach seiner Ansicht (gemeint ist Prof Finkelnburg) keinen Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB aus. Im Falle eines Übernahmeanspruchs (...) bemisst sich der Marktwert des Grundstücks anhand der derzeit ausgeübten kleingärtnerischen Nutzung." Herr Unger erklärt dann im Weiteren sein Szenario 3 des Vermerkes vom 29.09.2011 (die 26 Mio) als "hinfällig und überholt". Und weiter "Demzufolge beläuft sich der aktuelle Marktwert des Grundstücks auf rd. 870.000 EUR." Warum befand sich dieser Vermerk, obwohl er dem Bezirksamt vorlag, nicht in den Akten, die an die Gerichte im Zuge der Untätigkeitsklage bzw. der Klage zum Zusatztext des Bürgerbegehrens gesandt wurden?

 

2)     Wann haben Sie den o.g. Vermerk vom 06.02.2012 den Bezirksverordneten zur Kenntnis gegeben?

 

3)     Warum haben Sie die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses am 11.12.2013 nicht über Ihr Gespräch am selben Tag mit Senator Müller und Staatssekretär Gothe zum weiteren Vorgehen, insbesondere bzgl. des Widerspruchsverfahrens bei SenStadt informiert und Ihren Wunsch an Senator Müller, einen Bescheid in der Sache zu treffen, nicht vorher mit der BVV bzw. den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses abgestimmt?

 

4)     Am 15.08.2013 hat die BVV beschlossen, erst nach dem Bürgerbegehren über die städtebauliche Entwicklung von Oeynhausen entscheiden zu wollen und damit den Bürgerwillen zu respektieren. Am 11.12.2013 haben Sie sich in einem Gespräch mit Senator Müller und Staatssekretär Gothe dafür eingesetzt, dass "über den Widerspruch in der Sache entschieden wird", damit "das bestehende Baurecht herausgestellt wird" und "die politische Durchsetzbarkeit des Kompromisses" damit unterstützt wird. Warum bitten Sie gegenüber SenStadt um Maßnahmen, die dem BVV-Beschluss vom 15.08.2013 entgegenstehen und die die Position der Gemeinde für den Fall verschlechtern, dass das Bürgerbegehren erfolgreich ist?

 

5)     Warum beschuldigen Sie in Ihrer Antwort auf die Einwohnerfrage Nr 6 der BVV vom 24.10.2013 Bezirksverordnete des Vertraulichkeitsbruchs, obwohl Ihnen bekannt sein musste, dass Sie selbst uns in einer Besprechung am 25.09.2013 gesagt haben, dass Lorac im Widerspruchsverfahren die Entscheidung über die ursprünglichen Fragen des Vorbescheidantrages verlangt, weil die Streichung angeblich ohne Billigung von Lorac erfolgt sei und dies auch in einem Protokoll unsererseits, welches Frau Schmitt-Schmelz und Herrn Wuttig am 07.10.2013 per Mail zugegangen ist, festgehalten wurde?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kelz,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kelz teile ich Folgendes mit:

 

  1. Es gibt einen Vermerk von Herrn Unger (Stadt E III) vom 06.02.2012, in dem als Folge eines klarstellenden Gespräches am 01.02.2012 mit Prof. Finkelnburg festgehalten ist: "Die Festsetzung der im Entwurf befindlichen B-Planung IX-205a löst nach seiner Ansicht (gemeint ist Prof Finkelnburg) keinen Entschädigungsanspruch nach § 42 BauGB aus. Im Falle eines Übernahmeanspruchs (...) bemisst sich der Marktwert des Grundstücks anhand der derzeit ausgeübten kleingärtnerischen Nutzung." Herr Unger erklärt dann im Weiteren sein Szenario 3 des Vermerkes vom 29.09.2011 (die 26 Mio) als "hinfällig und überholt". Und weiter "Demzufolge beläuft sich der aktuelle Marktwert des Grundstücks auf rd. 870.000 EUR." Warum befand sich dieser Vermerk, obwohl er dem Bezirksamt vorlag, nicht in den Akten, die an die Gerichte im Zuge der Untätigkeitsklage bzw. der Klage zum Zusatztext des Bürgerbegehrens gesandt wurden?

 

  1. Wann haben Sie den o.g. Vermerk vom 06.02.2012 den Bezirksverordneten zur Kenntnis gegeben?

 

Zu 1. und 2.:

Zur Beantwortung wird auf die Beantwortung der Einwohneranfrage 3, Teilfrage 2 verwiesen. Es ist nicht Aufgabe eines Stadtrates, der BVV sämtliche Schreiben und Vermerke, die einen Vorgang betreffen, unaufgefordert vorzulegen, zumal wenn sich diese als sachlich unvollständig erweisen.

 

  1. Warum haben Sie die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses am 11.12.2013 nicht über Ihr Gespräch am selben Tag mit Senator Müller und Staatssekretär Gothe zum weiteren Vorgehen, insbesondere bzgl. des Widerspruchsverfahrens bei SenStadt informiert und Ihren Wunsch an Senator Müller, einen Bescheid in der Sache zu treffen, nicht vorher mit der BVV bzw. den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses abgestimmt?

 

  1. Am 15.08.2013 hat die BVV beschlossen, erst nach dem Bürgerbegehren über die städtebauliche Entwicklung von Oeynhausen entscheiden zu wollen und damit den Bürgerwillen zu respektieren. Am 11.12.2013 haben Sie sich in einem Gespräch mit Senator Müller und Staatssekretär Gothe dafür eingesetzt, dass "über den Widerspruch in der Sache entschieden wird", damit "das bestehende Baurecht herausgestellt wird" und "die politische Durchsetzbarkeit des Kompromisses" damit unterstützt wird. Warum bitten Sie gegenüber SenStadt um Maßnahmen, die dem BVV-Beschluss vom 15.08.2013 entgegenstehen und die die Position der Gemeinde für den Fall verschlechtern, dass das Bürgerbegehren erfolgreich ist?

 

Zu 3. und 4.:

Anders als Sie ausführen wurde im Ausschuss mitgeteilt, dass ein Gespräch mit Herrn Müller stattgefunden hat.

In dem Gespräch habe ich deutlich gemacht, dass es nicht sein kann, dass die Verantwortung lediglich wieder von der Senats- auf die Bezirksseite geschoben wird, wenn man sich in der rechtlichen Einschätzung einig ist. Deswegen habe ich die Bitte geäußert, dass es wichtig sei im Widerspruchsbescheid nicht nur auf formelle Fragestellungen einzugehen.

Bei dem Gespräch wurden verschiedene Szenarien besprochen. Die Sicherung von Kleingartenflächen hat dabei aus Sicht des Bezirksamtes Priorität. Falls eine hundertprozentige Sicherung nicht möglich ist, droht bei der jetzigen rechtlichen Situation und der aktuellen Beschlusslage eine hundertprozentige Bebauung.

Das halte ich für politisch unklug, habe aber im Gespräch auf die bestehende Beschlusslage der BVV verwiesen. Auf die Frage, ob es möglich sei, auf den ausgehandelten Kompromiss zurückzukommen, habe ich gesagt, dass ich dies für nahezu aussichtslos halte, eine inhaltliche Bewertung im Widerspruchsbescheid hierzu aber bestimmte im Raum stehende Vorstellungen gerade rücken könnte. 

Die Email eines Mitarbeiters der Senatsverwaltung zitiert mich somit falsch und aus dem Zusammenhang gerissen. Dass diese Email auch keinerlei Protokollcharakter hat, wird alleine daraus deutlich, dass zum Beispiel der Bezirksbürgermeister als Teilnehmer dieses Gesprächs nicht mit aufgeführt wird.

Und eins will ich noch einmal erneut hier unterstreichen: Sollte der Bürgerbescheid erfolgreich sein bzw. die BVV das Bürgerbegehren mehrheitlich übernehmen, wird das Bezirksamt erneut an die Senatverwaltungen für Finanzen und Stadtentwicklung und Umwelt herantreten, um eine finanzielle Absicherung des Entschädigungsrisikos zu erreichen. Sollte diese Zustimmung aber erneut nicht erreicht werden können, darf der Bezirk trotz einer entsprechenden Beschlusslage durch einen Bürgerentscheid aufgrund der allgemeinen Haushaltslage keinen Bebauungsplan festsetzen.  

 

  1. Warum beschuldigen Sie in Ihrer Antwort auf die Einwohnerfrage Nr 6 der BVV vom 24.10.2013 Bezirksverordnete des Vertraulichkeitsbruchs, obwohl Ihnen bekannt sein musste, dass Sie selbst uns in einer Besprechung am 25.09.2013 gesagt haben, dass Lorac im Widerspruchsverfahren die Entscheidung über die ursprünglichen Fragen des Vorbescheidantrages verlangt, weil die Streichung angeblich ohne Billigung von Lorac erfolgt sei und dies auch in einem Protokoll unsererseits, welches Frau Schmitt-Schmelz und Herrn Wuttig am 07.10.2013 per Mail zugegangen ist, festgehalten wurde?

 

Die Formulierungen in der Einwohneranfrage entsprachen nahezu den wörtlichen Text des entsprechenden Schreibens, das mir in der Besprechung aber nicht vorlag, im Rahmen einer Akteneinsicht aber Bezirksverordneten zugänglich war. Vielleicht ist es mir aber gelungen, die Formulierung bei der Besprechung fast wortgenau aus dem Gedächtnis heraus zu zitieren und Ihnen, dieses entsprechend zu protokollieren.   

 

Mit freundlichen Grüßen

Marc Schulte

 

 

6. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Geschäftsordnung der BVV - Einwohnerfragestunde

              (§ 47), Drucksache Nr. 821/4, Antrag auf Änderung

 

  1. Warum wird die Frist für die Einbringung der mündlichen Fragen der Verordneten nicht ebenfalls auf zehn Tage zurückgesetzt, da doch die gleichen Einwände zutreffen?
    (nur drei Tage Zeit für die Bearbeitung bis zur BVV durch die Bezirksverwaltung)

 

  1. Warum wird den Bürgern bei einem derartig langfristigen Vorlauf nicht das Recht auf eine Spontane Frage ermöglicht, (um auf aktuelle Vorkommnisse zu reagieren, da die Tagesordnung der BVV erst eine Woche vorher d.h. nach der Abgabefrist von 10 Tagen  vorliegt) während diese den Verordneten bereits nach drei Tagen Abgabefrist  zusätzlich zusteht ?

 

  1. Wie kann ein Bürger auf der folgenden BVV nachfragen, wenn die Beantwortungsfrist durch das BA auf drei Wochen verlängert und eine 10-Tageseingabefrist für Bürgerfragen eingeführt wird?

 

  1. Wann wird endlich eine Kurzintervention der Bürger auf die BA Antworten (die häufig falsche Aussagen beinhalten) - im Plenum ermöglicht?

 

  1. Warum stehen die  Einwohnerfragen sowie die Antworten des BA im Netz, letztere - auf die Fragen der Verordneten- jedoch nicht?

 

Zu 1. und 2.

 

Die Beteiligung der Einwohnerschaft an der Kommunalpolitik ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben der von ihr gewählten Vertretung nicht gleichzusetzen. Die dafür vom Gesetzgeber jeweils zur Verfügung gestellten Instrumente unterscheiden sich insoweit. Die Möglichkeit eines spontanen Fragerechts für Bezirksverordnete wird daher nicht auf die Einwohnerschaft ausgeweitet werden. Deren Anliegen, aktuell Informationen zu erhalten, ist darüber hinaus in den Ausschüssen angemessener aufgehoben.

 

Hinsichtlich einer Mündlichen Anfrage eines Mitglieds der BVV ist im Übrigen zu berücksichtigen, dass sie lediglich aus einer Hauptfrage mit höchstens zwei Unterfragen bestehen darf und kurz zu fassen ist, um eine kurze Beantwortung zu ermöglichen. Eine Einwohnerfrage umfasst hingegen bis zu fünf Unterfragen. Auch die bisherigen Erfahrungen in Art und Umfang haben gezeigt, dass sich eine Gleichsetzung nahezu verbietet. Ich gehe davon aus, dass sich Ihnen diese Analyse auch erschließt.

 

3. Wie kann ein Bürger auf der folgenden BVV nachfragen, wenn die Beantwortungsfrist durch das BA auf drei Wochen verlängert und eine Zehntageseingabefrist für Bürgerfragen eingeführt wird?

 

Entgegen vielfacher Hinweise wird der Charakter von Einwohnerfragen mitunter nach wie vor verkannt: Die Einwohnerfragestunde ist Teil der öffentlichen Sitzung der BVV, in der ein demokratischer Diskurs in Rede und Gegenrede, also in mündlicher Form, stattfindet. Stellt jemand eine Einwohnerfrage und ist - was der Regelfall sein sollte - zugegen, kann er oder sie mit der mündlichen Beantwortung "in der Tasche" die Sitzung verlassen. Die von Ihnen monierten Fristprobleme können in einem solchen Fall nicht eintreten.

 

4. Wann wird endlich eine Kurzintervention der Bürger auf die BA-Antworten (die häufig falsche Aussagen beinhalten) - im Plenum ermöglicht?

 

Die Möglichkeit einer "Kurzintervention" für die Einwohnerschaft wird nicht eingeführt werden. Die Begründung ergibt sich aus dem Obengenannten. Darüber hinaus weise ich Ihre Unterstellung "falscher Aussagen" des Bezirksamts entschieden zurück: Bezirksamt, die übrige Einwohnerschaft und nicht zuletzt die BVV kann Ihre Pauschalurteile nur mit Mühe ertragen!

 

5. Warum stehen die Einwohnerfragen sowie die Antworten des BA im Netz, letztere - auf die Fragen der Verordneten - jedoch nicht?

 

Soweit Stellungnahmen der Fraktionen auf Einwohnerfragen zur Verfügung gestellt werden, sind sie im Gegensatz zu Ihrer Auffassung auch veröffentlicht.

 

Judith Stückler

Bezirksverordnetenvorsteherin

 

 

7. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Ökokiez/Klimaschutzmanager

 

1. (Fördergelder für einen Klimaschutzmanager)

 

Der gesuchte Manager soll lt. Ausschreibung ab Februar 2014 eine halbe Stelle erhalten und nach Entgeltgruppe 12 TV-L bezahlt werden:

 

Wie kommt es, dass lt. Ihrer Antwort vom November (zu 2.) für die 11 Monate des Jahres 2014 nur 9.879 EU bewilligt worden sind (zu erwarten gewesen wären eher 19.000 Eu) bzw. - falls die Zahl korrekt ist - die Beträge für 2015 (21.572 Eu) und insb. 2016 (31.729 Eu) mehrfach so hoch sind?

 

2. (Veröffentlichung des Förderbescheides und der Ausschreibung)

 

Sie haben ebenso wie Ihre Vorgängerin wiederholt auf die Bedeutung der Mitwirkung der Anwohner bei der Realisierung des "Ökokiezes" hingewiesen. Dazu braucht es Informationen. Dennoch enden Ihre "Anwohnerinformationen" auf der Seite des Umweltamtes (http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/umwelt/umwelt/klimaschutzkonzept-klausenerplatzkiez.html) weiterhin am 29.2.2012.:

 

Wann werden Sie zum Zweck der Information der Anwohner und aller übrigen Bürger des Bezirks die Texte von Förderbescheid und Ausschreibung dauerhaft dort veröffentlichen?

 

3. (Eigenanteil des Bezirks)

 

Die öffentlichen Fördergelder (s.o. 1.) decken 65 % der Kosten des Klimaschutzmanagers (Person, Ausstattung, Geschäftsführung); 35 % zahlt der Bezirk, also wir Steuerzahler dieses Bezirks. Sie schreiben jedoch im November (zu 3.): "Weder ... noch für das Klimaschutzmanagement haben Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirkes aus Steuermitteln Kosten zu tragen.":

 

Von wem kommt denn dann das Geld für die restlichen 35 %?

 

4. (Gesamtkosten des Klimaschutzmanagers)

 

Um die Gesamtaufwendungen für den Klimaschutzmanager durchsichtiger und in ihrem Gesamtumfang für uns Bürger besser erkennbar zu machen:

 

Wie viel bezahlt wer (d.h. Projektträger Jülich, Bezirk, welche Dritten) wofür (d.h. Personalkosten, Einrichtung und Betrieb eines Büros, welche anderen Nebenkosten) in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017?

 

5. (Ausschreibung Klimaschutzmanager)

 

Wie viel Personen haben sich beworben, gegliedert nach - gemäß Ausschreibungstext - Frauen, anerkannt Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund und wie viele Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk?

 

  1. Fördergelder für einen Klimaschutzmanager

 

Der gesuchte Manager soll lt. Ausschreibung ab Februar 2014 eine halbe Stelle erhalten und nach Entgeltgruppe 12 TV-L bezahlt werden.

 

Wie kommt es da, dass lt. Ihrer Antwort vom November (zu 2.) für die 11 Monate des Jahres 2014 nur 9.879 EU bewilligt worden sind (zu erwarten gewesen wären eher

19.000 Eu) bzw. - falls die Zahl korrekt ist - die Beträge für 2013 (21.572 Eu) und insb. 2016 (31.729 Eu) mehrfach so hoch sind?

 

  1. Veröffentlichung des Förderbescheides und der Ausschreibung

 

Sie haben ebenso wie Ihre Vorgängerin wiederholt auf die Bedeutung der Mitwirkung der Anwohner bei der Realisierung des "Ökokiezes" hingewiesen. Dazu braucht es Informationen. Dennoch enden Ihre "Anwohnerinformationen" auf der Seite des Umweltamtes (http://www.berlin.de/ba-charlottenburgwilmersdorf/org/umwelt/umwelt/klimaschutzkonzept-klausenerplatzkiez.html)

weiterhin am 29.02.2012.:

 

Wann werden Sie zum Zweck der Informationen der Anwohner und aller übrigen Bürger des Bezirks die Texte von Förderbescheid und Ausschreibung dauerhaft dort veröffentlichen?

 

3.   Eigenanteil des Bezirks

 

Die öffentliche Fördergelder (s.o. 1.) decken 65 % der Kosten des Klimaschutzmanagers (Person, Ausstattung, Geschäftsführung); 35 % zahlt der Bezirk, also wir Steuerzahler dieses Bezirks. Sie schreiben jedoch im November (zu 3.): "Weder.noch für das Klima-schutzmanagement haben Bewohnerinnen und Bewohner des Bezirkes aus Steuermitteln Kosten zu tragen.":

 

              Von wem kommt denn dann das Geld für die restlichen 35 %?

 

 

4.              Gesamtkosten des Klimaschutzmanagers

 

Um die Gesamtaufwendungen für den Klimaschutzmanager durchsichtiger und in ihrem Gesamtumfang für uns Bürger besser erkennbar zu machen:

 

Wie viel bezahlt wer (d.h. Projektträger Jülich, Bezirk, welche Dritten) wofür (d.h. Personalkosten, Einrichtung und Betrieb einer Büros, welche anderen Nebenkosten) in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017?

 

5. Ausschreibung Klimaschutzmanager

 

Wieviel Personen haben sich beworben, gegliedert nach - gemäß Ausschreibungstext - Frauen, anerkannten Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund und wieviele Bewerber haben ihren Wohnsitz im Bezirk?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zur o.g. Einwohneranfrage teilt das Bezirksamt Folgendes mit:

 

Zu 1.:

 

Bei den vom Bezirksamt in der Antwort genannten Zahlen handelt es sich um die vom Projektträger beabsichtigten Zahlungsflüsse. Auch das Bezirksamt hält diese Mittelverteilung nicht für sachgerecht.

 

Zu 2.:

 

Die Mitwirkung und Beteiligung der Akteure vor Ort ist Voraussetzung für die Realisierung des Ökokiezes. Dazu gehört auch die Information über relevante Entwicklungen und Maßnahmen. Das Bezirksamt orientiert sich bei seiner Öffentlichkeitsarbeit an dem Informationsbedürfnis bzw. Interesse weiter Bevölkerungskreise. Die Homepage des Bezirksamtes zum "Ökokiez" wurde und wird wie andere Inhalte auch kontinuierlich fortgeschrieben. Dies ist seit 2012 wiederholt geschehen.

 

Die Stellenausschreibung ist im Amtsblatt Nr. 48 vom 1.11.2013 veröffentlicht und dauerhaft einsehbar. Es ist nicht beabsichtigt, den sehr umfangreichen formalen Förderbescheid (der nur in Papierform vorliegt) zu veröffentlichen.

 

Zu 3.:

 

Diese Frage ist in ähnlicher Form schon wiederholt gestellt und beantwortet worden. Das Bezirksamt wiederholt daher die bereits getroffenen Ausführungen. Der Eigenanteil des Bezirkes wird aus dem Haushaltstitel für "umweltschutzfördernde Maßnahmen" bestritten, der aus Einnahmen der zwischen dem Dualen System Deutschland (DSD) und dem Senat ausgehandelten Zahlungen für die Aufstellung von Glas- und Papiercontainern im öffentlichen Raum gespeist wird, die zweckgebunden für umweltfördende Maßnahmen auszugeben sind.

 

Zu 4.:

 

Die Quotierung zwischen Eigenanteil und Förderung durch den Projektträger beträgt über die Jahre unverändert 65%/35%. Die beabsichtigten Zahlungsflüsse sind in der Antwort zu Frage 2 der Einwohneranfrage Nr. 9 (Drucksache 0780/4) genannt. Dritte sind an der Finanzierung nicht beteiligt. Kosten für anteilige Raumnutzung und Geschäftsbedarf können derzeit nicht beziffert werden. Andere Nebenkosten wie Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen u. ä. sind in der Fördersumme bzw. den Eigenanteilen enthalten.

 

Zu 5.:             

 

Es haben sich 44 Personen beworben, darunter 19 Frauen. Es war keine Bewerbung dabei, in der eine Schwerbehinderung angegeben oder erkennbar war. Die Bewerber/innen waren nicht aufgefordert, einen Migrationshintergrund (erste oder zweite Einwanderergeneration) darzulegen. Deshalb wird das Merkmal nicht erfasst. Der Wohnort ist für das Auswahlverfahren unerheblich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

8. Einwohnerfrage              Joachim Neu

              Schule in Charlottenburg-Wilmersdorf - in schlechter

              Verfassung?

 

  1. Welche Konsequenzen wurden aus dem schlechten Zustand des Bildungskomplexes Poelchau- /Anna-Freud Schule - bezüglich Asbestbelastung und herausfallender Scheiben - gezogen?

 

  1. An welchen Standort werden die Schulen bei einer kurzfristigen Aktivierung des Asbestes - durch Beschädigung der Wände - verlagert, wo finden die Schulen nach der endgültigen Schließung des Standortes  ihren Platz und was ist der weiteren Nutzung des Geländes dann vorgesehen?

 

  1. Gibt es im Bezirk - entsprechend den Meldungen aus anderen Bezirken - ebenfalls Schwierigkeiten mit der Reinigung der Schulgebäude und wenn ja, welche Gegenmaßnahmen werden unternommen?

 

  1. Sind im Bezirk ausreichend Anbieter für die Schulmensaversorgung gefunden worden, die den neuen Qualitätskriterien entsprechen?

 

  1. Wie konnte es der regionalen Schulaufsicht über längere Zeit entgehen, dass eine Pädagogin ohne entsprechende Zertifikate unterrichten konnte?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zur Einwohneranfrage von Herrn Joachim Neu teilt das Bezirksamt Folgendes mit:

 

Zu 1. und 2.:

 

Hierzu hat die für die Poelchau- und die Anna-Freud-Schule zuständige Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Wissenschaft Folgendes mitgeteilt:

 

"Das Gebäude der Poelchau-Schule unterliegt - wie der gesamte Schulstandort Halemweg 22 - 24 in 13627 Berlin - aufgrund der baulichen Gegebenheiten einer besonders engen und beständigen Betreuung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - stets in enger Abstimmung und Kooperation mit der für die Bewirtschaftung der Liegenschaft zuständigen BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Es ist somit sichergestellt, dass ggf. auftretende Mängel mit der gebotenen Sorgfalt sach- und fachgerecht behoben werden.

 

Dies ist auch in dem geschilderten Fall geschehen: Am Tag nach dem Unfall erfolgte eine baukonstruktive Begutachtung durch ein Ingenieurbüro. Entsprechend der dabei ermittelten Empfehlungen wurden Nachbefestigungen bei evtl. lockeren Anschlüssen sowie die Umrüstung der Drehkippfenster auf Drehfenster beauftragt und die Arbeiten umgehend begonnen.

 

Weitere Mängelmeldungen für den Bereich von (Klassen-)Raumdecken liegen nicht vor.

 

Untersuchungen zur Schadstoffbelastung des Gebäudes werden sowohl im vorgeschriebenen Turnus als auch anlassbezogen beauftragt und vorgenommen. Die bisherigen Messergebnisse sind gemäß den gutachterlichen Stellungnahmen unbedenklich.

 

Der Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie etwaiger Besucherinnen und Besucher der Poelchau-Schule genießt besondere Priorität. Eine Schließung des Gebäudes ist aufgrund der dargestellten Situation jedoch nicht angezeigt. Mit der Entscheidung und entsprechenden Investitionsmaßnahme für einen mittelfristigen Umzug der Poelchau-Schule in ein Gebäude auf dem Olympiapark Berlin trägt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft der Situation angemessen Rechnung. Dieser Umzug ist zum Schuljahr 2015/2016 geplant.

 

Auch für die Anna-Freud-Schule ein Umzug in ein anderes Gebäude geplant. Erforderliche  Klärungen auch hinsichtlich des zukünftigen Standortes sind noch nicht abgeschlossen. In Folge dessen kann durch die zuständige Senatsverwaltung derzeit weder der zukünftige Standort noch ein geplanter Umzugstermin genannt werden."

 

Zur Klärung der zukünftigen Nutzung des Geländes der beiden o.g. Schulen hat ein erstes Arbeitstreffen - zu dem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt neben dem Bezirk auch die beteiligten Senatsverwaltungen eingeladen hat - stattgefunden. Konkrete Planungen liegen derzeit noch nicht vor.

 

Zu 3.:

 

Derzeit liegen im Bezirk keine Hinweise auf gravierende Schwierigkeiten bezüglich der Reinigungssituation vor. Bei der Vielzahl der Schulobjekte (über 50 Schulen) gibt es natürlich auch Reinigungsmängel. Sowohl die Art der Mängel als auch die Anzahl der Mängelmeldungen pro Monat (durchschnittlich 2 - 3) bewegen sich in keinem besonders auffälligen Rahmen. Je nach Schwere und Häufigkeit der Beschwerde wird durch Aufforderungen zu Nacharbeiten, Rechnungskürzungen, Abmahnungen oder fristlosen Kündigungen gegengesteuert.

 

Zu 4.:

 

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf haben sich insgesamt 10 Caterer an der Aus-schreibung beteiligt, die alle den vorgegebenen Qualitätskriterien entsprechen. Es wurden für alle ausgeschriebenen Lose Angebote abgegeben und entsprechende Zuschläge erteilt.

 

Zu 5.:

 

Nach Mitteilung der Regionalen Schulaufsicht, fällt der Vorgang nicht in die dortige Zuständigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

Elfi Jantzen

Bezirksstadträtin

 

 

9. Einwohnerfrage              Michael Roeder

              Bibliotheken

 

 

1. (Beschaffungsetat für die Bibliotheken)

 

Ihre kommissarische Bibliotheksleiterin wies auf der Sitzung des Kulturausschusses am 29.11.2013 darauf hin, daß dieser Bezirk seit über 10 Jahren die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben aller Bezirke für Medien hat: 0,67 Eu gegenüber 0,93 EU landesweit und 1,18 EU bundesweit (2011):

 

Was haben Sie (oder hatte Ihr Vorgänger) für Pläne, um diesem beschämenden Zustand abzuhelfen?

 

2. (Bibliotheksgesetz)

 

Außerdem gibt es in dieser unserer Hauptstadt der "Bildungsrepublik Deutschland" immer noch kein Bibliotheksgesetz, das den öffentlichen Büchereien eine sichere rechtliche und finanzielle Grundlage verschafft:

 

Was haben Sie (oder hatte Ihr Vorgänger) für Pläne, um diesem beschämenden Zustand abzuhelfen?

 

3. ("Bezirkliches Bestandsprofil")

 

Da der 70. Jahrestag des Ende des Nationalsozialismus nahe und zur Vorbereitung vor Ort historische Literatur notwendig ist (und unabhängig davon zwecks historischer Identität immer notwendig ist):

 

Wann werden Sie das "bezirkliche Bestandsprofil" des Bibliotheksamtes, dessen Anwendung das Wegwerfen u.a. bezirksgeschichtlicher Literatur wegen "geringer Ausleihe" möglich macht oder sogar fordert (s. dazu die Einwohnerfrage "Vorgänge im Zusammenhang mit der Gedenkinitiative für einen 17jährigen Deserteur"), grundlegend überarbeiten?

 

4.

 

Wie steht Ihre Partei zu der "Bereinigung" des Bestandes unserer Büchereien von "wenig ausgeliehener" bezirksgeschichtlicher Literatur (s. dazu die Einwohnerfrage "Vorgänge im Zusammenhang mit der Gedenkinitiative für einen 17jährigen Deserteur")? (Antwort bitte an dieser Stelle hier veröffentlichen.)

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zur vorliegenden Einwohneranfrage für die o.g. BVV-Sitzung nehme ich wie folgt Stellung:

 

1. (Beschaffungsetat für die Bibliotheken)

 

Ihre kommissarische Bibliotheksleiterin wies auf der Sitzung des Kulturausschusses am 29.11.2013 darauf hin, dass dieser Bezirk seit über 10 Jahren die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben aller Bezirke für Medien hat: 0,67 Eu gegenüber 0,93 EUR landesweit und 1,18 EUR bundesweit (2011):

 

Was haben Sie (oder hatte Ihr Vorgänger) für Pläne, um diesem beschämenden Zustand abzuhelfen?

 

Natürlich wäre es wünschenswert, grundsätzlich bereits bei der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne den Medienetat zu erhöhen. Dies ist jedoch durch die desolate Haushaltslage, in der sich der Bezirk bereits seit längerem befindet, schlichtweg nicht möglich. Der Bezirk erhält eine Globalzumessung, aus der dann die einzelnen Aufgaben zu finanzieren sind. In Anbetracht dessen muss das Bezirksamt gemeinsam mit der Bezirksverordnetenversammlung Abwägungen treffen, auch wenn diese mitunter zu nicht zufriedenstellenden Resultaten in Teilbereichen führen.

 

So werde ich mich, genauso wie meine Vorgänger, dafür einsetzen, dass bei der Aufteilung der Globalsumme eine Erhöhung des Medienetats ermöglicht wird. Im Haushaltsjahr 2014 konnte so zumindest erreicht werden, dass der ursprünglich vorgesehene Ansatz von 198 T? auf 246 T? erhöht wurde.

 

2. (Bibliotheksgesetz)

 

Außerdem gibt es in dieser unserer Hauptstadt der "Bildungsrepublik Deutschland" immer noch kein Bibliotheksgesetz, das den öffentlichen Büchereien eine sichere rechtliche und finanzielle Grundlage verschafft:

 

Was haben Sie (oder hatte Ihr Vorgänger) für Pläne, um diesem beschämenden Zustand abzuhelfen?

 

Vorab sei angemerkt, dass das Land Berlin nicht das einzige Bundesland ist, in dem noch kein Bibliotheksgesetz existiert. Die Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" sprach sich bereits vor Jahren für die Schaffung von Bibliotheksgesetzen aus und der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) setzt sich ebenfalls seit Jahren durch seine jeweiligen Landesverbände dafür ein, dass in den jeweiligen Bundesländern Bibliotheksgesetze geschaffen werden. Die jeweiligen Sachstände in den einzelnen Bundesländern können dem Internetauftritt des dbv entnommen werden.

 

Im Land Berlin hat der dbv-Landesverband bereits im Sommer 2008 mit den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und Kulturpolitikern/innen ein Bibliotheksgesetz diskutiert und im Juni 2009 einen Entwurf erarbeitet.

 

In der vergangenen Legislaturperiode wurde ein diesbezüglicher Antrag der B'90/Die Grünen-Fraktion des Abgeordnetenhauses zur Schaffung eines Bibliotheksgesetzes abgelehnt.

 

Der dbv-Landesverband befasst sich jedoch nach wie vor mit dieser Thematik und führte im Sommer 2012 einen Workshop mit verschiedenen Vertretern der anderen Landesverbände durch.

 

Inwiefern erneut ein Antrag zur Schaffung eines Bibliotheksgesetzes ins Abgeordnetenhaus eingebracht wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Von einem beschämenden Zustand möchte ich jedoch nicht sprechen, da die in den einzelnen Bundesländern geführten Diskussionen zeigen, dass es hinsichtlich Regelungsumfang und Regelungsinhalten noch einigen Klärungsbedarf zu geben scheint. Ob sich das Bezirksamt eine Unterstützung eines Bibliotheksgesetzes vorstellen könnte, hängt wesentlich von diesen Punkten ab, aber auch davon, ob sich darin die Interessen der Bezirke widerspiegeln.

 

3. ("Bezirkliches Bestandsprofil")

 

Da der 70. Jahrestag des Ende des Nationalsozialismus nahe und zur Vorbereitung vor Ort historische Literatur notwendig ist (und unabhängig davon zwecks historischer Identität immer notwendig ist):

 

Wann werden Sie das "bezirkliche Bestandsprofil" des Bibliotheksamtes, dessen Anwendung das Wegwerfen u.a. bezirksgeschichtlicher Literatur wegen "geringer Ausleihe" möglich macht oder sogar fordert (s. dazu die Einwohnerfrage "Vorgänge im Zusammenhang mit der Gedenkinitiative für einen 17jährigen Deserteur"), grundlegend überarbeiten?

 

In den sog. "Bausteinen", dem Bestandsprofil der Bibliotheken im Bezirk wird von einer flächendeckenden Grundversorgung ohne Spezialisierung gesprochen. In den großen Häusern HSB und DBB gibt es zusätzlich zu den anderen Bibliotheken im Bezirk einen großen Bestand, der dem individuellen Lernen dient.

 

Die Bibliotheken sehen sich als moderne Gebrauchs- und Verbrauchsbibliotheken, die inhaltlich veraltete, verschlissene und nicht entliehene Medien aussortieren und nicht als "bewahrende" Magazinbibliotheken.

 

Bei jedem auszusondernden Buch entscheidet das Fachpersonal an Hand des Zustandes, der Aktualität und der Ausleihzahlen, ob sich z.B. eine Reparatur lohnt, ob es eine aktuelle Neuauflage gibt und das betreffende Buch makuliert werden kann.

 

Unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass in jeder Bibliothek des Bezirks Literatur vorhanden sein muss, die sich mit dem Bezirk bzw. mit dem jeweiligen Kiez beschäftigt. Art und Umfang des Angebots sind dem Profil der Bibliothek anzupassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar König

 


 

 
 

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